BMF-Monatsbericht Januar 2026

Inhalt

Steuereinnahmen im Dezember 2025

29.01.2026

Entwicklung des Steueraufkommens

Steueraufkommen insgesamt

Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) stiegen im Dezember 2025 um gut 2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat (s. a. Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen“). Das Dezember-Ergebnis ist dabei durch Sondereffekte bei den Bundessteuern überzeichnet (s. u.), ohne die der Anstieg der Einnahmen im Vergleich zum Vorjahresmonat schwächer ausgefallen wäre.

Bei den Gemeinschaftsteuern, die den größten Anteil am Steueraufkommen haben, zeigt sich ein heterogenes Bild. Ein deutlicher Rückgang ergab sich bei den Einnahmen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag durch eine erhöhte Vorjahresbasis. Auch die Aufkommen der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge, der Körperschaftsteuer und der Steuern vom Umsatz waren rückläufig. Einnahmezuwächse waren dagegen bei der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer zu verzeichnen (siehe Anmerkungen zu den Einzelsteuern unten). Alles in allem stagnierte das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern gegenüber Dezember 2024.

Die Einnahmen aus den Bundessteuern lagen dagegen im Berichtsmonat kräftig, um rund 13 ½ Prozent, höher als im Vorjahresmonat. Dies war jedoch durch Sondereffekte bedingt. So ergab sich bei der Energiesteuer und der Stromsteuer eine sehr niedrige Vergleichsbasis, da dem Dezember 2024 zuzuordnendes Aufkommen erst im Januar 2025 vereinnahmt wurde (s. a. den Artikel zu den Steuereinnahmen im Dezember 2024 in der Ausgabe Januar 2025 des BMF-Monatsberichts1). Weiterhin zeigte sich im Dezember 2025 ein buchungstechnisch bedingt erhöhtes Aufkommen bei den Alkoholsteuern sowie – gegenläufig wirkend – eine Erstattung beim Energiekrisenbeitrag der Europäischen Union (EU). Ohne die vorgenannten Sachverhalte wäre das Aufkommen der Bundessteuern im Vorjahresvergleich leicht zurückgegangen.

Die Einnahmen aus den Ländersteuern entwickelten sich dagegen weiterhin merklich aufwärtsgerichtet: Sie verzeichneten im Dezember 2025 einen Anstieg um rund 19 Prozent. Dahinter standen die beiden aufkommensstarken Steuerarten, die Erbschaftsteuer (rund +32 ½ Prozent) und die Grunderwerbsteuer (rund +17 Prozent).

Im Jahr 2025 insgesamt war bei den Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern) ein Anstieg gegenüber dem Jahr 2024 um knapp 5 Prozent zu verzeichnen. Das Aufkommen aus den Gemeinschaftsteuern erhöhte sich dabei um knapp 4 Prozent. Die Einnahmen aus den Bundessteuern stiegen um rund 5 Prozent gegenüber dem Jahr 2024, die Ländersteuern zeigten einen kräftigen Einnahmezuwachs um rund 29 Prozent.

Verteilung auf die Gebietskörperschaften

Die Einnahmen des Bundes nach Bundesergänzungszuweisungen stiegen im Dezember 2025 um rund 3 Prozent, was insbesondere an den Sondereffekten bei den Bundessteuern lag. Dagegen waren die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern rückläufig. Besonders deutliche Rückgänge zeigten sich bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag und den Steuern vom Umsatz. Bei Letzteren ergaben sich insbesondere auch Änderungen bei den Festbeträgen, die gemäß § 1 Abs. 2 und Abs. 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes an den Steuern vom Umsatz an die Länder und Gemeinden übertragen werden (s. a. Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im Dezember 2025“). Diese Festbeträge lagen im Dezember 2025 durch die Auswirkungen des 3. KiTA-Qualitätsgesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 deutlich höher als im Vorjahresmonat (s. a. Artikel zu den Steuereinnahmen im November 2025 aus der Ausgabe des BMF-Monatsberichts vom Dezember 20252). Weiterhin fielen die EU-Eigenmittelabführungen, die aus dem Steueraufkommen des Bundes geleistet werden, deutlich geringer aus als im Dezember 2024, während sich die Bundesergänzungszuweisungen an die Länder erhöhten.

Die Steuereinnahmen der Länder nach Bundesergänzungszuweisungen stiegen im Berichtsmonat um rund 2 Prozent an. Spiegelbildlich zum Bund erhöhten sich dabei infolge der höheren Festbeträge die Einnahmen der Länder aus den Steuern vom Umsatz und damit auch aus den Gemeinschaftsteuern insgesamt. Beim Gemeindeanteil an den gemeinschaftlichen Steuern ergab sich – nicht zuletzt aufgrund der Umsatzsteuerverteilung – sogar ein Zuwachs von fast 5 Prozent gegenüber Dezember 2024.

Umsatzsteuerverteilung im Dezember 2025
BundLänderGemeinden

USt-Anteil gemäß § 1 FAG

52,8 Prozent45,2 Prozent2,0 Prozent

am Aufkommen (27.583 Mio. Euro)

14.568 Mio. Euro12.465 Mio. Euro551 Mio. Euro

Hinzu (+)/ab (-): Festbeträge gemäß FAG

-2.048 Mio. Euro+1.724 Mio. Euro+324 Mio. Euro

Anteil nach Festbeträgen

45,4 Prozent51,4 Prozent3,2 Prozent
12.520 Mio. Euro14.188 Mio. Euro875 Mio. Euro

Im Jahr 2025 insgesamt erhöhten sich die Einnahmen des Bundes nach Bundesergänzungszuweisungen um knapp 4 Prozent. Höheren Einnahmen aus Bundes- und Gemeinschaftsteuern standen höhere EU-Abführungen sowie Zahlungen an Bundesergänzungszuweisungen und Regionalisierungsmitteln gegenüber. Die Einnahmen der Länder nach Bundesergänzungszuweisungen erhöhten sich etwas stärker um rund 5 Prozent, was neben den Anstiegen an Bundesergänzungszuweisungen und Regionalisierungsmitteln auch an den deutlich gestiegenen Ländersteuern lag. Die Einnahmen der Gemeinden aus den Gemeinschaftsteuern stiegen um rund 6 Prozent, wozu maßgeblich die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge beitrugen (s. u.).

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Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten

Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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Lohnsteuer

Das Aufkommen der Lohnsteuer hat sich im Dezember 2025 um rund 5 ½ Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat erhöht, was auch der Zuwachsrate im Jahr 2025 insgesamt entspricht. Die recht kräftige Veränderungsrate gegenüber dem Jahr 2024 dürfte maßgeblich auf die im Verlauf des vergangenen Jahres spürbaren Anstiege der gesamtwirtschaftlichen Bruttolöhne und -gehälter zurückzuführen sein. Für die weitere Entwicklung gehen vom Arbeitsmarkt derzeit eher Risiken aus. Die Erwerbstätigkeit stagnierte zuletzt bestenfalls (s. a. Tabelle „Aktuelle Konjunkturindikatoren“) und insbesondere in der Industrie, die im Vergleich zu anderen Branchen ein recht hohes Lohnniveau aufweist, fielen Jobs weg. Mit den Stellenabbauprogrammen verbundene Abfindungszahlungen erhöhten einmalig zum Zeitpunkt der Zahlung das Aufkommen der Lohnsteuer. Der Wegfall der Arbeitsplätze führt jedoch für sich genommen tendenziell langfristig zu einer Dämpfung der Aufkommensentwicklung. Die aus dem Lohnsteueraufkommen geleisteten Zahlungen an Kindergeld lagen im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um knapp 1 ½ Prozent höher.

Ertragsteuern

Bei der veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer war im Dezember jeweils die vierte Vorauszahlung für das Jahr 2025 fällig. Dies bestimmte die Aufkommensentwicklung im Berichtsmonat maßgeblich. Die Vorauszahlungen erhöhten sich bei der veranlagten Einkommensteuer im Vorjahresvergleich um knapp 3 Prozent. In der Kasse ergab sich unter Berücksichtigung (nachträglicher) Vorauszahlungen für vergangene Zeiträume sowie Erstattungen und Nachzahlungen, welche auf die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung zurückgingen, ein Plus von rund 2 Prozent. Insgesamt gesehen lag das Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer im Jahr 2025 um fast 5 Prozent höher als im Jahr 2024. Neben der relativ robusten wirtschaftlichen Entwicklung in Branchen, in denen die veranlagte Einkommensteuer für viele Unternehmen einschlägig ist, dürfte hier die Besteuerung von Renteneinkommen die Aufkommensentwicklung merklich gestützt haben. Die Auszahlungen an Forschungszulage aus dem Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer haben sich 2025 gegenüber dem Vorjahr sehr deutlich erhöht, fielen mit rund 86 Mio. Euro für das Gesamtaufkommen von über 78 Mrd. Euro aber nicht ins Gewicht.

Die Vorauszahlungen bei der Körperschaftsteuer für das laufende Jahr lagen dagegen um knapp 2 Prozent niedriger als im Vorjahresmonat, was das schwierige gesamtwirtschaftliche Umfeld, insbesondere für größere, exportorientierte Unternehmen, widerspiegeln dürfte. Unter Einbeziehung nachträglicher Vorauszahlungen, Nachzahlungen und Erstattungen ergab sich beim Aufkommen insgesamt ein Minus von fast 4 ½ Prozent gegenüber Dezember 2024. Auf das gesamte Jahr 2025 gerechnet lagen die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer um 1 ½ Prozent niedriger als im Vorjahr. Die Zahlungen an Forschungszulage aus dem Aufkommen erhöhten sich dabei um rund 59 Prozent und fielen mit über 1,1 Mrd. Euro im Jahr 2025 deutlich stärker ins Gewicht als bei der veranlagten Einkommensteuer.

Das Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag ging im Dezember im Vorjahresvergleich kräftig um fast 27 Prozent zurück, was auch auf eine erhöhte Vorjahresbasis zurückzuführen war. Insgesamt gesehen lagen die Einnahmen aus dieser Steuerart im Jahr 2025 um rund 8 ½ Prozent niedriger als im Jahr 2024. Dazu trug bei, dass die Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern im Vorjahresvergleich wesentlich höher ausfielen. Zudem dürfte die Gewinnausschüttungspolitik vieler Unternehmen aufgrund der schwierigen konjunkturellen Lage vorsichtig ausgefallen sein.

Die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge gingen im Dezember 2025 um rund 4 ½ Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurück, lagen jedoch weiterhin auf einem gegenüber den Jahren vor 2024 sehr stark erhöhten Niveau. Die Zuwachsraten im Vorjahresvergleich schwächten sich dabei im Jahresverlauf 2025 nach extrem kräftigem Beginn tendenziell immer weiter ab, was an den wieder deutlich gesunkenen Zinsen liegen dürfte, die sich zeitverzögert im Aufkommen bemerkbar machten. Insgesamt ergab sich 2025 ein starker Einnahmeanstieg gegenüber dem Vorjahr um fast 29 Prozent. Das Aufkommen dieser Steuerart wird auch erheblich von den potenziell stark volatilen Veräußerungserträgen bestimmt. Die fehlende statistische Aufteilung erschwert jedoch die Interpretation der Aufkommensentwicklung.

Steuern vom Umsatz

Das Aufkommen aus den Steuern vom Umsatz ging gegenüber dem Vorjahresmonat leicht um knapp 1 Prozent zurück. Eine gewisse Volatilität der monatlichen Veränderungsraten ist bei dieser Steuerart üblich, verstärkt seit Einführung des One-Stop-Shop-Verfahrens.3 Insgesamt lagen die Einnahmen aus dieser Steuerart im Jahr 2025 knapp 3 Prozent höher als im Jahr davor. Für die nächsten Monate ist mit Blick auf die Erwartungen zur Entwicklung der Bemessungsgrundlagen dieser Steuer tendenziell mit moderaten Zuwächsen des Aufkommens zu rechnen.

Aktuelle Konjunkturindikatoren

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Fußnoten

1
Siehe Artikel „Steuereinnahmen im Dezember 2024 und konjunkturelles Umfeld“ in der Ausgabe des BMF-Monatsberichts vom Januar 2025
2

Siehe Artikel „Steuereinnahmen im November 2025“ in der Ausgabe des BMF-Monatsberichts vom Dezember 2025

3
Siehe Artikel „Steuereinnahmen und konjunkturelles Umfeld im Juli 2023“ in der Ausgabe des BMF-Monatsberichts vom August 2023