- Das Bundeskabinett hat am 30. Juli 2025 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 beschlossen.
- Der Bundeshaushalt 2026 setzt den mit dem Bundeshaushalt 2025 eingeschlagenen Weg in die Modernisierung Deutschlands konsequent fort. Er sieht erneut Rekordinvestitionen vor, die Wachstum, Beschäftigung und Reformen anschieben und den Investitionsstau in Deutschland auflösen.
- Die für die Stärkung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit notwendigen Strukturreformen werden umgesetzt. Dazu zählen der im Juli 2025 in Kraft getretene Wachstumsbooster sowie der Wohnungsbau-Turbo, die Aktivrente und die Erhöhung der Mittel zur Eingliederung von Menschen in den Arbeitsmarkt.
- Gleichzeitig steigt im Haushalt 2026 die Neuverschuldung auf 89 Mrd. Euro. Angesichts der Herausforderungen ist diese hohe Summe gerechtfertigt. Die Konsolidierung des Haushalts bleibt jedoch eine hohe Priorität und Daueraufgabe.
- Zur Sicherung stabiler Finanzen gehört die Sicherung staatlicher Einnahmen zwingend dazu. Ein wichtiges Vorhaben ist dabei die Bekämpfung von Betrug und Ausbeutung im Zusammenhang mit Schwarzarbeit. Mit dem am 6. August 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung legt die Bundesregierung eine deutlich härtere Gangart bei der Bekämpfung von Betrug ein.
Bundeshaushalt 2026 und Finanzplanung bis 2029 beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 30. Juli 2025 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Im Bundeshaushalt 2026 sind – wie bereits im Entwurf für den Bundeshauhaushalt 2025 – Rekordinvestitionen vorgesehen, die Wachstum, Beschäftigung und Reformen anschieben und den Investitionsstau in Deutschland auflösen. Der mit dem Bundeshaushalt 2025 eingeschlagene Weg in die Modernisierung Deutschlands wird damit konsequent fortgesetzt. Für die Bürgerinnen und Bürger werden Verbesserungen im Alltag spürbar. Gleichzeitig steht Deutschland in den kommenden Jahren vor großen finanziellen Herausforderungen. Zwar sichert das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) von 500 Mrd. Euro hohe Investitionen in den kommenden Jahren. Die stagnierende Wirtschaftsleistung und wachsende Belastungen im In- und Ausland üben jedoch Druck auf den Kernhaushalt aus: Notwendig sind eine konjunkturelle Belebung, in der Folge höhere Einnahmen und parallel dazu eine entschlossene Konsolidierung.
Die Bundesregierung setzt auch mit dem Bundeshaushalt 2026 auf drei zentrale finanzpolitische Prioritäten, um mehr Wachstum und Gerechtigkeit in Deutschland zu erreichen:
- Investitionen für Wachstum, die Sicherung von Arbeitsplätzen, die Modernisierung Deutschlands und die äußere und innere Sicherheit
- Strukturreformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen durch schnellere Verfahren und weniger Bürokratie und
- Konsolidierung des Haushalts durch strikten Finanzierungsvorbehalt und Überprüfung aller staatlichen Aufgaben auf ihre Notwendigkeit.
Die Grundlage für den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2026 und den Finanzplan bis 2029 bilden die Eckwerte, die am 24. Juni 2025 im Kabinett beschlossen worden sind. Wesentliche Veränderungen gegenüber den Eckwerten ergeben sich insbesondere aus Mindereinnahmen des Bundes infolge der Entlastungen von Ländern und Kommunen zur Kompensation des Wachstumsboosters, der Konkretisierung der Mütterrente III sowie einer Neuberechnung der Zinsausgaben auf Basis der Eckwerte (s. a. Tabelle 1).
| in Mrd. Euro | |||||
| 2. RegE | RegE | Finanzplan | |||
| 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | |
| Ausgaben | 503,0 | 520,5 | 507,5 | 546,4 | 572,1 |
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent | +6,1 | +3,5 | -2,5 | +7,7 | +4,7 |
| Einnahmen | 503,0 | 520,5 | 507,5 | 546,4 | 572,1 |
| davon Steuereinnahmen | 386,8 | 383,8 | 400,6 | 412,3 | 423,9 |
| Nettokreditaufnahme (NKA) | 81,8 | 89,9 | 88,1 | 116,5 | 126,9 |
| NKA ohne Bereichsausnahme¹ | 49,7 | 35,6 | 24,0 | 9,4 | 4,8 |
| nachrichtlich: | |||||
| Investitionen | 62,7 | 56,1 | 48,6 | 46,9 | 46,5 |
| davon finanzielle Transaktionen | 17,3 | 8,4 | 1,4 | 0,5 | 0,3 |
| bereinigte Investitionsquote in Prozent² | 10,0 | 10,4 | 10,6 | 10,6 | 10,0 |
| Tabelle 1 | |||||
| Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich. | |||||
| 1 NKA ohne Ausgaben der Bereichsausnahme oberhalb von 1 Prozent des BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres. | |||||
| 2 Investive Ausgaben ohne finanzielle Transaktionen in Prozent der Ausgaben des Bundeshaushalts ohne finanzielle Transaktionen und ohne Ausgaben der Bereichsausnahme oberhalb von 1 Prozent des BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres. | |||||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen | |||||
Wachstum und Gerechtigkeit: Investitionen von Schule bis Schiene
Nach 2025 wird 2026 das zweite Jahr in Folge mit Rekordinvestitionen. Die Investitionen steigen im Vergleich zum Jahr 2025 nochmals um mehr als 10 Mrd. Euro, insgesamt auf 126,7 Mrd. Euro. Um die Zukunftsfähigkeit des Landes zu stärken, investiert die Bundesregierung insbesondere in die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Betreuung, neuen Wohnraum, moderne Krankenhäuser, Digitalisierung, Klimaneutralität und die innere und äußere Sicherheit.
56,1 Mrd. Euro der Investitionen stammen aus dem Kernhaushalt (s. a. Tabelle 2). Die Investitionsquote gemäß Art. 143h des Grundgesetzes liegt bei über 10 Prozent. Die Vorgaben zur Zusätzlichkeit werden – wie auch im restlichen Finanzplanungszeitraum – eingehalten. Weitere 48,9 Mrd. Euro stammen aus dem SVIK (ohne Zuweisung an den Klima- und Transformationsfonds, kurz KTF) und 21,7 Mrd. Euro aus dem KTF. Über den gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2029 bleiben die Investitionen stabil auf einem hohen Niveau bei etwa 120 Mrd. Euro (s. a. Tabelle 2).
| in Mrd. Euro | |||||
| 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | |
| 2. RegE | RegE | Finanzplan beziehungsweise Planungsstand¹ | |||
| Bund insgesamt | 115,7 | 126,7 | 117,4 | 118,6 | 119,5 |
|---|---|---|---|---|---|
| 62,7 | 56,1 | 48,6 | 46,9 | 46,5 |
| 17,3 | 8,4 | 1,4 | 0,5 | 0,3 |
| 27,2 | 48,9 | 47,1 | 48,4 | 49,2 |
| 25,7 | 21,7 | 21,7 | 23,4 | 23,8 |
| Tabelle 2 | |||||
| Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich. | |||||
| 1 Für das SVIK wird kein Finanzplan beschlossen. | |||||
| 2 Ohne Zuweisungen an den KTF. Annahme Aufteilung Länderanteil gleichmäßig auf 12 Jahre. | |||||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen | |||||
Diese Mittel werden in Bereiche investiert, die konkrete Verbesserungen im Alltag der Bürgerinnen und Bürger bewirken sollen und zugleich die Voraussetzungen für eine nachhaltige konjunkturelle Belebung bieten. Darum konzentrieren sich die Investitionen auf klar definierte Schwerpunkte:
Investitionen in Bildung und die Zukunft
Die hohen Investitionen in Forschung, Bildung und Betreuung im Bundeshaushalt 2025 werden im Jahr 2026 verstetigt. Die Länder und Kommunen werden massiv bei der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur unterstützt. Wichtige Maßnahmen dabei sind Finanzhilfen für die Bildungs-, Betreuungs-, Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur von jährlich 1 Mrd. Euro aus dem SVIK. Für die Fortsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes gewährt der Bund den Ländern weitere rund 2 Mrd. Euro im kommenden Jahr über einen höheren Steueranteil für die Länder. Den schnelleren Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit insgesamt 3,5 Mrd. Euro. Für eine bessere digitale Ausstattung der Schulen wird der DigitalPakt Schule fortgeführt. Der Bund wird sich mit 2,25 Mrd. Euro aus dem SVIK beteiligen. Zusätzlich werden noch insgesamt 250 Mio. Euro für das Programm „Digitales Lehren und Lernen“ bereitgestellt.
Mehr und bezahlbarer Wohnraum
Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der größten Aufgaben der kommenden Jahre. Mit dem bereits beschlossenen Wohnungsbau-Turbo hat die Bundesregierung den Grundstein dafür gelegt, mehr und schneller zu bauen. Auch finanziell intensiviert der Bund seine Unterstützung. Für 2026 sind für den sozialen Wohnungsbau vom Bund 4 Mrd. Euro Programmmittel vorgesehen, 500 Mio. Euro mehr als bisher geplant. Damit unterstützt die Bundesregierung mehr bezahlbaren Wohnraum insbesondere für Menschen mit geringen Einkommen. Allein für das Jahr 2026 sind im SVIK 2,7 Mrd. Euro Programmmittel für Neubau- und Sanierungsprogramme vorgesehen. Darüber hinaus unterstützt der Bund zur Stärkung von Innenstädten und Ortszentren im Jahr 2026 die Städtebauförderung mit 1 Mrd. Euro Programmmitteln.
Investitionen in Schiene und Straße
Bei Schienen und Straßen besteht ein immenser Investitionsstau. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zurecht, dass Schlaglöcher beseitigt werden, die Brücken sicher sind und die Bahn pünktlicher kommt. Dafür investiert die Bundesregierung von 2025 bis 2029 insgesamt rund 166 Mrd. Euro in die Verkehrsinfrastruktur. Im Jahr 2026 allein sind es rund 34 Mrd. Euro für Schiene, Straßen und Wasserstraßen. Das sind rund 7 Mrd. Euro mehr als 2024. Diese hohen Milliardensummen müssen nun so effizient und schnell wie möglich umgesetzt werden.
Investitionen in die Digitalisierung
In vielen Bereichen des täglichen Lebens wird klar, dass Deutschland bei der Digitalisierung schneller vorankommen muss. Mit dem neuen Digitalministerium setzt die Bundesregierung ein deutliches Zeichen. Im Bundeshaushalt 2026 soll die Aufstellung des Etats des Digitalministeriums im parlamentarischen Verfahren erfolgen. Massive Investitionen in die digitale Infrastruktur sind geplant und sollen in Verbindung mit den neuen Strukturen deutlich schneller und effizienter abfließen können. Aus dem SVIK sind für 2026 Investitionen von 8,5 Mrd. Euro für die Digitalisierung vorgesehen, z. B. für den Breitbandausbau.
Investitionen in die klimaneutrale Zukunft Deutschlands
Der Umbau zu klimafreundlicher Technologie bleibt eine Kernaufgabe dieser Regierung. Der KTF bündelt diese Investitionen, etwa für Klimaschutz im Gebäudebereich, klimafreundliche Mobilität, klimafreundliche Energie und Entlastung bei den Energiekosten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Allein 2026 sind rund 36 Mrd. Euro für die Programmausgaben des KTF vorgesehen.
Investitionen in die äußere und innere Sicherheit
Für die innere Sicherheit werden 2026 weitere 1.000 neue Stellen für die Bundespolizei und weitere 1.000 Stellen beim Zoll geschaffen. Insgesamt sind für den Bereich Innere Sicherheit rund 1,4 Mrd. Euro mehr vorgesehen als im bisherigen Finanzplan.
In einer veränderten internationalen Sicherheitsordnung muss Deutschland aber auch dauerhaft mehr in seine äußere Sicherheit investieren. Deshalb werden sich die Verteidigungsausgaben in den kommenden Jahren weiter erhöhen. Für Verteidigung werden die vorgesehenen Ausgaben im Jahr 2026 insgesamt deutlich gegenüber dem Finanzplan um rund 29,4 Mrd. Euro auf etwa 82,7 Mrd. Euro ansteigen. Die Bundeswehr wird im Jahr 2026 mit bis zu 10.000 zusätzlichen Soldatinnen und Soldaten gestärkt. Die Unterstützung der Ukraine wird auch in den künftigen Haushalten sichergestellt und auf hohem Niveau fortgeführt.
Sicherheitspolitik besteht nicht nur aus militärischer Stärke, sondern auch aus präventiver Sicherheitspolitik. Trotz nötiger Einsparungen wird Deutschland weltweit der größte Geldgeber im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit bleiben.
Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern
Trotz enger finanzieller Spielräume des Bundeshaushalts – außerhalb des SVIK – bringt die Bundesregierung Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg. Das betrifft z. B.:
- Entlastungen bei den Energiekosten in einem ersten Schritt, durch den in der Kombination verschiedener Maßnahmen eine vierköpfige Familie um bis zu 100 Euro im Jahr entlastet wird,
- eine Sicherung des Rentenniveaus durch Verlängerung der Haltelinie bis 2031,
- die Fortführung des Deutschlandtickets,
- eine erhöhte Pendlerpauschale,
- eine geringere Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie
- und Hilfen für von Altschulden besonders betroffene Kommunen.
Darüber hinaus führen verschiedene Maßnahmen des Bundes zur Dämpfung von Beitragssatzsteigerungen und somit stabileren Sozialabgaben von Beschäftigten.
Reformen für mehr Wachstum und einen starken Wirtschaftsstandort
Der Entwurf zum Bundeshaushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 stärken die Grundlage für Wachstum in Deutschland. Mit öffentlichen Investitionen und konkreten Anreizen für private Investitionen ermöglicht die Bundesregierung, dass Unternehmen aus der ganzen Welt in Deutschland investieren, Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen werden. Das stärkt auch den Sozialstaat und den sozialen Zusammenhalt.
Bereits seit Juli 2025 ist der Wachstumsbooster in Kraft. Die Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen für Unternehmen deutlich verbessert und es erleichtert, in den Standort Deutschland zu investieren.
Darüber hinaus schafft die Bundesregierung die Grundlagen, damit die Erwerbstätigkeit steigt und der große Fachkräftebedarf in unserem Land erfüllt werden kann. Letzteres ist eine entscheidende Voraussetzung für mehr Wachstum in der Zukunft. Die Bundesregierung wird daher für die Eingliederung von Menschen in den Arbeitsmarkt ab dem Jahr 2026 zusätzlich 1 Mrd. Euro jährlich an Eingliederungsmitteln zur Verfügung stellen. Die Umsetzung der Aktivrente macht es für Rentnerinnen und Rentner attraktiver, beruflich aktiv zu bleiben. Für die damit einhergehenden Steuermindereinnahmen wird eine Vorsorge ab dem Jahr 2026 von rund 1 Mrd. Euro getroffen. Auch die zusätzlichen Investitionen in Kitas und Ganztagsbetreuung werden einen Beitrag zu mehr Erwerbstätigkeit leisten.
Um das Ziel höheren Wachstums und von mehr Beschäftigung zu erreichen, muss es gelingen, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu vereinfachen, damit öffentliche und private Investitionen einfacher und schneller umgesetzt werden können. Der bereits beschlossene Wohnungsbau-Turbo sowie das vor kurzem im Bundeskabinett verabschiedete Paket für schnellere Beschaffungen der Bundeswehr sind positive Beispiele. Die gesamte Bundesregierung ist gefordert, wenn es darum geht, die Modernisierung des Staates als Schwerpunkt zu verstehen und weitere Schritte auf diesem Weg zu unternehmen.
Konsolidierung: Effiziente Mittelverwendung gewährleisten, Steuerbetrug bekämpfen
Gleichzeitig steigt im Haushalt 2026 die Neuverschuldung (inklusive der Kreditaufnahme für Ausgaben der Bereichsausnahme) auf 89 Mrd. Euro. Angesichts der Herausforderungen ist diese hohe Summe gerechtfertigt. Nicht zu investieren, kann sich Deutschland nicht leisten. Der Blick auf das Jahr 2027 zeigt zudem klar, dass die Bundesregierung vor einer großen Konsolidierungsaufgabe steht: 34 Mrd. Euro gilt es noch auszugleichen.
Der wesentliche Ansatz zur strukturellen Konsolidierung des Bundeshaushalts besteht weiterhin in der Wachstumsstärkung. So kann die Schuldentragfähigkeit trotz höherer Neuverschuldung gesichert werden. Hinzu kommen Konsolidierungsmaßnahmen. Erste Schritte, etwa beim Personal, den Verwaltungsausgaben und Förderprogrammen, sind bereits umgesetzt. Außerdem wird es viel stärker als bisher darum gehen müssen, alle Ausgaben auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung eine konsequente Aufgabenkritik vornehmen und Maßnahmen strikt an den politischen und strategischen Zielen und deren Wirkungen ausrichten. Hierzu hat die Bundesregierung mit dem Haushalt 2026 ein klares Bekenntnis abgegeben. Auch die Ergebnisse der verschiedenen Kommissionen und Arbeitsgruppen werden einen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes liefern. Und nicht zuletzt wird es bei der Konsolidierung auch um vielfältige Einzelmaßnahmen gehen. Alle Bundesministerien müssen dabei konkrete Potenziale in eigener Zuständigkeit identifizieren und Prioritäten setzen.
Dass die Konsolidierung nicht auf Kosten von Investitionen und damit des Wachstums gehen wird, ist mit dem SVIK für die nächsten Jahre sichergestellt. Auch im Kernhaushalt wird die Bundesregierung eine Investitionsquote von mindestens 10 Prozent jährlich dauerhaft sicherstellen. Es wird eine zentrale Aufgabe der Reformkommission zur Schuldenbremse sein, dauerhaft hohe Investitionen zu ermöglichen und zugleich tragfähige Finanzen zu sichern.
Steuergerechtigkeit und Steuervollzug priorisieren
Zur Sicherung stabiler Finanzen gehört die Sicherung staatlicher Einnahmen zwingend dazu. Neben der Förderung von Wachstum und Beschäftigung spielt auch die Bekämpfung von Steuerbetrug eine wichtige Rolle. Das ist nicht nur ein weiterer Beitrag zur Konsolidierung – es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass alle ihren fairen Anteil zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Die Bundesregierung zeigt null Toleranz gegenüber jenen, die der Allgemeinheit durch Betrug dringend nötige Mittel vorenthalten.
Ein wichtiges Vorhaben ist dabei die Bekämpfung von Betrug und Ausbeutung im Zusammenhang mit Schwarzarbeit. Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung beschlossen. Mit diesem Gesetz legt die Bundesregierung eine deutlich härtere Gangart bei der Bekämpfung von Betrug ein. Gleichzeitig werden auch die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege verlängert, sodass jeder noch nicht verjährte Fall von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung konsequent verfolgt und aufgedeckt werden kann.
Darüber hinaus will das BMF weitere Steuergestaltungslücken schließen sowie organisierten Steuerbetrug und Steuerhinterziehung effektiver bekämpfen. Dabei kommt es auf eine effektive und intensive Zusammenarbeit mit den Ländern an.
Fazit und Ausblick
Der Bundeshaushalt 2026 steht für eine klare Botschaft: Wachstum und Gerechtigkeit. Er schafft die Grundlage für ein Deutschland, das moderner, innovativer und sicherer wird – und dessen Fortschritte im Alltag spürbar sind. Zugleich stellt er sich der Verantwortung, die öffentlichen Finanzen zu sichern und den Staat handlungsfähig zu halten. Strukturreformen und Konsolidierung sind dafür unerlässlich.