BMF-Monatsbericht Dezember 2025

Inhalt

Steuereinnahmen im November 2025

23.12.2025

Entwicklung des Steueraufkommens

Steueraufkommen insgesamt

Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) gingen im November 2025 leicht um etwas über 1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurück (s. a. Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen“). Dieses recht schwache Ergebnis ist auf einen Basiseffekt bei den Steuern vom Umsatz zurückzuführen, in dessen Folge deren Aufkommen gegenüber November 2024 beträchtlich zurückging (s. u. bei den Anmerkungen zu einzelnen Steuereinnahmen/Steuern vom Umsatz). Der Basiseffekt erklärt auch den Rückgang im Aufkommen bei den Gemeinschaftsteuern insgesamt. Bei den übrigen Gemeinschaftsteuern zeigte sich ein gemischtes Bild. Bei der Lohnsteuer war – nach dem kräftigen Anstieg im Vormonat – nur ein leichter Einnahmezuwachs im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. Bei der veranlagten Einkommensteuer ergab sich ein Einnahmerückgang, während sich das Ergebnis der Körperschaftsteuer leicht erhöhte. Auch bei den Kapitalertragsteuern (nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge) waren gegenläufige Entwicklungen zu verzeichnen (siehe Anmerkungen zu den Einzelsteuern unten).

Die Bundessteuern verzeichneten im November 2025 einen Einnahmerückgang gegenüber dem Vorjahresmonat um knapp 2 Prozent. Dies ist maßgeblich auf die Tabaksteuer zurückzuführen, deren Aufkommen durch eine kassentechnische Verschiebung deutlich rückläufig war. Dieser Effekt dürfte sich im kommenden Monat ausgleichen. Bei den übrigen aufkommensmäßig bedeutenden Bundessteuern hielten sich Einnahmerückgänge (Solidaritätszuschlag, Stromsteuer, Kfz-Steuer) und -anstiege (Versicherungsteuer, Energiesteuer) unter dem Strich weitgehend die Waage.

Das Aufkommen der Ländersteuern erhöhte sich im Berichtsmonat um knapp 8 Prozent gegenüber November 2024. Dahinter stehen Aufkommenszuwächse bei beiden aufkommensstarken Ländersteuern: der Grunderwerbsteuer (mehr als +9 Prozent) und der Erbschaftsteuer (rund +6 Prozent).

Verteilung auf die Gebietskörperschaften

Die Einnahmen des Bundes nach Abrechnung der Bundesergänzungszuweisungen fielen im November 2025 deutlich um rund 8 ½ Prozent niedriger aus als im Vorjahresmonat. Dahinter steht einerseits das rückläufige Aufkommen der Gemeinschaftsteuern und der Bundessteuern. Darüber hinaus spielt hier die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens eine zentrale Rolle in Form der Festbeträge, die gemäß § 1 Abs. 2 und 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes an den Steuern vom Umsatz an die Länder und Gemeinden übertragen werden (s. a. Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im November 2025“). Diese Festbeträge lagen im November 2025 deutlich höher als im Vorjahresmonat. Maßgebliche Ursache ist einerseits die Zuweisung zusätzlicher Festbeträge an die Länder in Höhe von rund 2,0 Mrd. Euro im Jahr 2025 gemäß 3. KiTA-Qualitätsgesetz, die anteilig mit je einem Drittel in den Monaten Oktober bis Dezember 2025 in der Einnahmestatistik berücksichtigt werden. Dazu wurden mit dem Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 (FAG-Änderungsgesetz 2025) weitere 0,9 Mrd. Euro an Festbeträgen für 2025 an die Länder und Gemeinden übertragen, u. a. zur Kompensation der kommunalen Steuermindereinnahmen durch den „Wachstumsbooster“ und zur Umsetzung des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“. Diese Festbeträge werden in den Monaten November und Dezember 2025 jeweils hälftig in der Kassenstatistik berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich aus diesen beiden Gesetzen im November eine Erhöhung der vom Bund übertragenen Festbeträge um rund 1,1 Mrd. Euro, wodurch die Einnahmen des Bundes entsprechend gemindert werden. Schließlich lagen auch die EU-Eigenmittelabführungen, die aus dem Steueraufkommen des Bundes geleistet werden, deutlich höher als im Vorjahresmonat, ebenso die Bundesergänzungszuweisungen. Im Ergebnis all dieser Faktoren ergibt sich der deutliche Rückgang der Einnahmen des Bundes im Berichtsmonat.

Die Steuereinnahmen der Länder nach Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten dagegen vor allem aufgrund der höheren Festbeträge ein Plus von fast 2 Prozent. Beim Gemeindeanteil an den gemeinschaftlichen Steuern ergab sich – nicht zuletzt aufgrund der Änderungen in der Umsatzsteuerverteilung – sogar ein Zuwachs von fast 4 Prozent.

Umsatzsteuerverteilung im November 2025
BundLänderGemeinden

USt-Anteil gemäß § 1 FAG

52,8 Prozent45,2 Prozent2,0 Prozent

am Aufkommen (27.311 Mio. Euro)

14.424 Mio. Euro12.342 Mio. Euro545 Mio. Euro

Hinzu (+)/ab (-): Festbeträge gemäß FAG

-2.048 Mio. Euro+1.724 Mio. Euro+324 Mio. Euro

Anteil nach Festbeträgen

45,3 Prozent51,5 Prozent3,2 Prozent
12.377 Mio. Euro14.066 Mio. Euro869 Mio. Euro

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Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten

Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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Lohnsteuer

Die Lohnsteuereinnahmen erhöhten sich im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um rund 2 ½ Prozent. Damit fällt der Anstieg des Aufkommens wieder schwächer aus als in den beiden Vormonaten; die unterjährigen Schwankungen der Zuwachsraten bleiben in diesem Jahr relativ ausgeprägt. In kumulierter Rechnung liegt das Aufkommen bis einschließlich November um 5 ½ Prozent höher als im Vergleichszeitraum 2024, was u. a. durch die für das laufende Jahr vereinbarten Tarifabschlüsse zu erklären ist. Von der Stellenentwicklung am Arbeitsmarkt gehen derzeit keine positiven Impulse für die Aufkommensdynamik aus. So lag die Erwerbstätigkeit zuletzt weiterhin leicht unterhalb ihres Niveaus im Vorjahresmonat (s. a. Tabelle „Aktuelle Konjunkturindikatoren“). Hinter dem aggregierten Wert steht dabei, dass Beschäftigungsaufbau im Saldo in Teilzeit stattfindet, wohingegen die Vollzeitbeschäftigung im Vorjahresvergleich rückläufig ist, was für sich genommen die Entwicklung des Lohnsteueraufkommens dämpft. Sind Stellenabbauprogramme mit Abfindungszahlungen verbunden, kann dies dabei aber einmalig das Steueraufkommen erhöhen. Die aus dem Lohnsteueraufkommen geleisteten Zahlungen an Kindergeld lagen im November 2025 im Vorjahresvergleich um knapp 1 ½ Prozent höher.

Ertragsteuern

Bei der veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer wurde die Aufkommensentwicklung im November 2025 überwiegend durch die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für die Jahre 2023 und 2024 beeinflusst. Spürbare Schwankungen im Vorjahresvergleich können z. B. aus unterschiedlichen Ständen bei der Abgabe der Steuererklärungen und Bearbeitung der Fälle durch die Finanzverwaltung oder durch größere Einzelfälle auftreten.

Die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer lagen im November 2025 rund 0,35 Mrd. Euro niedriger als im Vorjahresmonat. Dabei verringerte sich das Volumen der im Rahmen der Veranlagungen festgesetzten nachträglichen Vorauszahlungen gegenüber dem Vergleichsmonat November 2024. Niedriger waren darüber hinaus auch aus der Veranlagung resultierende Nachzahlungen und Erstattungen, wobei sich im Saldo ein negativer Aufkommenseffekt im Vorjahresvergleich ergab. Die Auszahlungen an Forschungszulage aus dem Aufkommen haben sich gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als verdoppelt, spielen mit knapp 12 Mio. Euro aber quantitativ eine sehr geringe Rolle.

Bei der Körperschaftsteuer zeigt sich das aktuell schwierige gesamtwirtschaftliche Umfeld, infolge dessen auch Abwärtskorrekturen bei den laufenden Vorauszahlungen erfolgten. Die in Verbindung mit den Veranlagungen stehenden nachträglichen Vorauszahlungen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr ebenfalls. Dagegen erhöhte sich der Saldo aus Nachzahlungen und Erstattung im Vorjahresvergleich deutlich, da die Erstattungen wesentlich stärker rückläufig waren als die Nachzahlungen. Unter Berücksichtigung der aus dem Körperschaftsteueraufkommen gezahlten Forschungszulage (rund 0,1 Mrd. Euro) erhöhte sich das Aufkommen der Körperschaftsteuer im Ergebnis um rund 0,4 Mrd. Euro gegenüber November 2024.

Die Einnahmen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag sind im November 2025 nach Abzug der Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern um rund 20 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurückgegangen. Spürbare Schwankungen im Vorjahresvergleich sind bei dieser Steuerart nicht unüblich. Das im bisherigen Jahresverlauf bis einschließlich November zu verzeichnende kumulierte Minus von fast 6 Prozent könnte neben höheren Erstattungen auch eine angesichts der wirtschaftlichen Lage vorsichtige Gewinnausschüttungspolitik vieler Unternehmen widerspiegeln.

Bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge ergab sich mit +18 Prozent erneut ein deutlicher Anstieg der Einnahmen gegenüber dem im Vorjahresmonat bereits erreichten hohen Niveau. Die Leitzinsentwicklung könnte perspektivisch zu einer Verringerung der Einnahmen aus dieser Steuerart führen. Das Aufkommen wird allerdings auch von der Besteuerung potenziell volatiler Veräußerungserträge bestimmt.

Steuern vom Umsatz

Die Steuern vom Umsatz wiesen im November 2025 einen spürbaren Rückgang des Aufkommens im Vorjahresvergleich um fast 5 Prozent auf. Dies war maßgeblich auf einen Basiseffekt zurückzuführen: Im November 2024 kam es zu einer außergewöhnlich hoch ausfallenden Vereinnahmung von Steueraufkommen aus dem One-Stop-Shop-Verfahren (OSS), was auf vorhergehende technische Probleme bei der Zahlungsabwicklung zurückzuführen war. Im Berichtsmonat lag die Vereinnahmung aus dem OSS-Verfahren wieder deutlich niedriger, sodass sich ein merklicher negativer Basiseffekt für das Aufkommen im Vorjahresvergleich ergab. Ohne diesen Basiseffekt wäre es bei den Steuern vom Umsatz wohl zu einem Aufkommenszuwachs gegenüber dem Vorjahresmonat gekommen. Der Basiseffekt spiegelte sich in einem Rückgang des Aufkommens aus der (Binnen-)Umsatzsteuer um fast 6 Prozent gegenüber November 2024 wider, wohingegen das Aufkommen aus der Einfuhrumsatzsteuer nur leicht rückläufig war. Für die nächsten Monate sind auf Basis gesamtwirtschaftlicher Indikatoren wie den Einzelhandelsumsätzen oder den Warenimporten grundsätzlich leichte Zuwächse des Aufkommens der Steuern vom Umsatz zu erwarten. Kräftigere Impulse aus der Gesamtwirtschaft für die Aufkommensentwicklung dürften sich aber erst wieder mit anziehender Konjunktur einstellen.

Aktuelle Konjunkturindikatoren

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