- Die Jahresprojektion im Jahreswirtschaftsbericht zeigt: Eine Erholung der Konjunktur zeichnet sich ab. Nach einer anhaltenden wirtschaftlichen Schwächephase wird für das laufende Jahr mit einem Zuwachs der Wirtschaftsleistung von 1,0 Prozent gerechnet. Dies sieht die Bundesregierung als Ansporn, ihren Kurs zur Stärkung von Investitionen und Reformen fortzusetzen.
- Mit einer zukunftsorientierten Finanzpolitik setzt die Bundesregierung Wachstumsimpulse und modernisiert die Infrastruktur im Zuge einer nie dagewesenen Investitionsoffensive. Das Finanzierungspaket – insbesondere das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) – hat dabei einen spürbaren Effekt auf die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum.
- Gezielte Reformmaßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern die Produktivität und schaffen ein innovationsfreundlicheres Umfeld. Gleichzeitig wird der Sozialstaat effizienter gestaltet und es werden Anreize zur Erhöhung des Arbeitsangebots gesetzt.
- Mit einer zeitgemäßen Wirtschaftspolitik senkt die Bundesregierung Energiekosten, befördert die Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen und stärkt gezielt technologische Schlüsselbereiche und strategisch wichtige Wertschöpfungsketten, um einseitige Abhängigkeiten zu reduzieren. Hier setzt auch die weitere Diversifizierung der Handelsbeziehungen der Europäischen Union an.
Einleitung
Die Bundesregierung legt gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft jährlich den Jahreswirtschaftsbericht vor. Sie stellt darin ihre wirtschafts- und finanzpolitische Strategie für das entsprechende Jahr dar und nimmt zum Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Stellung. Darüber hinaus enthält der Bericht eine gesamtwirtschaftliche Projektion für das jeweils laufende Jahr.
Der diesjährige Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung trägt den Titel „Investitionen und Reformen für Wachstum und Resilienz“. Nach mehreren Jahren mit Rückgängen oder Stagnation wird für dieses Jahr erstmals wieder ein spürbarer Zuwachs der Wirtschaftsleistung erwartet. Dies sieht die Bundesregierung als Ansporn, ihren Kurs zur Stärkung von Investitionen und Reformen fortzusetzen. Der Bericht betont die Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhöhen und die strukturellen Herausforderungen wie Fachkräfteengpässe, Investitionsstau und hohe Energiekosten zu bewältigen. Die Bundesregierung setzt dabei auf eine zukunftsorientierte Finanzpolitik, die sich gleichermaßen aus Investitionen, Reformen und einer wachstumsfreundlichen Konsolidierung zusammensetzt. Der Bericht macht aber auch klar: Die geopolitischen Unsicherheiten und die handelspolitische Fragmentierung haben deutlich zugenommen.
Ausgehend von der aktuellen konjunkturellen Lage und grundlegenden Herausforderungen stellt der Bericht wirtschaftspolitische Leitlinien, die finanzpolitische Ausrichtung der Bundesregierung, sechs angebotspolitische Handlungsfelder sowie Aspekte der Wirtschaftssicherheit und Resilienz detailliert dar.
Konjunkturelle Lage
Nach den Rückgängen des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) der Jahre 2023 und 2024 hat sich die deutsche Wirtschaftsleistung im Jahr 2025 stabilisiert. Für 2026 erwartet die Bundesregierung ein reales Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent. Diese Erholung wird maßgeblich von der binnenwirtschaftlichen Dynamik getragen. Die wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung sollen dabei spürbare Wachstumseffekte entfalten und – für sich genommen – rund ⅔ Prozentpunkte zum BIP-Zuwachs des Jahres 2026 beitragen.
Die Inflation ist von zeitweise knapp 10 Prozent im Herbst 2022 wieder nahe zum Zielwert von 2 Prozent zurückgekehrt. Am Arbeitsmarkt ging die wirtschaftliche Schwäche der vorherigen Jahre nicht spurlos vorbei: Es ergab sich zuletzt eine steigende Arbeitslosigkeit bei einer stagnierenden Beschäftigung. Der deutliche Beschäftigungsabbau in den produzierenden Wirtschaftszweigen steht dabei einer steigenden Erwerbstätigkeit in den Dienstleistungen, insbesondere bei öffentlichen Dienstleistern, Erziehung und Gesundheit, gegenüber. Im Verlauf des Jahres 2026 dürfte sich die Arbeitslosigkeit wieder verringern, aufgrund des Überhangs aus dem Vorjahr im Jahresdurchschnitt 2026 jedoch stagnieren.
Die US-Zollerhöhungen werden die Weltwirtschaft weiterhin belasten; die Unsicherheit ist weiterhin spürbar erhöht. Die Nachfrage nach deutschen Exportgütern dürfte verhalten bleiben, was auch auf die internationale Wettbewerbssituation deutscher Unternehmen mit zunehmenden Marktanteilsgewinnen von Anbietern aus China zurückzuführen ist. Die Importe nach Deutschland dürften vor dem Hintergrund der anziehenden Binnennachfrage dagegen spürbar zunehmen.
Der Außenhandel wird damit voraussichtlich auch in diesem Jahr rechnerisch einen negativen Wachstumsbeitrag leisten, wenn auch weniger stark als im Jahr 2025.
Zeitgemäße wirtschafts- und finanzpolitische Leitlinien
Die fortdauernden geopolitischen Unsicherheiten und die zunehmende handelspolitische Fragmentierung haben im vergangenen Jahr die exportorientierte deutsche Industrie spürbar belastet. Diese Entwicklungen haben bereits bestehende strukturelle Herausforderungen verstärkt: die verringerte internationale Wettbewerbsfähigkeit, vor allem demografisch bedingte Fachkräfteengpässe, erhöhte Energiekosten, ein über Jahre entstandener Investitionsstau bei der Infrastruktur sowie bürokratische Hürden.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, die Wirtschafts- und Finanzpolitik an Leitlinien zu orientieren, die sich an bewährten Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft ausrichten, um wirtschaftspolitische Ziele wie Wachstum und Prosperität, soziale und äußere Sicherheit sowie ökologische Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen und bestehende Interessenkonflikte handhabbar zu machen:
- Anstelle von komplexen und aufwendig zu implementierenden Detailregelungen braucht es einen Regelrahmen mit wenigeren, möglichst effizienten Instrumenten, ohne dabei wichtige Standards (insbesondere in den Bereichen Arbeits-, Sozial- und Klimaschutz) zu senken.
- Um die Handlungsfähigkeit des Staates sowie die notwendigen zusätzlichen Investitionen sicherzustellen und gleichzeitig eine Begrenzung der Schuldenlast zu erreichen, ist es zwingend erforderlich, übergreifend zu priorisieren und für mehr Effizienz im Staat zu sorgen.
- Im Zuge des fortschreitenden demografischen Wandels müssen die Chancen der jungen Generation auf materielle Teilhabe und Aufstiegschancen gewahrt werden. Entsprechende Perspektiven braucht es auch für ausländische Talente und Fachkräfte.
- Anhaltende regionale Disparitäten bei Einkommen, Infrastruktur, öffentlicher Daseinsvorsorge und Zukunftschancen gefährden den sozialen Zusammenhalt und die Akzeptanz der sozialen Marktwirtschaft. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind kein automatisches Ergebnis von Marktprozessen, sondern eine zentrale staatliche Gestaltungsaufgabe. Gerade in Zeiten des beschleunigten Strukturwandels gilt es, strukturschwächere Regionen gezielt zu stärken und langfristig dazu zu befähigen, aus eigener Kraft Herausforderungen zu meistern.
- Im Sinne des Prinzips der sozialen Marktwirtschaft muss der Staat mit geeigneten Rahmenbedingungen dafür Sorge tragen, dass Unternehmen externe Effekte bei ihren Entscheidungen hinreichend berücksichtigen. Ebenso gilt es, gezielt technologische Schlüsselbereiche, kritische Infrastrukturen und strategisch wichtige Wertschöpfungsketten im Zuge einer zeitgemäßen Industriepolitik zu stärken, um einseitige Abhängigkeiten der deutschen Volkswirtschaft zu reduzieren.
- Nur ein wettbewerbsfähiges und innovationsfreundliches Europa kann sich im globalen Systemwettbewerb behaupten. Innereuropäische Handelsbarrieren weiter abzubauen und Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts zu intensivieren, neue Freihandelsabkommen abzuschließen sowie Industrien vor unfairen Handelspraktiken zu schützen, sind zentrale Ansatzpunkte.
Zukunftsorientierte Finanzpolitik – Investieren, reformieren, konsolidieren
Ausgehend von der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage mit längerer Wachstumsschwäche, nicht ausgelasteten Produktionskapazitäten und einem über Jahre entstandenen öffentlichen Investitionsstau bei der Infrastruktur richtet die Bundesregierung ihre Finanz- und Wirtschaftspolitik mit folgendem Dreiklang fundamental neu aus: (1) einer Investitionsoffensive zur Modernisierung des öffentlichen Kapitalstocks in Verbindung mit (2) umfassenden Strukturreformen zur Verbesserung der Standortbedingungen, Stärkung der Innovationskraft und zur Erhöhung des Wachstumspotenzials und (3) einer wachstumsfreundlichen Konsolidierung der öffentlichen Finanzen.
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben mit der Änderung der Finanzverfassung im März 2025 die Grundlage für eine zukunftsorientierte Finanzpolitik geschaffen. Das sogenannte Finanzierungspaket umfasst drei Säulen: (1) die Errichtung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK), (2) die Bereichsausnahme für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Ausgaben und (3) einen strukturellen Neuverschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des BIP für die Länder. Der dadurch ermöglichte expansive Kurs in der Finanzpolitik der Bundesregierung entfaltet seine Wirkung. Im Jahr 2026 sind weiter steigende Mittel für Investitionen des Bundeshaushalts (rund 58,4 Mrd. Euro) sowie den beiden bedeutendsten Sondervermögen des Bundes, Klima- und Transformationsfonds (KTF, rund 22,3 Mrd. Euro) und SVIK (48,1 Mrd. Euro, ohne Zuweisung an den KTF), insgesamt rund 128,7 Mrd. Euro geplant. Darüber hinaus wurden verschiedene Maßnahmen beispielsweise im Rahmen des steuerlichen Investitionssofortprogramms auf den Weg gebracht, die einen spürbaren stimulierenden Effekt auf die gesamtwirtschaftliche Dynamik haben werden.
Das Zusammenspiel aus gezielten öffentlichen Investitionen und strukturellen Reformen schafft die Grundlage für höheres mittel- bis langfristiges Wachstum und unterstützt damit zugleich die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Ein strukturell höheres Wirtschaftswachstum trägt nicht nur zu höherem Wohlstand bei, sondern verbessert für sich genommen auch die finanzielle Lage der öffentlichen Haushalte. Diese Kombination stärkt die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen.
Die Konsolidierungsstrategie der Bundesregierung zielt neben der Stärkung des Wirtschaftswachstums insbesondere auf Strukturreformen ab. Dies umfasst u. a. die Ergebnisse der laufenden Kommissionen, eine Aufgabenkritik beziehungsweise ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung, den Abbau von sächlichen Verwaltungsausgaben, Stelleneinsparungen sowie eine konsequente Bekämpfung von Steuerhinterziehung.
Sechs angebotspolitische Handlungs- und Reformfelder zur Stärkung des Wachstumspotenzials
Zur Stärkung des Wachstums setzt die Bundesregierung auf zusätzliche Investitionen in Kombination mit umfassenden angebotspolitischen Reformen. Letztere sind zentral, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der deutschen Volkswirtschaft zu stärken sowie gute Arbeitsplätze und Wohlstand zu sichern.
- Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft in dieser Legislaturperiode um 25 Prozent zu reduzieren. Zusätzlich wurde die „One-in-one-out-Regel“ erweitert. Mit Entlastungskabinett und Modernisierungsagenda hat die Bundesregierung ein ganzes Maßnahmenbündel beschlossen, um Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung spürbar von Bürokratie zu entlasten. Außerdem will sie Berichtspflichten auf nationaler Ebene (etwa im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) streichen und unterstützt die Europäische Kommission bei deren Vereinfachungsbestrebungen, beispielsweise im Rahmen der Omnibus-Pakete.
Damit Investitionen schnell umgesetzt werden können, setzt die Bundesregierung konsequent auf die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Zudem beschleunigt und modernisiert die Bundesregierung Vergabe- und Beschaffungsverfahren der öffentlichen Verwaltung mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz und dem Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr. Um die Dynamik im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) auch im Kontext der Wettbewerbspolitik systematisch zu beleuchten, hat die Bundesregierung eine Expertenkommission „Wettbewerb und Künstliche Intelligenz“ eingesetzt, die Handlungsempfehlungen für eine prosperierende deutsche und europäische KI-Wirtschaft und die technologische Souveränität Europas erarbeiten wird. - Eine moderne und verlässliche Infrastruktur ist ein entscheidender Standortfaktor, der maßgeblich die Wachstumsaussichten der deutschen Volkswirtschaft mitbestimmt. Auf der Grundlage des neu eingerichteten SVIK verfolgt die Bundesregierung in enger Abstimmung mit Ländern und Kommunen daher eine Investitionsoffensive zur Modernisierung und zum Ausbau des öffentlichen Kapitalstocks mit Schwerpunkten auf der Verkehrsinfrastruktur und Digitalisierung (s. a. grauer Kasten). Im Jahr 2026 stellen der Bundeshaushalt sowie die zwei bedeutendsten Sondervermögen KTF und SVIK insgesamt Mittel in Höhe von rund 128,7 Mrd. Euro für Investitionen zur Verfügung. Dies entspricht einer Erhöhung um rund 42 Mrd. Euro gegenüber dem Ist des Vorjahres. Die durch das SVIK geschaffenen verlässlichen öffentlichen Investitionspfade ermöglichen einen realen Kapazitätsaufbau. Die hohen Einsparungserfordernisse im Kernhaushalt und KTF, die der Finanzplanung der Ampel-Koalition zugrunde lagen, hätten hingegen voraussichtlich zu einer Verringerung (disponibler) öffentlicher Investitionen geführt. Um einen insgesamt effizienten Einsatz der Mittel des SVIK sicherzustellen, mögliche Investitionsengpässe zu beseitigen und Wachstumsimpulse zügig zu entfalten, wird die Bundesregierung ein ziel- und wirkungsorientiertes Monitoring aufsetzen. Damit schafft die Bundesregierung zudem Transparenz für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen darüber, wofür die Mittel eingesetzt werden und welcher Effekt hiermit erzielt wird. Bei der Evaluierung der Ausgabeneffizienz setzt die Bundesregierung zudem auf externe Expertise in Form eines Investitions- und Innovationsbeirats.
Investitionsbereiche des SVIK im Jahr 2026
Die Investitionsmittel des SVIK fließen zu großen Teilen in den Erhalt und den Ausbau von Verkehrsinfrastruktur. Im Jahr 2026 sind aus dem SVIK rund 3,25 Mrd. Euro für die Erhaltung von Brücken und Tunneln im Bestandsnetz der Bundesfernstraßen vorgesehen, 2,45 Mrd. Euro für die Digitalisierung der Schieneninfrastruktur und rund 16,30 Mrd. Euro für die Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes. Damit die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur schnellstmöglich umgesetzt werden können, werden sie von zahlreichen Maßnahmen der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung (beispielsweise überragendes öffentliches Interesse für viele Bereiche der Verkehrsinfrastruktur, Standardisierung bei Bauvorhaben) begleitet.
Auch den Ausbau der digitalen Infrastruktur treibt die Bundesregierung mit hohem Tempo voran. Am 30. Juli 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen in Kraft getreten. Ein weiterer Fokus der Bundesregierung liegt auf dem Ausbau der Rechenzentrumsinfrastruktur in Deutschland. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mindestens eine der europäischen AI Gigafactories nach Deutschland zu holen. Darüber hinaus erarbeitet sie derzeit eine nationale Rechenzentrumsstrategie, um die Rahmenbedingungen für den Bau und Betrieb von Rechenzentren in Deutschland in der Breite zu verbessern.
Auch im Energiebereich hat die Bundesregierung im Jahr 2025 bereits regulatorische Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den Ausbau der Energieinfrastruktur in Deutschland zu beschleunigen. Über den Energieinfrastrukturfonds (im Rahmen des Deutschlandfonds) werden zudem attraktive Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen, um dringend notwendige Investitionen in Energienetze und -speicher sowie in den Ausbau der erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Ein Investitions- und Konsortialkredit im Bereich der Stromverteil- und Wärmenetze und das neue Instrument „Erneuerbare Energien Plus“ für den marktgetriebenen Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen die Finanzierung einer verlässlichen Energieversorgung. Ein neues Instrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos bei der Geothermie soll Finanzierungen von Bohrungen ermöglichen.
Im Bereich Wohnungsbau hat die Bundesregierung wichtige Förderprogramme im SVIK veranschlagt. So steht z. B. für die Neubauförderprogramme „Klimafreundlicher Neubau“, „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ sowie „Wohneigentumsförderung für Familien“ ein Budget in Höhe von rund 2 Mrd. Euro pro Jahr bis 2029 für Neubewilligungen zur Verfügung. Zusätzlich sorgen der Bauturbo und die geplante Novelle des Baugesetzbuchs für schnellere Verfahren, damit die zur Verfügung stehenden Gelder auch tatsächlich zu mehr Bautätigkeit führen. - Bessere Rahmenbedingungen für Innovationen schafft die Bundesregierung u. a. durch das Reallabore-Gesetz sowie die Prüfung von Experimentierklauseln für neue Gesetze. Mit dem im Dezember 2025 gestarteten Deutschlandfonds wird die Bundesregierung durch den gezielten Einsatz von öffentlichen Mitteln privates Kapital mobilisieren. Dies dient der wirksamen Finanzierung zentraler Zukunftsinvestitionen und damit einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Bei der Zahl der Neugründungen von Start-ups wurden 2025 neue Rekorde gesetzt. Gleichzeitig sind die Finanzierungsmöglichkeiten für junge und wachsende Unternehmen in Deutschland weiterhin nicht ausreichend. Um den Kapitalzugang zu erleichtern, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr u. a. das Standortfördergesetz verabschiedet.
Mit der Hightech Agenda Deutschland richtet die Bundesregierung die Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik an den Zielen Wachstum, Wertschöpfung und Souveränität neu aus. Im Mittelpunkt stehen sechs Schlüsseltechnologien mit zentraler ökonomischer Hebelwirkung: KI, Quantentechnologien, Mikroelektronik, Biotechnologie, Kernfusion und klimaneutrale Energieerzeugung sowie Technologien für die klimaneutrale Mobilität. - Um Unternehmen von hohen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung zusätzlich zu bestehenden Begünstigungen die Stromsteuersenkung für das Verarbeitende Gewerbe und die Forst- und Landwirtschaft verstetigt, die Gasspeicherumlage abgeschafft sowie Übertragungsnetzentgelte mithilfe einer Bezuschussung reduziert. Allein im Jahr 2026 sorgen Energiepreisentlastungsmaßnahmen der Bundesregierung für Kostenreduktionen in Höhe von circa 30 Mrd. Euro für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Darüber hinaus werden für die Jahre 2026 bis 2028 ein Industriestrompreis eingeführt sowie die Strompreiskompensation künftig auf weitere strom- und handelsintensive Wirtschaftssektoren ausgeweitet und für bestimmte Sektoren in Form einer Erhöhung der Beihilfeintensität vertieft.
Um zu einer kosteneffizienteren und verlässlicheren Energieversorgung zu gelangen, sollen Maßnahmen für einen stärker markt- und systemdienlichen kosteneffizienten Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Netze sowie zum Vorantreiben von Flexibilisierung und Digitalisierung ergriffen werden. Dafür sind u. a. umfassende Novellen des Bundesbedarfsplangesetzes, Messstellenbetriebsgesetzes und Windenergie-auf-See-Gesetzes geplant. Eine umfassende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll unter Fortschreibung der Ausschreibungsmengen im EEG auf unverändert ambitioniertem Niveau Maßnahmen zur Optimierung der Systemkosten und zur Stärkung des marktlichen Ausbaus von Erneuerbaren Energien enthalten, einschließlich der Einführung eines neuen Investitionsrahmens. Zudem hat sich die Bundesregierung mit der EU-Kommission auf verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit Strom verständigt. - Das Arbeitsangebot stärkt die Bundesregierung u. a. mit der zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Aktivrente, verbunden mit der Abschaffung des sogenannten Vorbeschäftigungsverbots nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Durch die reformierte Grundsicherung stärkt die Bundesregierung auch die Anreize für Arbeitsuchende. Zur Förderung der zielgerichteten Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten hat die Bundesregierung Eckpunkte zum Aufbau einer digitalen „Work-and-Stay-Agentur“ beschlossen.
Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und seine Attraktivität für (potenzielle) Arbeitskräfte für die Zukunft zu stärken, setzt die Bundesregierung neben der Hebung von Effizienzpotenzialen in den Sozialversicherungen auf eine wachstumsfreundliche und sozial ausgewogene Steuer- und Abgabenstruktur. Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Finanzierung der Sozialversicherungen nachhaltig zu gestalten, die Beiträge zu stabilisieren und damit höhere Belastungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Arbeitgebern zu begrenzen. Vor diesem Hintergrund sind mehrere (Experten-)Kommissionen in den Bereichen Alterssicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung einberufen worden. Gleichzeitig braucht der Arbeitsmarkt in Deutschland mehr Flexibilität. - Der größte Anteil (circa 55 Prozent) des deutschen Außenhandels entfällt auf EU-Mitgliedstaaten. Eine tiefere europäische Integration ist essenziell, um Skaleneffekte zu nutzen und Resilienz zu erhöhen. Die Bundesregierung begrüßt die EU-Binnenmarktstrategie. Insbesondere die Schaffung eines 28. Regimes im Gesellschaftsrecht (für innovative Unternehmen, fokussiert auf kleine und mittlere Unternehmen, „think small first“) oder die Vertiefung der Spar- und Investitionsunion können mittelfristig zu mehr Innovationen und Investitionen in Europa beitragen.
Zugleich treibt die Bundesregierung die Diversifizierung der Handelsbeziehungen mit Drittstaaten voran und unterstützt den Abschluss weiterer Freihandelsabkommen. Der Verhandlungsabschluss über ein Freihandelsabkommen mit Indien sendet ein starkes Zeichen für verlässlichen und regelgebundenen Handel. Die Bundesregierung unterstützt eine Reform der Welthandelsorganisation (u. a. Subventionsregeln, plurilaterale Initiativen). Darüber hinaus setzt sie sich dafür ein, dass die EU ihre Instrumente zum Handelsschutz konsequent bei marktverzerrenden Praktiken und bei stark steigenden Importen – etwa aufgrund globaler Überkapazitäten (z. B. Stahl) – nutzt, sofern notwendig. Darüber wird eine deutlich tiefere europäische Integration angestrebt und hierzu die Deutsch-Französische Wirtschaftsagenda vorangetrieben.
Zeitgemäße Wirtschaftspolitik
Die aktuellen geopolitischen Spannungen erhöhen den Handlungsdruck auch in der Wirtschaftspolitik. Es ist notwendig, die Industriepolitik zeitgemäß weiterzuentwickeln, um effektiver gegen marktverzerrende Praktiken (z. B. durch Überkapazitäten) vorgehen zu können und die wirtschaftliche Unabhängigkeit Deutschlands und Europas zu stärken. Gleichzeitig gilt es, den Strukturwandel gezielt zu flankieren und zentrale Wertschöpfungsbereiche im Interesse der wirtschaftlichen Sicherheit zu schützen.
Mit einem Anteil von knapp 20 Prozent an der Bruttowertschöpfung verfügt Deutschland nach wie vor über eine starke industrielle Basis mit komparativen Vorteilen in der hochwertigen Fertigungsindustrie. Um die industrielle Wettbewerbsfähigkeit in der Dekarbonisierung zu gewährleisten, flankiert die Bundesregierung den EU-Emissionshandel in der Phase anfänglicher infrastruktureller und technologischer Pfadabhängigkeiten mit Fördermaßnahmen wie den CO2-Differenzverträgen und der Bundesförderung für Industrie und Klimaschutz. Zudem setzt sich die Bundesregierung für einen konsequenten Carbon-Leakage-Schutz ein.
Viele der diskutierten Instrumente müssen dabei europäisch gedacht werden. So wird die Bundesregierung z. B. im Kontext öffentlicher Fördermaßnahmen auf EU-Präferenzregelungen für kritische und zentrale strategische Sektoren und Produktgruppen hinarbeiten. Im Zusammenhang mit Rohstoffen sollen u. a. internationale Partnerschaften und die Gewinnung in Deutschland und Europa ausgebaut werden. Den durch die steigende staatliche Nachfrage getragenen Hochlauf der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie gilt es auch bestmöglich für technologische Innovation und perspektivische Spillover-Effekte für nicht (ausschließlich) militärische Güter zu nutzen.