Steuereinnahmen und konjunkturelles Umfeld
Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) stiegen im August 2025 moderat um 2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Gemeinschaftsteuern und die Einnahmen aus den Ländersteuern verzeichneten mit jeweils rund 5 Prozent kräftigere Anstiege. Dagegen fielen die Einnahmen aus den Bundessteuern deutlich niedriger als im Vorjahresmonat aus. Dies war insbesondere auf den EU-Energiekrisenbeitrag zurückzuführen.
Die konjunkturelle Lage bleibt weiterhin eingetrübt. Die Industrieproduktion verzeichnete zuletzt einen Anstieg, Einzelhandelsumsätze und Exporte waren aber rückläufig. Frühindikatoren deuten kurzfristig nicht auf eine merkliche Beschleunigung der wirtschaftlichen Dynamik hin.
Bundeshaushalt
Bis der Haushalt 2025 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und im Bundesgesetzblatt verkündet ist, arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung. Da das Soll des Bundeshaushalts 2025 damit nicht feststeht, können in den Tabellen zum Bundeshaushalt keine Sollwerte dargestellt werden.
Die Einnahmen des Bundeshaushalts (ohne Münzeinnahmen, Rücklagenentnahme und Einnahmen aus Krediten) beliefen sich bis einschließlich August 2025 auf 273,2 Mrd. Euro. Damit lagen die Einnahmen um 5,2 Prozent (+13,6 Mrd. Euro) höher als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Steuereinnahmen betrugen 247,6 Mrd. Euro und stiegen damit um 6,4 Prozent (+14,8 Mrd. Euro) gegenüber dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums an. Die Ausgaben des Bundeshaushalts betrugen von Januar bis August 2025 insgesamt 319,0 Mrd. Euro und stiegen damit gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums um 6,5 Prozent beziehungsweise 19,4 Mrd. Euro.
Ende August 2025 wies der Bundeshaushalt ein Finanzierungsdefizit von 45,8 Mrd. Euro auf. Die Einnahmen und Ausgaben unterliegen im Laufe des Haushaltsjahres starken Schwankungen. Die unterjährige Entwicklung des Finanzierungssaldos und des jeweiligen Kapitalmarktsaldos sind daher keine Indikatoren, aus denen sich die erforderliche Nettokreditaufnahme und der Finanzierungssaldo am Jahresende errechnen lassen. Dies gilt in diesem Jahr aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung in besonderem Maße.