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BMF-Monatsbericht August 2025

Inhalt

Editorial

21.08.2025

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

am 19. Juli 2025 ist das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, Deutschland durch gezielte Anreize wieder auf Wachstumskurs zu bringen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken. Der sogenannte Wachstumsbooster sieht mit einem Investitionssofortprogramm insbesondere die Wiedereinführung und Ausweitung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem Jahr 2028 um jeweils 1 Prozentpunkt von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent vor. Zudem sind mit dem Gesetz Verbesserungen für die E-Mobilität bei Unternehmen durch eine gezielte steuerliche Förderung betrieblich genutzter Elektrofahrzeuge sowie ein Ausbau der Forschungszulage vorgesehen. Diese Maßnahmen setzen wichtige und klare Impulse für die Attraktivität und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.

Michael Schrodi, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, stellt sich im Interview in dieser Ausgabe des Monatsberichts vor und schildert, wie sich das Gesetz zum einen auf Betriebe auswirkt, zum anderen aber auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Das Bundeskabinett hat am 16. Juli 2025 den ersten deutschen finanzpolitisch-strukturellen Plan (FSP) beschlossen und unmittelbar im Anschluss an die Europäische Kommission sowie den ECOFIN-Rat übermittelt. Der FSP stellt die finanz- und wirtschaftspolitische Strategie der Bundesregierung zur Einhaltung der europäischen Fiskalregeln dar. In dieser Ausgabe erhalten Sie einen Einblick in den ersten deutschen FSP. Prof. Dr. Dr. Armin Steinbach, Leiter der Abteilung für finanzpolitische und volkswirtschaftliche Grundsatzfragen, erläutert im Gespräch, was der FSP für die künftige Finanz- und Wirtschaftspolitik in Deutschland bedeutet.

Am 30. Juli 2025 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 und den Finanzplan bis 2029 beschlossen. Damit hat die Bundesregierung innerhalb von nicht einmal drei Monaten nach Amtsantritt bereits den zweiten Haushalt auf den Weg gebracht. Für den Bundeshaushalt 2026 werden die Investitionen auf ein neues Rekordniveau gehoben. Die Bundesregierung investiert insbesondere in die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, in Bildung und Betreuung, in neuen Wohnraum, moderne Krankenhäuser, Digitalisierung, Klimaschutz und in die innere und äußere Sicherheit. Dies wird die Zukunftsfähigkeit Deutschlands deutlich stärken.

Die Bundesregierung setzt mit dem Bundeshaushalt 2026 mit Investitionen, Strukturreformen und Konsolidierung auf drei zentrale finanzpolitische Prioritäten, um mehr Wachstum und Gerechtigkeit in Deutschland zu erreichen. In den kommenden Jahren wird die Bundesregierung neben dem Hochlauf der Investitionen einen strikten Konsolidierungskurs im Kernhaushalt einschlagen. Der Entwurf des Bundeshaushalts 2026 sieht bereits einen Einstieg in eine strukturelle Konsolidierung vor, beispielsweise beim Personal und bei Verwaltungsausgaben.

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre.

Ihr Dr. Steffen Meyer
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen