BMF-Monatsbericht Februar 2026

Inhalt

Sollbericht 2026: Bundeshaushalt, KTF und SVIK

20.02.2026
  • In Umsetzung der Investitionsoffensive übersteigen die für das Jahr 2026 im Bundeshaushalt und im Klima- und Transformationsfonds (KTF) veranschlagten investiven Ausgaben sowie die im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) veranschlagten Mittel mit insgesamt 128,7 Mrd. Euro die entsprechenden Ausgaben des Jahres 2025 (86,8 Mrd. Euro) deutlich.
  • Die Investitionsquote des Bundeshaushalts gemäß § 4 Abs. 3 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität in Verbindung mit Art. 143h Abs. 1 Grundgesetz beträgt im Jahr 2026 10,5 Prozent. Die gesetzlichen Vorgaben der Zusätzlichkeit werden damit im Bundeshaushalt leicht übererfüllt.
  • Im Jahr 2026 sind für Verteidigung und Sicherheit Ausgaben in Höhe von insgesamt 100,9 Mrd. Euro veranschlagt. Sie sind um 28,7 Mrd. Euro höher als die entsprechenden getätigten Ausgaben des Vorjahres.
  • Die strukturelle Nettokreditaufnahme des Bundes beläuft sich auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Damit wird die reguläre Obergrenze im Rahmen der Schuldenbremse eingehalten.

Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage

Die Nachwirkungen der Krisen der vergangenen Jahre, aber auch das veränderte handels- und geopolitische Umfeld sowie strukturelle Probleme belasteten das wirtschaftliche Geschehen in Deutschland zuletzt noch merklich. Nach Rückgängen des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) in den Jahren 2023 und 2024 ergab sich im Jahr 2025 nach erster Schätzung des Statistischen Bundesamts ein geringfügiger Zuwachs um 0,2 Prozent. Im Jahresverlauf 2025 zeigte sich bei den quartalsweisen Veränderungsraten des BIP ein Auf und Ab, das insbesondere von Vorzieheffekten vor dem Hintergrund der US-Zölle bestimmt war.

Für das laufende Jahr ist von einer wieder aufwärtsgerichteten Entwicklung des BIP auszugehen, die von der Binnenwirtschaft getragen wird. Eine zentrale Rolle kommt dabei den wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung zu. Das außenwirtschaftliche Umfeld dürfte dagegen weiterhin herausfordernd bleiben. Die Bundesregierung erwartet in ihrer Jahresprojektion zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung für das Jahr 2026 einen Zuwachs des preisbereinigten BIP um 1,0 Prozent. Risiken für die Projektion gehen insbesondere vom handelspolitischen Umfeld sowie von geopolitischen Faktoren (und deren Zusammenspiel) aus.

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Gesamtübersicht zum Bundeshaushalt

Das Gesetz zur Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (HG 2026) wurde am 22. Dezember 2025 im BGBl I 2025 Nr. 343 verkündet.

Mit den Änderungen in Art. 109 Abs. 3 Satz 5 in Verbindung mit Art. 115 Abs. 2 Satz 4 Grundgesetz (GG) wurde mit Wirkung ab dem Jahr 2025 die Möglichkeit geschaffen, im Bundeshaushalt umfangreiche finanzielle Mittel für die verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Ausgaben bereitzustellen.

Diese Änderungen des GG lassen eine über die durch die Schuldenbremse begrenzte Kreditaufnahme hinausgehende Kreditaufnahme in dem Umfang zu, in dem die Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten 1 Prozent im Verhältnis zum nominalen BIP übersteigen. Im Jahr 2026 sind für die in § 1a Abs. 1 Artikel 115-Gesetz definierten Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit insgesamt 100,9 Mrd. Euro veranschlagt. Das sind 28,7 Mrd. Euro mehr, als im Ist des Jahres 2025 dafür verausgabt worden sind. Der Betrag, der 1 Prozent des BIP übersteigt, beziffert sich auf 57,6 Mrd. Euro (s. a. Tabelle 2, lfd. Nr. 8b). Damit fällt er nahezu doppelt so hoch aus wie der entsprechende Betrag des Jahres 2025 (28,6 Mrd. Euro). Der Anstieg der Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit ist hauptsächlich für das im Vergleich zum Ist 2025 höhere Finanzierungsdefizit und die höhere Nettokreditaufnahme (NKA) im Bundeshaushalt verantwortlich.

Tabelle 1 zeigt wesentliche Eckdaten des Bundeshaushalts 2026 im Vergleich zum vorläufigen Haushaltsabschluss 2025.

Gesamtübersicht des Bundeshaushalts

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Tabelle 1

Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts

Die geplanten Ausgaben des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2026 betragen 524,5 Mrd. Euro. Sie liegen damit um 31,3 Mrd. Euro (+6,3 Prozent) über den Ist-Ausgaben des Vorjahres. Der höhere Ausgabenansatz 2026 geht vor allem auf die höheren Ausgaben der Bereichsausnahme gemäß § 1a Abs. 1 Artikel 115-Gesetz zurück (+28,7 Mrd. Euro). Die Gesamtausgaben ohne Zinsausgaben (Primärausgaben) übersteigen um 30,9 Mrd. Euro das Vorjahres-Ist (+6,7 Prozent). Die Zinsausgaben fallen im Soll des Jahres 2026 nur geringfügig höher aus als das Ist 2025 (+0,3 Mrd. Euro beziehungsweise +1,1 Prozent).

Die Einnahmen sind gegenüber dem Ergebnis des Vorjahres mit insgesamt 426,4 Mrd. Euro um 1,5 Mrd. Euro (-0,3 Prozent) niedriger veranschlagt. Dies geht vor allem auf einen geringeren Ansatz der Steuereinnahmen zurück (-1,3 Mrd. Euro). Zu den Einzelheiten siehe Abschnitt „Darstellung der Einnahmenstruktur des Bundeshaushalts“.

Finanzierungssaldo und Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts

Aus der Differenz der Einnahmen und Ausgaben ergibt sich für das Haushaltsjahr 2026 ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 98,1 Mrd. Euro. Das Defizit ist um 32,8 Mrd. Euro höher als im vorläufigen Haushaltsabschluss des Jahres 2025. Nach Berücksichtigung der Münzeinnahmen (ohne Umlaufmünzen) von 0,1 Mrd. Euro ist eine NKA in Höhe von 98,0 Mrd. Euro erforderlich, um das Finanzierungsdefizit zu decken. Dem BMF wird gemäß § 2 Abs. 1 HG 2026 eine Kreditermächtigung in Höhe der erforderlichen NKA erteilt.

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Die Schuldenbremse des Bundes bei der Haushaltsaufstellung

Berechnung der schuldenbremsenrelevanten Nettokreditaufnahme

Nach Art. 115 Abs. 2 Satz 1 bis 3 GG sind Einnahmen und Ausgaben des Bundes grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Dem wird entsprochen, wenn die strukturelle NKA 0,35 Prozent des BIP nicht überschreitet. In die Berechnung der für die Schuldenbremse relevanten NKA einzubeziehen sind neben der NKA des Bundeshaushalts auch die NKA der gemäß Art. 143d Abs. 1 GG nach dem 31. Dezember 2010 neu eingerichteten Sondervermögen (SV) mit eigenen Kreditermächtigungen. In diesen SV ist für das Haushaltjahr 2026 keine für die Schuldenbremse relevante NKA eingeplant. Die Kreditermächtigungen des SV Bundeswehr und des SV Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sind gemäß Art. 87a Abs. 1a und Art. 143h Abs. 1 GG von der Schuldenbremse ausgenommen.

Das BMF wurde im HG 2026 ermächtigt, Nettokredite für den Bundeshaushalt in Höhe von 98,0 Mrd. Euro aufzunehmen (s. a. Tabelle 2 – so auch in den nachfolgenden Ausführungen –, hier lfd. Nr. 8a). Im Soll des Jahres 2026 belaufen sich die Ausgaben der Titel der Bereichsausnahme gemäß § 1a Abs. 1 Artikel 115-Gesetz auf 100,9 Mrd. Euro (lfd. Nr. 11). Von diesen Ausgaben verbleiben nach Abzug von 1 Prozent des BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres 57,6 Mrd. Euro (lfd. Nr. 8b). Dieser Betrag wird gemäß § 1 Abs. 2 Artikel 115-Gesetz von der Schuldenbremse ausgenommen und daher von der NKA in Höhe von 98,0 Mrd. Euro abgezogen. Hierdurch ergibt sich die schuldenbremsenrelevante NKA zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung in Höhe von 40,4 Mrd. Euro.

Berechnung der strukturellen Nettokreditaufnahme

Zur Berechnung der strukturellen NKA sind der Saldo der finanziellen Transaktionen und die Konjunkturkomponente zu berücksichtigen. Ausgehend von der schuldenbremsenrelevanten NKA des Bundes in Höhe von 40,4 Mrd. Euro zuzüglich des Saldos finanzieller Transaktionen von -9,6 Mrd. Euro (s. a. Tabelle 2, hier lfd. Nr. 6) und zuzüglich der Konjunkturkomponente zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung von -15,6 Mrd. Euro (lfd. Nr. 5) beläuft sich die strukturelle NKA des Bundes im Soll des Jahres 2026 auf 15,2 Mrd. Euro beziehungsweise 0,35 Prozent des BIP (lfd. Nr. 9). Damit wird die reguläre Obergrenze für die strukturelle NKA (0,35 Prozent des BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres, in diesem Fall des Jahres 2024 = 15,2 Mrd. Euro) eingehalten.

Schuldenbremse des Bundes bei der Haushaltsaufstellung 2026

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Tabelle 2

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Entwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer Kennziffern

Die nachfolgenden Kennziffern zeigen die Beziehungen der Einnahmen und Ausgaben im Soll des Bundeshaushalts 2026:

  • Die Zinsausgabenquote bezeichnet den Anteil der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts. Im Jahr 2026 dürfte die Quote gemäß Soll 5,8 Prozent betragen. Die Zinsausgabenquote würde sich damit gegenüber dem Vorjahr (6,1 Prozent) etwas reduzieren, weil der Anstieg der Zinsausgaben (+1,1 Prozent) geringer ist als der der Gesamtausgaben des Bundeshaushalts (+6,3 Prozent). Die Quote dürfte somit zum dritten Mal in Folge zurückgehen.
  • Die Zins-Steuer-Quote zeigt, wie viel Prozent der Steuereinnahmen rechnerisch durch Zinsausgaben gebunden sind. Die Quote steigt voraussichtlich marginal um 0,1 Prozentpunkte gegenüber dem Ist des Jahres 2025 auf 7,8 Prozent. Dabei sind die veranschlagten Zinsausgaben im Jahr 2026 etwas höher als im Vorjahres-Ist (+1,1 Prozent), während die erwarteten Steuereinnahmen das Vorjahresniveau leicht um 0,3 Prozent unterschreiten. Die Quote ist höher als in den Jahren 2015 bis 2022 (durchschnittlich: 4,5 Prozent), aber geringer als in den Jahren 1982 bis 2013, in denen die Zins-Steuer-Quote durchgängig im zweistelligen Bereich lag (durchschnittlich: 15,5 Prozent).
  • Die Steuerfinanzierungsquote gibt den Anteil der durch Steuereinnahmen gedeckten Gesamtausgaben des Bundeshaushalts wieder. Gegenüber dem Vorjahr könnte sich die Quote um 5,0 Prozentpunkte auf 73,8 Prozent verringern. Das heißt, im Jahr 2026 wird voraussichtlich ein geringerer Anteil der Ausgaben über Steuereinnahmen finanziert. Dies spiegelt sich auch in der höheren NKA im Jahr 2026 gegenüber dem Ist des Vorjahres wider. In den Jahren 2015 bis 2019 mit Finanzierungsüberschüssen und daher ohne Neuverschuldung lag die Quote bei über 90 Prozent. Während der Corona-Pandemie wurde im Jahr 2021 nur etwa die Hälfte der Ausgaben durch Steuereinnahmen finanziert. Danach stieg die Quote wieder an. Im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2026 beträgt sie nunmehr 77,8 Prozent.
  • Der Primärsaldo ist die Differenz zwischen öffentlichen Einnahmen und öffentlichen Ausgaben abzüglich der Zinszahlungen auf die ausstehenden Schulden. Diese Kennzahl eröffnet somit den Blick auf den Haushalt ohne die Altlasten der Vergangenheit (repräsentiert durch die Zinslasten). Der Bundeshaushalt 2026 weist auf Basis des Sollansatzes einen Primärsaldo in Höhe von -67,9 Mrd. Euro aus und liegt damit deutlich unterhalb des Vorjahreswerts von -35,5 Mrd. Euro.

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Schwerpunkte im Bundeshaushalt, KTF sowie dem SVIK im Jahr 2026

Auch im Haushalt 2026 stehen die drei zentralen finanzpolitischen Prioritäten – Ausweitung der Investitionen, Strukturreformen und Konsolidierung – im Mittelpunkt. Mit der Umsetzung dieser Prioritäten sollen vor allem die Ziele höheres Wachstum, mehr Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit, innere und äußere Sicherheit, moderner Staat und Solidarität sowie eine effiziente Verwendung der finanziellen Mittel erreicht werden.

Ausgewählte ausgabenseitige Maßnahmen, die aus dem Bundeshaushalt 2026 finanziert werden:

  • Um die äußere und innere Sicherheit zu stärken, sind die finanziellen Mittel für Verteidigung und Sicherheit im HG 2026 deutlich aufgestockt worden. Im Einzelplan des Bundesministeriums der Verteidigung, der nahezu vollständig der Bereichsausnahme nach § 1a Abs. 1 Artikel 115-Gesetz zugerechnet wird, sind 82,7 Mrd. Euro veranschlagt und damit 23,2 Mrd. Euro mehr, als im Jahr 2025 verausgabt worden sind.
  • Die Unterstützung der Ukraine, militärisch und zivil, wird auch im Haushaltsjahr 2026 sichergestellt. Für die Ertüchtigung von Partnerstaaten sowie völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten stehen in diesem Jahr mit 12,0 Mrd. Euro 3,3 Mrd. Euro mehr Mittel bereit, als im vergangenen Jahr in Anspruch genommen worden sind.
  • Die Finanzierung der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wird im Jahr 2026 mit 16,2 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt fortgesetzt. Um diesen Betrag werden die Stromverbraucher entlastet. Im vergangenen Jahr wurden 16,5 Mrd. Euro an die Übertragungsnetzbetreiber gezahlt.
  • Mit dem am 17. Dezember 2025 im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines „Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ soll das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung neu ausbalanciert werden, indem das bisherige Bürgergeldsystem in eine neue Grundsicherung für Arbeitssuchende (Grundsicherungsgeld) umgestaltet wird. Für das Bürgergeld/Grundsicherungsgeld sind im Bundeshaushalt 28,1 Mrd. Euro veranschlagt und damit 1,0 Mrd. Euro weniger, als im Vorjahr verausgabt worden ist (29,0 Mrd. Euro).
  • Im vergangenen Jahr wurden Gesetze beschlossen, um das Rentenpaket der Bundesregierung umzusetzen. Darunter sind zum 1. Januar 2026 z. B. Teile des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten und das Aktivrentengesetz (s. a. Abschnitt „Steuerliche Maßnahmen“) in Kraft getreten.
  • Mit Elterngeld in Höhe von 7,5 Mrd. Euro wird die Unterstützung junger Familien bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit einem hohen Volumen fortgesetzt.

Investitionen von Bundeshaushalt, KTF sowie Ausgaben des SVIK

In Umsetzung der Investitionsoffensive übersteigen die finanziellen Mittel, die im Bundeshaushalt und im Klima- und Transformationsfonds (KTF) für investive Ausgaben sowie im SVIK bereitstehen, die Höhe der finanziellen Mittel des Jahres 2025. Für den Abfluss der Mittel relevant sind der weitere Bürokratierückbau und schnellere Genehmigungsverfahren.

Die investiven Ausgaben von Bundeshaushalt und KTF sowie die Gesamtausgaben vom SVIK (ohne jährliche Zuweisung an den KTF) zusammengenommen belaufen sich auf ein Volumen in Höhe von 128,7 Mrd. Euro (Ist 2025: 86,8 Mrd. Euro).

Bundeshaushalt

Für investive Ausgaben des Bundeshaushalts sind 58,4 Mrd. Euro im Jahr 2026 veranschlagt. Ohne Berücksichtigung der ausgabeseitigen finanziellen Transaktionen belaufen sie sich auf 47,9 Mrd. Euro (+8,7 Mrd. Euro gegenüber dem Ist des Vorjahres). Davon sind insbesondere 5,3 Mrd. Euro für Zuweisungen an die Autobahn GmbH, 2,4 Mrd. Euro für „Baukostenzuschüsse für Investitionen des Bedarfsplans Schiene“ sowie 2,7 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen. Darüber hinaus sind investive Ausgaben für Wissenschaft und Forschung in Höhe von 3,5 Mrd. Euro und zur Stärkung der Kohleregionen in Höhe von insgesamt 3,1 Mrd. Euro geplant.

Die Investitionsquote gemäß § 4 Abs. 3 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität in Verbindung mit Art. 143h Abs. 1 GG beträgt im Jahr 2026 10,5 Prozent. Die gesetzlichen Vorgaben der Zusätzlichkeit werden damit im Bundeshaushalt erfüllt.

Klima- und Transformationsfonds

Der Wirtschaftsplan des KTF sieht Programmausgaben in Höhe von 37,4 Mrd. Euro vor, von denen 22,3 Mrd. Euro als investive Ausgaben veranschlagt sind (+4,9 Mrd. Euro gegenüber dem Ist des Jahres 2025). Davon ist mit 12,0 Mrd. Euro die „Bundesförderung energieeffizienter Gebäude“ das größte Förderprogramm des KTF. Außerdem stehen für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft 3,0 Mrd. Euro zur Verfügung. Für den Ausbau der Tank- und Ladeinfrastruktur sind 1,7 Mrd. Euro vorgesehen. Zu den volumenmäßig höchsten Ausgaben im KTF über Investitionen hinaus zählen insbesondere Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen (4,0 Mrd. Euro) und Zuschüsse zu den Übertragungsnetzkosten (Netzentgelte) in Höhe von 6,5 Mrd. Euro. Damit werden private und gewerbliche Verbraucher bei den Stromkosten entlastet und die Sektorkopplung unterstützt.

Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

Der Wirtschaftsplan 2026 des SVIK sieht Ausgaben in Höhe von 48,1 Mrd. Euro (ohne 10 Mrd. Euro Zuweisung an den KTF) vor. Davon sind für die Bundessäule Ausgaben in Höhe von 39,7 Mrd. Euro veranschlagt. Hier finanziert der größte Teil Ausgaben im Bereich Verkehr (22,0 Mrd. Euro). Davon gehen 18,8 Mrd. Euro an die DB InfraGO AG als Baukostenzuschüsse zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (16,3 Mrd. Euro) und für die Digitalisierung der Bundesschienenwege (2,5 Mrd. Euro) sowie 3,25 Mrd. Euro an die Autobahn GmbH für die Finanzierung der Erhaltung der Brücken und Tunnel im Bestandsnetz der Bundesfernstraßen. Für die Unterstützung der Krankenhäuser trägt der Bund über das SVIK Kosten in Höhe von 6,0 Mrd. Euro. Darin berücksichtigt ist eine Entlastung der Länder durch den Bund in Höhe von 1,0 Mrd. Euro. Darüber hinaus erhalten die Länder weitere Mittel aus der Bundessäule des SVIK (s. a. Abschnitt „Maßnahmen zur Unterstützung der Länder und Kommunen“).

Für Zuweisungen an die Länder im Rahmen des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen sind für dieses Jahr 8,3 Mrd. Euro veranschlagt.1

Steuerliche Maßnahmen

Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, der sogenannte Wachstumsbooster, war ein erster Schritt zur Stärkung des Wachstumspotenzials der deutschen Wirtschaft, dem weitere folgen werden. Investitionen und Strukturreformen sollen für mehr Wachstum sorgen. Aber auch eine Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage regt Wachstum an. Im Bereich der Einkommensteuer wurden mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz für die Jahre 2025 und 2026 wirksame Maßnahmen auf den Weg gebracht, die – zusammen mit den Kindergelderhöhungen – die verfügbaren Einkommen und damit die Kaufkraft besonders von Familien stärken.

Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)

Das Gesetz beinhaltet neben Änderungen im Arbeits- und Finanzaufsichtsrecht auch eine verbesserte steuerliche Förderung von Betriebsrenten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit geringem Einkommen. Dabei wurde die Einkommensgrenze dynamisiert und moderat erhöht (auf monatlich 3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung; das entspräche aktuell einem Bruttomonatsgehalt von rund 3.000 Euro). Zudem wurde der jährliche Förderhöchstbetrag von 288 Euro auf 360 Euro angehoben. Der dadurch attraktivere Förderbetrag der betrieblichen Altersversorgung (bAV) soll den bislang deutlich geringeren Betriebsrentenzugang von Beschäftigten mit geringen Einkommen verbessern. Zudem können tarifvertragliche Vereinbarungen an die Regelung anknüpfen und ihre Wirkung verstärken. Die steuerlichen Regelungen zur verbesserten Förderung der bAV treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)

Die Bundesregierung bringt mit der Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter auf den Weg. Dies ist ein weiterer Impuls für Wirtschaftswachstum in Deutschland. Dass ältere Beschäftigte länger im eigenen Beruf arbeiten können, steigert die Produktivität und wirkt dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegen. Das Gesetz sieht vor, dass ab Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro im Monat aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steuerfrei sein sollen – und das ohne Progressionsvorbehalt. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Altersrente bezogen wird oder nicht. Berücksichtigt wird die Aktivrente direkt beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Die neue Steuerbefreiung soll die Ausweitung abhängiger Beschäftigungsverhältnisse fördern und so dem sich weiter abzeichnenden Anstieg des Fachkräftemangels in diesem Bereich entgegenwirken.

Steueränderungsgesetz 2025

Mit dem Gesetz werden weitere steuerliche Rechtsänderungen aus dem am 28. Mai 2025 vom Koalitionsausschuss beschlossenen Sofortprogramm für Deutschland und zudem notwendiger weiterer kurzfristiger Änderungsbedarf umgesetzt. Neben der Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie und der Anhebung der Entfernungspauschale (jeweils zum 1. Januar 2026) sowie mehreren Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements enthält das Gesetz technische Maßnahmen, die dringend erforderliche Rechtsänderungen im Steuerrecht umsetzen.

Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und der Umsetzung weiterer Maßnahmen

Mit dem Gesetz wurden Änderungen im Bereich der Mindeststeuer beschlossen, insbesondere die Umsetzung von neuen Verwaltungsleitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Außerdem sind als Begleitmaßnahmen Anpassungen im Bereich des Außensteuer- und Einkommensteuergesetzes enthalten, die zu einer Vereinfachung und Systematisierung der internationalen Unternehmensbesteuerung führen.

Maßnahmen zur Unterstützung der Länder und Kommunen2

Der Bund setzt seine umfassende Unterstützung für die Länder und Kommunen auch im Jahr 2026 in zahlreichen Politikfeldern auf hohem Niveau fort. Insgesamt stellt der Bundeshaushalt im Jahr 2026 mehr als 100 Mrd. Euro für gemeinsame Finanzierungen von Bund und Ländern beziehungsweise Kommunen sowie für Leistungen des Bundes an die Länder und Kommunen bereit. Darüber hinaus unterstützt der Bund die Länder zusätzlich über verschiedene SV, darunter auch die Bundessäule des SVIK.

Krisenunterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund

In Umsetzung der am 6. November 2023 zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung zur Einführung eines „atmenden Systems“ unterstützt der Bund die Länder im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung durch eine Pauschale von 7.500 Euro je Asylerstantragstellerin und Asylerstantragsteller. Die Pauschale wird im Folgejahr spitz abgerechnet. Für das Jahr 2026 beläuft sich die Abschlagszahlung wie im Vorjahr auf 1,25 Mrd. Euro. Aus der Spitzabrechnung für das Jahr 2025 ergibt sich im Jahr 2026 eine Erstattung in Höhe von 250 Mio. Euro an den Bund.

Soziales

Die Bundesbeteiligung im Bereich Soziales ist in den vergangenen Jahren mehrfach aufgestockt worden. Die größte Unterstützung der Kommunen erfolgt dabei im Bereich der Grundsicherung. Durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) um 25 Prozentpunkte ab dem Jahr 2020 entlastet der Bund die Länder und Kommunen jährlich zusätzlich um 4 Mrd. Euro. Die Beteiligung des Bundes an den KdU bleibt mit insgesamt 13,0 Mrd. Euro auch im Jahr 2026 auf hohem Niveau (2025: 12,5 Mrd. Euro).

Die Kommunen werden im Sozialbereich des Weiteren durch die seit dem Jahr 2014 geltende vollständige Übernahme der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unterstützt, im Jahr 2026 um 12,45 Mrd. Euro, das sind 623 Mio. Euro mehr als im Ist des Jahres 2025. Die fortgesetzte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Zusatzversorgungssysteme der Deutschen Demokratischen Republik nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz entlastet die ostdeutschen Länder finanziell um 2,2 Mrd. Euro. Zudem gibt der Bund Zuschüsse zu den Rentenversicherungsbeiträgen für die in Integrationseinrichtungen beschäftigten behinderten Menschen in Höhe von 1,7 Mrd. Euro.

Bildung und Betreuung

Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen umfangreich in der Bildung und bei der Betreuung. So hat der Bund Finanzhilfen zur Einrichtung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt über das SV Kinderbetreuungsausbau (5,4 Mrd. Euro, Förderzeitraum von 2007 bis Mitte 2024) bereitgestellt. Zudem stellt er Finanzhilfen über das im Jahr 2020 eingerichtete SV Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter in Höhe von insgesamt 3,5 Mrd. Euro bis Ende 2029 zur Verfügung. Im Hinblick auf die zusätzlichen Betriebskosten, die mit diesen Betreuungsplätzen in Kitas einhergehen, erhalten die Länder jährlich 845 Mio. Euro im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung. Zum Ausgleich der durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung entstehenden zusätzlichen Betriebskosten wird ebenfalls die vertikale Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder geändert, und zwar ab dem Jahr 2026 um 135 Mio. Euro und jährlich aufwachsend auf 1,3 Mrd. Euro pro Jahr ab dem Jahr 2030.

Um den finanziellen Belastungen der Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität Rechnung zu tragen, hat der Bund durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung die Länder in den Jahren 2019 bis 2024 mit insgesamt 9,5 Mrd. Euro unterstützt. Im Zuge des Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wird die Entlastung der Länder über eine Veränderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung für die Jahre 2025 und 2026 um jeweils 2,0 Mrd. Euro fortgesetzt.

Zudem stellt der Bund den Ländern über die Bundessäule des SVIK Finanzhilfen von jährlich 1,0 Mrd. Euro in den Jahren 2026 bis 2029 für Investitionen und Sanierung von Krippen und Kitas sowie den Hochschulbau zur Verfügung.

Zur Förderung der Investitionen der Länder und Kommunen in die digitale Schulinfrastruktur standen im Rahmen des DigitalPakts Schule (Laufzeit 2019 bis 2024) insgesamt 6,5 Mrd. Euro an Finanzhilfen bereit. Diese Unterstützung wird auch zukünftig fortgesetzt, indem der Bund den Ländern im Rahmen des DigitalPakts 2.0 ab dem Jahr 2026 Mittel in Höhe von bis zu 2,5 Mrd. Euro aus der Bundessäule des SVIK zur Verfügung stellt.

Im Hochschulbereich unterstützt der Bund die Länder ebenfalls umfangreich. Bedeutsame finanzielle Leistungen sind u. a. die vollständige Übernahme der Kosten des BAföG seit dem Jahr 2015 durch den Bund (2026: 1,6 Mrd. Euro), die Mittel für die Exzellenzstrategie (2026: 515 Mio. Euro) und den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ (2026: 2,1 Mrd. Euro).

Im Bereich Schulsanierung werden Investitionen finanzschwacher Kommunen weiterhin vom Bund über das Schulsanierungsprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes gefördert. Dessen Förderzeitraum endete am 31. Dezember 2025. Der Bund stellte im Zeitraum von 2017 bis 2025 hierfür insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Jahr 2026 können allerdings noch Mittel für abgeschlossene und vollständig abgenommene Maßnahmen abgerufen werden, sofern deren Abrechnung ebenfalls bis zum Jahr 2026 vollständig erfolgt ist. Im Jahr 2027 sind Mittelabrufe nur noch für Maßnahmen im Rahmen Öffentlich-Privater Partnerschaften möglich.

Verkehr, Städtebau, Gemeinschaftsaufgaben

Auch im Verkehrsbereich unterstützt der Bund Länder und Kommunen weiterhin auf hohem Niveau. So stellt er im Jahr 2026 Regionalisierungsmittel für den öffentlichen Personennahverkehr in Höhe von 13,4 Mrd. Euro bereit (inklusive 1,5 Mrd. Euro für das Deutschlandticket). Zudem unterstützt der Bund die Länder und Kommunen bei Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden in Bezug auf den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr mit Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (2026: 2,0 Mrd. Euro, jährliche Dynamisierung in Höhe von +1,8 Prozent).

Auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus setzt der Bund seine finanzielle Unterstützungsleistung fort. Darüber hinaus gewährt der Bund den Ländern im Jahr 2026 Finanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen in Höhe von 1,0 Mrd. Euro Programmmitteln. Zusätzlich unterstützt der Bund die Kommunen gezielt bei weiteren Investitionen, z. B. bei der Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur (2026: 194,6 Mio. Euro). Hinzu kommen Mittel für diese Zwecke aus dem KTF (0,4 Mrd. Euro) und der Bundessäule des SVIK (0,8 Mrd. Euro).

Der Bund hat zudem zugesagt, Länder und Kommunen bei der erstmaligen Erstellung von Wärmeplänen in der Implementierungsphase finanziell zu unterstützen. Hierzu verringert sich der Anteil des Bundes an der Umsatzsteuerverteilung im Jahr 2026 zugunsten der Länder um weitere 100 Mio. Euro.

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben wirkt der Bund bei der Erfüllung von Aufgaben der Länder mit. Zu diesem Zweck stellt er im Jahr 2026 Mittel zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Höhe von 640 Mio. Euro bereit. Mit insgesamt 1,1 Mrd. Euro (907 Mio. Euro aus dem Einzelplan 10 zuzüglich 160 Mio. Euro aus dem KTF) beteiligt sich der Bund im Jahr 2026 an der Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.

Weitere Entlastungen der Länder und Kommunen

Dauerhaft entlastet werden die Kommunen durch das seit dem Jahr 2018 wirksame Entlastungspaket von jährlich 5,0 Mrd. Euro zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft. Der Bund gewährt außerdem den Ländern Bremen und Saarland Sanierungshilfen von jährlich zusammen 0,8 Mrd. Euro.

Zur Finanzierung der Wiederaufbauhilfe in den von der Flutkatastrophe im Sommer 2021 geschädigten Regionen wurde ein nationaler Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ als SV des Bundes mit bis zu 30,0 Mrd. Euro errichtet, wobei 2,0 Mrd. Euro für die Wiederherstellung der Bundesinfrastruktur vorgesehen sind. Die weiteren 28,0 Mrd. Euro werden hälftig von Bund und Ländern getragen. Bis 31. Dezember 2025 sind aus dem SV Aufbauhilfe 2021 5,8 Mrd. Euro abgeflossen. Aus dem Bundeshaushalt werden dem SV jährlich Mittel in Höhe der geplanten Ausgaben zugeführt. 2,5 Mrd. Euro sind für das Jahr 2026 vorgesehen.

Im Jahr 2020 haben Bund und Länder einen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst geschlossen. Im Rahmen dieses Pakts stellt der Bund den Ländern und Kommunen insgesamt Mittel in Höhe von 4 Mrd. Euro zur Verfügung, davon im Jahr 2026 insgesamt 804,5 Mio. Euro, wovon 750 Mio. Euro über einen erhöhten Länderanteil am Umsatzsteueraufkommen zulasten des Bundes bereitgestellt werden.

Finanzlage der Sozialversicherungen

Die konjunkturelle Schwächephase zeigt sich auch auf dem Arbeitsmarkt. Das Defizit im Jahr 2025 führte dazu, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Ende des Jahres 2025 die allgemeine Rücklage in Höhe von 3,2 Mrd. Euro vollständig aufgebraucht hatte und ein Darlehen des Bundes in Höhe von 1,4 Mrd. Euro benötigte. Das voraussichtliche Defizit der BA im Jahr 2026 beläuft sich auf 3,4 Mrd. Euro. Nach Abrechnung der umlagefinanzierten Rücklagen wird die BA im Jahr 2026 ein weiteres Darlehen des Bundes in Höhe von voraussichtlich 4,0 Mrd. Euro benötigen.

In ihrem Rentenversicherungsbericht 2025 geht die Bundesregierung für das Jahr 2025 von einem Anstieg der Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung um 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr aus. Für das Jahr 2026 wird ein Zuwachs der Beitragseinnahmen von 3,2 Prozent erwartet. Der Rentenversicherungsbericht geht zudem davon aus, dass für das Jahr 2026 die Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung von 41,5 Mrd. Euro auf gut 32,4 Mrd. Euro sinken wird. Dies entspräche 1,04 Monatsausgaben. Die Nachhaltigkeitsrücklage dient dazu, Defizite und Einnahmeschwankungen unterjährig auszugleichen, um kurzfristige Beitragssatzänderungen zu vermeiden. Damit beträgt der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung im Jahr 2026 weiterhin 18,6 Prozent. Insgesamt sind im Jahr 2026 Bundesmittel in Höhe von 127,4 Mrd. Euro für Leistungen an die Rentenversicherung vorgesehen. Aufbauend auf der aktuellen Rentengesetzgebung soll sich die neu eingesetzte Alterssicherungskommission mit Reformoptionen hinsichtlich der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und privaten Altersvorsorge befassen. Ein zentraler Aspekt des Auftrags ist die nachhaltige Finanzierung und Sicherung der Beitragsbasis. Ihre Vorschläge soll die Kommission bis Ende des 2. Quartals 2026 vorlegen.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde im Jahr 2004 ein steuerfinanzierter Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds zur pauschalen Abgeltung versicherungsfremder Leistungen in der GKV eingeführt. Im Jahr 2026 beträgt der Bundeszuschuss die seit 2017 jährlich festgeschriebene Höhe von 14,5 Mrd. Euro. Wie bereits im Jahr 2025 wird dem Gesundheitsfonds zusätzlich ein überjähriges zinsloses Darlehen in Höhe von 2,3 Mrd. Euro gewährt, das in den Jahren 2029 bis 2033 in jährlichen Raten zurückzuzahlen ist. Darüber hinaus ist das dem Gesundheitsfonds im Jahr 2023 gewährte überjährige zinslose Darlehen in Höhe von 1,0 Mrd. Euro abweichend vom Haushaltsgesetz 2023 nunmehr erst bis spätestens Ende 2033 zurückzuzahlen. Nach Berechnungen des GKV-Schätzerkreises (Stand der Schätzung: 15. Oktober 2025) dürften im Jahr 2026 die Ausgaben der GKV stärker steigen als die beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassenmitglieder: So rechnen das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesamt für Soziale Sicherung für das Jahr 2026 mit einem Ausgabenwachstum von 6,5 Prozent (2025: +7,8 Prozent; 2024: +7,1 Prozent), dem ein Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen von 4,0 Prozent (2025: +5,4 Prozent; 2024: +5,6 Prozent) gegenübersteht. Aus den Schätzergebnissen ergibt sich für das Jahr 2026 rechnerisch ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent. Dies entspricht einem Anstieg von 0,4 Prozentpunkten gegenüber dem für das Jahr 2025 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV ab dem Jahr 2027 soll die FinanzKommission Gesundheit bis Ende März 2026 Vorschläge vorlegen. Bis Ende 2026 sollen Strukturreformen für eine mittel- bis langfristige Stabilisierung der GKV-Finanzen erarbeitet werden.

Der Mittelbestand der sozialen Pflegeversicherung (SPV) lag zum Ende des Jahres 2024 bei 5,3 Mrd. Euro, was 1,0 Monatsausgaben entsprach. Bis September 2025 sank der Mittelbestand der SPV auf 4,3 Mrd. Euro, laut Haushaltsplänen der Pflegekassen entspricht dies 0,7 Monatsausgaben. Auch im Jahr 2026 leistet der Bundeshaushalt durch Gewährung eines überjährigen zinslosen Darlehens an den Ausgleichsfonds der SPV (3,2 Mrd. Euro) einen unmittelbaren Beitrag zur kurzfristigen Stärkung der Finanzlage der SPV. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in jährlichen Teilbeträgen in den Jahren 2029 bis 2033. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat zudem Ende 2025 unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit Reformoptionen für die SPV vorgelegt, die sich aktuell in der politischen Abstimmung befinden.

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Darstellung der Ausgabenstruktur des Bundeshaushalts nach Aufgabenbereichen

In § 14 der Bundeshaushaltsordnung ist festgelegt, dass dem Haushaltsplan als Anlage eine Funktionenübersicht für Einnahmen und Ausgaben beizufügen ist. Die Zuordnung richtet sich nach dem Funktionenplan. Als Teil der Haushaltssystematik des Bundes enthält der Funktionenplan die Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung nach einzelnen Aufgabenbereichen. Diese ermöglicht eine Auskunft über die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben, unabhängig von der institutionellen (nach Einzelplänen orientierten) Darstellungsweise im Bundeshaushalt. Abweichungen der Zahlen gegenüber anderen Berichten mit anderer Zuordnung beziehungsweise anderer Berechnungsmethode sind daher möglich.

Tabelle 3 zeigt auszugsweise die Ausgaben des Bundeshaushalts nach Aufgabenbereichen und deren Anteil an den Gesamtausgaben. Die Nummerierung und Darstellung entspricht der Systematik des Funktionenplans und ist daher nicht mit der Darstellung der Ausgaben nach Einzelplänen vergleichbar. Der vollständige Bundeshaushalt 2026 ist auf der Website des BMF abrufbar.3

Ausgaben des Bundeshaushalts nach Aufgabenbereichen

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Tabelle 3

Im Folgenden werden einige ausgewählte Aufgabenbereiche dargestellt.

Allgemeine Dienste

Der Bundeshaushalt 2026 sieht Ausgaben für den Bereich Allgemeine Dienste in Höhe von 153,1 Mrd. Euro vor. Das sind 29,2 Prozent der Gesamtausgaben im Bundeshaushalt 2026. Die Ausgabenansätze übersteigen damit den Haushaltsabschluss des Jahres 2025 um 29,9 Mrd. Euro (+24,3 Prozent). Knapp 90 Prozent davon sind auf höhere Ausgaben für Verteidigung zurückzuführen (+26,5 Mrd. Euro beziehungsweise 39,4 Prozent). Der Anteil der Ausgaben der Funktion Verteidigung an den Gesamtausgaben beträgt 17,8 Prozent. Dies ist die höchste Quote seit dem Jahr 1989. Die Möglichkeit der Bereitstellung umfangreicher finanzieller Mittel für Verteidigung und Sicherheit ist durch die im März 2025 vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung von Art. 109 und Art. 115 GG möglich geworden.

Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik

Die Ausgaben für Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik stellen mit 245,1 Mrd. Euro den mit Abstand größten Ausgabenblock des Bundeshaushalts dar. Die Sozialleistungsquote – der Anteil der Sozialausgaben an den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts – beträgt auf der Basis des Solls 2026 46,7 Prozent. Das ist die niedrigste Sozialleistungsquote seit dem Jahr 2003. Die Ausgaben in diesem Bereich stiegen zwar deutlich um 4,7 Prozent (+11,0 Mrd. Euro), die Zunahme der Gesamtausgaben (+6,3 Prozent) fiel aber aufgrund des starken Anstiegs der Verteidigungsausgaben wesentlich höher aus.

Im Bereich Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik gehen die höchsten Ausgaben mit 158,8 Mrd. Euro an die Sozialversicherungen. Hier sind im Vergleich zum Haushaltsabschluss 2025 um 10,5 Mrd. Euro höhere Ausgaben veranschlagt. Das Plus ist insbesondere auf höhere Zuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung sowie auf die Gewährung überjähriger Darlehen an die BA und die SPV zurückzuführen.

Verkehr und Nachrichtenwesen

Im Bereich Verkehr und Nachrichtenwesen belaufen sich die veranschlagten Ausgaben im Bundeshaushalt auf 21,4 Mrd. Euro (-9,5 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahres-Ist). Die geringeren Ausgaben sind darauf zurückzuführen, dass die Ausgaben im Jahr 2025 aufgrund einer Zuführung von Eigenkapital an die Deutsche Bahn AG (Ist 2025: 8,3 Mrd. Euro) und eines Darlehens für Investitionen in die Bundesschienenwege (Ist 2025: 3,0 Mrd. Euro) besonders hoch ausgefallen waren. Dagegen sind für „Baukostenzuschüsse für Investitionen des Bedarfsplans Schiene“ (+1,4 Mrd. Euro) und für investive Zuschüsse an die Autobahn GmbH des Bundes (+0,8 Mrd. Euro) höhere Ausgaben veranschlagt, als im Ist des Jahres 2025 abgeflossen sind.

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Darstellung der Einnahmenstruktur des Bundeshaushalts

Tabelle 4 zeigt die Einnahmen des Bundeshaushalts im Soll für das Jahr 2026. Diese werden mit 426,4 Mrd. Euro veranschlagt. Die Steuereinnahmen bilden mit 387,2 Mrd. Euro die größte Einnahmequelle des Bundeshaushalts.

Einnahmen des Bundeshaushalts

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Tabelle 4

Steuereinnahmen des Bundeshaushalts

Basis der Einnahmenplanung des Bundeshaushalts für das Jahr 2026 waren die Ergebnisse der 169. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 21. bis 23. Oktober 2025. Vorausgeschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2025 bis 2030. Die Schätzung ging wie üblich vom geltenden Steuerrecht aus.4 Der Steuerschätzung lagen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2025 der Bundesregierung zugrunde.

Über die Steuerschätzung hinaus wurden im Bundeshaushalt 2026 die im Abschnitt „Steuerliche Maßnahmen“ aufgeführten und folgende Rechtsänderungen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Steuerschätzung noch nicht vom Deutschen Bundestag und Bundesrat beschlossen waren (s. a. Tabelle 4 „Veränderungen aufgrund steuerlicher Maßnahmen und Einnahmeentwicklung“):

  • Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes,
  • Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes,
  • Elftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes.

Die Bundesanteile an den Gemeinschaftsteuern sind die Hauptfinanzierungsquelle des Bundes. Grundlage für die Aufteilung des Steueraufkommens ist Art. 106 GG. Die Erträge der Gemeinschaftsteuern werden auf Basis unterschiedlicher Vergabeschlüssel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt. Tabelle 5 zeigt die jeweiligen Anteile der Gebietskörperschaften am Aufkommen der Gemeinschaftsteuern und an der Gewerbesteuerumlage im Jahr 2026.

Das Steueraufkommen der Bundessteuern steht allein dem Bund zu.

Anteil an den Gemeinschaftsteuern nach Artikel 106 GG und Gewerbesteuerumlage

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Tabelle 5

Sonstige Einnahmen des Bundeshaushalts

Sonstige Einnahmen, die sich aus einer Vielzahl von Einzelpositionen zusammensetzen, sind im Bundeshaushalt 2026 mit 39,2 Mrd. Euro eingeplant. Der Ansatz ist damit um 0,1 Mrd. Euro (-0,4 Prozent) geringer als das Ist des Vorjahres.

Bei den Sonstigen Einnahmen schlagen gegenläufige Effekte zu Buche, die sich nahezu ausgleichen. So sind um 6,2 Mrd. Euro (-25,3 Prozent) geringere Verwaltungseinnahmen veranschlagt, als im Vorjahr vereinnahmt worden sind. Dies resultiert zu mehr als der Hälfte aus sogenannten nicht-strukturellen Einnahmen aufgrund von Notlagenkrediten früherer Haushaltsjahre (-1,7 Mrd. Euro) und Einnahmen aus der Abwicklung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie (-2,4 Mrd. Euro), die im Ist 2025 eingenommen worden, aber im Jahr 2026 nicht veranschlagt sind. Die Zinseinnahmen sind im Soll des Jahres 2026 um 0,9 Mrd. Euro (-48,6 Prozent) niedriger als im Ist des Jahres 2025. Gegenüber dem Vorjahr erhöhend wirken im Jahr 2026 Einnahmen in Höhe von 10,6 Mrd. Euro, die Deutschland aus der Umsetzung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans von der Europäischen Kommission eingeplant hat.

Fußnoten

1
Aus dem SVIK stehen für Länder und Kommunen bis zum Jahr 2036 insgesamt 100 Mrd. Euro bereit. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des jeweiligen Wirtschaftsplans des SVIK für die Jahre 2025 und 2026 noch keine Informationen über die Veranschlagung in den Ländern vorlagen, ist im Wirtschaftsplan des SVIK für diese Jahre auf Grundlage der technischen Annahme einer Gleichverteilung der Mittel über die Laufzeit des SVIK jeweils in Höhe von 8,3 Mrd. Euro veranschlagt.
2
Die in diesem Artikel aufgeführten Anpassungen beziehungsweise Aufsummierungen von Umsatzsteuerteilbeträgen bilden die in den vergangenen Jahren erfolgten gesamten Veränderungen in diesem Bereich nur ausschnittweise ab. Für eine vollständige Übersicht vergleiche die Darstellung der Entwicklung des Beteiligungsverhältnisses von Bund und Ländern an den Gemeinschaftsteuern in den jährlich veröffentlichten Finanzberichten des Bundes.
3
Siehe Themenseite zum Bundeshaushalt 2026
4
Siehe Artikel im Monatsbericht des BMF vom November 2025 „Steuerschätzung Oktober 2025: Aufwärtsanpassung der zu erwartenden Einnahmen