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BMF-Monatsbericht August 2025

Inhalt

Europäische Wirtschafts- und Finanzpolitik

21.08.2025

Rückblick auf die Sitzungen der Eurogruppe und des ECOFIN-Rats am 7. und 8. Juli 2025 in Brüssel

Eurogruppe

Die Eurogruppe begann mit einer Aussprache zur fiskalischen Ausrichtung des Euroraums im Aggregat, dem sogenannten Fiscal Stance, ein wiederkehrendes Thema in der Eurogruppe. Der Vorsitzende des Europäischen Fiskalausschusses (European Fiscal Board, EFB) Pieter Hasekamp stellte den Mitgliedstaaten den EFB-Bericht zur fiskalischen Ausrichtung des Euroraums vor. In der anschließenden Aussprache erläuterte die deutsche Sitzungsvertreterin kurz die fiskalische Ausrichtung Deutschlands. Dabei machte sie deutlich, dass die deutsche Fiskalpolitik dem Prinzip fiskalischer Nachhaltigkeit weiterhin gerecht werde, auch wenn sie mit den höheren Ausgaben für Investitionen und Verteidigung nun deutlich expansiver ausfalle.

Die Mitglieder der Eurogruppe waren sich einig, dass die sicherheitsbezogenen Mehrausgaben wichtig seien. Bei diesen Ausgaben seien Effizienz und Produktivität sicherzustellen. Darüber hinaus sei aber finanzpolitische Zurückhaltung angebracht. Die mittelfristigen fiskalpolitisch-strukturellen Pläne im Rahmen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) seien entsprechend umzusetzen. Zudem sei eine sorgfältige und umsichtige Anwendung der nationalen Ausweichklausel zu gewährleisten. Im Anschluss wurde die entsprechende gemeinsame Erklärung zur fiskalischen Ausrichtung im Euroraum verabschiedet.

Danach befasste sich die Eurogruppe mit der internationalen Rolle des Euro. Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte hierzu am 11. Juni 2025 ihren jährlichen Bericht vorgelegt, den sie den Mitgliedstaaten kurz vorstellte. Seit seiner Einführung sei der Euro die zweitwichtigste Weltwährung. Darin spiegele sich das hohe Vertrauen in die europäischen Institutionen, das robuste wirtschaftliche Fundament und die allgemeine Stabilität Europas wider. Gleichzeitig befinde sich aber weltweit das wirtschaftliche und politische Umfeld im Wandel. In der Folge sei ein Trend zur Diversifizierung der Reservewährungen zu beobachten. Dieses Umfeld sei als eine Chance für den Euroraum, zu begreifen, die internationale Rolle des Euros zu stärken.

Die Mitgliedstaaten waren sich in der anschließenden Aussprache einig, dass die aktuellen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf den Euro auch eine Herausforderung darstellten und genau zu beobachten seien. Zur Stärkung der internationalen Rolle seien weitere Anstrengungen in mehreren Schlüsselbereichen nötig. Dazu gehörten insbesondere stärker integrierte Kapitalmärkte, ausreichende und widerstandsfähige Zahlungssysteme sowie Wahrung und gegebenenfalls Ausbau der Glaubwürdigkeit der europäischen Institutionen.

Im Anschluss stand der Eurobeitritt Bulgariens auf der Tagesordnung. Die Mitgliedstaaten befassten sich mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Ratsverordnung zur Festsetzung eines festen Umrechnungskurses. Die formale Annahme dieser Ratsverordnung fand einen Tag später, am 8. Juli 2025, zusammen mit dem Ratsbeschluss über die Einführung des Euros in Bulgarien und einer weiteren für den Beitritt notwendigen Ratsverordnung im Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) statt. In der Befassung wurde der Umrechnungskurs von 1,95583 Lew je Euro bestätigt.

Die Wahl des Präsidenten der Eurogruppe bildete den Abschluss der Sitzung der Eurogruppe im regulären Format. Die 20 Mitgliedstaaten des Euroraums bestätigten per Akklamation den amtierenden Präsidenten der Eurogruppe Paschal Donohoe in seinem Amt für die nächsten zweieinhalb Jahre. Zuvor hatten der spanische Wirtschaftsminister Carlos Cuerpo und der litauische Finanzminister Rimantas Šadžius ihre Kandidatur zurückgezogen.

Im Anschluss trafen sich die Mitglieder der Eurogruppe im inklusiven Format. Hier gab es zunächst einen Austausch zum digitalen Euro. Schwerpunkt der Diskussion war das Verfahren zur Festsetzung einer maximalen Haltegrenze. Die Mitgliedstaaten waren sich einig, dass dieses Verfahren ausgewogen und umsetzbar sein müsse und eine angemessene Beteiligung des Rats bei der Festlegung einer maximalen Haltegrenze zu gewährleisten sei. Das brachte auch die deutsche Sitzungsvertreterin in der Eurogruppe zum Ausdruck. Der Präsident der Eurogruppe Paschal Donohoe stellte fest, dass das Interesse an weiteren Fortschritten groß sei und die Arbeiten fortzusetzen seien.

Der anschließende Austausch im gleichen Format zur Spar- und Investitionsunion (Savings and Investments Union) diente der Weiterverfolgung der Vereinbarungen der Eurogruppen-Erklärung vom März 2024 zur Zukunft der Kapitalmarktunion. Nadia Calviño war eingeladen und berichtete in ihrer Funktion als Präsidentin der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu den Arbeiten der Bank, die einen Bezug zur Spar- und Investitionsunion haben. Ein Schwerpunkt der Arbeiten liegt dabei auf der Finanzierung von Wagniskapital im Zusammenhang mit der European Tech Champions Initiative.

Die Mitgliedstaaten würdigten im Anschluss die EIB als wichtige Akteurin bei der Unterstützung innovativer Unternehmen in der Europäischen Union (EU) und begrüßten das Engagement der Bank. Der Präsident der Eurogruppe kündigte mit Blick auf die weiteren Arbeiten zur Spar- und Investitionsunion im Herbst eine Bestandsaufnahme der europäischen Kapitalmärkte sowie der nationalen Maßnahmen als Ergänzung zu den laufenden Initiativen zur Spar- und Investitionsunion auf EU-Ebene an.

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ECOFIN

Am Vorabend des ECOFIN-Rats trafen sich die Ministerinnen und Minister zu einem informellen Abendessen, bei dem es einen Austausch über die weitere Unterstützung der Ukraine ab 2026 und die Verteidigungsfinanzierung gab. Die Mitgliedstaaten waren sich u. a. darin einig, dass die Ukraine auch künftig mit voller Kraft zu unterstützen sei. Am Morgen des 8. Juli 2025 trafen sich die Ministerinnen und Minister noch zum Arbeitsfrühstück. Ein zentrales Thema hier waren die aktuellen Entwicklungen im Bereich der internationalen Mindestbesteuerung. Die G7-Staaten hatten dazu am 28. Juni 2025 eine Erklärung veröffentlicht. Diese legte die Grundlage dafür, dass die USA von steuerlichen Vergeltungsmaßnahmen absehen und die Integrität der globalen Mindestbesteuerung gewahrt bleibt. Die deutsche Sitzungsvertreterin erklärte, dass die Einigung den Weg für ein Nebeneinander von Mindestbesteuerungsregelungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der USA unter Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen frei gemacht habe. Von der damit verbundenen höheren Rechtssicherheit und Stabilität werde die europäische Wirtschaft profitieren.

Der ECOFIN-Rat startete im öffentlichen Teil der Sitzung mit dem Paket zur einheitlichen Währung (Single Currency Package). Das Paket war von der Europäischen Kommission am 28. Juni 2023 veröffentlicht worden. Es beinhaltet Legislativvorschläge zum Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel und zur Schaffung eines Rechtsrahmens für einen digitalen Euro. Die dänische Ratspräsidentschaft informierte die Mitgliedstaaten über ihre Pläne für die weiteren Verhandlungen zu den Legislativvorschlägen und erklärte, dass sie, die Unterstützung der Mitgliedstaaten vorausgesetzt, eine allgemeine Ausrichtung bis Jahresende anstrebe. Schwerpunkte der anstehenden Arbeiten am Legislativvorschlag für einen digitalen Euro seien insbesondere die maximale Haltegrenze, das Vergütungsmodell, der Schutz der Privatsphäre und das Verfahren zur Entscheidung der Ausgabe des digitalen Euros.

Der Präsident der Eurogruppe Paschal Donohoe erklärte mit Blick auf die vorangegangene Diskussion in der Eurogruppe, dass gute Fortschritte hätten erzielt werden können. Es seien aber noch weitere Arbeiten zu offenen Fragen nötig. Dazu gehörten u. a. der Prozess zur Festlegung der maximalen Haltegrenze und zur Ausgabeentscheidung des digitalen Euros. EZB und Europäische Kommission sicherten der dänischen Ratspräsidentschaft ihre volle Unterstützung zu. Die Europäische Kommission erklärte, dass die EZB ab Verabschiedung der Rechtsakte voraussichtlich wohl noch rund zweieinhalb Jahre bis zur endgültigen Einführung des digitalen Euros brauchen werde.

In der anschließenden Aussprache machte die Mehrheit der Mitgliedstaaten deutlich, dass sie das Ziel der Ratspräsidentschaft, eine allgemeine Ausrichtung des Rats bis Jahresende zu erreichen, unterstützten. Die deutsche Sitzungsvertreterin hob aber hervor, dass für eine Einigung im Rat noch Antworten auf die verbleibenden Kernfragen gefunden werden müssten. Weitere Mitgliedstaaten äußerten sich in ähnlicher Weise.

In diesem Zusammenhang stellte die deutsche Sitzungsvertreterin gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten fest, dass bei der Festlegung maximaler Haltegrenzen eine angemessene Beteiligung des Rats zu gewährleisten sei. Darüber hinaus seien ein angemessenes und ausgewogenes Vergütungsmodell und ein hoher Privatsphäreschutz sicherzustellen.

Mit Blick auf den Legislativvorschlag zum Euro-Bargeld erklärte die deutsche Sitzungsvertreterin, dass dieser weiterhin als Paket mit dem digitalen Euro behandelt werden solle und mögliche bürokratischen Belastungen auf das erforderliche Minimum zu reduzieren seien. In der weiteren Diskussion wurde hervorgehoben, dass die Einführung des digitalen Euros keinesfalls als eine Abschaffung des Bargelds zu verstehen sei.

Im Anschluss tauschten sich die Mitgliedstaaten erstmals zur Überarbeitung des Verbriefungsrahmens aus. Das Paket ist eine zentrale Maßnahme der Spar- und Investitionsunion und beinhaltet Legislativvorschläge der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Verbriefungsverordnung (Securitisation Regulation), der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation) und des delegierten Rechtsakts zur Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio). Die Anpassung der Vorgaben für Versicherungen sollen in der geplanten Überarbeitung des delegierten Rechtsakts zur Solvency-II-Richtlinie vorgenommen werden. Die Europäische Kommission leitete den Tagesordnungspunkt mit einer Darstellung ihrer Vorschläge vom 17. Juni 2025 ein.

In der anschließenden Diskussion begrüßten die EZB und die EIB den Vorschlag der Europäischen Kommission und sagten ihre Unterstützung zu. Auch die deutsche Sitzungsvertreterin sowie die Mehrheit der Mitgliedstaaten begrüßten das Legislativpaket. Zusammen mit weiteren Mitgliedstaaten wies die deutsche Sitzungsvertreterin aber darauf hin, dass die Reform nicht die Finanzstabilität gefährden dürfe und auch das Regelwerk nicht unnötig komplexer machen solle. Die dänische Ratspräsidentschaft hielt abschließend fest, dass eine breite Zustimmung im Rat bezüglich der Intention des Pakets zu erkennen sei. Das Paket müsse nun als ein zentrales Element der Spar- und Investitionsunion zügig und unter Berücksichtigung der Anmerkungen der Mitgliedstaaten vorangetrieben werden.

Danach unterrichteten die Ratspräsidentschaft und die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten über den Stand der aktuellen Gesetzgebungsvorschläge im Finanzdienstleistungsbereich.

Dänemark stellte anschließend das Programm seiner Präsidentschaft vor. Der Schwerpunkt der Arbeiten solle auf zwei Themen liegen: Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit. Beim Thema „Sicherheit Europas“ seien insbesondere die Unterstützung der Ukraine sowie die Finanzierung der höheren Verteidigungsausgaben im Rahmen des Pakets Readiness 2030 wichtig. Bei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit solle es insbesondere um die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Draghi-Bericht gehen. Dazu gehören u. a. die Spar- und Investitionsunion, der digitale Euro zur Stärkung der internationalen Rolle des Euros und zur Gewährleistung eines resilienten Zahlungssystems sowie der Abbau unnötiger Bürokratie.

Im Anschluss standen die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine auf der Agenda. Nachdem das Thema bereits beim Abendessen am Vortag ausführlich besprochen worden war, unterrichtete die Europäische Kommission in erster Linie über die finanzielle und wirtschaftliche Lage der Ukraine. Dabei betonte sie, dass die Finanzierung der Ukraine für dieses Jahr gesichert sei, auch dank der umfangreichen Unterstützung der EU. Insbesondere mit Blick auf die kommenden Jahre bleibe die Finanzierung der Ukraine eine Herausforderung. Die Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds im Oktober werde eine gute Gelegenheit bieten, um über die künftigen Finanzierungsbedarfe der Ukraine und deren Deckung zu sprechen. Die Europäische Kommission verwies auf das 18. Sanktionspaket. Das Paket werde insbesondere die russischen Einnahmen aus dem Energiesektor sowie Produktion und Beschaffung militärischer Güter schwächen.

Danach berichtete die Europäische Kommission über den aktuellen Umsetzungsstand der Aufbau- und Resilienzfazilität. Sie warb erneut für die Beschleunigung der Implementierung der Maßnahmen. Anschließend nahm der ECOFIN-Rat sechs Durchführungsbeschlüsse zu Änderungen und Anpassungen in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen von Deutschland, Österreich, Tschechien, Dänemark, Irland und Belgien an.

Im Rahmen des Europäischen Semesters nahm der Rat danach die jährlichen länderspezifischen Empfehlungen (Country Specific Recommendations) und die Ratsschlussfolgerungen zum makroökonomischen Ungleichgewichteverfahren (Macroeconomic Imbalance Procedure) an. Die Dokumente waren im Vorfeld in den vorbereitenden Ratsgremien geeint worden. Die Europäische Kommission hatte ihre Vorschläge hierzu nach Veröffentlichung am 4. Juni 2025 beim vorangegangenen Ratstreffen am 20. Juni in Luxemburg bereits vorgestellt.

Ein weiteres Thema war die Umsetzung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung (Economic Governance Framework). Bei diesem Tagesordnungspunkt verabschiedeten die Mitgliedstaaten die zuvor im Wirtschafts- und Finanzausschuss vorbereiteten und konsentierten Ratsempfehlungen

(i) zu den mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plänen von Österreich und Litauen,

(ii) zur koordinierten Aktivierung der nationalen Ausweichklausel des SWP für 15 Mitgliedstaaten sowie

(iii) zum Abbau des übermäßigen Defizits in Rumänien und zur Eröffnung eines Defizitverfahrens gegenüber Österreich.

Die Mitgliedstaaten befassten sich zudem noch mit den Vorbereitungen für das Treffen der G20 Finanzministerinnen und -minister und der Zentralbankgouverneurinnen und -gouverneure, die am 17. und 18. Juli 2025 stattfanden. Die EU G20 Terms of Reference, die den Verhandlungsrahmen der EU-Vertreter in der G20 setzen, wurden einstimmig angenommen. Die Europäische Kommission erwähnte noch einmal, dass die gemeinsame Erklärung der G7 zur weltweiten Mindestbesteuerung ein großer Erfolg gewesen sei.

Abschließend wurden im ECOFIN-Rat ein Ratsbeschluss und zwei Ratsverordnungen als rechtliche Grundlage für den Beitritt Bulgariens zum Euroraum formell verabschiedet. Dazu gehörten der Beschluss des Rats über die Einführung des Euros in Bulgarien zum 1. Januar 2026, die Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung (EGNr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euros in Bulgarien und die Verordnung zur Änderung der Verordnung (EGNr. 2866/98 in Bezug auf den Euro-Umrechnungskurs für Bulgarien. Das Europäische Parlament hatte kurz zuvor mit seiner positiven Stellungnahme zur Einführung des Euros in Bulgarien die letzte Voraussetzung für den Ratsbeschluss erfüllt.