Liebe Leserinnen, liebe Leser,
am 10. September 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz) beschlossen. Der Gesetzentwurf ist Teil des Sofortprogramms, auf das sich die Bundesregierung am 28. Mai 2025 verständigt hat. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Impulse für private Investitionen und Bürokratiekostenabbau zu setzen. Hierfür werden die Rahmenbedingungen für private Investitionen, insbesondere in die Infrastruktur, erneuerbare Energien sowie in Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital), verbessert. Gleichzeitig werden Unternehmen im Finanzmarktbereich von unnötiger Bürokratie entlastet.
Im Schlaglichtartikel werden die verschiedenen Maßnahmen des Standortfördergesetzes dargestellt. Dazu gehören Maßnahmen für verbesserte Finanzierungsbedingungen insbesondere junger, dynamischer Unternehmen, wie Start-ups und Scale-ups, zum Abbau von Bürokratie im Finanzmarktbereich und zur standortfreundlichen Umsetzung kapitalmarktrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union. Zudem soll es mehr Möglichkeiten schaffen, dass insbesondere Investmentfonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur investieren.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Juni 2025 ihre zehn gleichrangigen strategischen Ziele für die Jahre 2026 bis 2029 veröffentlicht. Sie setzt dabei auf eine risikoorientierte Aufsicht für ein stabiles, widerstandsfähiges und integres Finanzsystem und trägt damit zu einem leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Finanzsektor in Deutschland bei. Dr. Eva Wimmer, Leiterin der Abteilung für Finanzmarktpolitik im BMF, geht im Gespräch insbesondere auf einzelne strategische Ziele der BaFin ein und erklärt, wie die Finanzpolitik der BaFin zur Stärkung des Finanzmarkts beiträgt.
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 den Regierungsentwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. In Deutschland haben mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung. Dennoch stagniert die Verbreitung und die erzielten Renditen sind vergleichsweise gering. Um dem entgegenzuwirken, stellt der Regierungsentwurf im Arbeits-, Steuer- und Finanzaufsichtsrecht die Weichen für eine höhere Inanspruchnahme und höhere Renditen.
Zur Klärung der Frage, ob künstliche Intelligenz (KI) einen Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Verbesserung der Rechtsetzung leisten kann, hat das BMF Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben. Diese Studien zeigen, dass KI-gestützte Anwendungen realisierbar sind, sofern die notwendigen technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Über die spezifischen Rahmenbedingungen und wie KI-Anwendungen die Arbeit in einem Ministerium erleichtern können, berichtet diese Ausgabe des Monatsberichts.
Zusätzlich informiert diese Ausgabe über die Abrechnung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung (Schuldenbremse) für das Jahr 2024, die aktuelle Statistik zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern für das Jahr 2024 sowie über das Europäische Semester 2025.
Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre.
Ihr Dr. Steffen Meyer
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen