- Erstmals wurde der Bundeshaushalt nach der Grundgesetzänderung vom März des vergangenen Jahres mit der geschaffenen Finanzierungsgrundlage für Verteidigungsausgaben und weitere sicherheitsrelevante Ausgaben vorläufig abgeschlossen.
- Die Nettokreditaufnahme (NKA) des Bundeshaushalts 2025 betrug nach vorläufigem Haushaltsabschluss 66,9 Mrd. Euro.
- Die strukturelle NKA im Rahmen der Schuldenbremse belief sich im Jahr 2025 auf 0,36 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die grundgesetzliche Obergrenze von 0,35 Prozent des BIP wurde damit leicht um 0,4 Mrd. Euro überschritten. Um diesen Betrag wird das Kontrollkonto in Umsetzung des Grundgesetzes belastet.
- Die Investitionen von Bundeshaushalt, Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) und Klima- und Transformationsfonds (KTF) erreichten zusammengenommen im Jahr 2025 ein Volumen von 86,8 Mrd. Euro und damit den bislang höchsten Jahresstand.
Inhalt
- Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage
- Gesamtübersicht zum vorläufigen Haushaltsabschluss
- Abrechnung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung des Bundes (Schuldenbremse)
- Entwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer Kennziffern
- Umsetzungen von Maßnahmen im Vollzug des Bundeshaushalts 2025
- Wesentliche steuerliche Maßnahmen
- Entwicklung der Ausgaben nach ökonomischen Arten
- Ausgaben nach Aufgabenbereichen sowie wesentliche Einnahmepositionen
Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage
Die Nachwirkungen der Krisen der vergangenen Jahre, aber auch das veränderte handels- und geopolitische Umfeld sowie strukturelle Probleme belasteten das wirtschaftliche Geschehen in Deutschland im Verlauf des vergangenen Jahres. Nach Rückgängen des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) in den Jahren 2023 und 2024 ergab sich im Jahr 2025 nach erster Schätzung des Statistischen Bundesamts nur ein geringfügiger preisbereinigter Zuwachs um 0,2 Prozent. Verwendungsseitig stiegen im vergangenen Jahr vor allem die privaten und die staatlichen Konsumausgaben. Das Plus der privaten Konsumausgaben ging maßgeblich auf gesamtwirtschaftlich spürbar gestiegene Bruttolöhne und -gehälter zurück, während u. a. die Arbeitsplatzunsicherheit weiterhin das Konsumklima belastete. Beim Staatskonsum lag der Anstieg u. a. an demografisch bedingten Mehrausgaben im Gesundheits- und Pflegebereich. Die Exporte gingen – nach den deutlichen Rückgängen der vorangegangenen zwei Jahre – im Jahr 2025 nochmals leicht zurück, während sich die preisbereinigten Importe kräftig erholten. Die Bruttoanlageinvestitionen waren nach der sehr schwachen Entwicklung der vergangenen zwei Jahre nochmals etwas rückläufig.
Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern) stiegen im Jahr 2025 um knapp 5 Prozent. Dabei fiel die Entwicklung bei den einzelnen Steuerarten unterschiedlich aus. Unter den aufkommensstärksten Steuerarten verzeichnete die Lohnsteuer nach dem Auslaufen der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie im Einklang mit der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter einen spürbaren Zuwachs. Moderater fiel der Anstieg des Aufkommens bei den Steuern vom Umsatz aus. Das schwierige handelspolitische Umfeld und strukturelle Probleme schlugen sich auch in einem Aufkommensrückgang bei der Körperschaftsteuer nieder. Das Aufkommen dieser Steuer wird zu einem erheblichen Teil aus Zahlungen international tätiger großer Kapitalgesellschaften gespeist. Die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer hingegen – die eher auf kleinere, binnenwirtschaftlich orientierte Unternehmen zurückgehen – erhöhten sich. Weitere Informationen zur aktuellen Entwicklung der Steuereinnahmen können dem Artikel „Steuereinnahmen im Dezember 2025“ in diesem Monatsbericht entnommen werden.1
Gesamtübersicht zum vorläufigen Haushaltsabschluss
Das Haushaltsgesetz 2025 wurde am 2. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 232 verkündet. Damit war der Haushaltsvollzug des Jahres 2025 gut ein Dreivierteljahr durch die vorläufige Haushaltsführung geprägt. Zuvor war mit den Änderungen von Art. 109 und Art. 115 Grundgesetz (GG) sowie mit dem neuen Art. 143h GG zum 25. März vergangenen Jahres die Möglichkeit geschaffen worden, umfangreichere finanzielle Mittel für zusätzliche öffentliche Investitionen und für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Ausgaben auch ohne Anrechnung auf die Schuldenbremse bereitzustellen. Ein Aufwuchs der Mittel für Verteidigung und Sicherheit ist erforderlich, weil Europa - insbesondere Deutschland - aufgrund der veränderten weltpolitischen Lage künftig größere sicherheitspolitische Verantwortung schultern muss. Unter der vorherigen Regelung der Schuldenbremse war der fiskalische Spielraum im Einzelplan 14 des Bundesministeriums der Verteidigung stark eingeschränkt. Auch das Sondervermögen Bundeswehr (SV BW) und die Finanzplanung unter Einhaltung der vorherigen Regelung der Schuldenbremse hätten nicht ausgereicht, um die notwendigen Mittel zum Fähigkeitsaufbau bereitzustellen.
Für die Bewältigung der erheblichen strukturellen Herausforderungen ist eine funktionierende moderne Infrastruktur unerlässlich. Mit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur werden die Standortbedingungen verbessert und das Wachstum gestärkt.
Zunächst werden im Folgenden die wesentlichen Eckwerte des vorläufigen Haushaltsabschlusses 2025 dargestellt.
Tabelle 1 weist neben dem Haushaltssoll 2025 wesentliche Eckwerte des vorläufigen Haushaltsabschlusses 2025 im Vergleich zum Haushaltsabschluss 2024 aus.
Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts
Die Ausgaben des Bundeshaushalts beliefen sich nach vorläufigem Haushaltsabschluss 2025 auf 493,3 Mrd. Euro2 (s. a. Tabelle 1). Das Soll wurde damit um 9,3 Mrd. Euro (-1,8 Prozent) unterschritten. Im Vergleich zum Jahr 2024 fielen die Ausgaben im Jahr 2025 um 5,9 Prozent (+27,6 Mrd. Euro) höher aus. Zu den Einzelheiten s. a. die Abschnitte „Konsumtive Ausgaben“ und „Investive Ausgaben von Bundeshaushalt und KTF sowie Ausgaben des SVIK“.
Die Einnahmen des Bundeshaushalts (ohne Münzeinnahmen) beliefen sich im Jahr 2025 nach vorläufigem Ist auf 427,9 Mrd. Euro (s. a. Tabelle 1). Damit nahm der Bund 7,3 Mrd. Euro beziehungsweise 1,7 Prozent mehr ein, als im Soll veranschlagt war: Hierzu trugen insbesondere höhere Sonstigen Einnahmen (+16,4 Prozent) und höhere Steuereinnahmen (+0,4 Prozent) bei. Die höheren Sonstigen Einnahmen enthalten Einnahmen in Höhe von 1,7 Mrd. Euro, die einen Bezug zu früheren Notlagenkrediten haben (sogenannte nicht-strukturelle Einnahmen) und zweckgebunden nur zur Tilgung von Notlagenkrediten und nicht zur allgemeinen Haushaltsdeckung verwendet werden.
Im Vergleich zum Vorjahr fielen die Einnahmen insgesamt um 12,7 Mrd. Euro (-2,9 Prozent) niedriger aus. Dabei gab es gegenläufige Effekte: Um 26,3 Mrd. Euro geringeren Sonstigen Einnahmen standen gestiegene Steuereinnahmen (+13,6 Mrd. Euro) gegenüber. Der Rückgang der Sonstigen Einnahmen war hierbei überwiegend auf Sondereffekte zurückzuführen (s. a. Tabelle 8): So hatte Deutschland im Jahr 2024 Einnahmen in Höhe von 13,5 Mrd. Euro aus der Umsetzung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans von der Europäischen Kommission erhalten, die im Jahr 2025 nicht erfolgten. Außerdem wurden im Jahr 2024 infolge der Auflösung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ Mittel in Höhe von 4,1 Mrd. Euro in den Kernhaushalt überführt, da die Finanzhilfen an die Länder zur Umsetzung des DigitalPakts Schule sowie die Förderung des Breitband- und Giganetzausbaus seitdem über den Kernhaushalt finanziert werden. Zudem waren die Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen um 3,5 Mrd. Euro geringer als im Vorjahr.
Finanzierungssaldo und Nettokreditaufnahme
Aus der Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ergab sich im Haushaltsjahr 2025 ein Finanzierungsdefizit des Bundeshaushalts in finanzstatistischer Abgrenzung von 65,4 Mrd. Euro. Der Finanzierungssaldo wird gedeckt durch eine Nettokreditaufnahme (NKA) des Bundeshaushalts in Höhe von 66,9 Mrd. Euro und Münzeinnahmen in Höhe von 0,1 Mrd. Euro. Dabei wurden Tilgungen infolge zurückgezahlter Notlagenmittel in Höhe von 1,7 Mrd. Euro berücksichtigt. Eine Rücklagenentnahme war nicht erforderlich. Die NKA fiel um 14,9 Mrd. Euro geringer aus als im Haushaltsplan veranschlagt. Gegenüber dem Jahr 2024 ist die NKA um 33,6 Mrd. Euro angestiegen, was sowohl auf höhere Ausgaben als auch geringere Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen ist.
Abrechnung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung des Bundes (Schuldenbremse)
Berechnung der schuldenbremsenrelevanten Nettokreditaufnahme
Eine erste vorläufige Abrechnung der Schuldenbremse erfolgt auf Grundlage des ersten vorläufigen Jahresergebnisses des Statistischen Bundesamts zum BIP 2025, das am 15. Januar 2026 veröffentlicht worden ist, und des vorläufigen Abschlusses des Bundeshaushalts 2025. Eine vorläufige Abrechnung gemäß § 7 Artikel 115-Gesetz, die in der Haushaltsrechnung des Bundes veröffentlicht wird, erfolgt zum 1. März 2026.
Der Bund hat gemäß vorläufigem Abschluss im Jahr 2025 eine NKA in Höhe von 66,9 Mrd. Euro gebucht (s. a. Tabelle 2 – so auch in den nachfolgenden Ausführungen –, hier lfd. Nr. 8a). Die Ausgaben der Titel der Bereichsausnahme gemäß § 1a Abs. 1 Artikel 115-Gesetz beliefen sich im Jahr 2025 auf 72,2 Mrd. Euro. Hiervon waren Ist-Einnahmen in Höhe von 0,3 Mrd. Euro abzuziehen, die aufgrund von Haushaltsvermerken zur Finanzierung von Ausgaben der Bereichsausnahme berechtigten, anstatt Kredite in Anspruch zu nehmen (lfd. Nrn. 14a, 14b). Von den kreditfinanzierten Ausgaben der Bereichsausnahme in Höhe von 71,9 Mrd. Euro (lfd. Nr. 14) verbleiben nach Abzug von 1 Prozent des BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres Ausgaben in Höhe von 28,6 Mrd. Euro (lfd. Nr. 8b) und werden aus dem Regelungskreis der Schuldenbremse ausgenommen. Die schuldenbremsenrelevante NKA (lfd. Nr. 8) in Höhe von 38,3 Mrd. Euro ergibt sich aus der NKA des Bundeshaushalts (lfd. Nr. 8a) abzüglich kreditfinanzierter Ausgaben der Bereichsausnahme oberhalb von 1 Prozent des BIP (lfd. Nr. 8b).
Berechnung der strukturellen Nettokreditaufnahme und deren Abweichung von der Obergrenze
Zur Berechnung der strukturellen NKA sind der Saldo der finanziellen Transaktionen und die Konjunkturkomponente zu berücksichtigen. Ausgehend von der schuldenbremsenrelevanten NKA in Höhe von 38,3 Mrd. Euro zuzüglich des Saldos finanzieller Transaktionen von -15,4 Mrd. Euro (s. a. weiterhin Tabelle 2, hier lfd. Nr. 6) und zuzüglich der an die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung angepassten Konjunkturkomponente von -7,4 Mrd. Euro (lfd. Nr. 5) beläuft sich die strukturelle NKA des Bundes auf Basis vorläufiger gesamtwirtschaftlicher Daten auf 15,5 Mrd. Euro beziehungsweise 0,36 Prozent des BIP (lfd. Nr. 9). Damit wird nach vorläufigem Ergebnis die strukturelle Obergrenze (0,35 Prozent des BIP = 15,2 Mrd. Euro) um 0,4 Mrd. Euro überschritten.
Buchungen auf dem Kontrollkonto
In Umsetzung von Artikel 115 GG sind Abweichungen der tatsächlichen (strukturellen) NKA von der strukturellen Obergrenze beziehungsweise der zulässigen NKA auf dem Kontrollkonto zu erfassen. Die vorliegende Überschreitung der Obergrenze in Höhe von 0,4 Mrd. Euro wird mit einem negativen Vorzeichen auf das Kontrollkonto gebucht. Damit verringert sich der seit 2016 kumulierte Saldo auf dem Kontrollkonto von 58,0 Mrd. Euro (Stand 1. September 2025) auf 57,6 Mrd. Euro (lfd. Nr. 13).
Erste vorläufige Abrechnung des Bundeshaushalts 2025 gemäß Schuldenbremse
Tabelle vergrößernBuchung der Einnahmen aus zurückgezahlten Notlagenkrediten früherer Haushaltsjahre im Bundeshaushalt 2025 als Tilgungen – Auswirkungen auf den Tilgungsplan
Im Jahr 2025 erhielt der Bundeshaushalt Einnahmen aus zurückgezahlten Notlagenkrediten aus früheren Haushaltsjahren, sogenannte nicht-strukturelle Einnahmen, in Höhe von 1,7 Mrd. Euro. In der NKA des Bundeshaushalts (s. a. Tabelle 2, lfd. Nr. 8a) ist der Bruttotilgungsbetrag aus den nicht-strukturellen Einnahmen berücksichtigt. Die Tilgung mit Mitteln aus Einnahmen zurückgezahlter Notlagenkredite wird auf die zu tilgenden Notlagenkredite angerechnet. Dies erfolgt in Umsetzung der Beschlüsse des Deutschen Bundestags zur Feststellung der Notlage und Festlegung eines Tilgungsplans (Beschluss des Bundestags vom 7. Dezember 2023 in Verbindung mit Beschluss des Bundestags vom 3. Juni 2022) und führt zu einer Verringerung der Gesamtrückführungsbeträge pro Jahr in späteren Jahren. Dadurch kann der Tilgungszeitraum verringert werden.
Die Tilgung mit Einnahmen aus zurückgezahlten Notlagenkrediten im Jahr 2025 in Höhe von 1,7 Mrd. Euro kommt zu der bereits im Jahr 2024 erfolgten gleichartigen Tilgung in Höhe von 8,5 Mrd. Euro hinzu. Damit wurden insgesamt bereits 10,2 Mrd. Euro der Notlagenkredite getilgt. Rechnet man diesen Tilgungsbetrag in Umsetzung des Beschlusses des Bundestags auf die jährliche Tilgungsverpflichtung (2,2 Mrd. Euro) für den Notlagenkredit des Bundeshaushalts, der im Jahr 2020 aufgenommen worden ist, an, verringert sich der Tilgungszeitraum für diesen Kredit von 2058 auf 2055.
Daraus ergeben sich in den Jahren 2054 bis 2058 niedrigere Gesamttilgungsverpflichtungen aus den Notlagenkrediten. Sie belaufen sich im Jahr 2054 auf 9,4 Mrd. Euro und in den Jahren 2055 bis 2058 auf 8,6 Mrd. Euro pro Jahr (s. a. Tabelle 3, Spalte 5, Zeilen 3 und 4), anstatt auf konstant 10,8 Mrd. Euro pro Jahr ohne Berücksichtigung der Tilgungen aus den nicht-strukturellen Rückflüssen. Zusammen mit dem Tilgungsplan für das SV BW ergeben sich die Gesamttilgungsbeträge pro Jahr in Tabelle 3, Spalte 7, Zeilen 1 bis 5. Die Summe der Tilgungsbeträge (Zeile 6) stimmt mit der Summe der aufgenommenen Notlagenkredite und des Kredits des SV BW überein.
Tilgungsplan für Notlagenkredite der Jahre 2020 bis 2023 und für den Kredit des SV Bundeswehr zum Stand 15. Januar 2026
Tabelle vergrößernEntwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer Kennziffern
Die Kennziffern des Bundeshaushalts für das Jahr 2025 spiegeln insgesamt eine Verbesserung der finanziellen Situation des Bundeshaushalts wider.
- Die Zinsausgabenquote stellt den Anteil der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts dar. Die Zinsausgabenquote ging infolge der Entwicklungen bei Zins- und Gesamtausgaben um 1,3 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent zurück: Gegenüber dem Vorjahr fielen die Zinsausgaben um 12,7 Prozent niedriger und die Ausgaben des Bundeshaushalts um 5,9 Prozent höher aus.
- Die Zins-Steuer-Quote zeigt an, wie viel Prozent der Steuereinnahmen rechnerisch durch Zinsausgaben gebunden waren. Im Jahr 2025 betrug die Quote 7,7 Prozent und war damit um 1,4 Prozentpunkte geringer als ein Jahr zuvor (9,1 Prozent). Die Quote ist höher als in den Jahren 2015 bis 2022, aber geringer als in den Jahren 1982 bis 2013, in denen die Quote durchgängig im zweistelligen Bereich lag.
- Die Steuerfinanzierungsquote (s. a. Abbildung 1) gibt den Anteil der durch Steuereinnahmen gedeckten Gesamtausgaben des Bundeshaushalts wieder. Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich die Quote um 1,8 Prozentpunkte auf 78,8 Prozent. Das heißt, im Jahr 2025 wurde ein geringerer Anteil der Ausgaben über Steuereinnahmen finanziert. Dies spiegelt sich auch in der höheren NKA im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr wider. In den Jahren 2014 bis 2019, in denen der Bundeshaushalt keine neuen Schulden aufgenommen hat, lag die Quote bei über 90 Prozent. Während der Corona-Pandemie wurde im Jahr 2021 nur etwa die Hälfte der Ausgaben durch Steuereinnahmen finanziert. Danach stieg die Quote wieder an. Im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 betrug sie nunmehr 79,1 Prozent.
- Der Primärsaldo ist die Differenz zwischen öffentlichen Einnahmen und öffentlichen Ausgaben abzüglich der Zinszahlungen auf die ausstehenden Schulden. Diese Kennzahl eröffnet somit den Blick auf den Haushalt ohne die Altlasten der Vergangenheit (repräsentiert durch die Zinslasten). Der Bundeshaushalt 2025 wies einen Primärsaldo von -35,5 Mrd. Euro aus und lag damit deutlich unterhalb des positiven Vorjahreswerts von 9,2 Mrd. Euro.
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Umsetzungen von Maßnahmen im Vollzug des Bundeshaushalts 2025
Der Bundeshaushalt 2025 wurde zügig nach der vorgezogenen Bundestagswahl aufgestellt und im Deutschen Bundestag verabschiedet. Verfahrensbedingt konnte die vorläufige Haushaltsführung erst Anfang Oktober 2025 beendet werden. Für den Haushalt 2025 grundlegende Gesetzgebungsverfahren wurden gleich nach der Bundestagswahl umgesetzt beziehungsweise in die Wege geleitet.
Mit den am 25. März 2025 in Kraft getretenen Grundgesetzänderungen (Art. 109, Art. 115 und Art. 143h GG), dem sogenannten Finanzierungspaket, wurden die finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen in drei wesentlichen Aspekten neu geregelt:
- Bereichsausnahme: Sicherheits- und verteidigungspolitisch begründete Ausgaben – für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit sowie zur Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten wie der Ukraine – werden von der regulären Kreditobergrenze der Schuldenbremse ausgenommen, soweit sie einen Sockelwert von 1 Prozent des BIP überschreiten. Für alle übrigen Ausgaben des Bundeshaushalts gilt die Schuldenbremse unverändert. In Umsetzung der Grundgesetzänderung wurde das Artikel 115-Gesetz angepasst.
Die Ausgaben der Titel der Bereichsausnahme gemäß § 1a Abs. 1 Artikel 115-Gesetz beliefen sich im Jahr 2025 auf 72,2 Mrd. Euro. Damit liegen sie um 3,1 Mrd. Euro unter den veranschlagten Ausgaben, wobei der Einzelplan 14, der nahezu vollständig der Bereichsausnahme gemäß § 1a Abs. 1 Artikel 115-Gesetz zugerechnet wird, mit Minderausgaben in Höhe von 3,0 Mrd. Euro dazu beitrug. Die gesamten Ausgaben des Einzelplans 14 für sich genommen waren im Jahr 2025 um 9,2 Mrd. Euro höher als im Jahr 2024. - Es wurde ein Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in Höhe von bis zu 500 Mrd. Euro außerhalb des Regelungskreises der Schuldenbremse geschaffen, das sich über einen Bewilligungszeitraum von zwölf Jahren erstreckt. Die Mittel aus dem Sondervermögen sollen zusätzlich zu den Investitionen im Bundeshaushalt eingesetzt werden. Zusätzlichkeit in diesem Sinne liegt nur dann vor, wenn eine angemessene Investitionsquote für den Bundeshaushalt vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn der für das jeweilige Haushaltsjahr insgesamt veranschlagte Anteil an Investitionen, bereinigt um ausgabeseitige finanzielle Transaktionen, zehn vom Hundert der Ausgaben im Bundeshaushalt, bereinigt um ausgabeseitige finanzielle Transaktionen und Ausgaben der Bereichsausnahme über 1 Prozent des BIP, übersteigt.
Aus diesem Sondervermögen werden 100 Mrd. Euro dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugeführt und 100 Mrd. Euro den Ländern für Investitionen in deren Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung erfolgte mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Über das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) wurde die Grundlage für den Abruf der Mittel durch die Länder geschaffen. - Den Ländern wird ein struktureller Neuverschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des BIP im Rahmen der Schuldenbremse ermöglicht. Die Umsetzung erfolgte mit dem Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz (StruKomLäG) und der Bekanntmachung der Verteilung der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme gemäß StruKomLäG für die Jahre 2025 und 2026.
Über das Finanzpaket hinaus sind im Folgenden ausgewählte Ausgaben des Bundeshaushalts aus dem Jahr 2025 dargestellt:
- Ein bedeutender Faktor im Jahr 2025 war erneut die Unterstützung der Ukraine in ihrem Kampf gegen den russischen Aggressor. Im Rahmen der Ertüchtigung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten und von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung blieben die Ausgaben mit 8,7 Mrd. Euro auf hohem Niveau und erhöhten sich gegenüber dem Jahr 2024 um 0,7 Mrd. Euro.
- Eine deutliche Erhöhung der Ausgaben gab es im Bundeshaushalt im Bereich Schiene: Die Eigenkapitalerhöhung an die Deutsche Bahn AG (DB AG) war im Jahr 2025 mit 8,3 Mrd. Euro um 2,8 Mrd. Euro höher als im Vorjahr. Darüber hinaus erhielt die DB AG ein Darlehen in Höhe von 3,0 Mrd. Euro.
- Für das Bürgergeld wurden 29,1 Mrd. Euro verausgabt. Das waren 0,1 Mrd. Euro weniger als im Vorjahr beziehungsweise 0,6 Mrd. Euro weniger als im Soll.
Weitere Ausgaben im Bundeshaushalt insbesondere im Vergleich zum Vorjahr s. a. Abschnitte „Maßnahmen zur Unterstützung der Länder und Kommunen“ sowie „Konsumtive Ausgaben“ und „Investive Ausgaben von Bundeshaushalt und KTF sowie Ausgaben des SVIK“.
Wesentliche steuerliche Maßnahmen
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
Die Bundesregierung hat bereits im Sommer 2025 mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, dem sogenannten Wachstumsbooster, ein steuerliches Maßnahmenpaket beschlossen, das die Wirtschaft stärkt und gezielte Investitionsanreize setzt. Die durch das Gesetz verbesserten Rahmenbedingungen für Investitionen werden zu höherer Wettbewerbsfähigkeit und mehr Wachstum beitragen. Mit dem Gesetz wurden folgende prioritäre Maßnahmen umgesetzt:
- Investitionsbooster: Der sogenannte Investitionsbooster wird in Form der Wiedereinführung und Ausweitung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von bis zu 30 Prozent umgesetzt. Für die Inanspruchnahme müssen die Wirtschaftsgüter nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft/hergestellt worden sein.
- Schrittweise Absenkung der Unternehmensteuerbelastung: Eine wesentliche Signalwirkung kommt im internationalen Standortwettbewerb der nominalen Unternehmensteuerbelastung zu. Diese ist in Deutschland mit knapp 30 Prozent für Körperschaften international nicht wettbewerbsfähig und wird künftig auf ein angemessenes Niveau von höchstens 25 Prozent abgesenkt. Dazu wird der Körperschaftsteuersatz in fünf jährlichen Schritten, beginnend ab dem 1. Januar 2028, um jeweils 1 Prozentpunkt von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab dem Jahr 2032 gesenkt. Korrespondierend wird für Personenunternehmer eine wesentliche Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a Einkommensteuergesetz) vorgenommen, indem der Thesaurierungssteuersatz in drei Schritten von 28,25 Prozent auf 25 Prozent abgesenkt wird. Dies trägt dazu bei, unter Berücksichtigung der Nachversteuerung weiterhin auf eine vergleichbare Gesamtsteuerbelastung zu kommen wie bei einer Kapitalgesellschaft mit einem Körperschaftsteuersatz von 10 Prozent.
- E-Mobilität: Das Gesetz sieht zudem die Förderung der E-Mobilität durch Einführung einer arithmetisch-degressiven AfA für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge sowie durch Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro vor.
- Forschungszulage: Darüber hinaus wurde das Forschungszulagengesetz ausgeweitet. Die förderfähigen Aufwendungen wurden um einen Pauschalbetrag in Höhe von 20 Prozent für sonstige Gemein- und Betriebskosten ergänzt. Daneben wurden die förderfähigen Aufwendungen für Eigenleistungen eines Einzelunternehmers sowie für Tätigkeitsvergütungen eines Mitunternehmers von 70 Euro auf 100 Euro je Arbeitsstunde angehoben. Der Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage wurde ab 2026 von 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro erhöht.
Maßnahmen zur Unterstützung der Länder und Kommunen
Wie in den vergangenen Jahren hat der Bund auch im Jahr 2025 die Länder und Kommunen umfassend unterstützt. Die Bundesmittel wurden für konkrete Ausgabezwecke in verschiedenen Politikbereichen bereitgestellt. Darüber hinaus wurde den finanziellen Belastungen der Länder durch Erhöhungen ihres Anteils an der Umsatzsteuer Rechnung getragen.3 Der Anteil des Bundes am Gesamtaufkommen der Umsatzsteuer betrug im Jahr 2017 erstmalig weniger als 50 Prozent und verblieb auch im Jahr 2025 unter diesem Wert.
Im Jahr 2024 wurden zahlreiche Maßnahmen im sozialen, im Familien- und Bildungs- sowie im Investitions- und Verkehrsbereich vom Bund fortgeführt. Viele dieser Maßnahmen sind langfristig, zum Teil sogar dauerhaft angelegt. Ebenso übernimmt der Bund weiterhin Teile der flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen. Nachfolgend werden ausgewählte Entlastungen näher dargestellt.
Krisenunterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund
Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen bei migrationsbedingten Kosten im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung. Um die finanzielle Entlastung wirksam am tatsächlichen Flüchtlingsaufkommen zu orientieren, haben Bund und Länder am 6. November 2023 ein „atmendes System“ vereinbart, das seit dem Jahr 2024 gilt. Es sieht eine Pauschale von 7.500 Euro pro Asylerstantragsteller vor, die im Folgejahr abgerechnet wird. Im Jahr 2024 betrug die Abschlagszahlung 1,75 Mrd. Euro, wobei die Spitzabrechnung im Jahr 2025 eine Erstattung an den Bund in Höhe von 26,9 Mio. Euro ergab. Im Jahr 2025 betrug die Abschlagszahlung 1,25 Mrd. Euro.
Darüber hinaus übernimmt der Bund für alle Personen, die SGB-II-Leistungen erhalten, bis zu 75 Prozent der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Soziales
Die Bundesbeteiligung im Bereich Soziales wurde in den vergangenen Jahren mehrfach aufgestockt. Die größte Entlastung der Kommunen erfolgt dabei im Bereich des Bürgergelds (vormals Arbeitslosengeld II). Durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung um 25 Prozentpunkte im Jahr 2020 entlastet der Bund die Länder und Kommunen jährlich zusätzlich um 4 Mrd. Euro. Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung ist inzwischen auf 12,5 Mrd. Euro im Jahr 2025 angestiegen. Zudem erstattet der Bund den Kommunen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig (2025: 11,8 Mrd. Euro).
Darüber hinaus leistete der Bund im Jahr 2025 Zuschüsse zu den Rentenversicherungsbeiträgen für die in Integrationseinrichtungen beschäftigten Menschen mit Behinderungen in Höhe von 1,6 Mrd. Euro. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Zusatzversorgungssysteme der Deutschen Demokratischen Republik nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz führte im Jahr 2025 zu einer finanziellen Entlastung der ostdeutschen Länder von 1,9 Mrd. Euro.
Auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus unterstützt der Bund die für die Wohnraumförderung zuständigen Länder durch die Gewährung von Finanzhilfen. Die vom Bund im Jahr 2025 bereitgestellten Programmmittel betrugen 3,5 Mrd. Euro.
Bildung und Betreuung
In der Bildung und bei der Betreuung werden die Länder und Kommunen umfangreich vom Bund unterstützt. Der Bund hat in den Bereichen Kinderbetreuung und Schule zwei Sondervermögen errichtet, um den Ausbau der Kitas (5,4 Mrd. Euro, Förderzeitraum endete im Jahr 2024) und die Ganztagsbetreuung an Grundschulen (gemäß Ganztagsfinanzierungsgesetz und Ganztagsfinanzhilfegesetz 3,5 Mrd. Euro bis Ende 2029) zu fördern. Darüber hinaus werden die Länder und Kommunen über den DigitalPakt Schule (6,5 Mrd. Euro) bei der Digitalisierung der Schulen unterstützt.
Zusätzlich zu diesen investiven Maßnahmen hat der Bund im Jahr 2025 im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung die Länder zum Ausgleich für Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen mit 845 Mio. Euro entlastet. Um den finanziellen Belastungen der Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität Rechnung zu tragen, hat der Bund durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung die Länder in den Jahren 2019 bis 2024 mit insgesamt 9,5 Mrd. Euro unterstützt. Im Zuge des Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wird die Entlastung der Länder über eine Veränderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung für die Jahre 2025 und 2026 um jeweils 2,0 Mrd. Euro fortgesetzt.
Im Hochschulbereich unterstützt der Bund die Länder ebenfalls. Bedeutsame Unterstützungen sind u. a. die vollständige Übernahme des BAföG seit dem Jahr 2015 durch den Bund (2025: 1,8 Mrd. Euro) sowie die Mittel für die Exzellenzstrategie und den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ (2025: 2,1 Mrd. Euro). Hinzu kommt der Finanzierungsanteil des Bundes von 78 Prozent bei der Aufstiegsfortbildung in der beruflichen Bildung mit 0,9 Mrd. Euro.
Im Bereich Schulsanierung werden Investitionen finanzschwacher Kommunen weiterhin vom Bund über das Schulsanierungsprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes gefördert. Dessen Förderzeitraum endete am 31. Dezember 2025. Der Bund stellte im Zeitraum von 2017 bis 2025 hierfür insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung.
Investitionen und Verkehr
Für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) standen im Jahr 2025 über 1,0 Mrd. Euro (907 Mio. Euro aus dem Einzelplan 10 zuzüglich weiterer 100 Mio. Euro aus dem KTF und für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 0,7 Mrd. Euro Bundesmittel zur Verfügung. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder wurden so u. a. strukturschwache und ländliche Regionen mit 2,8 Mrd. Euro (GAK 1,5 Mrd. Euro und GRW 1,3 Mrd. Euro) unterstützt. Darüber hinaus förderte der Bund die drei Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ im Rahmen der Städtebauförderung mit Programmmitteln in Höhe von 0,8 Mrd. Euro.
Im Klimapaket 2030 wurden sowohl die Regionalisierungsmittel als auch die Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz strukturell erhöht und (zusätzlich) dynamisiert. Im Jahr 2025 erhielten die Länder insgesamt 11,6 Mrd. Euro an sogenannten regulären Regionalisierungsmitteln. Darüber hinaus hat der Bund den Ländern für die Kalenderjahre 2023 bis 2025 für den Ausgleich der durch die Umsetzung des Deutschlandtickets entstehenden finanziellen Nachteile jährlich 1,5 Mrd. Euro überjährig zur Verfügung gestellt. Mit dem im November 2025 verabschiedeten 11. Regionalisierungsgesetz stellt der Bund auch 2026 bis einschließlich 2030 weiterhin jährlich 1,5 Mrd. Euro überjährig zur Verfügung.
Weitere Entlastungen der Länder und Kommunen
Dauerhaft entlastet werden die Kommunen durch das seit dem Jahr 2018 wirksame Entlastungspaket von jährlich 5,0 Mrd. Euro zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft. Der Bund gewährt außerdem den Ländern Bremen und Saarland Sanierungshilfen von jährlich zusammen 0,8 Mrd. Euro.
Zur Finanzierung der Wiederaufbauhilfe in den von der Flutkatastrophe im Sommer 2021 geschädigten Regionen wurde ein nationaler Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes mit bis zu 30 Mrd. Euro errichtet, wobei 2 Mrd. Euro für die Wiederherstellung der Bundesinfrastruktur vorgesehen sind. Die weiteren 28 Mrd. Euro werden hälftig von Bund und Ländern getragen. Bis zum 31. Dezember 2025 sind aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ 5,8 Mrd. Euro abgeflossen.
Zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung der Länder im Rahmen des Pakts für den öffentlichen Gesundheitsdienst haben die Länder und Kommunen im Jahr 2025 Mittel in Höhe von insgesamt 744,5 Mio. Euro erhalten, hiervon 700 Mio. Euro durch Anpassung der Umsatzsteuerverteilung.
Finanzlage der Sozialversicherungen
Die konjunkturelle Schwächephase zeigt sich auch auf dem Arbeitsmarkt. Nachdem die Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Abschluss des Haushaltsjahrs 2024 noch 0,14 Mrd. Euro der allgemeinen Rücklage hatte zuführen können, schloss die BA das Haushaltsjahr 2025 mit einem negativen Finanzierungssaldo von 4,2 Mrd. Euro ab. Nach vollständiger Auflösung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 3,2 Mrd. Euro und nach Abrechnung der umlagefinanzierten Rücklagen für das Insolvenzgeld und die Winterbeschäftigungsförderung benötigte die BA ein Darlehen des Bundes in Höhe von 1,4 Mrd. Euro.
Die Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung dient dazu, Defizite und Einnahmenschwankungen unterjährig auszugleichen, um kurzfristige Beitragssatzänderungen zu vermeiden. Sie hatte sich zum Jahresende 2024 gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Mrd. Euro auf 44,4 Mrd. Euro abgesenkt, was 1,57 Monatsausgaben entsprach. Für das Jahresende 2025 schätzte der Rentenversicherungsbericht 2025 eine Nachhaltigkeitsrücklage von 41,5 Mrd. Euro. Dies entspricht 1,39 Monatsausgaben. Vor diesem Hintergrund konnte der Beitragssatz von 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung auch für das Jahr 2025 fortgeschrieben werden. Insgesamt flossen im Jahr 2025 gut 122,4 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt als Leistungen an die Rentenversicherung.
Der im Jahr 2004 eingeführte steuerfinanzierte Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds zur pauschalen Abgeltung versicherungsfremder Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betrug im Jahr 2025 – wie auch bereits in den Vorjahren – 14,5 Mrd. Euro. Zudem wurde dem Gesundheitsfonds ein überjähriges zinsloses Darlehen in Höhe von 2,3 Mrd. Euro gewährt, das in den Jahren 2029 bis 2033 in jährlichen Raten zurückzuzahlen ist. Für das Jahr 2025 wurde der rechnerisch durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von 2,5 Prozent bekannt gegeben. Dies entsprach einem Anstieg von 0,8 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr.
Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds lag zum Stichtag 15. Januar 2025 bei 5,7 Mrd. Euro. In seiner Schätzung vom 15. Oktober 2025 prognostizierte der GKV-Schätzerkreis die Reserve nach Abschluss des Rechnungsjahres 2025 zum 15. Januar 2026 auf 7,7 Mrd. Euro. Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen beliefen sich zum Stichtag 30. September 2025 auf 5,4 Mrd. Euro.
Gemäß Berechnungen des GKV-Schätzerkreises dürften im Jahr 2025 die Ausgaben der GKV stärker gestiegen sein als die beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassenmitglieder: So rechnet das Gremium für das Jahr 2025 mit einem Ausgabenwachstum von 7,8 Prozent (2024: +7,8 Prozent; 2023: +5,2 Prozent), dem ein geschätzter Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen von 5,4 Prozent (2024: +5,6 Prozent; 2023: +5,3 Prozent) gegenübersteht. Die vorläufigen Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2025 dürften Ende Februar 2026 vorliegen.
Der Mittelbestand der sozialen Pflegeversicherung (SPV) lag zum Ende des Jahres 2024 bei 5,3 Mrd. Euro, was 1,0 Monatsausgaben entsprach. Um die Finanzsituation der SPV zu stabilisieren, wurde mit der gemäß § 55 SGB XI erlassenen Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 der Beitragssatz zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent angehoben. Bis September 2025 sank der Mittelbestand der SPV auf 4,3 Mrd. Euro; laut Haushaltsplänen der Pflegekassen entspricht dies 0,7 Monatsausgaben. Der Bundeshaushalt leistete im Jahr 2025 durch Gewährung eines überjährigen zinslosen Darlehens an den Ausgleichsfonds der SPV in Höhe von 0,5 Mrd. Euro einen unmittelbaren Beitrag zur kurzfristigen Stärkung der Finanzlage der SPV. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in jährlichen Teilbeträgen in den Jahren 2029 bis 2033. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat zudem Ende 2025 unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit Reformoptionen für die SPV vorgelegt, die sich aktuell in der politischen Abstimmung befinden.
Entwicklung der Ausgaben nach ökonomischen Arten
Die Einnahmen und Ausgaben des Bundes und auch der Länder werden in der Haushaltsstatistik entsprechend ihrer ökonomischen Wirkung auf die gesamtwirtschaftlichen Abläufe zugeordnet. Dies erfolgt über den Gruppierungsplan. Hier kann nach konsumtiven und investiven Ausgabearten unterschieden werden. So werden u. a. Baumaßnahmen, Erwerb von unbeweglichen Sachen (z. B. Immobilienkäufe), Darlehen, Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen und Erwerb von Beteiligungen den investiven Ausgaben zugeordnet (§ 13 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung (BHO)). Zu den konsumtiven Ausgaben zählen Personalausgaben, laufender Sachaufwand inklusive der militärischen Beschaffungen sowie Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme jener für Investitionen.
Tabelle 4 ist zu entnehmen, dass der Ausgabenanstieg im Jahr 2025 im Vergleich zum Jahr 2024 aus einer Zunahme der konsumtiven bei Abnahme der investiven Ausgaben resultierte.
Gesamtübersicht der Ausgaben des Bundeshaushalts nach ökonomischen Arten
Tabelle vergrößernKonsumtive Ausgaben
Die Hauptgruppen 4 bis 6 (ausgenommen Obergruppe 59) des Gruppierungsplans stellen konsumtive Ausgaben dar. Die konsumtiven Ausgaben des Bundeshaushalts summierten sich im Haushaltsjahr 2025 auf 437,9 Mrd. Euro. Das Soll wurde um 1,8 Prozent beziehungsweise 7,9 Mrd. Euro unterschritten.
Die Unterschreitung der im Haushalt geplanten konsumtiven Ausgaben ist vor allem auf geringere Ausgaben für den laufenden Sachaufwand in Höhe von 4,2 Mrd. Euro (-7,9 Prozent), insbesondere für militärische Beschaffungen (-2,1 Mrd. Euro), sowie für laufende Zuschüsse an andere Bereiche (-4,1 Mrd. Euro) zurückzuführen.
Im Jahr 2025 waren die konsumtiven Ausgaben im Vergleich zum Jahr 2024 um 7,1 Prozent beziehungsweise um 28,8 Mrd. Euro höher (s. a. Tabelle 5). Dämpfend auf den Anstieg im Vergleich zum Jahr 2024 wirkten um 4,4 Mrd. Euro (-12,7 Prozent) niedrigere Zinsausgaben. Dieser Rückgang hängt mit der am 1. Januar 2025 erfolgten Umstellung auf eine periodengerechte Buchung der Zinsausgaben zusammen.
Der Anstieg der konsumtiven Ausgaben gegenüber dem Jahr 2024 ging vor allem auf höhere Zuschüsse an Unternehmen zurück. Hierbei handelte es sich um die Finanzierung der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Höhe von 16,5 Mrd. Euro. Zum 1. Januar 2023 wurde die EEG-Umlage, die von allen Stromverbrauchern über den Strompreis zu zahlen war, abgeschafft. Die Übertragungsnetzbetreiber haben seitdem einen gesetzlichen Anspruch gegen den Bund auf Ausgleich der Ausgaben gemäß EEG. Seit dem 1. Januar 2025 werden die Leistungen an die Übertragungsnetzbetreiber aus dem Kernhaushalt finanziert, zuvor waren sie im KTF etatisiert.
Einen weiteren Anstieg der Ausgaben gegenüber dem Vorjahr gab es bei den Zuschüssen an Sozialversicherungen. Hier stiegen die Zahlungen an die allgemeine Rentenversicherung um 6,5 Mrd. Euro (+6,1 Prozent) an. Darüber hinaus waren die Ausgaben für militärische Beschaffungen um 5,4 Mrd. Euro (+37,0 Prozent) höher als vor einem Jahr.
Investive Ausgaben von Bundeshaushalt und KTF sowie Ausgaben des SVIK
Investive Ausgaben sind in den Hauptgruppen 7 und 8 des Gruppierungsplans dargestellt. Die Definition ist nicht mit jener in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen vergleichbar, bei der Investitionen in Finanzvermögen nicht als investive Ausgaben zählen, aber u. a. die Ausgaben für Forschung und Entwicklung und bestimmte Militärausgaben hinzugezählt werden.
Die investiven Ausgaben des Bundeshaushalts, des KTF sowie die Ausgaben des SVIK (ohne jährliche Zuweisung an den KTF in Höhe von 10 Mrd. Euro) beliefen sich zusammengenommen im Jahr 2025 auf 86,8 Mrd. Euro (s. a. Abbildung 2). Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 12,3 Mrd. Euro beziehungsweise um 16,6 Prozent. Der Mittelabfluss lag damit deutlich unterhalb des geplanten Volumens. Wesentliche Gründe hierfür waren die vorläufige Haushaltsführung, die bis Anfang Oktober 2025 andauerte, und die erst Mitte Dezember 2025 beschlossenen rechtlichen Grundlagen für den Anteil des SVIK von 100 Mrd. Euro für Investitionen in Ländern und Kommunen, sodass diese Mittel erst im Jahr 2026 an die Länder abfließen können.
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Investive Ausgaben im Bundeshaushalt
Die investiven Ausgaben nach Gruppierungsplan erreichten im Bundeshaushalt 2025 eine Höhe von 55,4 Mrd. Euro (s. a. Tabelle 6). Sie waren damit im Vergleich zum Soll um 7,3 Mrd. Euro (-11,6 Prozent) niedriger. Rein rechnerisch wurden 88 Prozent der im Bundeshaushalt veranschlagten Investitionsausgaben getätigt.
Von den Minderausgaben im Vergleich zum Soll entfallen 2,5 Mrd. Euro auf Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche. Dabei waren insbesondere die Zuweisungen an die Autobahn GmbH des Bundes und Zuschüsse an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben um jeweils 0,2 Mrd. Euro leicht geringer als geplant.
Niedrigere Finanzierungshilfen an den öffentlichen Bereich in Höhe von 1,7 Mrd. Euro gehen zu 0,9 Mrd. Euro auf das nicht vollständig benötigte überjährige Darlehen durch die BA zurück.
Im Bundeshaushalt fiel im Jahr 2025 im Vergleich zum Jahr 2024 das Niveau der investiven Ausgaben um 1,2 Mrd. Euro (-2,2 Prozent) niedriger aus. Hierbei gab es gegenläufige Effekte, die sich nahezu gegenseitig aufhoben. Einerseits fielen die Finanzierungshilfen an den öffentlichen Bereich (+5,2 Mrd. Euro beziehungsweise +67,7 Prozent) höher aus. Hierbei wirkten sich überjährige Darlehen an Sozialversicherungsträger in Höhe von insgesamt 4,2 Mrd. Euro aus, die es im Jahr zuvor nicht gegeben hatte. Darüber hinaus gab es höhere Finanzhilfen für die Länder in Höhe von 1 Mrd. Euro insbesondere für den sozialen Wohnungsbau (+0,5 Mrd. Euro) und den öffentlichen Nahverkehr (+0,4 Mrd. Euro). Bei den Finanzhilfen an sonstige Bereiche schlugen insbesondere ein höherer Erwerb von Beteiligungen an der DB AG (+2,8 Mrd. Euro) und ein Darlehen für Investitionen in die Schienenwege des Bundes (+3,0 Mrd. Euro) ausgabensteigernd zu Buche. Andererseits verringerten sich im Kernhaushalt die investiven Ausgaben bei den Titeln, die durch die Errichtung des SVIK im SVIK gebündelt wurden. Diese Bündelungen sind aus rechtlicher und haushaltssystematischer Sicht geboten, da die BHO vorsieht, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für denselben Zweck nicht in verschiedenen Titeln zu veranschlagen.
SVIK und KTF
Im SVIK waren Ausgaben in Höhe von 37,2 Mrd. Euro etatisiert. Bei Betrachtung des Gesamtvolumens des SVIK wurden 64 Prozent (24,0 Mrd. Euro) aller geplanten Ausgaben abgerufen. Davon gingen 10 Mrd. Euro an den KTF. Für die Zuweisungen an Länder im Rahmen des LuKIFG sind die geplanten Mittel in Höhe von 8,3 Mrd. Euro nicht abgeflossen, weil die Verwaltungsvereinbarung nach § 9 LuKIFG mit den Ländern erst kurz vor Ende des Jahres 2025 geschlossen werden konnte. Betrachtet man die Bundessäule (ohne Zuweisungen an Länder im Rahmen des LuKIFG und ohne Zuweisung an den KTF) mit einem Soll in Höhe von 18,9 Mrd. Euro, wurden 74 Prozent (14,0 Mrd. Euro) der in der Bundessäule geplanten Mittel verausgabt. Dabei wurden insbesondere im Verkehrsbereich die geplanten Ausgaben für die Eisenbahnen des Bundes und die Erhaltung der Brücken und Tunnel im Bestandsnetz der Bundesfernstraßen nahezu vollständig den entsprechenden Extrahaushalten des Bundes, „Autobahn GmbH des Bundes“ und „DB InfraGO AG“ zugewiesen, mithin 10,4 Mrd. Euro (Sollansatz: 11,7 Mrd. Euro).
Im KTF erfolgten im Jahr 2025 umfangreiche investive Ausgaben in Höhe von 17,4 Mrd. Euro. Sie fielen damit nahezu so hoch aus wie im vorangegangenen Jahr (17,8 Mrd. Euro), jedoch um 8,3 Mrd. Euro niedriger als geplant. Zusammen mit den nicht-investiven Ausgaben beliefen sich die Programmausgaben im KTF im abgelaufenen Jahr auf insgesamt 26,6 Mrd. Euro. Das sind um 15,0 Mrd. Euro geringere Programmausgaben als im Jahr 2024. Dieser Rückgang der Programmausgaben erklärt sich im Wesentlichen daraus, dass die Ausgaben für die Förderung nach dem EEG seit dem Jahr 2025 aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Im Jahr 2024 waren dafür im KTF 18,5 Mrd. Euro angefallen. Ausgabenerhöhend kam im Jahr 2025 insbesondere hinzu, dass aus dem KTF die Gasspeicherumlage in Höhe von 3,1 Mrd. Euro finanziert wurde. Dies entlastete die Verbraucher, die ansonsten die Kosten hätten tragen müssen.
Ausgaben nach Aufgabenbereichen sowie wesentliche Einnahmepositionen
Die Tabellen 7 und 8 weisen die Ausgaben und Einnahmen des Bundes nach Aufgabenbereichen als vorläufige Ergebnisse des Haushaltsjahres 2025 aus. Die Nummerierung und Darstellung erfolgt gemäß der Systematik des Funktionenplans.
Fußnoten
- 1
- In dem Artikel „Steuereinnahmen im Dezember 2025“ aufgeführte Steuereinnahmen des Bundes weichen methodisch bedingt von den in den folgenden Tabellen 1 und 8 dargestellten Steuereinnahmen des Bundes ab.
- 2
- Die hiesige Darstellung weicht insoweit von der Veröffentlichung des vorläufigen Jahresabschlusses 2025 des BMF vom 23. Januar 2026 ab, als dass dort bei den Gesamtausgaben ein Wert von 495,5 Mrd. Euro dargestellt wird. Dieser beinhaltet die Tilgungen infolge zurückgezahlter Notlagenmittel (s. a. auch nachfolgende Ausführungen) und die Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen (s. a. Fußnote 1 zu Tabelle 1).
- 3
- Die in diesem Artikel aufgeführten Anpassungen beziehungsweise Aufsummierungen von Umsatzsteuerteilbeträgen bilden die in den vergangenen Jahren erfolgten gesamten Veränderungen in diesem Bereich nur ausschnittweise ab. Für eine vollständige Übersicht vergleiche die Darstellung der Entwicklung des Beteiligungsverhältnisses von Bund und Ländern an den Gemeinschaftsteuern in den jährlich veröffentlichten Finanzberichten des Bundes.