BMF-Monatsbericht Februar 2026

Inhalt

Steuereinnahmen im Januar 2026

20.02.2026

Entwicklung des Steueraufkommens

Steueraufkommen insgesamt

Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) waren im Januar 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um rund 3 ½ Prozent rückläufig (s. a. Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen“). Der Vorjahresvergleich war jedoch durch Sondereffekte bei den Bundessteuern, die überwiegend die Vergleichsbasis aus dem Januar 2025 betreffen, unterzeichnet. Ohne diese Effekte ergab sich rechnerisch ein leichtes Plus von rund 1 Prozent.

Den größten Anteil am Steueraufkommen insgesamt machten die Gemeinschaftsteuern aus. Deren Aufkommen lag im Januar 2026 leicht um rund 1 Prozent höher als im Januar 2025. Unter den aufkommensstärksten Steuerarten fiel das Aufkommen aus der Lohnsteuer deutlich höher aus als im Januar des vorherigen Jahres. Bei den Steuern vom Umsatz war ein moderater Aufkommensanstieg zu verzeichnen. Die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer, der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge, der Körperschaftsteuer und den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag waren alle im Vorjahresvergleich rückläufig (siehe Anmerkungen zu den Einzelsteuern unten).

Die Einnahmen aus den Bundessteuern lagen im Januar 2026 bedingt durch Sondereffekte signifikant niedriger – um fast 39 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Ohne die Sondereffekte hätte sich das Aufkommen aus den Bundessteuern rechnerisch leicht erhöht. Die Sondereffekte betrafen zum einen die Energiesteuer und die Stromsteuer. Bei diesen beiden Steuerarten war jeweils dem Dezember 2024 zuzuordnendes Aufkommen erst im Januar 2025 vereinnahmt worden (s. a. Artikel zu den Steuereinnahmen im Dezember 2024 in der Ausgabe Januar 2025 des BMF-Monatsberichts). Das Aufkommen der Tabaksteuer war im Januar 2025 durch einen Sonderfall stark erhöht (s. a. Artikel zu den Steuereinnahmen im Januar 2025 in der Ausgabe Februar 2025 des BMF-Monatsberichts). Damit ergab sich bei den drei vorgenannten Steuerarten eine stark überhöhte Vergleichsbasis, was das Ergebnis im Vorjahresvergleich maßgeblich bestimmte. Bei den Alkoholsteuern sind Einnahmen, die dem aktuellen Berichtsmonat zuzuordnen sind, bereits im Dezember kassenwirksam gebucht worden. Das Aufkommen aus den Alkoholsteuern hat allerdings nur einen geringen Anteil am Aufkommen der Bundessteuern insgesamt, sodass dies kaum ins Gewicht fiel.

Die Einnahmen aus den Ländersteuern verzeichneten einen Zuwachs von rund 1 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat Januar 2025, wobei die beiden aufkommensstärksten Steuerarten, die Erbschaftsteuer und die Grunderwerbsteuer, jeweils ein moderates Plus aufwiesen.

Verteilung auf die Gebietskörperschaften

Die Einnahmen des Bundes nach Bundesergänzungszuweisungen gingen im Berichtsmonat kräftig um fast 13 Prozent im Vorjahresvergleich zurück. Dafür maßgeblich waren die Sondereffekte bei den Bundessteuern (s. o.). Daneben ergab sich bei den Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern ein geringfügiger Rückgang trotz leicht ansteigendem Aufkommen der Gemeinschaftsteuern insgesamt. Dies geht auf die Umsatzsteuerverteilung zurück und hierbei auf die Änderungen bei den Festbeträgen, die gemäß § 1 Abs. 2 und 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes an den Steuern vom Umsatz an die Länder und Gemeinden übertragen werden. Die Festbeträge lagen im Januar 2026 höher als im Vorjahresmonat, was für sich genommen den Anteil des Bundes am Umsatzsteueraufkommen senkt (s. a. Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im Januar 2026“). Darüber hinaus lagen die Eigenmittelabführungen der Europäischen Union, die aus dem Steueraufkommen des Bundes geleistet werden, höher als im Januar 2025 (vergleiche dazu Artikel zur Steuerschätzung Oktober 2025 im Monatsbericht November 2025). Die Zahlungen von Regionalisierungsmitteln an die Länder lagen etwas höher als im Vorjahresmonat, die Bundesergänzungszuweisungen niedriger.

Die Steuereinnahmen der Länder nach Bundesergänzungszuweisungen stiegen dagegen um rund 1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat an. Neben dem leichten Anstieg bei den Ländersteuern trug dazu auch die Umsatzsteuerverteilung bei. Ähnlich sah es beim Gemeindeanteil an den gemeinschaftlichen Steuern aus, der sogar recht deutlich um 6 Prozent im Vorjahresvergleich zulegte.

Umsatzsteuerverteilung im Januar 2026
BundLänderGemeinden

USt-Anteil gemäß § 1 FAG

52,8 Prozent45,2 Prozent2,0 Prozent

am Aufkommen (25.912 Mio. Euro)

13.685 Mio. Euro11.710 Mio. Euro517 Mio. Euro

Hinzu (+)/ab (-): Festbeträge gemäß FAG

-1.239 Mio. Euro+904 Mio. Euro+335 Mio. Euro

Anteil nach Festbeträgen

48,0 Prozent48,7 Prozent3,3 Prozent
12.447 Mio. Euro12.614 Mio. Euro852 Mio. Euro

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Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten

Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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Lohnsteuer

Das Aufkommen der Lohnsteuer stieg im Januar 2026 deutlich um rund 9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Das Kassenaufkommen im Januar ergibt sich überwiegend aus der Besteuerung der Lohnzahlungen für Dezember. Die recht kräftige Veränderungsrate dürfte somit maßgeblich auf die im Verlauf des vergangenen Jahres spürbaren Anstiege der gesamtwirtschaftlichen Bruttolöhne und -gehälter zurückzuführen sein. Daneben ist eine gewisse unterjährige Volatilität bei den Veränderungsraten ohnehin üblich. Hinsichtlich der weiteren Einnahmeentwicklung gehen vom Arbeitsmarkt überwiegend Signale aus, die eine schwächere Dynamik andeuten. So war die Erwerbstätigkeit zuletzt im Vorjahresvergleich rückläufig (s. a. Tabelle „Aktuelle Konjunkturindikatoren“) und Frühindikatoren deuten auf eine weiterhin vorsichtige Personalpolitik der Unternehmen hin. Die aus dem Lohnsteueraufkommen geleisteten Zahlungen an Kindergeld lagen im Januar 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um knapp 1 Prozent höher, was auf die Erhöhung des Kindergelds zum Jahresbeginn 2026 zurückzuführen ist.

Ertragsteuern

Bei der veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer wurde das Aufkommen im Januar 2026 durch die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für vergangene Zeiträume, insbesondere für die Jahre 2023 und 2024, bestimmt. In Monaten, in denen die Veranlagungstätigkeit maßgeblich ist für das Aufkommen, können sich u. a. in Abhängigkeit von Erklärungseingang und Bearbeitungsstand beträchtliche Aufkommensschwankungen sowohl unterjährig als auch im Vorjahresvergleich ergeben.

Im Berichtsmonat ergab sich bei der veranlagten Einkommensteuer gegenüber Januar 2025 ein merklicher Aufkommensrückgang um rund 14 Prozent. Dabei waren sowohl Nachzahlungen als auch Erstattungen für vergangene Zeiträume im Vorjahresvergleich rückläufig, Erstere allerdings (betragsmäßig) stärker. Das Niveau der nachträglichen Vorauszahlungen war zudem etwas niedriger als im Januar 2025. Aus dem Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer wurden im Januar 2026 knapp 8 Mio. Euro Forschungszulage ausgezahlt. Dies entspricht einer merklichen Steigerung gegenüber dem Vorjahresmonat, fällt jedoch für das Aufkommen aus dieser Steuerart kaum ins Gewicht.

Bei der Körperschaftsteuer war das Aufkommen im Januar 2026 im Vorjahresvergleich gar um rund 79 Prozent rückläufig. Hier waren die aus der Veranlagung resultierenden Nachzahlungen gegenüber Januar 2025 deutlich rückläufig, wohingegen sich die Erstattungen etwas erhöhten. Neben den üblichen Einnahmeschwankungen im Rahmen der Veranlagung dürfte bei der Entwicklung dieser Steuerart auch die schwache konjunkturelle Entwicklung insbesondere in der Industrie weiterhin eine Rolle spielen. An Forschungszulage wurden aus dem Aufkommen der Körperschaftsteuer knapp 89 Mio. Euro ausgezahlt, deutlich mehr als bei der veranlagten Einkommensteuer. Gegenüber dem Vorjahresmonat lag das Auszahlungsvolumen in einer ähnlichen Größenordnung.

Das Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag ging im Januar 2026 im Vorjahresvergleich moderat um rund 4 Prozent zurück. Neben einem Rückgang im Bruttoaufkommen war auch ein Anstieg der aus dem Aufkommen geleisteten Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern zu verzeichnen. Die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge lagen deutlicher, um rund 16 ½ Prozent, unterhalb des Niveaus im Vorjahresmonat. Das dürfte maßgeblich auf die Verringerung der Zinssätze – insbesondere für kurzfristige Einlagen – seit Mitte beziehungsweise Ende des Jahres 2024 zurückzuführen sein, die sich mit Verzögerung in der Aufkommensentwicklung bemerkbar machte. Allerdings lag das Januaraufkommen dieser Steuerart immer noch auf einem stark erhöhten Niveau im Vergleich zur langjährigen Betrachtung.

Steuern vom Umsatz

Das Aufkommen aus den Steuern vom Umsatz stieg gegenüber dem Vorjahresmonat moderat um 2 Prozent an. Aufgrund der recht hohen Volatilität des monatlichen Aufkommens lassen sich aus der Zuwachsrate im Januar aber kaum Schlussfolgerungen hinsichtlich der Entwicklung im weiteren Jahresverlauf ziehen. Die aktuellen gesamtwirtschaftlichen Indikatoren fallen noch verhalten aus: Die Einzelhandelsumsätze haben zuletzt stagniert, das Konsumklima hat sich zwar etwas erholt, liegt allerdings bislang weiterhin auf einem niedrigen Niveau.

Aktuelle Konjunkturindikatoren

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