- Die Abgabenquote, d. h. das Verhältnis der Steuern und Sozialabgaben zum Bruttoinlandsprodukt, lag für Deutschland im Jahr 2023 mit 38,1 Prozent international im oberen Mittelfeld. Den Steuern und Abgaben stehen in Deutschland umfangreiche öffentliche Leistungen und verlässliche, gut ausgebaute soziale Sicherungssysteme gegenüber.
- Die tarifliche Besteuerung der Gewinne von Kapitalgesellschaften in Deutschland betrug im Jahr 2024 rund 30 Prozent. Mit dem „Wachstumsbooster“ schafft die Bundesregierung steuerliche Investitionsanreize und senkt die Unternehmensteuerbelastung schrittweise auf ein international wettbewerbsfähigeres Niveau von rund 25 Prozent (s. a. Schlaglichtartikel).
- Im Bereich der Einkommensteuer setzt die Bundesregierung auf eine anreizfreundliche und verteilungsgerechte Steuerpolitik, die vor allem der breiten Mitte der Gesellschaft und Familien zugutekommt.
Einleitung
Dieser Beitrag fasst die Inhalte aus der neu aufgelegten BMF-Broschüre „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich“ zusammen und bietet damit einen Überblick zu internationalen Steuerbelastungsvergleichen und steuerrechtlichen Regelungen.1 Die Ländervergleiche erstrecken sich auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und einige andere Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD): Japan, Kanada, Norwegen, Schweiz, USA und Vereinigtes Königreich. Sie geben grundsätzlich den Rechtsstand zum Ende des Jahres 2024 wieder. Eine Ausnahme bilden die von der OECD veröffentlichten und zum Stand der Veröffentlichung bis zum Vergleichsjahr 2023 verfügbaren Steuer- und Abgabenquoten. Maßnahmen, die im Jahr 2025 wirksam wurden oder sein werden, sind noch nicht in den Übersichten und Grafiken erfasst.
Zur Interpretation der Daten im internationalen Vergleich ist generell anzumerken, dass sich sinnvolle Schlussfolgerungen bei vielen Indikatoren erst aus dem Gesamtkontext ergeben. Dies gilt insbesondere für das Zusammenspiel von nominalen Steuersätzen und unterschiedlich ausgestalteten Bemessungsgrundlagen in den einzelnen Staaten. Außerdem sollte bei der Interpretation von Steuer- und Abgabenquoten und bei Vergleichen zur Besteuerung von Arbeit die Finanzierungsform sozialer Sicherungssysteme sowie die Qualität und Effizienz in der Bereitstellung staatlicher Leistungen berücksichtigt werden.
Gesamtwirtschaftliche Steuer- und Abgabenquote
Die gesamtwirtschaftliche Steuerquote weist die in einer Volkswirtschaft gezahlten Steuern relativ zur Wirtschaftsleistung aus. Die Abgabenquote berücksichtigt neben Steuern auch Beiträge zur Sozialversicherung. Sie ist ein zentraler Indikator für den internationalen Vergleich, da die betrachteten Staaten ihre staatlichen Sozialversicherungssysteme in unterschiedlichem Ausmaß über eigenständige Sozialbeiträge finanzieren, die nicht in der Steuerquote enthalten sind, oder auf allgemeine Haushaltsmittel zurückgreifen.
Abbildung 1 zeigt die Steuer- und Abgabenquoten für das Jahr 2023 nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD aus der zugehörigen Publikation „OECD Revenue Statistics 2024“2. Die Abgabenquote für Deutschland liegt mit 38,1 Prozent im oberen Mittelfeld der betrachteten Staaten. In den skandinavischen Staaten sowie in Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und Österreich ist die Abgabenquote vergleichsweise hoch (> 40 Prozent). Dagegen weisen Irland, die Schweiz und die USA relativ niedrige Abgabenquoten aus (< 30 Prozent). Bei der Steuerquote liegt Deutschland mit 23,4 Prozent im unteren Mittelfeld der betrachteten Staaten. Die skandinavischen Staaten und Italien weisen hier eine vergleichsweise hohe Steuerquote von über 30 Prozent aus; nur in Irland, Tschechien und den USA liegt die Steuerquote unter 20 Prozent.
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Besteuerung des Gewinns von Kapitalgesellschaften
Den nominalen Unternehmensteuersätzen wird oft eine Signalfunktion etwa bei Investitionsentscheidungen von Unternehmen zugesprochen. Die tatsächliche oder auch effektive Steuerbelastung ergibt sich erst aus dem Zusammenspiel von Steuerbemessungsgrundlage und tariflichem Steuersatz. Für eine ganzheitliche Betrachtung sollte neben der Besteuerung von Gewinnen auf Ebene der Kapitalgesellschaft auch die Besteuerung auf Anteilseignerebene betrachtet werden. Die für die Broschüre gewählten Indikatoren beschränken sich auf einen Vergleich der tariflichen (nominalen) Besteuerung von Kapitalgesellschaften.
Abbildung 2 vergleicht die Höhe von Unternehmensteuern auf Gewinne von Kapitalgesellschaften. Neben Körperschaftsteuern, die auf zentralstaatlicher Ebene erhoben werden, gibt es in mehreren Staaten nachgeordnete Gebietskörperschaften (Einzelstaaten, Provinzen, Regionen, Gemeinden), die zusätzlich eigene Körperschaftsteuern oder ihnen ähnliche Steuern erheben, wie z. B. in Deutschland und Luxemburg die Gewerbesteuer. Dort, wo die Steuersätze über die Gebietskörperschaften variieren, werden Durchschnitte zugrunde gelegt. Zu beachten ist, dass in manchen Staaten die von lokalen Gebietskörperschaften erhobenen Steuern von der Steuerbemessungsgrundlage der übergeordneten Gebietskörperschaften abzugsfähig sind (z. B. in Japan und den USA). Die Gesamtsteuerbelastung auf Unternehmensebene ergibt sich demzufolge aus einer abgestuften Rechnung und nicht aus einer einfachen Addition der nominalen Steuersätze der einzelnen Steuern.
Unternehmensteuern auf Gewinne von Kapitalgesellschaften, d. h. inklusive Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag, sind mit 30,06 Prozent in Deutschland im internationalen Vergleich hoch. Nur Japan (30,42 Prozent) und Malta (35 Prozent, allerdings werden oftmals Sondersätze beziehungsweise -regelungen angewendet) haben eine höhere tarifliche Unternehmensteuerbelastung. Die Mehrheit der betrachteten Staaten besteuert Gewinne von Kapitalgesellschaften mit einem nominalen Steuersatz von unter 25 Prozent. Größere Industrienationen wie Frankreich, Kanada, die USA oder das Vereinigte Königreich erheben nominale Unternehmensteuersätze zwischen 25 und 27 Prozent.
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Gewinne von Kapitalgesellschaften werden nicht nur auf Ebene des Unternehmens, sondern auch bei der Ausschüttung an die Anteilseignerinnen und -eigner (z. B. in Form von Dividenden) besteuert. Um Doppelbelastungen ausgeschütteter Gesellschaftsgewinne durch die Körperschaftsteuer der Kapitalgesellschaft und die Einkommensteuer der Anteilseignerinnen und -eigner zu verhindern oder abzumildern, haben fast alle Staaten entsprechende Systeme zur Entlastung der Dividenden auf Anteilseignerebene. Von den europäischen Staaten sehen Irland und die Schweiz keine Entlastung ausgeschütteter Gewinne auf der Anteilseignerebene vor (klassische Systeme ohne Tarifermäßigung). Diese Staaten haben aber als Ausgleich nach wie vor vergleichsweise niedrige allgemeine Körperschaftsteuertarife. Drei EU-Staaten besteuern die Gewinne nur bei der Gesellschaft, sodass Dividenden bei Anteilseignerinnen und -eignern steuerfrei bleiben (Estland, Lettland und Zypern3). Zum gleichen wirtschaftlichen Ergebnis kommt auch Malta, indem die Körperschaftsteuer auf ausgeschüttete Gewinne dem Einkommensteuersatz auf Dividenden entspricht und voll auf die Einkommensteuer angerechnet wird (sogenanntes Vollanrechnungsverfahren).
Abbildung 3 vergleicht die maximale Gesamtsteuerlast auf Unternehmensgewinne von Kapitalgesellschaften, die sowohl die Besteuerung auf Ebene des Unternehmens als auch bei Anteilseignerinnen und -eignern berücksichtigt. In Deutschland liegt die Gesamtsteuerlast auf Gewinne nach Ausschüttung bei 48,51 Prozent, wobei der angenommene Gewinn (von 1 Mio. Euro) einer Kapitalgesellschaft mit 30,06 Prozent auf Unternehmensebene besteuert wird. Auf den Gewinn nach Steuern fällt der geltende Steuersatz für Dividenden bei der Ausschüttung an die Anteilseignerinnen und -eigner an (Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent), woraus sich eine Steuerlast von 18,45 Prozent auf Anteilseignerebene ergibt. Auch hier liegt Deutschland hinter Dänemark, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und den Niederlanden im oberen Bereich bei der Gesamtsteuerbelastung.
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Abgabenbelastung bei Arbeitseinkommen
Die OECD veröffentlicht jährlich eine international vergleichende Untersuchung zur effektiven Steuer- und Abgabenbelastung von Arbeitseinkommen in den OECD-Ländern („Taxing Wages“). Darin werden Arbeitnehmerhaushalte in verschiedenen Familienverhältnissen und Einkommensgruppen betrachtet. Zentraler Indikator für die Besteuerung von Arbeit ist der Steuer- und Abgabenkeil („Tax Wedge“). Dieser zeigt die Steuer- und Abgabenlast abzüglich erhaltener Familienleistungen relativ zu den Kosten, die bei dem Arbeitgeber anfallen (Bruttolohn plus arbeitgeberseitige Sozialabgaben), und bietet somit einen Indikator für die Beurteilung der Arbeitskosten als einen wichtigen Standortfaktor im internationalen Vergleich.
Der Steuer- und Abgabenkeil („Tax Wedge“)
misst das Verhältnis von arbeitgeber- und arbeitnehmerseitigen Steuern und Abgaben auf Erwerbsarbeit abzüglich erhaltener Familienleistungen relativ zu den Gesamtarbeitskosten.
Die OECD beschreibt den Steuer- und Abgabenkeil als einen Indikator, der international vergleicht, inwieweit die Steuer- und Abgabenlast auf Arbeitseinkommen Beschäftigungsanreize verringert.
Abbildung 4 zeigt den Steuer- und Abgabenkeil für 28 von 38 OECD-Mitgliedstaaten. Hier liegt Deutschland im Jahr 2024 mit einem Steuer- und Abgabenkeil von 47,9 Prozent für Alleinstehende mit Durchschnittsverdienst ohne Kinder nur hinter Belgien mit 52,6 Prozent. Mehr als zwei Drittel der Steuer- und Abgabenbelastung auf Arbeit entfallen in Deutschland auf Sozialabgaben, die sowohl von den Arbeitnehmerinnen und -nehmern als auch vom Arbeitgeber getragen werden.
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Ein weiterer Indikator ist der durchschnittliche Steuer- und Abgabensatz, der erhobene Steuern und Abgaben auf den Arbeitslohn unter Einberechnung von Familienleistungen relativ zum Bruttoarbeitslohn (ohne arbeitgeberseitige Sozialabgaben) darstellt. Dieser Indikator spielt ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Analyse von Arbeitsanreizen, da er die Belastung des Faktors Arbeit aus Arbeitnehmersicht widerspiegelt (d. h. wie viel Netto- bleibt vom Bruttolohn). So führen Ledige mit Durchschnittsverdienst ohne Kinder in Deutschland 37,4 Prozent ihres Bruttolohns an Steuern und Arbeitnehmer-Sozialbeiträgen ab.
In vielen Ländern sorgen Maßnahmen im Rahmen der Familienbesteuerung für eine Förderung von Familien. Diese Förderungen sind auch deutlich erkennbar in Deutschland insbesondere beim Blick auf die Einkommen-/Lohnsteuerbelastung unterschiedlicher Haushaltskonstellationen. Hier ergibt sich beispielsweise bei einem Alleinverdienerhaushalt mit Durchschnittseinkommen und zwei Kindern nach Anrechnung von Kindergeld rechnerisch ein durchschnittlicher Steuer- und Abgabensatz von -0,1 Prozent (s. a. Abbildung 5). Arbeitet die Partnerin oder der Partner auch und verdient 67 Prozent des Durchschnittslohns, so liegt der Durchschnittssteuersatz für den Haushalt in dieser Familienkonstellation bei 9,2 Prozent.
Während die steuerliche Belastung und die arbeitgeberseitige Sozialabgabenbelastung in Deutschland im Durchschnitt der in der Broschüre abgebildeten OECD-Staaten liegen, liegt die arbeitnehmerseitige Sozialabgabenbelastung deutlich über dem Durchschnitt der hier abgebildeten OECD-Staaten.
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Fazit
Deutschland verfügt insgesamt über ein Steuer- und Abgabensystem, das in der Lage ist, ein hohes Niveau an öffentlichen Leistungen zu finanzieren. Bürgerinnen und Bürger profitieren vor allem von gut ausgebauten sozialen Sicherungssystemen, einem breiten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und einem größtenteils öffentlich finanzierten Bildungssystem. Gleichzeitig steht die deutsche Volkswirtschaft vor strukturellen, demografischen und geopolitischen Herausforderungen. Die Übersichten zeigen, dass insbesondere die nominale Unternehmensteuerlast und die Belastung des Faktors Arbeit durch Steuern und Abgaben in Deutschland im internationalen Vergleich hoch ausfallen.
Diese Herausforderungen geht die Bundesregierung unter anderem mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm („Wachstumsbooster“) an, das schnell wirksame Impulse für mehr Wachstum schafft und langfristig dazu beiträgt, Beschäftigung und Wohlstand in Deutschland zu sichern (s. a. Schlaglichtartikel). Eine wachstumsfreundliche und sozial gerechte Steuer- und Abgabenpolitik setzt außerdem auf steuerliche Entlastungen der arbeitenden Mitte, steigendes Kindergeld für Familien und eine Begrenzung der Sozialabgabenbelastung.
Eine Kombination aus schnell wirksamen Investitionsanreizen und Maßnahmen zur Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Deutschland und somit das Wachstum in der kurzen und langen Frist.
Fußnoten
- 1
- Die ausführliche BMF-Publikation „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2024“ kann hier heruntergeladen werden.
- 2
- Die ausführliche Publikation „OECD Revenue Statistics 2024“ kann auf der Website der OECD heruntergeladen werden.
- 3
- In Zypern unterliegen Dividenden nicht der Einkommensteuer, dafür aber der sogenannten Verteidigungsabgabe in Höhe von 17 Prozent. Daraus ergibt sich die Belastung auf Anteilseignerebene von 14,88 Prozent, die in Abbildung 3 zu sehen ist.