Die Kreditaufnahme des Bundes dient der Finanzierung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen des Bundes. Sondervermögen werden unterschieden in solche Sondervermögen, die über den Bundeshaushalt oder andere Einnahmen mitfinanziert werden, und Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung: Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), Investitions- und Tilgungsfonds (ITF), Sondervermögen Bundeswehr (SV BW) und das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK). Die gesetzlichen Vorgaben zur Kreditaufnahme für die Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung werden durch die Errichtungsgesetze der jeweiligen Sondervermögen geregelt.
Die nachfolgenden Erläuterungen zur Kreditaufnahme des Bundes und der Sondervermögen beziehen sich
- erst auf den gesamten Kreditbestand des Bundes,
- nachfolgend auf den Kreditbestand des Bundes ohne Darlehensfinanzierung und
- anschließend auf den Kreditbestand des Bundes zur Darlehensfinanzierung.1
Im Folgenden werden die Begriffe „Kreditbestand“ sowie „Bruttokreditaufnahme“ verwendet. Kreditbestand beschreibt dabei das Gesamtvolumen der zum Berichtszeitpunkt aufgenommenen Kredite zu Nennwerten. Die Bruttokreditaufnahme entspricht dagegen dem Volumen der innerhalb des abgelaufenen Monats oder innerhalb des Jahres aufgenommenen Kredite zur Finanzierung des kassenwirksamen Anteils der Nettokreditaufnahme sowie zur Refinanzierung fällig werdender Kredite. Die Darstellung der Bruttokreditaufnahme zeigt die kassenwirksamen Beträge zum Verkauf und die monatlichen beziehungsweise jährlichen Anteile der periodengerecht berücksichtigten Stückzinsen, Agien und Disagien.
Mit Beginn des Jahres 2025 wurde die Veranschlagung und Buchung von Zinsausgaben und Krediteinnahmen auf eine periodengerechte Abbildung umgestellt. Für weitere Informationen hierzu wird auf den Artikel „Periodengerechte Zinsausgaben“ im Monatsbericht von Februar 2025 verwiesen.
Im Gegensatz zu den anderen Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung werden die Zinsen des SVIK vom Bundeshaushalt getragen. Ein Ausweis der dem SVIK zuzuordnenden Zinsen findet dementsprechend nur nachrichtlich statt.
Entwicklung des Kreditbestands des Bundes
Der Bund hatte am 31. Dezember 2025 einen Kreditbestand in Höhe von 1.793,9 Mrd. Euro. Der Kreditbestand erhöhte sich zum 31. Januar 2026 um 17,1 Mrd. Euro auf 1.811,0 Mrd. Euro. Diese Erhöhung resultierte aus einer Bruttokreditaufnahme im Volumen von 42,4 Mrd. Euro, denen Fälligkeiten im Volumen von 25,9 Mrd. Euro gegenüberstanden. Im Jahr 2026 wurden bis Ende Januar für Zinszahlungen aller auch in früheren Jahren aufgenommenen bestehenden Kredite saldiert 3,8 Mrd. Euro aufgewendet.
Im Januar 2026 wurden insgesamt 48,3 Mrd. Euro konventionelle Bundeswertpapiere emittiert. Diese verteilten sich auf 3,3 Mrd. Euro 30-jährige Bundesanleihen, 0,9 Mrd. Euro 15-/20-jährige Bundesanleihen2, 12,1 Mrd. Euro 10-jährige Bundesanleihen, 6,0 Mrd. Euro Bundesobligationen, 12,0 Mrd. Euro Bundesschatzanweisungen und 14,0 Mrd. Euro Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes. Im Januar 2026 wurden keine Grünen Bundeswertpapiere begeben.
Die Eigenbestände des Bundes an Bundeswertpapieren erhöhten sich im Januar 2026 um 5,9 Mrd. Euro auf 202,5 Mrd. Euro. Die Veränderung resultierte aus Sekundärmarktverkäufen in Höhe von 12,7 Mrd. Euro, denen Käufe in Höhe von 6,7 Mrd. Euro und die Erhöhung von Eigenbeständen um 12,0 Mrd. Euro gegenüberstanden. Ferner gab es Fälligkeiten im Eigenbestand in Höhe von 0,1 Mrd. Euro.
Zum Stichtag entfielen 96,4 Prozent des Kreditbestands auf den Bund ohne Darlehensfinanzierung, die restlichen 3,6 Prozent dienten der Darlehensfinanzierung.
Entwicklung des Kreditbestands des Bundes ohne Darlehensfinanzierung
Im Januar 2026 erfolgte eine Bruttokreditaufnahme für den Bund ohne Darlehensfinanzierung in Höhe von 42,4 Mrd. Euro. Außerdem wurden 25,9 Mrd. Euro fällige Kredite getilgt. Für Zinszahlungen der Kredite des Bundes ohne Darlehensfinanzierung wurden im Januar 2026 saldiert 3,8 Mrd. Euro aufgewendet.
Am 31. Januar 2026 betrug der Kreditbestand des Bundes ohne Darlehensfinanzierung insgesamt 1.746,6 Mrd. Euro. Folglich erhöhte sich dieser gegenüber dem 31. Dezember 2025 um 17,1 Mrd. Euro. Der Kreditbestand des Bundeshaushalts lag bei 1.633,3 Mrd. Euro und erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 11,5 Mrd. Euro. Der Kreditbestand des SV BW erhöhte sich im Januar 2026 um 0,6 Mrd. Euro auf 43,6 Mrd. Euro und der Kreditbestand des SVIK erhöhte sich im Januar 2026 um 4,9 Mrd. Euro auf 29,3 Mrd. Euro. Die Kreditbestände für den FMS für Kredite für Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 StFG (22,5 Mrd. Euro), für den WSF für Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmen gemäß § 22 StFG (0,7 Mrd. Euro) und für den ITF (17,3 Mrd. Euro) veränderten sich gegenüber dem 31. Dezember 2025 gar nicht oder nur sehr geringfügig.
Entwicklung des Kreditbestands des Bundes zur Darlehensfinanzierung
Im Januar 2026 erfolgten für den FMS zur Refinanzierung von Darlehen gemäß § 9 Abs. 5 StFG weder eine Bruttokreditaufnahme noch Tilgungen von Krediten. Auch für den WSF gab es im Januar 2026 zur Darlehensfinanzierung gemäß § 23 StFG weder eine Bruttokreditaufnahme noch Tilgungen. Der Kreditbestand belief sich damit per Ende Januar 2026 weiterhin auf 51,4 Mrd. Euro (FMS) beziehungsweise 13,0 Mrd. Euro (WSF). Am 31. Januar 2026 betrug der Gesamtbestand an Krediten zur Darlehensfinanzierung 64,4 Mrd. Euro.
Weitere Einzelheiten können folgenden Tabellen entnommen werden:
- Entwicklung des Kreditbestands des Bundes im Januar 2026,
- Entwicklung des Kreditbestands des Bundes ohne Darlehensfinanzierung im Januar 2026 und
- Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapieren im Januar 2026.
Im statistischen Anhang sind zusätzlich die beiden erstgenannten Tabellen mit Daten für den bisherigen Jahresverlauf, der nach Restlaufzeitklassen gruppierte Kreditbestand des Bundes sowie die nach Instrumentenart aufgegliederten Daten zum Kreditbestand des Bundes, zur Bruttokreditaufnahme des Bundes, zu den Tilgungen des Bundes und zu den Zinsen für die Kredite des Bundes enthalten.
Die Abbildung „Bruttokreditaufnahme und Kreditbestand des Bundes“ zeigt die Verteilung der Bruttokreditaufnahme und des Kreditbestands auf die Finanzierungsinstrumente. Den größten Anteil an der Bruttokreditaufnahme im laufenden Jahr stellten mit 13,4 Mrd. Euro beziehungsweise 31,6 Prozent die Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes dar, gefolgt von den 10-jährigen Bundesanleihen mit 10,8 Mrd. Euro beziehungsweise 25,4 Prozent.
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Mehr als 99 Prozent des Kreditbestands des Bundes sind in Form von Inhaberschuldverschreibungen verbrieft. Die konkreten Gläubiger sind dem Bund nicht bekannt.
Details zu den geplanten Emissionen und den Tilgungen von Bundeswertpapieren sind den Pressemitteilungen zum Emissionskalender zu entnehmen.3 Ferner werden auf der Internetpräsenz der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH nach jeder Auktion von Bundeswertpapieren die Auktionsergebnisse veröffentlicht.4
Entwicklung des Kreditbestands des Bundes ohne Darlehensfinanzierung im Januar 2026
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Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapieren im Januar 2026
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Fußnoten
- 1
Die Aufnahme von Krediten durch den Bund nach §§ 9 Abs. 5 und 23 Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) zur Weiterleitung in Form von Darlehen über FMS und WSF an Anstalten des öffentlichen Rechts (im Folgenden „Darlehensfinanzierung“) dient der Kostenersparnis durch die niedrigeren Refinanzierungskonditionen des Bundes.
- 2
Mit Beginn des Jahres 2026 hat der Bund sein Laufzeitenspektrum um 20-jährige Bundesanleihen erweitert. Diese werden von nun an gemeinsam mit den 15-jährigen Bundesanleihen ausgewiesen.
- 3
Internetseite der Finanzagentur: Emissionskalender
- 4
Internetseite der Finanzagentur: Emissionsergebnisse