BMF-Monatsbericht November 2025

Inhalt

Erinnerung, Verantwortung, Zukunft: 25 Jahre Stiftung EVZ

20.11.2025
  • Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) wurde am 2. August 2000 durch Bundesgesetz gegründet, um in Ergänzung der bisherigen Wiedergutmachungsleistungen insbesondere ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern sowie weiteren Opfern von NS-Unrecht humanitäre Leistungen auszuzahlen und die Erinnerungskultur zu fördern.
  • Sie entstand nach jahrzehntelangen juristischen Kämpfen und internationalem politischen Druck. Von Beginn an war als Zukunftsaufgabe festgelegt, mit dem Fonds „Erinnerung und Zukunft“ die Erinnerung an den Holocaust und das NS-Unrecht wachzuhalten und Projekte zu fördern, die u. a. der internationalen Zusammenarbeit auf humanitärem Gebiet dienen. Heute versteht sich die Stiftung als aktive Akteurin in Bildung, Völkerverständigung und Demokratieförderung, die junge Menschen stärkt und gesellschaftliches Engagement unterstützt.
  • Zwischen den Jahren 2001 und 2007 wurden an rund 1,66 Millionen ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sowie ihre Rechtsnachfolgerinnen und ‑nachfolger insgesamt 4,4 Mrd. Euro ausgezahlt.
  • Die Stiftung EVZ förderte bislang über 6.000 internationale Projekte mit mehr als 313 Mio. Euro und arbeitet mit über 2.500 Partnerorganisationen zusammen.

Einleitung

Als am 2. August 2000 die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) mit Unterstützung aller Bundestagsfraktionen gegründet wurde, war dies weit mehr als ein formaler Akt. Die Bundesrepublik Deutschland und die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft als Stifterinnen stellten sich ihrer historischen Verantwortung gegenüber Millionen Menschen, die während des Nationalsozialismus Zwangsarbeit hatten leisten müssen oder auf andere Weise schweres Unrecht erlitten hatten.

Mit der neu gegründeten Stiftung wurde ein Instrument geschaffen, um den Millionen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern sowie anderen Opfern nationalsozialistischen Unrechts humanitäre Leistungen für das erlittene Unrecht auszuzahlen. Darüber hinaus sollte die Stiftung die Erinnerung an das NS-Unrecht für zukünftige Generationen wachhalten und internationale Projekte zur Völkerverständigung und Versöhnung fördern. Die Rechtsaufsicht über die Bundesstiftung hat das BMF seit ihrer Gründung inne.

Heute, ein Vierteljahrhundert später, ist die Stiftung EVZ zu einer zentralen Akteurin in der deutschen und europäischen Erinnerungslandschaft geworden. Sie unterstützt internationale historisch-politische Bildungsprojekte, gestaltet Erinnerungsdiskurse aktiv mit und stärkt junge Menschen darin, sich kritisch mit Geschichte auseinanderzusetzen und aktiv für Demokratie und gegen Diskriminierung einzutreten.

Zu ihrem 25. Jubiläum blickt sie zurück auf eine bewegte Geschichte, auf Herausforderungen und voraus auf neue Möglichkeiten.

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Historischer Rückblick: Der lange Weg zur Stiftungsgründung

Der Weg zur Stiftungsgründung war weder ein einfacher noch ein selbstverständlicher. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich stets zu ihrer politisch-moralischen Verantwortung für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bekannt und ein umfangreiches System von Wiedergutmachungsgesetzen geschaffen. Doch erst nach einer Zeit der juristischen und öffentlichen Auseinandersetzungen sollte als weiteres Zeichen der politisch-moralischen Verantwortung künftig eine Entschädigung für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sowie für sonstige, bislang nicht oder nicht angemessen berücksichtige Opfer von NS-Unrecht gewährt werden. Die Stiftung wurde im Rahmen ihrer Gründung mit der Durchführung dieser weiteren, umfangreichen Wiedergutmachungsregelungen betraut.

Während der NS-Zeit mussten etwa 26 Millionen Menschen im Deutschen Reich und den besetzten Gebieten unter zumeist menschenunwürdigen, lebensgefährlichen Bedingungen in Fabriken, auf Feldern, in Privathaushalten oder im Straßenbau Zwangsarbeit leisten. Nach ihrer Befreiung litten viele unter den schweren körperlichen, sozialen und psychischen Folgen. Dennoch blieb ihnen eine Anerkennung ihres Leids, das sie als Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter erlitten hatten, ebenso verwehrt wie individuelle Entschädigungsleistungen. Politik, Gesellschaft und Wirtschaft, die maßgeblich von der Zwangsarbeit profitiert hatten, lehnten eine Verantwortung zunächst ab.

Auch erste gesetzliche Regelungen wie das im Jahr 1953 auf Druck der Alliierten verabschiedete Bundesentschädigungsgesetz (BEG) ließen ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter außen vor: Anspruchsberechtigt waren in Deutschland lebende Personen, die aus politischen Gründen, aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung verfolgt worden waren.

Komplexes Geflecht aus Erwartungen, wirtschaftlichen und innenpolitischen Interessen

Zugleich verschob das Londoner Schuldenabkommen (1953) mögliche individuelle Entschädigungsansprüche auf eine endgültige Regelung der Reparationsfrage – eine Entscheidung mit Folgen. Gerichte wiesen Klagen später häufig mit der Begründung ab, sie kämen „zu spät“ und seien verjährt (BEG) oder „zu früh“ (Schuldenabkommen).

Zwangsarbeit wurde lange nicht als spezifisches NS-Unrecht, sondern als „normale“ Begleiterscheinung des Kriegs betrachtet, während Unternehmen auf die staatlich organisierte Zuteilung der Arbeitskräfte verwiesen. Die DDR bestritt ihre Zuständigkeit, da sie keine Rechtsnachfolgerin des Dritten Reichs sei.

In diesem komplexen Geflecht aus internationalen Erwartungen, wirtschaftlichen Interessen und innenpolitischen Rahmenbedingungen wurde die Wiedergutmachungspolitik weiterentwickelt: Um die Westintegration voranzutreiben, schloss die Bundesregierung ab den 1950er-Jahren Globalabkommen mit Israel und mehreren westeuropäischen Staaten ab – Einmalzahlungen an Staaten, die die Mittel im Sinne der Opfer weiterleiteten. Individuelle Ansprüche blieben weiter ausgeschlossen.

Einen entscheidenden Impuls für individuelle Entschädigungsforderungen setzte Anfang der 1950er-Jahre der Wollheim-Prozess: Norbert Wollheim, ehemaliger Zwangsarbeiter, erstritt mit seiner Klage gegen I.G. Farben 30 Mio. D-Mark für ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und schuf so einen Präzedenzfall für weitere Verfahren.

Vier Männer stehen hinter einem Tisch mit der Aufschrift: Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" Abschließendes Plenum. Zwei der Männer reichen sich die Hände. BildVergroessern
Am 2. August 2000 wurde mit Unterstützung aller damaligen Bundestagsfraktionen das Gesetz zur Errichtung der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft verabschiedet. Quelle:BArch, B 145 Bild, 00046031/Christian Stutterheim

Doch erst in den 1990er-Jahren sollte die Debatte eine neue Dynamik entfalten. Forderungen von Überlebenden, Medienberichte zum Thema und angekündigte Sammelklagen in den USA gegen Unternehmen, Versicherungen und Banken wirkten wie ein Katalysator für das seit Jahrzehnten schwelende Thema. Deutsche Unternehmen fürchteten Imageverluste und Boykottaufrufe. Um weitere Sammelklagen abzuwehren und Rechtssicherheit herzustellen, einigten sich die Bundestagsfraktionen im Jahr 1998 schließlich auf die Einrichtung einer Stiftung, an der sich auch die deutsche Wirtschaft finanziell beteiligen sollte. Eine internationale Konferenz unter deutsch-amerikanischer Verantwortung erarbeitete die Grundzüge des Stiftungskonzepts, der Berechtigungskriterien und des damit verbundenen rechtlichen Abschlusses.

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Aufgaben und Ziele der Stiftung EVZ

Nach ihrer gesetzlichen Gründung am 2. August 2000 fungierte die Stiftung EVZ als zentrale Ansprechpartnerin für Entschädigungsansprüche insbesondere der ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Das Stiftungsvermögen belief sich auf 10,1 Mrd. D-Mark (rund 5,2 Mrd. Euro) und wurde zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft bereitgestellt. Zwischen den Jahren 2001 und 2007 erhielten rund 1,66 Millionen ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sowie ihre Rechtsnachfolgerinnen und ‑nachfolger in 98 Ländern Leistungen in Höhe von insgesamt 4,4 Mrd. Euro.

Im Jahr 2007 wurde das Auszahlungsverfahren offiziell beendet – die Arbeit der Stiftung EVZ aber keineswegs. Denn hinter ihrer Gründung stand eine wichtige, wenn auch späte Einsicht: Die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit sowie die Übernahme von Verantwortung für eine friedliche Zukunft sind keine abgeschlossenen Aufgaben, sondern ein fortwährender Auftrag.

Mehr als 6.000 Projekte mit über 2.500 Partnerorganisationen gefördert

Das Gesetz zur Stiftungsgründung definiert in § 2 (Stiftungszweck) den Auftrag der Stiftung klar: Sie habe im Rahmen des Fonds Erinnerung und Zukunft die Aufgabe, „Projekte zu fördern, die der Völkerverständigung, den Interessen von Überlebenden des nationalsozialistischen Regimes, dem Jugendaustausch, der sozialen Gerechtigkeit, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft und der internationalen Zusammenarbeit auf humanitärem Gebiet dienen.“ Dafür standen ursprünglich 700 Mio. D-Mark zur Verfügung.

In welcher Größenordnung die Stiftung EVZ dieser Aufgabe in den vergangenen 25 Jahren nachgekommen ist, zeigt ein Blick auf die Zahlen: Mehr als 6.000 Projekte mit einem Fördervolumen von über 313 Mio. Euro hat die Stiftung EVZ bislang gefördert und dabei mit mehr als 2.500 Partnerorganisationen zusammengearbeitet.

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Heutige Tätigkeiten

Der Geschichte der Stiftung EVZ ging eine Zeit der politischen Diskussionen und juristischen Auseinandersetzungen voraus. Aus einer herausfordernden Anfangsphase heraus erwuchs eine Haltung, die die Arbeit der Stiftung bis heute prägt: der Wille zum Dialog, zur Auseinandersetzung mit Widersprüchen und zur Stärkung marginalisierter Gruppen. Die Stiftung EVZ versteht Erinnerung nicht als festgeschriebene Geschichte, sondern als einen offenen, vielstimmigen Prozess, der unterschiedliche Perspektiven einbezieht und auch Spannungen aushält.

Im Freien stehen viele Personen nebeneinander in einem Halbkreis. Sie schauen auf ein 3D-Gemälde direkt vor ihnen. BildVergroessern
Das Projekt NS-„Euthanasie“ ERINNERN – inklusive Gesellschaft GESTALTEN“ enthüllt ein 3D-Gemälde auf Gelände des LVR-Klinik Langenfeld im Rahmen der Bildungsagenda NS-Unrecht 2024. Quelle:Zeitbild Stiftung

Dieser Anspruch zeigt sich in ihren Förderprogrammen. Es werden Projekte gefördert, die das Lernen aus der Geschichte mit gesellschaftlichem Engagement verknüpfen: Von Trainings gegen Antisemitismus in Unternehmen über Begegnungen mit Zeitzeuginnen und -zeugen bis hin zur Verbesserung der Teilhabe von Roma und Sinti zielen die Projekte darauf ab, aus der Geschichte Orientierung für die Gegenwart und Zukunft zu gewinnen. Dabei greifen Stiftung und Projektträger auf ein breites Spektrum an Formaten und Ausdrucksformen zurück – von Apps, digitalen Karten und Games über Graphic Novels und Begegnungsprojekten bis hin zu künstlerischen und musikalischen Formaten der Auseinandersetzung mit Geschichte.

Entschiedene Reaktion auf Krisen

Die Stiftung EVZ ist mit ihrer EVZ Academy auch selbst operativ aktiv und eröffnet neue Räume für kritische Reflexion und für den Dialog über Grenzen hinweg. Die Onlineplattform der EVZ Academy bietet interaktive digitale Bildungsformate, fördert Vernetzung und lädt zu digitalem Engagement ein. So geht z. B. das interaktive Lernmodul „Ausgezahlt?!“ der Frage nach, ob Entschädigung für NS-Zwangsarbeit möglich ist, und beleuchtet dabei die Geschichte der Stiftung EVZ. Die Gesprächsreihe EVZ Conversations! bringt Expertinnen und Experten zusammen, um über aktuelle, gesellschaftlich relevante Themen zu diskutieren.

Aus einer Stiftung mit Auszahlungsauftrag ist im Laufe der vergangenen 25 Jahre eine wichtige Partnerin für Erinnerungs- und Bildungspolitik geworden – und eine Akteurin inmitten der Zivilgesellschaft. Seit ihrer Gründung und insbesondere seit der russischen Annexion der Krim und dem vollumfänglichen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine unterstützt sie die Ukraine mit Projekten zur Stärkung von Zivilgesellschaft, Kultureinrichtungen und besonders schutzbedürftigen NS-Überlebenden. Ebenso engagiert sich die Stiftung in Israel. Sie gründete nach den Terroranschlägen der Hamas am 7. Oktober 2023 gemeinsam mit Partnerorganisationen das „Netzwerk Israel“, um die demokratische Zivilgesellschaft zu stärken, NS-Überlebende vor Ort gezielt zu unterstützen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.

Die neue Weichenstellung, die sich die Stiftung für die Zukunft gesetzt hat, ist „KEINE ZEIT ZU VERGESSEN“

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie fragil Demokratie und Frieden selbst in Europa und seinen Nachbarregionen sind. Autoritäre Tendenzen, Kriege und Geschichtsrevisionismus machen deutlich, wie dringend es ist, historische Lehren neu zu vermitteln und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Dabei müssen vor allem die nachfolgenden Generationen beteiligt werden.

Deshalb liegt ein besonderer Schwerpunkt der Stiftungsarbeit auf der Förderung junger Menschen. Programme wie JUGEND erinnert international (mit dem Auswärtigen Amt als Zuwendungsgeber), JUGEND erinnert vor Ort & engagiert (mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien als Zuwendungsgeber) oder Young Civil Societies for Democracy schaffen Räume für internationalen Jugendaustausch, verknüpfen Geschichte mit Gegenwartsfragen und zeigen, wie wichtig es ist, Diskriminierung zu erkennen und der Demokratie aktiv den Rücken zu stärken.

Neun Personen stehen auf einem Sportplatz und halten ein Plakat mit der Aufschrift: NS-Zwangsarbeit auf Sportplätzen auf dort wo du jubelst? such mit! BildVergroessern
Das Projekt „Orte des Jubels – Orte des Unrechts: NS-Zwangsarbeit auf Sportplätzen“ wurde im Rahmen der Bildungsagenda NS-Unrecht vorgestellt. Quelle:Uwe Lewandowski

Darüber hinaus setzt auch die vom BMF initiierte und bislang mit 36 Mio. Euro geförderte Bildungsagenda NS-Unrecht hier an. Sie entwickelt neue Formate, um Wissen über das NS-Unrecht zu vermitteln und die Erinnerung daran in einer Zeit wachsender antisemitischer und rassistischer Tendenzen wachzuhalten – gerade vor dem Hintergrund einer schwindenden Zahl an Zeitzeuginnen und -zeugen. In der ersten Programmphase von 2021 bis 2025 förderte die Bildungsagenda NS-Unrecht 76 Projekte in 25 Ländern – von Ausstellungen und Theaterperformances über Apps und Games bis hin zu Studien, Podcasts und Unterrichtsmaterialien. Eine weitere Förderphase ist von 2026 bis 2029 geplant, mit Schwerpunkt auf die Vermittlung historischen Wissens an junge Menschen und die Erinnerungskultur vor allem in Deutschland.

Die Stiftung EVZ begeht in den Jahren 2025 und 2026 ihr 25-jähriges Bestehen. Mit ihrem Leitspruch KEINE ZEIT ZU VERGESSEN blickt die Bundesstiftung zurück auf ihre Gründungsgeschichte und den Auszahlungsprozess – aber vor allem würdigt sie die ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und andere Überlebende des NS-Unrechts. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die Schirmherrschaft für das Jubiläum übernommen. Bis zum 13. Juni 2026 findet ein vielseitiges Programm statt, das die Stimmen der Überlebenden mit Perspektiven junger Menschen vereint. Die künstlerischen, journalistischen und bildnerischen Jubiläumsformate betonen die Relevanz einer lebendigen Erinnerungskultur in Europa.