- Der Zoll in der Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahr 1950 gegründet und hat sich seitdem zu einer wichtigen Institution auf nationaler und internationaler Ebene entwickelt.
- Mit seinem vielfältigen und über die Jahrzehnte gewachsenen Aufgabenportfolio ist der Zoll ein zentraler Akteur in der Sicherheitspolitik, ein Partner der Wirtschaft und sorgt für die Finanzierung staatlicher Handlungsfähigkeit durch die Sicherung von Steuereinnahmen und Sozialabgaben. Zudem generiert der Zoll durch die Erhebung von Zöllen wichtige Einnahmen für die Europäische Union.
- Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums fand am 8. Oktober 2025 ein Festakt im BMF statt. Im Anschluss wurde die Wanderausstellung „75 Jahre ZOLL in der Bundesrepublik Deutschland“ des Deutschen Zollmuseums feierlich eröffnet.
- Mit der Strategie „Zoll 2030“ des BMF wird der Zoll durch eine strukturelle Neuaufstellung, Modernisierung sowie eine Befugnis- und Ausstattungsverbesserung bis zum Jahr 2030 nochmals gestärkt.
Seit seiner Gründung im Jahr 1950 ist der Zoll zu einer bedeutenden Institution in der Bundesrepublik Deutschland und zu einem unverzichtbaren Partner auf europäischer und internationaler Ebene mit vielfältigem Aufgabenportfolio gewachsen. Seine Entwicklung innerhalb der vergangenen siebeneinhalb Jahrzehnte verdeutlicht, dass er Herausforderungen als Chance für Innovation und Veränderung versteht. Seine Erfolgsgeschichte basiert auf dem Engagement, dem Verantwortungsbewusstsein und der Expertise der Menschen, die ihn über Generationen hinweg geprägt haben.
Jubiläumsfeier im BMF
Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums fand am 8. Oktober 2025 ein Festakt im BMF statt.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil würdigte in seiner Festrede den Einsatz der Zöllnerinnen und Zöllner als Grundlage einer Erfolgsgeschichte und die besondere Bedeutung des Zolls für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft: „75 Jahre Zoll – das sind 75 Jahre Einsatz für Sicherheit, Gerechtigkeit und wirtschaftliche Stabilität. Hinter der Institution Zoll stehen heute rund 48.000 Zöllnerinnen und Zöllner, die sich tagtäglich mit großem Engagement, Mut und Einsatzbereitschaft in den Dienst unserer Gesellschaft stellen. Sie gewährleisten den reibungslosen internationalen Warenverkehr, sie treiben Steuern und Zollabgaben ein, kämpfen gegen Schwarzarbeit und Steuerbetrug, jagen Produktpiraten und Drogenschmuggler. Sie helfen mit, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auf den Staat verlassen können.“
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Unmittelbar an den Festakt schloss sich die Eröffnung der Wanderausstellung „75 Jahre ZOLL in der Bundesrepublik Deutschland“ des Deutschen Zollmuseums an.
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Die Wanderausstellung „75 Jahre ZOLL in der Bundesrepublik Deutschland“
führt Besucherinnen und Besucher durch die Entwicklung des Zolls in der Bundesrepublik Deutschland seit seiner Gründung im Jahr 1950. Neben historischen Einblicken und anschaulichen Exponaten wird ein lebendiges und interaktives Ausstellungserlebnis geboten, das bis in die Gegenwart hineinreicht.
Im Zentrum der Wanderausstellung stehen dabei die Zöllnerinnen und Zöllner. Die vielfältigen Tätigkeiten und Aufgabengebiete der bundesweit eingesetzten Beschäftigten bestimmen das Design und Besuchserlebnis der Wanderausstellung.
Konzipiert als selbsterklärende Ausstellung bietet sie eine einzigartige Möglichkeit, die Entwicklung des Zolls bundesweit erlebbar zu machen. Seit dem 5. Dezember 2025 bis voraussichtlich Mitte Februar 2026 wird die Ausstellung interessierten Besucherinnen und Besuchern am Bildungs- und Wissenschaftszentrum in Münster gezeigt.
Weitere Informationen zur Wanderausstellung/Kontakt unter: www.zoll.de
75 Jahre Zoll – eine Zeitreise
Der Zoll in der Bundesrepublik Deutschland hat sich in den vergangenen 75 Jahren von einer Behörde mit zunächst nationalen Aufgaben zu einer in Europa tief integrierten Institution mit vielfältigen Aufgabenstellungen entwickelt.
1950 bis 1970: Aufbruch und Neuausrichtung
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Die Zollfahndungsämter werden zu örtlichen Behörden der Bundesfinanzverwaltung. Zudem wird das Zollkriminalinstitut, später Bundesbehörde mit Ermittlungsbefugnissen, eingerichtet.
Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung in der Bundesrepublik Deutschland verlagert sich der Aufgabenschwerpunkt der Bundeszollverwaltung zunehmend auf die Ein- und Ausfuhrabfertigung von Handelswaren. In den Folgejahren nehmen der freie, grenzüberschreitende Handel und die internationale Zusammenarbeit im Zollwesen zu. Dies mündet im Jahr 1968 in die Gründung der Europäischen Zollunion. Ein- und Ausfuhrkontrollen bleiben weiterhin von Bedeutung, um die Herkunft von Waren und ihre Verkehrsfähigkeit zu überprüfen.
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1971 bis 1990: Zusammenwachsen
Ab den 1970er-Jahren wird der grenzüberschreitende Handel in Europa weiter harmonisiert und automatisiert.
Mit der Deutschen Einheit werden nun auch die ostdeutschen Bundesländer Teil der Europäischen Zollunion. Im Zuge der Wiedervereinigung entstehen neue Strukturen mit neuen Zollstandorten. Zudem werden rund 7.500 Beschäftigte der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik in die Bundeszollverwaltung übernommen.
1991 bis 2010: Gemeinsamer Binnenmarkt – neue Aufgaben
Mit der Gründung der Europäischen Union (EU) im Jahr 1993 und der Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarkts entfallen an den innereuropäischen Grenzen schrittweise die Zollkontrollen. Dies betrifft in Deutschland zunächst die Grenzen zu den Beneluxstaaten und Frankreich, in den Folgejahren die Grenzen zu Dänemark und Österreich und mit der EU-Osterweiterung im Jahr 2004 die Grenzen zu Polen und Tschechien. Darüber hinaus wird die elektronische Zollabfertigung eingeführt.
Seit dem Jahr 1991 leistet der Zoll einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Mit der Einrichtung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2004 übernimmt der Zoll die alleinige Zuständigkeit.
Im Jahr 1992 wird aus dem Zollkriminalinstitut das heutige Zollkriminalamt. Als Bundesbehörde erhält es Weisungsbefugnis über die Zollfahndungsämter. Zur Einsatzunterstützung im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität wird die Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll aufgebaut. Sie ist neben den Observationseinheiten des Zolls nunmehr die zweite Spezialeinheit des Zolls.
2011 bis 2024: Transformation
Weitere Reformen des Zolls auf nationaler und europäischer Ebene schaffen mehr Effizienz:
- Im Jahr 2014 übernimmt der Zoll die Bearbeitung der Kfz-Steuer von den Finanzämtern.
- Im Jahr 2016 wird die Generalzolldirektion als Bundesoberbehörde mit neun Direktionen gegründet, in die sich u. a. das Zollkriminalamt eingliedert.
- Seit dem Jahr 2017 agiert die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen unter dem Dach des Zolls und analysiert Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz.
- Im Jahr 2023 wird die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung bei der Generalzolldirektion geschaffen, um das Sanktionsrecht der EU in Deutschland durchzusetzen.
Zudem schreitet die digitale Transformation des Zolls weiter voran und verbessert u. a. die Zugänge zu Verwaltungsdienstleistungen, beispielsweise für Privatpersonen mit der Internetzollanmeldung eZOLL-App. Mit dem Chatbot „TinA“ (Themenbezogene, intelligente, nutzerfreundliche Auskunftsanwendung) und dem Voicebot „LinA“ (Lernende, intelligente, nutzerfreundliche Auskunftsanwendung) stehen KI-basierte Dialogsysteme als digitale Serviceangebote rund um die Uhr für Auskünfte zur Verfügung.
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Heute: Breites Aufgabenspektrum – tief in der Gesellschaft verankert
Mit rund 48.000 Beschäftigten ist der Zoll eine der größten Bundesverwaltungen. Zentrales Element seines gesetzlichen Auftrags ist seit jeher die Sicherung von Steuereinnahmen zur Gewährleistung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Staats. Das Aufgabenspektrum des Zolls reicht zusätzlich von der Sicherung der EU-Außengrenzen über den Verbraucherschutz, den Schutz der Wirtschaft, den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung bis hin zur Abwehr von Finanzkriminalität und Geldwäsche. Damit steht der Zoll für Sicherheit, Fairness und Gerechtigkeit – und ist somit fest in der Gesellschaft verankert.
Zukunft des Zolls: Zoll 2030
Im vergangenen Jahr kündigte das BMF eine umfassende Modernisierung des Zolls an: Zoll 2030. Die Strategie soll den Beitrag des Zolls zur inneren Sicherheit und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft erhöhen.
Mit der Verkündung der Strategie Zoll 2030
am 30. Oktober 2024 wurde der Grundstein für die strukturelle Neuaufstellung und Modernisierung des Zolls gelegt. Ein durch Auftrag des BMF innerhalb der Generalzolldirektion eingerichtetes Projekt Zoll 2030 befasst sich seither mit der Ausarbeitung der Maßnahmen der Strategie Zoll 2030.
Im Rahmen der Lenkungsausschusssitzungen des Projekts Zoll 2030 wurden bereits wegweisende Entscheidungen für die zukünftige Struktur der Generalzolldirektion und der Ortsbehörden getroffen. Die Generalzolldirektion wird in einem Fachstrangmodell mit drei Hauptbereichen neu organisiert:
- Zölle und Steuern,
- Sicherheit und Vollzug
- sowie Zentrale Verwaltung.
Durch die Bündelung von Verantwortungsbereichen wird der Wirkungsgrad erhöht und die Ortsebene entlastet. Mit Reduzierung der Schnittstellen und Etablierung unmittelbarer Verantwortlichkeiten können zudem die Ortsbehörden ihre Ressourcen effektiver einsetzen. Auch die Strukturen auf der Ortsebene werden spiegelbildlich angepasst, um 1:1-Beziehungen zu schaffen. Alle Ortsbehörden werden in dem Fachstrangmodell neu organisiert, das die fachlichen Verantwortungsbereiche bündelt. So werden z. B. die Ermittlungseinheiten des Zollfahndungsdiensts, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheiten des Zolls zusammengeführt.
Darüber hinaus sind Ausstattungs- und Befugnisverbesserungen beabsichtigt. Begleitend dazu werden Bürokratie abgebaut und digitale Transformationen vorangetrieben.
Die Maßnahmen zielen darauf ab, effizientere Strukturen zu schaffen, den Ressourceneinsatz flexibler zu gestalten und die Rolle des Zolls als Partner der Wirtschaft und Garant für die Innere Sicherheit zu stärken. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt notwendiger gesetzlicher Anpassungen. Details werden gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.