- Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 21. bis zum 23. Oktober 2025 in Berlin seine turnusmäßige Vorausschätzung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden erarbeitet.
- Vorausgeschätzt wurden die Einnahmen für die Jahre 2025 bis 2030 auf Basis der Herbstprojektion 2025 der Bundesregierung unter Berücksichtigung des zum Schätzzeitpunkt geltenden Steuerrechts.
- Im laufenden Jahr dürften die Steuereinnahmen laut Schätzergebnis insgesamt rund 991 Mrd. Euro betragen. Bis zum Jahr 2030 wird ein kontinuierlicher Zuwachs auf rund 1.155 Mrd. Euro erwartet.
- Gegenüber der vorherigen Steuerschätzung im Mai 2025 ergeben sich gesamtstaatlich in den Schätzjahren bis 2029 teils merkliche Aufwärtsanpassungen der Einnahmeerwartungen.
Hintergrund
Vom 21. bis zum 23. Oktober 2025 kam der unabhängige Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ auf Einladung des Senators für Finanzen des Landes Berlin in Berlin zu seiner turnusmäßigen Herbstsitzung zusammen. Vorausgeschätzt wurden die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden für die Jahre 2025 bis 2030. Die Ergebnisse wurden am 23. Oktober 2025 durch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorgestellt.1
Der unabhängige Arbeitskreis „Steuerschätzungen“
erstellt in Deutschland die Vorausschätzungen für die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Dem seit 1955 bestehenden Gremium gehören Expertinnen und Experten der 16 Länder, von fünf führenden Wirtschaftsforschungsinstituten (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, ifo Institut, Institut für Weltwirtschaft, Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle, RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung), des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Deutschen Bundesbank, des Statistischen Bundesamts, des Deutschen Städtetags, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des BMF, welches den Vorsitz hat, an. In der Regel finden zwei Sitzungen im Jahr statt, im Frühjahr und im Herbst. Auf Grundlage der Schätzvorschläge verschiedener im Arbeitskreis vertretener Institutionen werden durch den Arbeitskreis einvernehmliche Vorausschätzungen für jede einzelne Steuerart erstellt.
Berücksichtigte Steuerrechtsänderungen
Die Prognosen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ berücksichtigen grundsätzlich jeweils das zum Schätzzeitpunkt geltende Steuerrecht. Stand der in die aktuelle Schätzung eingehenden Steuerrechtsänderungen ist somit die geltende Rechtslage im Oktober 2025. Tabelle 1 zeigt die finanziellen Auswirkungen von Gesetzen und sonstigen Regelungen, die gegenüber der vorangegangenen Schätzung im Mai 2025 für die Jahre bis einschließlich 2029 neu einbezogen worden sind. Das Jahr 2030 war erstmals Teil des Schätzzeitraums.
Mindereinnahmen gegenüber der vorherigen Schätzung ergeben sich dabei maßgeblich durch das steuerliche Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Standorts Deutschland. Die Mindereinnahmen fallen dabei vor allem beim Bund an, denn dieser kompensiert die Kommunen für ihre Steuerausfälle infolge des sogenannten Investitionsboosters über Änderungen der horizontalen Umsatzsteuerverteilung im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes. Auch die Länder erhalten zusätzliche Beträge aus dem Anteil des Bundes am Umsatzsteueraufkommen: zur Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und zur Unterstützung bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.2
| Mehr- (+)/Mindereinnahmen (-) in Mrd. Euro | |||||
| 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | |
| Bund | -3,1 | -4,9 | -7,0 | -11,1 | -10,4 |
|---|---|---|---|---|---|
| Länder | +2,5 | +0,8 | -2,9 | -5,7 | -6,7 |
| Gemeinden | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| insgesamt | -0,6 | -4,1 | -9,8 | -16,8 | -17,1 |
| Tabelle 1 | |||||
| Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich. | |||||
| Quelle: Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ | |||||
Nicht in der Schätzung berücksichtigt sind noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Maßnahmen beziehungsweise noch nicht in Kraft getretene Maßnahmen sowie gefasste politische Beschlüsse der Koalition, die noch der legislativen Umsetzung bedürfen. Dies betrifft z. B. die Verstetigung der nach für die Schätzung einschlägiger Gesetzeslage zum 31. Dezember 2025 auslaufende Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft.
Bezugsgrößen
Der Steuerschätzung lagen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2025 der Bundesregierung zugrunde. Die wirtschaftliche Aktivität in Deutschland war zuletzt noch spürbar gedämpft, auch aufgrund der Auswirkungen der anhaltenden internationalen Handelskonflikte und der damit verbundenen hohen Unsicherheit. Während das außenwirtschaftliche Umfeld auch weiterhin herausfordernd bleibt, dürfte vor allem die Binnenwirtschaft die wirtschaftliche Dynamik ab dem kommenden Jahr stützen. Insbesondere von den wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung werden positive Impulse für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung erwartet. Vor diesem Hintergrund rechnet die Bundesregierung in der Herbstprojektion damit, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in diesem Jahr in preisbereinigter Rechnung nur leicht zulegen wird (+0,2 Prozent). Für die Jahre 2026 und 2027 werden dann BIP-Zuwächse in Höhe von 1,3 Prozent beziehungsweise 1,4 Prozent erwartet.
Gegenüber der Frühjahrsprojektion, die der vorherigen Steuerschätzung aus dem Mai 2025 zugrunde lag, stellt die Herbstprojektion eine Aufwärtsanpassung der Annahmen zur Entwicklung des preisbereinigten BIP in der kurzen Frist dar. Die Aufwärtsrevision fällt in der für die Steuereinnahmen relevanten nominalen Betrachtungsweise noch einmal stärker aus, da zuletzt auch das Preisniveau der im Inland produzierten Güter, der sogenannte BIP-Deflator, stärker gestiegen ist als noch im Frühjahr angenommen. Die Aufwärtsanpassung beim nominalen BIP spiegelt sich auch in höheren Erwartungen der nominalen Zuwachsraten bei den Bruttolöhnen und -gehältern, die vor allem für die Lohnsteuer relevant sind, sowie den Unternehmens- und Vermögenseinkommen, relevant für die Entwicklung der gewinnabhängigen Steuern, wider. Bei der Bemessungsgrundlage der Steuern vom Umsatz wird die Aufwärtsanpassung bei den Konsumausgaben der privaten Haushalte in Teilen durch Abwärtsanpassungen bei anderen relevanten Größen, wie den Bauinvestitionen, kompensiert.
In der sogenannten mittleren Frist des Projektionszeitraums, den Jahren 2028 bis 2030, dürften sich die Bemessungsgrundlagen gemäß Herbstprojektion mit einer ähnlichen Dynamik entwickeln wie im Frühjahr für die Jahre 2028 und 2029 angenommen.
Abwärtsrisiken für die unterstellte Entwicklung bestehen vor allem mit Blick auf die globalen handels- und geopolitischen Konflikte und ihre Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Dazu besteht Prognoseunsicherheit vor allem in Bezug auf die zeitliche Wirkung der gesamtwirtschaftlichen Impulse aus der Wirtschafts- und Finanzpolitik.
Neben der erwarteten Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen wurde bei der Steuerschätzung auch die Entwicklung der Kasseneinnahmen der verschiedenen Steuerarten bis einschließlich September 2025 berücksichtigt. Die Einnahmen lagen bei einigen gemeinschaftlichen Steuerarten – insbesondere Lohnsteuer, veranlagter Einkommensteuer und Körperschaftsteuer – spürbar oberhalb der Erwartungen aus der vorherigen Steuerschätzung im Mai 2025.
Schätzergebnis insgesamt und nach Gebietskörperschaften
Erwartete Entwicklung der Einnahmen im Schätzzeitraum
Die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen erhöhen sich laut Schätzergebnis von 947,7 Mrd. Euro im Jahr 2024 auf 990,7 Mrd. Euro im laufenden Jahr und danach im weiteren Schätzzeitraum sukzessive bis auf 1.155,4 Mrd. Euro im Jahr 2030 (s. a. Tabelle 2). Die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate befindet sich im Schätzzeitraum, ausgehend vom vorangegangenen Ist-Jahr 2024, bei knapp 3½ Prozent (s. a. Tabelle 3).
| in Mrd. Euro | |||||||
| Ist | Schätzung | Schätzung | Schätzung | Schätzung | Schätzung | Schätzung | |
| 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | |
| Steuereinnahmen insgesamt | 947,7 | 990,7 | 1.016,5 | 1.051,0 | 1.079,8 | 1.115,9 | 1.155,4 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 374,9 | 390,9 | 392,0 | 404,7 | 414,5 | 427,6 | 444,2 |
| 394,8 | 415,1 | 423,4 | 436,1 | 448,9 | 464,2 | 479,9 |
| 145,9 | 149,9 | 156,2 | 163,0 | 168,6 | 174,5 | 180,4 |
| 32,0 | 34,8 | 44,8 | 47,1 | 47,8 | 49,6 | 50,9 |
| Tabelle 2 | |||||||
| Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich. | |||||||
| Quelle: Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ | |||||||
Für den Bund wird dabei in den Jahren des Schätzzeitraums – mit Ausnahme des Jahres 2030 – mit einem geringeren Zuwachs der Steuereinnahmen gerechnet als insgesamt. Dazu tragen die oben aufgeführten Steuerrechtsänderungen bei, mit denen der Bund Umsatzsteueranteile an Länder und Kommunen abgibt. Besonders ausgeprägt ist der Unterschied in den Steigerungsraten zwischen dem Bund und den Steuern insgesamt im Jahr 2026, in dem sich die erwarteten Eigenmittelabführungen der Europäischen Union (EU), die aus dem Steueraufkommen des Bundes geleistet werden, gegenüber dem Vorjahr kräftig erhöhen. Hintergrund ist u. a., dass in den Jahren 2024 und 2025 Mittel nicht wie geplant abgeflossen sind und sich diese Mittelabflüsse nun gemäß Haushaltsentwurf der EU-Kommission in das Jahr 2026 verschoben haben. Dazu kommt eine Aufkommensverschiebung bei der Energie- und Stromsteuer und ein Einmaleffekt bei der Tabaksteuer, die für sich genommen die Veränderungsrate der Bundessteuern im laufenden Jahr erhöhen und im kommenden Jahr senken (siehe zu beiden Sachverhalten den Monatsberichtsartikel zu den Ergebnissen der vorherigen Steuerschätzung aus der Ausgabe Juni 2025).
| in Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahr | ||||||
| 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | |
| Steuereinnahmen insgesamt | +4,5 | +2,6 | +3,4 | +2,7 | +3,3 | +3,5 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| +4,2 | +0,3 | +3,2 | +2,4 | +3,2 | +3,9 |
| +5,1 | +2,0 | +3,0 | +2,9 | +3,4 | +3,4 |
| +2,8 | +4,2 | +4,4 | +3,4 | +3,5 | +3,4 |
| +8,6 | +29,0 | +5,1 | +1,5 | +3,8 | +2,5 |
| Tabelle 3 | ||||||
| Quelle: Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ | ||||||
Die Steuereinnahmen der Länder entwickeln sich im Schätzzeitraum grundsätzlich mit ähnlichen Steigerungsraten wie die Steuereinnahmen insgesamt. Die etwas niedrigere Steigerungsrate im kommenden Jahr ist auch auf die durch einen Einzelfall erhöhte Einnahmebasis bei den Ländersteuern im Jahr 2025 zurückzuführen (s. u.).
Für die Steuereinnahmen der Gemeinden wird – nach einer niedrigeren Zuwachsrate im laufenden Jahr – in den ersten Jahren des Schätzzeitraums mit etwas höheren Steigerungsraten gerechnet als insgesamt. Gegen Ende des Schätzzeitraums entwickeln sich die Einnahmen der Gemeinde gemäß Schätzergebnis dann im Einklang mit den Einnahmen insgesamt.3
Die Steuereinnahmen verteilen sich gemäß Schätzergebnis wie folgt auf die Ebenen im Durchschnitt der Jahre 2025 bis 2030 (s. a. Abbildung 1): Der Anteil der Länder liegt mit 41,6 Prozent am höchsten, gefolgt vom Bund mit 38,6 Prozent. Der Anteil der Gemeinden beträgt durchschnittlich 15,5 Prozent (EU: 4,3 Prozent).
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Die volkswirtschaftliche Steuerquote (Steuereinnahmen insgesamt relativ zum nominalen BIP) wird voraussichtlich von 21,89 Prozent im Jahr 2024 leicht auf 22,22 Prozent im Jahr 2025 ansteigen. Dies ist auch auf die in diesem Jahr wirkenden Einmaleffekte zurückzuführen. Am Ende des Schätzzeitraums im Jahr 2030 wird sie gemäß Schätzergebnis bei 22,11 Prozent liegen.
Bei der Interpretation der Zahlen ist zu bedenken, dass die Steuerschätzung vom geltenden Steuerrecht ausgeht. Daher werden geplante steuerliche Entlastungen wie z. B. die Verstetigung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft sowie gegebenenfalls künftige im Schätzzeitraum anstehende Anpassungen von Grund- und Kinderfreibetrag zur Freistellung des Existenzminimums sowie Tarifanpassungen zum Ausgleich der kalten Progression bisher nicht berücksichtigt. Diese Steuerrechtsänderungen würden für sich genommen die Steuerquote senken.
Vergleich mit der Schätzung im Mai 2025
Gegenüber der vorherigen Schätzung im Mai 2025 ergeben sich aus der jetzigen Steuerschätzung vor allem in den ersten Jahren des Schätzzeitraums spürbare Mehreinnahmen (s. a. Tabelle 4). Die Mehreinnahmen gehen auf die sogenannte Schätzabweichung zurück, also den Unterschied, der sich aus den gesamtwirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen sowie der Kassenentwicklung bis zum Schätzzeitpunkt ergibt. Dagegen dämpfen die neu einbezogenen Steuerrechtsänderungen die Aufkommenswicklung vor allem in den späteren Jahren des Schätzzeitraums.
| in Mrd. Euro | |||||
| Jahr | Ergebnis der Steuerschätzung Mai 2025 | Abweichungen | Ergebnis der Steuerschätzung Oktober 2025 | ||
| Abweichung insgesamt | davon: | ||||
| Steuerrechts- änderungen | Schätz- abweichung | ||||
| 2025 | 979,7 | 11,0 | -0,6 | 11,6 | 990,7 |
|---|---|---|---|---|---|
| 2026 | 1.005,8 | 10,6 | -4,1 | 14,7 | 1.016,5 |
| 2027 | 1.042,9 | 8,1 | -9,8 | 18,0 | 1.051,0 |
| 2028 | 1.078,8 | 1,0 | -16,8 | 17,8 | 1.079,8 |
| 2029 | 1.113,0 | 2,9 | -17,1 | 20,0 | 1.115,9 |
| Tabelle 4 | |||||
| Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich. | |||||
| Quelle: Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ | |||||
Für die Schätzabweichung ist einerseits einschlägig, dass die Einnahmeentwicklung in den bereits in der Kasse vorliegenden Monaten bis einschließlich September 2025 für wichtige, aufkommensstarke Steuerarten – insbesondere Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer und Körperschaftsteuer – ein beträchtliches Plus gegenüber den Erwartungen auf Basis der Steuerschätzung Mai 2025 aufwies. Bei den Ländersteuern ergab sich vor allem bei der Erbschaftsteuer im bisherigen Jahresverlauf ein höherer Einnahmezuwachs als bisher erwartet. Die Gewerbesteuer als wichtigste Gemeindesteuer verzeichnete im 1. Halbjahr 2025 leichte Einnahmezuwächse und damit eine positivere Einnahmeentwicklung, als noch im Mai erwartet worden war.
Zudem erhöhten sich im Rahmen der Herbstprojektion 2025 die projizierten gesamtwirtschaftlichen Eckwerte Bruttolöhne und -gehälter, Unternehmens- und Vermögenseinkommen und private Konsumausgaben, die für die Schätzung wichtiger Steuerarten bedeutsam sind, gemessen an den für die Steuern relevanten Veränderungsraten zum Vorjahr für das Jahr 2025 gegenüber der Frühjahrsprojektion 2025. Insgesamt resultiert aus den genannten Faktoren für das Jahr 2025 eine deutlich positive Schätzabweichung, die – als sogenannter Basiseffekt – auch die Einnahmeerwartungen für die Folgejahre erhöht. Dazu kommt, dass die erwarteten Veränderungsraten der für die Schätzung relevanten gesamtwirtschaftlichen Bestimmungsgrößen auch für die Jahre 2026 und 2027 ganz überwiegend nach oben angepasst worden sind (s. o. zu den gesamtwirtschaftlichen Annahmen). Im Ergebnis wachsen die jährlichen Schätzabweichungen bis zum Jahr 2029 tendenziell weiter an.
Die neu einbezogenen Steuerrechtsänderungen mindern die Aufkommenserwartungen im laufenden Jahr nur geringfügig. Ab dem Jahr 2026 steigt das Volumen der Einnahmeminderungen beträchtlich an. Hier resultieren die wesentlichen Einnahmeminderungen aus dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Von den mit diesem Gesetz verabschiedeten Maßnahmen entfalten die beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit für Investitionen, die vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2027 getätigt werden, und die steuerliche Förderung von betrieblich genutzten Elektrofahrzeugen ab dem Jahr 2026 beträchtliche Auswirkungen. Ab dem Jahr 2028 ergeben sich dann aus der schrittweisen Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes deutliche Steuermindereinnahmen. Dadurch verringert sich das Plus gegenüber der Mai-Steuerschätzung bei den Einnahmeerwartungen in den Jahren 2028 und 2029 merklich.
Schätzergebnisse nach einzelnen Steuerarten
| gegenüber dem jeweiligen Vorjahr in Prozent | ||||||
| 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | |
| Lohnsteuer | +5,3 | +5,2 | +5,9 | +4,5 | +5,5 | +5,6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Steuern vom Umsatz | +3,0 | +3,7 | +3,6 | +3,2 | +2,7 | +2,9 |
| Ertragsteuern¹ | +2,7 | +1,3 | +1,5 | +1,2 | +3,5 | 0,0 |
| Bundessteuern | +6,0 | -1,0 | +1,6 | +0,8 | -0,1 | -0,2 |
| Ländersteuern | +27,3 | -5,8 | +3,0 | +2,4 | +2,4 | +2,3 |
| Tabelle 5 | ||||||
| 1 Ertragsteuern: veranlagte Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer. | ||||||
| Quelle: Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ | ||||||
Lohnsteuer
Bei der Lohnsteuer ist von sukzessiven Aufkommensanstiegen im Schätzzeitraum auszugehen (s. a. Tabelle 5), was maßgeblich auf die Erwartung steigender Nominallöhne zurückgeht. Gegenüber der vorherigen Schätzung im Mai 2025 wurden die Einnahmeerwartungen für alle Jahre angehoben (s. a. Abbildung 2). Dies lag für das laufende Jahr an der Aufkommensentwicklung bis einschließlich September sowie daran, dass mit der Herbstprojektion die Zuwachsrate der Bruttolöhne und -gehälter gegenüber dem Ansatz aus der Frühjahrsprojektion nach oben revidiert wurde. Zwar haben sich die Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der Beschäftigtenzahlen nur unwesentlich verändert, es wird aber von einer kräftigeren Zuwachsrate der Effektivlöhne ausgegangen.
Der Schätzansatz für das vom Lohnsteueraufkommen abgezogene Kindergeld hat sich gegenüber der Mai-Steuerschätzung für das Jahr 2025 nicht verändert, während der Schätzansatz für die ebenfalls aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Altersvorsorgezulage – ausgehend von der bisherigen Kassenentwicklung – herabgesetzt wurde.
Aus den neu in die Schätzung einbezogenen Rechtsänderungen ergeben sich im gesamten Schätzzeitraum für die Lohnsteuer nur geringfügige Mindereinnahmen. Die Aufwärtsanpassung des Schätzansatzes für 2025 schreibt sich als Basiseffekt für den restlichen Schätzzeitraum fort. Dazu kommt dann, dass sich die erwarteten Zuwachsraten für die Bruttolöhne und -gehälter für die Schätzjahre 2026 und 2027 in der Herbstprojektion 2025 gegenüber der Frühjahrsprojektion 2025 erhöht haben. Im Ergebnis steigen die zu erwartenden Mehreinnahmen bei der Lohnsteuer gegenüber der vorherigen Schätzung in diesen Jahren weiter.
Steuern vom Umsatz
Auch bei den Steuern vom Umsatz werden – im Einklang mit der erwarteten Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen – im Schätzzeitraum steigende Einnahmen erwartet. Gegenüber der vorherigen Schätzung liegen die Einnahmeerwartungen im laufenden Jahr leicht niedriger, was maßgeblich auf die Kassenentwicklung bis einschließlich September zurückzuführen ist. Für das 4. Quartal 2025 werden dabei im Vergleich zum Vorjahresquartal geringere Einnahmen erwartet, da es hier im Jahr 2024 aufgrund von Zahlungsverzögerungen infolge technischer Probleme zu stark erhöhten Kasseneingängen von Zahlungen aus dem One-Stop-Shop-Verfahren kam.
Die einschlägigen Bemessungsgrundlagen für die Steuern vom Umsatz entwickeln sich gemäß Herbstprojektion 2025 in den Jahren 2026 und 2027 etwas kräftiger als vorher projiziert. Dies geht maßgeblich auf die privaten Konsumausgaben zurück, während sich andere Komponenten der Bemessungsgrundlagen, wie die Bauinvestitionen oder die steuerbelasteten staatlichen Ausgaben, teils etwas weniger dynamisch entwickeln dürften. Ab dem Jahr 2028 wird dann eine leicht schwächere Entwicklung der Bemessungsgrundlagen projiziert als vorher.
Im Ergebnis verbessert sich das Schätzergebnis für das Aufkommen der Steuern vom Umsatz gegenüber der vorherigen Schätzung in den Jahren 2026 und 2027 (ausgehend von Mindereinnahmen 2025) zunächst, bevor es sich in den zwei Folgejahren wieder etwas verschlechtert. Insgesamt liegen die Abweichungen zur Schätzung im Mai 2025 relativ zum erheblichen Aufkommen dieser Steuerart aber im geringen Bereich.
Ertragsteuern
Die Erwartungen für das Körperschaftsteueraufkommen wurden für das Jahr 2025 gegenüber den Annahmen vom Mai 2025 spürbar erhöht. Dies resultierte maßgeblich aus der aktuellen Einnahmeentwicklung: In den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 entwickelten sich insbesondere die Einnahmen aus den Veranlagungen der Vorjahre kräftiger als zuvor prognostiziert. Die Erhöhung des Schätzansatzes für das Jahr 2025 schreibt sich als Basiseffekt in die nachfolgenden Jahre fort.
Zusätzliche Impulse ab dem Jahr 2026 ergeben sich aus der Heraufsetzung der Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der Unternehmens- und Vermögenseinkommen. Die erstmalige Einbeziehung der Auswirkungen des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm in die aktuelle Steuerschätzung führt allerdings für sich genommen ab dem Jahr 2025 zu Steuermindereinnahmen, die ab dem Jahr 2028 mit der beginnenden schrittweisen Absenkung des Körperschaftsteuersatzes um jeweils 1 Prozentpunkt p. a. deutlich ansteigen. Damit werden im Ergebnis die gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2025 erwarteten Mehreinnahmen bis zum Jahr 2027 allmählich verringert. In den Jahren 2028 und 2029 ergeben sich durch die Steuersatzsenkung spürbare Mindereinnahmen gegenüber den bisherigen Schätzansätzen.
Auch für die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer stellen die Unternehmens- und Vermögenseinkommen einen zentralen Anhaltspunkt zur Entwicklung ihrer Bemessungsgrundlagen dar. Dementsprechend spiegelt sich deren Aufwärtsrevision im Schätzzeitraum auch hier in einer Aufwärtsrevision der Einnahmeerwartungen wider. Dazu kommt – wie bei der Körperschaftsteuer – eine oberhalb der bisherigen Erwartungen liegende Aufkommensentwicklung bis einschließlich September 2025.
Weiterhin haben sich zuletzt die Vorauszahlungen wesentlich stabiler entwickelt als bei der Körperschaftsteuer. Allerdings führen auch hier die aus dem neu in die Schätzung einbezogenen Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm resultierenden Einnahmeminderungen zu einer zunehmenden Dämpfung des Aufkommenszuwachses in den Jahren 2026 bis 2028. Die aus dem Gesetz resultierenden Mindereinnahmen erreichen im Jahr 2028 allerdings ihren Höhepunkt und schwächen sich im Jahr 2029 ab, sodass sich wieder ein Anstieg des erwarteten Mehraufkommens aus der veranlagten Einkommensteuer im Vergleich zum Mai 2025 ergibt. Zudem stabilisiert bei der veranlagten Einkommensteuer der steigende Anteil von Aufkommen aus der Besteuerung von Altersrenten die Einnahmen.
Nach einem außergewöhnlich starken Zuwachs im Jahr 2024 stiegen die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge im bisherigen Jahresverlauf bis September 2025 weiterhin gegenüber dem Vorjahr an. Die Einnahmeentwicklung nach der Mai-Steuerschätzung fiel dabei etwas stärker aus als erwartet, sodass in der aktuellen Schätzung der Einnahmeansatz für das Jahr 2025 angehoben wurde. Für die Abschätzung der Aufkommensentwicklung dieser Steuer liegen keine Informationen hinsichtlich der Aufteilung der Gesamteinnahmen auf Einnahmen aus der Zinsbesteuerung und Einnahmen aus der Besteuerung der Veräußerungserträge vor. Mit Blick auf die Zinsentwicklung und deren zeitverzögerte Widerspiegelung im Aufkommen wird in den kommenden beiden Jahren von rückläufigen Einnahmen ausgegangen, wobei der Rückgang – mit Blick auf die aktuelle Aufkommensentwicklung – langsamer vonstattengehen dürfte als bislang prognostiziert. Für die Jahre 2027 bis 2029 wird dann ein im Vergleich zum Mai nahezu unverändertes Aufkommen geschätzt, d. h. eine im Einklang mit der aufwärtsgerichteten erwarteten Entwicklung der nominalen Geldvermögen stehende leichte Aufwärtsbewegung des Aufkommens dieser Steuerart.
Das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag wird von Dividenden- und Gewinnausschüttungen bestimmt. Unter anderem durch die schwache Konjunktur zeigt sich hier in diesem Jahr eine gedämpfte Entwicklung, wobei der Schätzansatz im Vergleich zum Mai 2025 aufgrund der Kassenentwicklung bis einschließlich September 2025 noch einmal herabgesetzt wurde. Das Bruttoaufkommen wird durch Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemindert. Diese Erstattungen fallen im Jahr 2025 voraussichtlich niedriger aus als in der Mai-Schätzung angesetzt. Dadurch wird die Abwärtsrevision des Schätzansatzes für das Bruttoaufkommen zum Teil kompensiert. Für die Folgejahre wird beim Bruttoaufkommen wieder mit Zuwächsen bei steigender Wirtschaftsleistung gemäß gesamtwirtschaftlicher Projektion gerechnet. Gegenüber dem Schätzansatz aus dem Mai wirkt die Minderung des Schätzansatzes für das Bruttoaufkommen im Jahr 2025 dabei aber als negativer Basiseffekt durch. Die Erwartungen für die Erstattungen durch das BZSt wurden für die kommenden Jahre bei den Ansätzen aus dem Mai belassen. Unter dem Strich dürfte das Kassenaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag im kommenden Jahr leicht sinken, während für die Jahre danach Zuwächse erwartet werden.
Bei der Gewerbesteuer wird, nach einer Stagnation im laufenden Jahr, für die kommenden Jahre von steigenden Aufkommen ausgegangen. Gegenüber der Mai-Schätzung wurde der Schätzansatz für das Jahr 2025 ausgehend von der Kassenentwicklung im 1. Halbjahr etwas angehoben. Für die Jahre ab 2026 ergeben sich auf Basis der Aufwärtsrevision der Annahmen zur Entwicklung der Unternehmens- und Vermögenseinkommen und des leicht angehobenen Schätzansatzes im Basisjahr 2025 grundsätzlich höhere Aufkommenserwartungen als im Mai. Dies reicht allerdings nicht aus, um die aus dem neu in die Schätzung einbezogenen Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm resultierenden Einnahmeminderungen auszugleichen. Im Ergebnis wurden die Schätzansätze für die Gewerbesteuer ab dem Jahr 2026 im Rahmen der Oktober-Steuerschätzung 2025 gegenüber der Mai-Steuerschätzung reduziert.
Bundessteuern
Bei den Bundessteuern wird – zum Teil verursacht durch Einmaleffekte bei der Energie- und Stromsteuer sowie der Tabaksteuer (s. a. Monatsberichtsartikel zu den Ergebnissen der Steuerschätzung Mai 2025 aus der Ausgabe Juni 2025) – ein spürbarer Anstieg der Einnahmen im laufenden und ein moderater Rückgang im kommenden Jahr erwartet. Danach wird mit leichten Zuwächsen in den Jahren 2027 und 2028 und einer Aufkommensstagnation ab 2029 gerechnet.
Die erwartete Entwicklung bei den einzelnen Steuerarten fällt dabei unterschiedlich aus. Nennenswert höhere Einnahmeerwartungen als bislang ergeben sich für dieses Jahr bei der Tabaksteuer und beim Solidaritätszuschlag, was allerdings durch die Herabsetzung der Erwartungen hinsichtlich der Einnahmen aus dem EU-Energiekrisenbeitrag weitgehend egalisiert wurde. Für das Jahr 2026 kam es zu einer Aufwärtsanpassung der Einnahmeerwartungen aus den Bundessteuern gegenüber der Mai-Schätzung, da insbesondere für das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag aufgrund des erheblichen Anstiegs der Bemessungsgrundlagen (u. a. Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) Mehreinnahmen erwartet werden. Für das Jahr 2027 liegt der Ansatz für die erwarteten Einnahmen aus den Bundessteuern dann wieder sehr nahe beim Ergebnis aus dem Mai. Für die Jahre 2028 und 2029 machen sich etwas weniger rückläufige Schätzansätze bei der Energiesteuer in der Schätzabweichung bemerkbar.
Ländersteuern
Die erwarteten Veränderungsraten beim Aufkommen aus den Ländersteuern in diesem und dem kommenden Jahr werden durch einen im April 2025 kassenwirksam gewordenen Einmaleffekt bei der Erbschaftsteuer bestimmt. Für die Jahre danach werden recht konstante Zuwachsraten veranschlagt. Gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2025, in welcher der Einmaleffekt bereits berücksichtigt worden ist, ergibt sich aus der Kassenentwicklung vor allem bei der Erbschaftsteuer und – in geringem Ausmaß – auch der Grunderwerbsteuer eine Aufwärtsanpassung der Schätzansätze für das laufende Jahr, die sich als Basiseffekt im weiteren Vergleichszeitraum 2025 bis 2029 fortschreibt.
Abbildung 2 fasst die Abweichungen der Schätzergebnisse der einzelnen Steuerarten vom Schätzergebnis im Mai 2025 in grafischer Form zusammen.
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Fazit
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ geht in seiner jüngsten Schätzung im Oktober 2025 weiterhin von einem sukzessiven Aufwuchs der Steuereinnahmen im Prognosezeitraum aus. Diese sollen laut Schätzergebnis im laufenden Jahr bei rund 991 Mrd. Euro liegen, nach rund 948 Mrd. Euro im vergangenen Jahr. Bis zum Jahr 2030 wird ein kontinuierlicher Zuwachs auf rund 1.155 Mrd. Euro erwartet. Gegenüber der vorherigen Steuerschätzung im Mai 2025 ergeben sich gesamtstaatlich in Vergleichszeitraum bis 2029 teils spürbare Aufwärtsanpassungen der Einnahmeerwartungen, welche ein höheres Kassenaufkommen als erwartet im bisherigen Jahresverlauf 2025 sowie eine Aufwärtsanpassung bei den zugrunde liegenden projizierten gesamtwirtschaftlichen Eckwerten widerspiegeln.
Von den prognostizierten Mehreinnahmen gegenüber der Mai-Steuerschätzung profitieren vor allem Länder und Gemeinden. Das Ergebnis für den Bund fällt relativ gesehen schwächer aus, vor allem, da er Ländern und Gemeinden über veränderte Umsatzsteuerfestbeträge Anteile aus den ihm zustehenden Umsatzsteueranteil zuweist.
Fußnoten
- 1
- Die Ergebnisse sind hier zu finden.
- 2
- Eine Liste der neu einbezogenen Rechtsänderungen findet sich in den Ergebnistabellen zur Steuerschätzung.
- 3
- Die Schätzung des Grundsteueraufkommens in den Jahren 2025 bis 2030 erfolgte auf Basis der bis zum Jahr 2024 geltenden Rechtslage, da über die finanziellen Auswirkungen der rechtlichen Ausgestaltung in den einzelnen Ländern infolge der Neuregelung ab 2025 noch keine hinreichenden statistischen Erkenntnisse vorlagen.