BMF-Monatsbericht Februar 2026

Inhalt

Wie das BMF für Sicherheit sorgt

20.02.2026

Das BMF als sicherheitspolitischer Akteur

In der öffentlichen Wahrnehmung des BMF stehen die Verantwortung für den Bundeshaushalt und die Steuerpolitik im Mittelpunkt. Weit weniger bekannt ist, dass das BMF mit seinem großen Geschäftsbereich ein wichtiger Pfeiler der deutschen Sicherheitsarchitektur ist. In dieser Rolle ist das BMF heute angesichts der geopolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre mehr denn je gefragt: Die europäische Friedensordnung und das regelgebundene, auf Freihandel basierende Wirtschaftsmodell waren jahrzehntelang das Fundament für Deutschlands Sicherheit und Wohlstand. Europa erlebt einen fundamentalen Umbruch: Mit Russland liegt ein Aggressor, der einer expansiven Ideologie folgt, in direkter Nachbarschaft. Wirtschaftliche Verflechtung wird von verschiedenen Ländern gezielt gegen Deutschland eingesetzt – durch willkürliche Zölle, Lieferbeschränkungen und Preisdumping durch Subventionen. Gleichzeitig werden langjährige transatlantische Selbstverständlichkeiten – etwa das gemeinsame Eintreten für multilaterale Lösungen – infrage gestellt.

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Garant für verlässliche Verteidigungsfinanzierung

Milliarden für Deutschlands Verteidigung

Die spätestens durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine offenbar gewordene Bedrohung Europas durch Russland und die Notwendigkeit, dass Europa in weit größerem Umfang selbst für seine Verteidigung sorgen muss, erfordern massive Investitionen in die Landes- und Bündnisverteidigung. Bereits auf die Zeitenwende nach Russlands Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 hat das BMF mit dem Sondervermögen Bundeswehr zügig und kraftvoll reagiert. Die vorhandenen Ausgabemittel in Höhe von 100 Mrd. Euro sind Ende des Jahres 2025 zu 97 Prozent gebunden. Um die konventionelle Verteidigung Deutschlands und Europas zu stärken, wurde im Jahr 2025 die sogenannte Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben, Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der IT-Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten im Grundgesetz verankert. Sie schafft größere haushalterische Flexibilität und sorgt in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie für die erforderliche Planungssicherheit. Damit kann Deutschland seinen Verpflichtungen im Nordatlantikpakt nachkommen.

Das BMF hat hierzu die notwendigen Haushaltsmittel bereitgestellt, damit eine effiziente und zielgerichtete Erhöhung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit erreicht und idealerweise zugleich ein Beitrag zu Wirtschaftswachstum und Innovation – über den Verteidigungsbereich hinaus – geleistet werden kann. Denn die Resilienz Deutschlands hängt maßgeblich auch von der Tragfähigkeit seiner Staatsfinanzen sowie der Stärke und Innovationsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft ab.

Milliarden für Europas Verteidigung

Auf europäischer Ebene setzt sich das BMF für eine Stärkung der europäischen Verteidigungsbereitschaft ein, etwa durch die gemeinsame Entwicklung und Beschaffung von Rüstungsgütern. Bestehende Instrumente des Haushalts der Europäischen Union (EU) zur Förderung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sind zügig zu nutzen und zielgerichtet einzusetzen, etwa für die Schließung europäischer Fähigkeitslücken. Als wichtiges Instrument für gemeinsame Entwicklung und Beschaffung ist etwa das European Defence Industry Programme hervorzuheben. Im Rahmen der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (2028 bis 2034) legt die Bundesregierung neben dem Thema der Wettbewerbsfähigkeit den Fokus auf Sicherheit und Verteidigung als neue Priorität.

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Sanktionen durchsetzen

Bekämpfung von Außenwirtschaftskriminalität durch den Zoll

Aufgrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen geopolitischen Unsicherheiten und Bedrohungen hat die Bedeutung internationaler Sanktionen erheblich zugenommen. Das gilt in erster Linie in Bezug auf Russland: Die EU hat in Abstimmung mit internationalen Partnern inzwischen 19 Sanktionspakete gegen Russland wegen seines Angriffskriegs auf die Ukraine verhängt. Da Russland den Krieg mit unveränderter Brutalität fortführt, wird das Sanktionsregime ständig weiterentwickelt. Dem Zoll, der zum Geschäftsbereich des BMF gehört, kommt hierbei eine zentrale Rolle zu: Er überwacht die Einhaltung der Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs und die Durchsetzung von Embargos und Sanktionen, die von der EU und internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen verhängt werden. Ein Fokus liegt auf der Verhinderung von Sanktionsumgehungen, vor allem durch Russland. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf Lieferungen von Waren gelegt, die einen Dual-Use-Charakter besitzen (d. h. Waren, die zivil als auch militärisch eingesetzt werden können). Tatsächlichen Anhaltspunkten auf mögliche Sanktionsverstöße geht der Zoll in allen Fällen konsequent nach. Die effektive Außenwirtschaftsüberwachung erfordert dabei eine enge Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen Behörden. Der Zoll arbeitet eng mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, den Nachrichtendiensten des Bundes und anderen relevanten Institutionen zusammen. Darüber hinaus ist die Kooperation mit internationalen Partnern wie der EU oder im G7-Kreis von entscheidender Bedeutung, um ein kohärentes Sanktionsregime wirksam durchzusetzen.

Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung

Die Arbeit der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS), die sich ebenfalls im BMF-Geschäftsbereich befindet, konzentriert sich auf die Durchsetzung von Finanzsanktionen gegen in europäischen Rechtsakten gelistete Personen und Entitäten und damit insbesondere auf administrative Ermittlungen in Bezug auf deren eingefrorene Vermögenswerte. Verwaltungsrechtliche Vermögensermittlungen werden beispielsweise durchgeführt, indem Personen vernommen, Unterlagen und Gegenstände sichergestellt und Wohnungen oder Geschäftsräume durchsucht werden. Mit den anderen an der Sanktionsdurchsetzung beteiligten nationalen und internationalen Behörden arbeitet die ZfS eng zusammen. Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben stützt sich die ZfS auf ein eigenes Gesetz: das Sanktionsdurchsetzungsgesetz. Die dort geregelten Aufgaben und Befugnisse füllen eine bisher bestehende Lücke in der Durchsetzung von Finanzsanktionen.

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Zoll bekämpft die schwere und Organisierte Kriminalität

Die Bekämpfung der schweren und Organisierten Kriminalität (OK) ist eine zentrale Herausforderung für alle Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Deshalb leistet der Zoll – im BMF-Geschäftsbereich – einen schlagkräftigen Beitrag zur Bekämpfung der schweren und Organisierten Kriminalität in Deutschland. Mit der Strategie „Zoll 2030“ wird das BMF die Aufgabenwahrnehmung des Zolls im Hinblick auf die Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit sowie zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzstandorts Deutschland neu ausrichten und weiter stärken. Die Maßnahmen werden auch zu wirtschaftlichem Wachstum, Investitionen und Gerechtigkeit beitragen. Zudem sind Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte durch gezieltes Aufspüren und Einziehen ungeklärter und krimineller Vermögen möglich.

Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität durch den Zoll

Im Fokus der Strategie „Zoll 2030“ steht die entschiedene Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität und der Geldwäsche. Inkriminiertes Vermögen, komplexe Geschäftsstrukturen und Geldwäsche sind die „Lebensader“ der OK. Das Aufdecken und Einziehen dieser illegal erwirtschafteten Vermögenswerte ist damit ein wichtiger Baustein zur erfolgreichen Bekämpfung von OK. Der Zoll begegnet der internationalen Rauschgiftkriminalität mit einem umfassenden Bekämpfungsansatz und setzt dabei auf moderne Einsatz- und Ermittlungsmethoden und aktuellste Ausstattung mit Detektionsmitteln und Technik. Neue Formen der Kooperation und des Informationsaustauschs werden national und international kontinuierlich weiter ausgebaut beziehungsweise weiterentwickelt und stehen auch im Fokus der Strategie „Zoll 2030“. Kriminalitätstrends wie z. B. neue Schmuggelrouten oder Begehungsweisen werden fortlaufendend untersucht und finden Eingang in das Kontrollgeschehen beziehungsweise in das kriminaltaktische Vorgehen des Zolls. Der Zoll ist zudem Gründungsmitglied und aktiver Partner des Hafensicherheitszentrums in Hamburg. Ferner engagieren sich das BMF und der Zoll beim Ausbau der Zusammenarbeit mit den lateinamerikanischen Staaten zur Eindämmung der anhaltenden Drogenschwemme nach Europa.

Bekämpfung der Arbeitsmarktkriminalität durch den Zoll

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) trägt durch umfangreiche Prüfungs- und Ermittlungsverfahren sowie durch die konsequente Ahndung von Verstößen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Steuereinnahmen bei. Dabei verfolgt die FKS einen ganzheitlichen Ansatz, der alle im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz normierten gesetzlichen Prüffelder umfasst. Die FKS prüft dabei insbesondere, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländerinnen und Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder gegebenenfalls ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen. Die Bekämpfung von schwerer struktureller und Organisierter Kriminalität stellt dabei einen Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung der FKS dar. Zur effektiveren Schwarzarbeitsbekämpfung wurde die FKS mit dem am 30. Dezember 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung zielgerichteter, moderner, digitaler und schlagkräftiger aufgestellt. Durch die stärker risikoorientierte Herangehensweise der FKS können ihre Ressourcen gezielter in den Bereichen der Bekämpfung der OK sowie der Bekämpfung der organisierten Formen der Schwarzarbeit (schwere strukturelle Kriminalität) eingesetzt werden, in denen die größten Schäden für den Staat und die Gesellschaft sowie die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verursacht werden. Die Bekämpfung der schweren strukturellen und Organisierten Kriminalität wird durch die Teilnahme der FKS am polizeilichen Informationsverbund gestärkt, um den Informationsaustausch mit den Polizeibehörden und den weiteren Verbundteilnehmern zu verbessern sowie dem fachlichen Informationsbedarf bei der Kriminalitätsbekämpfung gerecht zu werden. Des Weiteren wird die Ermittlungs- und Ahndungstätigkeit durch die Strafbarkeit von Fällen der Scheinrechnungserstellung sowie Erweiterung des Straftatenkatalogs zur Telekommunikationsüberwachung verbessert.

Bekämpfung der Steuerkriminalität durch das BMF und den Zoll

Die Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung sowie ein wirksamer Steuervollzug sind für die Sicherung der Einnahmen und die Handlungsfähigkeit des Staats unerlässlich. Im Fokus stehen Steuerhinterziehung im Allgemeinen, Gestaltungen zur Umgehung der Kapitalertragsteuer und die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug und -hinterziehung. Das BMF hat dazu in dieser Legislaturperiode bereits gesetzliche Optimierungen, die engere Zusammenarbeit der zuständigen Behörden sowie einen stärkeren Datenaustausch aller staatlichen Ebenen umgesetzt. Die geplante Einführung eines elektronischen Systems zur transaktionsbasierten Meldung von Business-to-Business-Umsätzen in Echtzeit an die Verwaltung soll künftig für eine noch wirksamere Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs sorgen. Daneben wird ein solches System Steuerausfälle reduzieren, Transparenz im Wirtschaftsverkehr erhöhen und Steuereinnahmen sichern. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung trägt in mehrfacher Hinsicht auch zur Stärkung der staatlichen Sicherheit bei: Eine effektive Bekämpfung sichert die fiskalische Stabilität. Stabile Einnahmen sind Voraussetzung für Investitionen in innere Sicherheit, Justiz, Bildung, Infrastruktur und Verteidigung. Auch stehen Steuerhinterziehung und -betrug häufig in Verbindung mit OK, Geldwäsche, Korruption oder anderen Wirtschaftsdelikten. Daher ist hier ein entschiedenes Handeln des Staats von zentraler Bedeutung. Nicht zuletzt stärkt eine effektive Kontrolle das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in die Rechtsstaatlichkeit.

Der Zoll ermittelt in seinem Zuständigkeitsbereich bei Verdacht auf Steuerstraftaten für den Bereich der Einfuhrabgaben (Zölle) sowie der besonderen Verbrauchsteuern. Die Hauptzollämter tragen im Rahmen ihrer umfangreichen Kontrolltätigkeiten zudem dazu bei, das nationale Steueraufkommen zu sichern, und bilden oft den Ausgang für umfangreiche Ermittlungen der Zollfahndung. Die besonderen Verbrauchsteuern stellen die bedeutendsten Einnahmen des Zolls für den Bundeshaushalt dar und umfassen die sogenannten indirekten Steuern auf Genussmittel wie Tabakwaren, alkoholische Getränke und Kaffee sowie Energieerzeugnisse wie Mineralöl, Erdgas, Flüssiggas und Kohle sowie elektrischen Strom. Der illegale Verkehr und Handel mit diesen hochsteuerbaren Waren birgt aufgrund der ausnehmend lukrativen, illegalen Gewinnaussichten ein enormes Betrugspotenzial. Das konsequente und entschlossene Vorgehen des Zolls auch gegen Betrugsdelikte im Bereich der Einfuhrabgaben dient dem Schutz und der Sicherung des Haushalts der EU.

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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen

BMF federführend bei Gesetzgebung

Bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung kommt dem BMF und seinem Geschäftsbereich eine zentrale Rolle zu. Das BMF ist innerhalb der Bundesregierung federführend zuständig für die Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass das Finanzsystem für Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung genutzt wird. Es verpflichtet z. B. Banken, Zahlungsdienstleister, Notariate, Steuerberatungen, Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler sowie den Kunst- und Güterhandel, ihre Kundinnen und Kunden zu identifizieren, Risikomanagementsysteme einzurichten und verdächtige Transaktionen an die Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden. Aktuell wird vom BMF ein Referentenentwurf zur Umsetzung des EU-Legislativpakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorbereitet. Das Gesetz soll im Wesentlichen ab Juli 2027 Anwendung finden. Für die geldwäscherechtlich verpflichteten Unternehmen gilt zukünftig ein einheitliches Regelwerk (Single Rulebook) für den gesamten EU-Binnenmarkt. Die Befugnisse und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden, FIUs und Transparenzregister in der EU werden damit weiter gestärkt. Die neue europäische Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA, kurz für Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism, die ihren Sitz in Frankfurt am Main hat, wird als zentraler Akteur nicht nur die direkte Aufsicht über Kredit- und Finanzinstitute mit Hochrisikoprofilen übernehmen, sondern auch die Aufsichtsbehörden und FIUs in der EU koordinieren.

Financial Intelligence Unit im BMF-Geschäftsbereich

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist die FIU Deutschlands. Die Funktion einer FIU umfasst die Entgegennahme und Analyse von Finanzinformationen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aus verschiedenen Quellen und die Abgabe des Ergebnisses dieser Analyse an die zuständigen nationalen Behörden und internationalen Partner bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen. Organisatorisch unter dem Dach der Generalzolldirektion (der Oberbehörde des deutschen Zolls) angegliedert, nimmt die FIU diese Funktion als fachlich unabhängige und administrativ ausgerichtete Behörde wahr.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Transparenzregister

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – ebenfalls zum BMF-Geschäftsbereich gehörend – überwacht und kontrolliert, ob Banken und Finanzinstitute ihre geldwäscherechtlichen Pflichten einhalten. Sie leistet als Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt einen wichtigen Beitrag, um die Integrität des Finanzsystems zu bewahren und das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Integrität zu stärken. Eine wichtige Voraussetzung für das Aufspüren von Straftätern, die ihre Identität hinter juristischen Personen und Gesellschaften zu verbergen versuchen, ist Transparenz über die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen herzustellen. Juristische Personen, Gesellschaften und Trusts sind deshalb nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, aktuelle Informationen zu ihren wirtschaftlichen Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen, dessen Daten von Aufsichtsbehörden, Strafverfolgungsbehörden und geldwäscherechtlich verpflichteten Unternehmen, aber auch von Nichtregierungsorganisationen und Journalisten abgerufen werden können.

BMF koordiniert Nationale Risikoanalyse

Um wirksam gegen Finanzkriminalität vorzugehen, verfolgt Deutschland unter Federführung des BMF und Beteiligung von 35 Behörden aus Bund und Ländern bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung einen risikobasierten Ansatz. Grundlage dieses Ansatzes bildet die Nationale Risikoanalyse (NRA). Sie identifiziert und bewertet die wesentlichen nationalen Geldwäsche-, Terrorismusfinanzierungs- und Proliferationsfinanzierungs-Risiken, ermöglicht eine klare Ausrichtung staatlicher Maßnahmen und trägt zu einem Verständnis der sektorübergreifenden Risiken in Deutschland bei. Hierzu ermittelt die NRA die spezifischen Bedrohungen, denen Deutschland als international vernetzte Volkswirtschaft und bedeutender Finanzplatz im Bereich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung ausgesetzt ist. Sie betrachtet nationale Abwehrmechanismen sowie verbleibende Schwachstellen, die von Kriminellen aus dem In- und Ausland genutzt werden können. Die NRA ist ein dynamischer Prozess, welcher die zentralen Methoden organisierter Finanzkriminalität fortlaufend analysiert. Gemäß Geldwäschegesetz koordiniert das BMF die NRA in Zusammenarbeit mit den für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Bundesbehörden sowie mit den Ländern und aktualisiert sie regelmäßig. Die Erkenntnisse dieses Analyseprozesses werden in einem NRA-Ergebnisbericht zusammengefasst und veröffentlicht. Ein klares Risikoverständnis ist die Voraussetzung für die Entwicklung von Maßnahmen im Kampf gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung. Das BMF stellt sicher, dass die NRA relevante Stakeholder involviert, wesentliche Datenquellen berücksichtigt und eine nachvollziehbare Bewertung der zentralen Risiken liefert. Die Erkenntnisse der NRA müssen allen an der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung beteiligten Akteuren – im privaten wie im öffentlichen Sektor – bekannt sein und zur Ausrichtung des nationalen Abwehrsystems genutzt werden.

Bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung beachtet die Bundesregierung als Mitglied die Vorgaben der Financial Action Task Force. Diese setzen einheitliche Verhaltensregeln und Maßstäbe fest, die für den gesamten Finanzsektor sowie für alle beteiligten Personen und Berufsgruppen gelten.

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Schutz des Finanzmarkts vor Cyberangriffen

Cybersicherheit im Finanzsektor

Zum Schutz des Finanzmarkts vor Cyberattacken hat der EU-Gesetzgeber umfassende regulatorische Vorgaben für die Cybersicherheit von Finanzunternehmen erlassen (sogenannte DORA-Verordnung (VO), kurz für Digital Operational Resilience Act). Beispielsweise müssen Finanzunternehmen weitreichende Risikomanagementmaßnahmen für Cyberrisiken ergreifen, relevante Vorfälle unverzüglich an die Aufsicht melden und regelmäßige Cybertests durchführen. Außerdem werden nach DORA auch systemrelevante IT-Dienstleister überwacht, wenn diese für Finanzunternehmen tätig sind (z. B. große Cloud-Anbieter). Durch die DORA-VO investieren viele Finanzunternehmen aktuell in die Stärkung ihrer Cybersicherheit.

Die Anzahl der Cyberangriffe gegen Finanzmarktakteure hat zuletzt weiter zugenommen, im Fokus stehen insbesondere Banken und Wertpapierunternehmen. Primäre Gefährdungsquellen sind staatliche Akteure und die OK (z. B. Diebstahl sensibler Finanzdaten mit anschließender Erpressung). Typische Angriffsmittel sind sogenanntes Phishing (z. B. Eindringen in IT-Systeme von Finanzunternehmen durch gefälschte E-Mails) und Angriffe mit Schadsoftware (z. B. Viren). Ein aktueller Trend ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) für Cyberangriffe auf Finanzunternehmen. Ein Ziel von Cyberangriffen sind zudem IT-Dienstleister im Finanzsektor. Bestimmte systemrelevante IT-Anbieter werden daher künftig zentral von der EU-Finanzmarktaufsicht überwacht. Größere Beeinträchtigungen des Banken- und Zahlungsverkehrs sind aktuell – auch aufgrund der hohen regulatorischen Anforderungen – nicht bekannt. Die Situation ist wegen der aktuellen geopolitischen Lage allerdings sehr dynamisch.

Die BaFin überwacht die neuen Vorgaben der DORA-VO zur Stärkung der Cybersicherheit auf dem Finanzmarkt. Das BMF begleitet die Aufsichtspraxis der BaFin im Cyberbereich sehr eng. Die Umsetzung von DORA ist einer der Prüfungsschwerpunkte der BaFin für das Jahr 2026. Daneben ist das BMF in internationalen Arbeitsgruppen zu Cyberthemen im Finanzsektor engagiert (G7 Cyber Expert Group). Hier werden beispielsweise gemeinsame Krisenablaufpläne erstellt, regelmäßige Cyberübungen durchgeführt und strategische Grundsatzthemen analysiert, z. B. neuartige Cybergefahren durch KI oder Quantencomputing.

Sicherheit des Zahlungsverkehrs für die Bundesbehörden

Eine besonders wichtige Rolle des BMF besteht darin, den Zahlungsverkehr für die Bundesbehörden aufrechtzuerhalten. Dieser umfasst ein Zahlungsvolumen von über 2.000 Mrd. Euro und rund 220 Mio. Buchungen jährlich. Mit Blick auf die beschriebenen wachsenden Bedrohungen werden in der Bundesverwaltung die erforderlichen Maßnahmen des Krisenmanagements zur Sicherung des Zahlungsverkehrs für Bundesbehörden verstärkt. Die Verstärkung der IT-Sicherheit des elektronischen Zahlungsverkehrs erfolgt entsprechend den Anforderungen des InformationsTechnikZentrums Bund. Gleichzeitig ist u. a. Vorsorge für eventuelle Ausfälle des unbaren Zahlungsverkehrs für die Bundesverwaltung zu treffen. Das BMF ist im Rahmen der geltenden Regelungen ermächtigt, flexibel u. a. über einen möglichen Einsatz von Bargeld im Krisenfall entscheiden zu können.

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Stabilität des Finanzsystems und tragfähige öffentliche Finanzen

Stabiles Finanzsystem

Ein stabiles Finanzsystem schafft die Grundlage für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit. Es ermöglicht, dass Unternehmen und Privatpersonen Kredite erhalten, sich gegen Risiken absichern können und dass Zahlungen zügig und sicher durchgeführt werden. Finanzstabilität besteht, wenn das Finanzsystem seine Funktionen jederzeit reibungslos erfüllen kann, auch in Stressphasen. Das BMF ist neben der Deutschen Bundesbank und der BaFin Mitglied im Ausschuss für Finanzstabilität (AFS), der sich mit der Risikolage und Widerstandsfähigkeit des deutschen Finanzsystems beschäftigt und das gesamte Finanzsystem im Blick hat. Der AFS kommuniziert regelmäßig zur Risikolage im Finanzsystem. Zudem kann er bei Bedarf Warnungen oder Empfehlungen abgeben. Die Deutsche Bundesbank bringt ihre Analysen in den AFS ein. Die BaFin verfügt über Instrumente, die sie einsetzen kann, um Gefahren für die Finanzstabilität abzuwenden beziehungsweise die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu erhöhen. Das BMF beobachtet zudem die relevanten Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene für die deutsche Finanzstabilität und bringt sich in Diskussionen auf internationaler Ebene (z. B. im Financial Stability Board) oder europäischer Ebene ein.

Tragfähige öffentliche Finanzen

Tragfähige öffentliche Finanzen sind eine entscheidende Voraussetzung für handlungsfähige Staaten, um politische Prioritäten zu verfolgen und auf Herausforderungen flexibel reagieren zu können. Heute ermöglicht es die im Vergleich zu anderen G7-Staaten deutlich geringere gesamtstaatliche Schuldenstandsquote Deutschlands, kraftvoll in Infrastruktur zu investieren, dadurch idealerweise Wachstumsimpulse zu setzen sowie die Ausgaben für Verteidigung zu erhöhen.

Die multilaterale Haushaltsüberwachung auf europäischer Ebene erfolgt kontinuierlich im Rahmen des Rats für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN-Rat), wobei das BMF für Deutschland hier die Federführung übernimmt. Die haushaltspolitische Überwachung in der EU, basierend auf dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, zielt darauf ab, gesunde und tragfähige öffentliche Finanzen zu fördern sowie ein inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu unterstützen. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Vermeidung übermäßiger Defizite und Schuldenstandsquoten sowie die Einhaltung festgelegter Grenzen für das gesamtstaatliche Ausgabenwachstum. Um Spielräume für eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben zu schaffen, ohne die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gefährden, können die EU-Mitgliedstaaten vom Jahr 2025 an für zunächst vier Jahre die Aktivierung der nationalen Ausweichklausel im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts beantragen. Der ECOFIN-Rat hat entsprechende Empfehlungen für 17 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, angenommen.

Die Überwachung staatlicher Verschuldung auf internationaler Ebene erfolgt durch den Internationalen Währungsfonds und die Weltbank.