- Das Europäische Semester dient der Überwachung, Koordinierung und Abstimmung der Haushalts-, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik auf Ebene der Europäischen Union. Jedes Jahr analysiert die Europäische Kommission u. a. im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte eingehend die wirtschaftliche und fiskalische Lage der Mitgliedstaaten, welche dann im Vorfeld ihrer nationalen Haushaltsverfahren länderspezifische Empfehlungen erhalten.
- Beeinflusst wurde der Semesterzyklus 2025 durch die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts mit der Erstellung der mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne und dem Amtsantritt der Europäischen Kommission von Ursula von der Leyen für die Jahre 2024 bis 2029.
- Zentrale Schwerpunkte im diesjährigen Zyklus bildeten die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit als horizontales Thema, die Erstellung der mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne, die Eröffnung von Defizitverfahren, die koordinierte Aktivierung der nationalen Ausweichklausel und umfassender als in den Vorjahren ausgefallene länderspezifische Empfehlungen.
Das Europäische Semester
Beim Europäischen Semester handelt es sich um das Kerninstrument der finanz-, wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Koordinierung auf Ebene der Europäischen Union (EU). Es soll dazu beitragen, die Konvergenz und Stabilität in der EU sicherzustellen, solide öffentliche Finanzen zu gewährleisten, übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte in der EU zu verhindern und Strukturreformen zur Schaffung von Beschäftigung und nachhaltigem Wirtschaftswachstum zu fördern. In dem jährlichen Zyklus befassen sich der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) und die vorgelagerten Gremien mit der haushaltspolitischen Überwachung im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) sowie der wirtschaftspolitischen Koordinierung.
Der jährliche Semesterzyklus besteht aus den aufeinander aufbauenden Herbst- und Frühjahrspaketen, die von der Europäischen Kommission erstellt werden. Das Herbstpaket läutet traditionell den neuen Semesterzyklus ein. Dies enthielt zuletzt insbesondere verschiedene Überprüfungen der Vorgaben aus dem SWP sowie vergleichende Analysen zu makroökonomischen Ungleichgewichten. Das Frühjahrspaket vom 4. Juni 2025 bestand aus Analysen und Empfehlungen mit länderspezifischem Fokus. Dabei wurden auf jeden Mitgliedstaat individuell zugeschnittene Empfehlungen, sogenannte länderspezifische Empfehlungen, formuliert, die als politische Leitlinien für die einzelnen Mitgliedstaaten im Vorfeld ihrer nationalen Haushaltsaufstellungsverfahren dienen und die den Mitgliedstaaten Empfehlungen für eine nachhaltige und wachstumsorientierte Politik unterbreiten.
Länderübergreifender inhaltlicher Schwerpunkt des diesjährigen Zyklus bildete die Stärkung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit durch Identifizierung der Herausforderungen und auf den jeweiligen Mitgliedstaat zugeschnittene Empfehlungen im Bereich Wettbewerbsfähigkeit. Auch wirkte sich die Reform des SWP mit Inkrafttreten der geänderten Verordnungen am 30. April 2024 auf den diesjährigen Semesterprozess aus (eine Übersicht zu den Kernelementen ist im BMF-Monatsbericht Mai 2024 zu finden)1. Der reformierte Pakt sieht als neues Kernstück vor, dass alle Mitgliedstaaten ihre Finanz- und Wirtschaftspolitik in Form sogenannter mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Pläne vorlegen. Die Haushaltsziele werden dabei insbesondere über mehrjährige Ausgabenpfade mit verbindlichen Obergrenzen abgebildet. Damit waren alle Mitgliedstaaten angehalten, erstmals mittelfristige finanzpolitisch-strukturelle Pläne einzureichen, die nach Vorlage einer Bewertung der Europäischen Kommission vom Rat zu beschließen sind. Einen Einfluss auf den Semesterablauf hatte zudem der Amtsantritt der neuen Kommission von Ursula von der Leyen für die Jahre 2024 bis 2029 am 1. Dezember 2024.
Das Herbstpaket der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission veröffentlichte ihr Herbstpaket als Start des jährlichen Europäischen Semesterzyklus 2025 ausnahmsweise in zwei Teilen: Am 26. November 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission die zentralen fiskalischen Elemente, die insbesondere im Zeichen der Umsetzung des reformierten SWP stehen. Diese Elemente umfassen insbesondere die Bewertung der vorliegenden mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne, weitere Schritte und Prüfung von Defizitverfahren sowie Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung der Euro-Mitgliedstaaten. Weitere, größtenteils wirtschaftspolitisch ausgerichtete Elemente wie der Warnmechanismusbericht und die Empfehlung der Europäischen Kommission an den Euroraum wurden am 18. Dezember 2024 veröffentlicht, da diese nach Amtsantritt der neuen Europäischen Kommission vom neuen Kommissionskollegium verabschiedet werden sollten.
Zu den 21 mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plänen der Mitgliedstaaten legte die Europäische Kommission Bewertungen vor. Dabei enthielt jeder Plan haushalts-, reform- und investitionspolitische Ziele, die die Solidität und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherstellen und Wachstumspotenziale stärken sollen. Auf Basis der Bewertung der Europäischen Kommission nahm der Rat entsprechende Empfehlungen zu den Plänen von Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Zypern an.
Bezüglich des Defizitverfahrens im Rahmen des SWP enthielt das Herbstpaket für acht Mitgliedstaaten (Belgien, Frankreich, Italien, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei, Ungarn) entsprechende Empfehlungen zur Korrektur der übermäßigen Defizite. Bereits im Sommer 2024 hatte der Rat festgestellt, dass in sieben der acht Mitgliedstaaten übermäßige Defizite hinsichtlich der Überschreitung des Referenzwertes für das Haushaltsdefizit von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bestünden und dass Rumänien als Reaktion auf das seit 2020 laufende Defizitverfahren keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hätte. Die Empfehlungen zur Korrektur der übermäßigen Defizite basieren, wo vorliegend, für die meisten Mitgliedstaaten auf den Empfehlungen zu den Ausgabenpfaden als Teil der mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne. Im Ergebnis empfahl der Rat den betroffenen Mitgliedstaaten, das Defizit bis 2026 (Italien, Ungarn), 2027 (Belgien, Malta, die Slowakei), 2028 (Polen), 2029 (Frankreich) und 2030 (Rumänien) auf unter 3 Prozent des BIP zu bringen.
Die Bewertung der im Oktober 2024 vorgelegten Haushaltspläne der Euro-Mitgliedstaaten erfolgte anhand der Vorgaben des SWP. Die Europäische Kommission bewertete u. a., inwiefern das Ausgabenwachstum die entsprechenden fiskalischen Vorgaben erfüllt. Hierbei überprüfte die Europäische Kommission das Ausgabenwachstum im Jahr 2025 und kumuliert für die Jahre 2024 und 2025. Jene Mitgliedstaaten, deren länderspezifische Empfehlung 2024 auch die Empfehlung enthielt, ihre Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich im Winter 2024/2025 zurückzufahren, wurden zudem auch an dieser Empfehlung gemessen. Die Europäische Kommission schlussfolgert in ihrer Analyse, dass die Haushaltspläne von Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, der Slowakei, Slowenien und Zypern im Einklang mit den Empfehlungen stünden. Die Haushaltspläne anderer Euro-Mitgliedstaaten seien nur teilweise im Einklang mit den Empfehlungen. Auf Basis der Bewertung der Europäischen Kommission hat die Eurogruppe eine entsprechende Stellungnahme verfasst, die auch die Einhaltung der Empfehlungen betont.
Der Warnmechanismusbericht 2025 des makroökonomischen Ungleichgewichteverfahrens dient als Beobachtungsinstrument zur Früherkennung potenzieller makroökonomischer Ungleichgewichte. Gestützt auf Indikatoren zu Leistungsbilanzsaldo, Wettbewerbsfähigkeit, Verschuldung, Finanzsektor und andere identifiziert die Europäische Kommission Mitgliedstaaten, in denen möglicherweise makroökonomische Ungleichgewichte vorliegen. Diese werden anschließend vertieft überprüft und im Frühjahrspaket in die drei Kategorien (i) keine Ungleichgewichte, (ii) Ungleichgewichte und (iii) übermäßige Ungleichgewichte eingestuft. Die zehn ausgewählten Mitgliedstaaten sind Deutschland, Estland, Griechenland, Italien, Niederlande, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Ungarn und Zypern. Zu Deutschland wies die Europäische Kommission auf den Wiederanstieg des Leistungsbilanzüberschusses im Jahr 2023 hin, der eine schwache Binnennachfrage, gedämpfte Investitionen und die wirtschaftliche Stagnation reflektiere.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für Ratsempfehlungen zur Wirtschaftspolitik der Eurozone fokussierte sich auf die Themenbereiche (1) Wettbewerbsfähigkeit, (2) Resilienz sowie (3) makroökonomische Stabilität und Finanzstabilität. Diese sind als politische Empfehlungen für die Mitgliedstaaten des Euroraums zu Themen, die das Funktionieren des Euroraums als Ganzes betreffen, zu verstehen. Die Empfehlungen forderten insbesondere: Innovationen zu stärken, auch in kritischen Technologien, das Geschäftsumfeld zu verbessern, den Zugang zu Finanzierungen zu stärken und den Verwaltungsaufwand und die regulatorische Komplexität zu reduzieren. Zudem sollen öffentliche und private Investitionen in Bereichen mit gemeinsamen Prioritäten unterstützt werden, wie etwa in den grünen und digitalen Wandel und den Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten. Die Mitgliedstaaten des Euroraums sollen die Weiterqualifizierung und Umschulung der Arbeitskräfte fördern und gleichzeitig die Erwerbsbeteiligung weiter erhöhen. Die Einhaltung des neuen Haushaltsrahmens soll sichergestellt, die Schuldentragfähigkeit verbessert und die Risiken für die makrofinanzielle Stabilität überwacht werden.
Abweichend von den Vorjahren veröffentlichte die Europäische Kommission in diesem Zyklus keine jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum, in der sie früher ihre horizontalen Schwerpunkte als Grundlage für die länderspezifische Analyse und die Erstellung der länderspezifischen Empfehlungen im Frühjahr detailliert dargelegt hatte. Begründetet wurde dies damit, dass der am 29. Januar 2025 veröffentlichte Competitiveness Compass mit dem Fokus auf der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit die horizontale Schwerpunktsetzung der neuen Europäischen Kommission beinhalte. Dies diene auch als Grundlage für das Semester.
Das Frühjahrspaket der Europäischen Kommission
Am 4. Juni 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission das Frühjahrspaket zum Semesterzyklus 2025. Im diesjährigen Frühjahrspaket schlug sich als übergeordnetes Ziel die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit deutlich nieder. Zusätzlich zeigten sich im Frühjahrspaket erste Implikationen der geopolitisch herausfordernden Zeiten, wie beispielsweise bei der koordinierten Aktivierung der nationalen Ausweichklausel im Rahmen des SWP. Dabei umfasste das diesjährige Paket u. a. länderspezifische Empfehlungen für alle 27 Mitgliedstaaten, die koordinierte Aktivierung der nationalen Ausweichklausel, Vorschläge zur Eröffnung von Defizitverfahren sowie Ergebnisse der vertieften Überprüfungen im Rahmen des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten.
Für die diesjährigen länderspezifischen Empfehlungen erhebt die Europäische Kommission den Anspruch, dass diese umfassender als in den Vorjahren ausfallen und damit zentrale strukturelle Herausforderungen eines Mitgliedstaats adressieren würden. Beim Politikziel der Wettbewerbsfähigkeit leitet die Europäische Kommission ihre Empfehlungen aus ihrem im Januar 2025 veröffentlichten Competitiveness Compass ab, der für die Europäische Kommission den Rahmen für Maßnahmen und Prioritäten in diesem Bereich für die nächsten fünf Jahre darstellt. Bereits im vorangegangenen Frühjahrspaket bildete die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit einen Schwerpunkt.
Die länderspezifischen Empfehlungen sind in drei grundlegende Bereiche unterteilt: Finanzpolitisch empfiehlt die Europäische Kommission v. a. die Stärkung von Verteidigungsausgaben und Einhaltung der fiskalischen Vorgaben gemäß der mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne. Die Empfehlungen zur weiteren Implementierung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne und der kohäsionspolitischen Programme beziehen sich auf den individuellen nationalen Umsetzungsstand und sehen drei abgestufte Implementierungsaufforderungen vor. Weitere reformpolitische Empfehlungen zu noch ausstehenden und/oder neu hinzugekommenen strukturellen Herausforderungen stehen in Verbindung mit dem Competitiveness Compass. Hierunter fallen Empfehlungen aus den Bereichen Innovation und Finanzierungszugang, Vereinfachung bürokratischer Prozesse, Dekarbonisierung, Bezahlbarkeit von Energie und Energiesicherheit, Fähigkeiten (Skills), hochwertige Arbeitsplätze und Gerechtigkeit.
Länderspezifische Empfehlungen für Deutschland 2025
Der Rat der Europäischen Union […] empfiehlt, dass Deutschland für 2025 und 2026 Maßnahmen ergreift, um
- gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 6. März 2025 die Ausgaben für Sicherheit und Verteidigung zu erhöhen und die Verteidigungsbereitschaft insgesamt zu verstärken, wobei die Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung zu gewährleisten ist; seinen nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan wie geplant bis Ende Juli 2025 vorzulegen; den Anforderungen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts entsprechend das Nettoausgabenwachstum in den Jahren 2025 und 2026 auf eine Rate zu beschränken, die damit vereinbar ist, den gesamtstaatlichen Schuldenstand mittelfristig auf einen plausibel rückläufigen Pfad zu bringen und das gesamtstaatliche Defizit unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP zu halten und gleichzeitig die im Rahmen der nationalen Ausweichklausel zugestandene Abweichung für höhere Verteidigungsausgaben in Anspruch zu nehmen; öffentliche Investitionen durch Beseitigung der Engpässe bei Planung und Durchführung auf allen staatlichen Ebenen zu erleichtern; die Qualität der öffentlichen Finanzen durch Eindämmung der Bundeszuschüsse für die Rentenversicherung zu verbessern und die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu überprüfen; die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems zu sichern und zugleich eine angemessene Rentenhöhe zu gewährleisten, unter anderem durch Förderung eines längeren Erwerbslebens und Verringerung der Anreize für einen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand; den Steuermix zur Förderung eines inklusiven Wachstums und einer nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unter anderem indem Negativanreize für die Leistung von mehr Arbeitsstunden verringert werden, insbesondere für Zweitverdiener;
- angesichts der laut Verordnung (EU) 2021/241 geltenden Fristen für den rechtzeitigen Abschluss der Reformen und Investitionen die wirksame Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans einschließlich des REPowerEU-Kapitels zu gewährleisten; die Umsetzung der kohäsionspolitischen Programme (EFRE, JTF und ESF+) zu beschleunigen und dabei gegebenenfalls auf den durch die Halbzeitüberprüfung eröffneten Möglichkeiten aufzubauen; die EU-Instrumente, einschließlich der Möglichkeiten, die das Programm „InvestEU“ und die Plattform für strategische Technologien für Europa bieten, optimal zu nutzen, und so die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern;
- Innovationen zu fördern, indem die kommerzielle Verwertung von Forschungsergebnissen erleichtert und die öffentlichen Mittel für transformative Innovationen aufgestockt werden; die Diversifizierung der Wirtschaft und die Unternehmensdynamik zu erleichtern und private Investitionen anzukurbeln, indem Unternehmertum gefördert, der Zugang zu Finanzmitteln für Start-up- und Scale-up-Unternehmen verbessert, die Rechtsvorschriften vereinfacht und der Verwaltungsaufwand verringert werden; die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu beschleunigen, unter anderem durch Verbesserung der geografischen Abdeckung bei digitalen öffentlichen Dienstleistungen und durch Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen; den Ausbau digitaler Kommunikationsnetze mit sehr hoher Kapazität auch unter Einbeziehung des Privatsektors zu beschleunigen; die Bedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau zu verbessern, indem die Vorschriften und Verfahren vereinfacht, das Mietrecht überarbeitet und zusätzliche Baugrundstücke erschlossen werden, zugleich aber das Ziel, die Herausforderungen in Bezug auf bezahlbaren Wohnraum anzugehen, nicht aus den Augen zu verlieren;
- die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt weiter zu verringern und den Ausbau erneuerbarer Energien zu erleichtern; die Investitionen auf effiziente und integrierte Energiesysteme zu konzentrieren und zu diesem Zweck unter anderem das Stromnetz zu modernisieren und einen kosteneffizienten Ausbau sowie Flexibilität zu gewährleisten, um die Einspeisung erneuerbarer Energien zu unterstützen und das System an Schwankungen von Nachfrage und Angebot anzupassen, um so den zunehmenden Regelenergiebedarf zu decken; den Dekarbonisierungsprozess im Gebäude- und Verkehrssektor zu beschleunigen, insbesondere auch durch Sanierung des Schienennetzes;
- das Arbeitskräfteangebot zu erhöhen und den Fachkräftemangel anzugehen, insbesondere durch Erhöhung der Zahl an geleisteten Arbeitsstunden, durch Stärkung grundlegender, grüner und digitaler Kompetenzen und durch Verbesserung der Maßnahmen für die Anwerbung und Bindung von Talenten aus Nicht-EU-Ländern; die Bildungsergebnisse zu verbessern, unter anderem durch die Förderung von Spitzenleistungen und die gezielte Unterstützung benachteiligter Gruppen; das Angebot und die Qualität von frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung und Ganztagsschulen zu verbessern, damit die Betreuungspersonen, häufig Frauen, zur Erwerbstätigkeit ermutigt werden und die Chancengleichheit für alle Kinder gefördert wird.
Quelle: Empfehlung des Rates vom 1. Juli 2025, der auf dem Kommissionsvorschlag COM(2025) 205 final beruht, in der vom Wirtschafts- und Finanzausschuss abschließend überarbeiteten Fassung
Für 15 Mitgliedstaaten legte die Europäische Kommission Vorschläge für Ratsempfehlungen zur Aktivierung der nationalen Ausweichklausel im Rahmen des SWP vor, die anschließend vom Rat angenommen wurden. Dies erfolgte auf Antrag des jeweiligen Mitgliedstaats, nachdem die Europäische Kommission im März 2025 die koordinierte Aktivierung der nationalen Ausweichklausel vorgeschlagen hatte, um den Mitgliedstaaten den Übergang zu höheren Verteidigungsausgaben auf nationaler Ebene zu erleichtern und gleichzeitig die Tragbarkeit der Staatsverschuldung zu gewährleisten. Die Aktivierung erfolgte für Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Slowenien, die Slowakei, Tschechien und Ungarn. Für Deutschland, das ebenfalls eine Aktivierung beantragt hat, werden entsprechende Empfehlungen des Rates voraussichtlich zusammen mit der Empfehlung zum mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan erfolgen, den die Bundesregierung am 17. Juli 2025 vorgelegt hat. Weiterführende Informationen zum deutschen Plan finden sich im BMF-Monatsbericht August 2025.2
Für die acht sich im Defizitverfahren befindlichen Mitgliedstaaten bewertete die Europäische Kommission die ergriffenen Maßnahmen mit Blick auf die zugrunde liegenden Ratsempfehlungen. Für diese Länder (Belgien, Frankreich, Italien, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei, Ungarn) sind die vom Rat festgelegten Ausgabenpfade zur Korrektur der übermäßigen Defizite maßgeblich. In Bezug auf Rumänien nahm der Rat im Ergebnis erneut Empfehlungen zur Beseitigung des übermäßigen Defizits an. Zudem wurde für Österreich ein Defizitverfahren eröffnet mit dem Ziel, das Defizit bis zum Jahr 2028 unter 3 Prozent des BIP zu bringen.
Im Rahmen des makroökonomischen Ungleichgewichteverfahrens legte die Europäische Kommission ihre Ergebnisse der vertieften Überprüfungen vor. Deutschland wurden dieses Jahr erstmalig keine makroökonomischen Ungleichgewichte bescheinigt, nachdem bis zum Vorjahr Ungleichgewichte im Zusammenhang mit dem Leistungsbilanzüberschuss ausgewiesen worden waren. Dieser sei unterhalb des Schwellenwertes von 6 Prozent des BIP gefallen und werde voraussichtlich auch dort verbleiben. Gleichzeitig sei mit dem kürzlich verkündeten Finanzierungspaket ein signifikanter Politikfortschritt erzielt worden. Bei Umsetzung führe das Finanzierungspaket zu einer deutlichen Erhöhung der Verteidigungsausgaben und Infrastrukturinvestitionen. Rumänien war der einzige Mitgliedstaat, dem die Europäische Kommission übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte bescheinigte. Das Leistungsbilanzdefizit sowie das Haushaltsdefizit hätten sich ausgeweitet und die Wettbewerbsfähigkeit sei zurückgegangen.
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Fazit
Der diesjährige Zyklus demonstriert wieder die besondere Funktion des Europäischen Semesters zur Koordinierung der Finanz- und Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene. Die Verknüpfung zwischen Finanz- und Wirtschaftspolitik ist durch die Reform des SWP gestärkt worden und manifestiert sich in den mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plänen. Nach Vorlage der Pläne wird sich im kommenden Semesterzyklus der Fokus auf die Umsetzung der in den Plänen vorgesehenen Fiskal-, Reform- und Investitionsvorhaben verschieben.
Bei den länderspezifischen Empfehlungen wird neben der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit die Rückkehr zu einem umfassenderen Ansatz unterstützt. Im Vergleich zu den Vorjahren fallen diese tiefgreifender aus und bilden damit die zentralen strukturellen Herausforderungen eines Mitgliedstaats besser ab. Dies stärkt die horizontale Vergleichbarkeit der länderspezifischen Empfehlungen zwischen den Mitgliedstaaten. Nach den im Juli 2025 veröffentlichten Vorschlägen der Europäischen Kommission für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen sollen die länderspezifischen Empfehlungen eine Grundlage für nationale Reform- und Investitionsprioritäten in den National and Regional Partnership Plans darstellen. Die Debatte dazu hat begonnen und wird auch BMF-seitig begleitet.
Fußnoten
- 1
- Siehe Artikel „Reform des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts“ im BMF-Monatsbericht Mai 2024
- 2
- Siehe Artikel „Erster deutscher finanzpolitisch-struktureller Plan: Reformierte EU-Fiskalregeln in der Anwendung“ im BMF-Monatsbericht August 2025