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BMF-Monatsbericht März 2026

Inhalt

Kreditaufnahme des Bundes unter neuen fiskalpolitischen Rahmenbedingungen

20.03.2026
  • Das im März 2025 grundgesetzlich verankerte Finanzierungspaket schafft angesichts der notwendigen Investitionen zur Modernisierung und der erforderlichen Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands neue fiskalpolitische Handlungsspielräume für Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität sowie für verteidigungs- und sicherheitspolitische Ausgaben.
  • Der Bruttokreditbedarf des Bundes und seiner Sondervermögen wird in den nächsten Jahren merklich steigen und führt zu einem sichtbaren Ausbau der Finanzierungsaktivitäten.
  • Im aktuellen Jahr 2026 greift die Emissionsplanung des Bundes sowohl auf einen Ausbau der seit langem etablierten Finanzierungsinstrumente als auch auf den Einsatz neuer Instrumente zurück.
  • Aufgrund der exzellenten Bonität des Bundes und seines Status als Benchmark-Emittent können diese Instrumente zu den besten Konditionen im Euroraum begeben werden.

Neue fiskalpolitische Rahmenbedingungen

Mit der Grundgesetzänderung im März 2025 wird der für die Finanzierung der Investitionsoffensive sowie die Stärkung der Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit erforderliche fiskalpolitische Handlungsspielraum der Bundesrepublik Deutschland in den kommenden Jahren in signifikanter Weise erhöht. Bestandteile dieser Grundgesetzänderung sind das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK), die sogenannte Bereichsausnahme für verteidigungs- und sicherheitspolitisch begründete Ausgaben sowie die Ermöglichung eines strukturellen Neuverschuldungsspielraums für die Bundesländer.

Zur Finanzierung dieses Handlungsspielraums ist es notwendig, umfangreich und langfristig zusätzliche Kredite aufzunehmen. Dies stellt das Schuldenwesen des Bundes vor neue Herausforderungen.

Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)

Mit dem SVIK hat der Bund eine zusätzliche langfristige Finanzierungsgrundlage geschaffen.

Durch die Kreditermächtigung können über einen Bewilligungszeitraum von zwölf Jahren zusätzliche Investitionsmittel von bis zu 500 Mrd. Euro bereitgestellt werden und damit die Investitionen aus dem Kernhaushalt ergänzen. Die Mittel stehen in drei Säulen zur Verfügung:
1. Investitionen des Bundes (300 Mrd. Euro),
2. Zuführungen an die Länder und Kommunen (100 Mrd. Euro) sowie
3. Zusätzliche Mittel für den Klima- und Transformationsfonds (KTF; 100 Mrd. Euro). Die Kreditaufnahme zur Finanzierung der Ausgaben des SVIK liegt gemäß Art. 143h Grundgesetz außerhalb des Regelungskreises der Schuldenbremse.

Finanzierung und Mittelabfluss
Das Sondervermögen verfügt über eine eigene Kreditermächtigung in Höhe von 500 Mrd. Euro. Die Finanzierung des SVIK erfolgt gemeinsam mit der Kreditaufnahme für den Bundeshaushalt und andere Sondervermögen über Bundeswertpapiere. Die Kredite werden dem SVIK bedarfsgerecht zugeordnet und erst in dem Jahr aufgenommen, in dem die Ausgaben tatsächlich getätigt werden. Auf diese Weise partizipiert das SVIK Jahr für Jahr gemäß seinem Investitionsvolumen proportional an sämtlichen Begebungen des Bundes am Primärmarkt. Die entstehenden Zinskosten trägt im Unterschied zu anderen Sondervermögen nicht das SVIK selbst, sondern der Bundeshaushalt. Hierdurch kann das gesamte Volumen von 500 Mrd. Euro in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands investiert werden.

Mehrjährige Planung
Das SVIK erstreckt sich über einen Bewilligungszeitraum von zwölf Jahren. Die Planung der Programmausgaben erfolgt mehrjährig und wird in den Wirtschaftsplänen fortgeschrieben und konkretisiert. Für den KTF sieht der Rechtsrahmen jährliche Zuführungen von insgesamt 100 Mrd. Euro bis einschließlich 2034 vor. Dies erfolgt durch gleichmäßige jährliche Tranchen von 10 Mrd. Euro. Im Übrigen ist die für das SVIK zur Verfügung stehende Kreditermächtigung überjährig. Dadurch können nicht abgeflossene Investitionsmittel aus dem SVIK im Zuge der Haushaltsaufstellungsverfahren der darauffolgenden Haushalte grundsätzlich nachveranschlagt werden. Dadurch ist gewährleistet, dass die im SVIK vorgesehene Kreditermächtigung in Höhe von 500 Mrd. Euro – trotz möglicherweise verzögerten Mittelabflusses in einzelnen Jahren – in voller Höhe in Anspruch genommen werden kann.

Monitoring
Um eine möglichst zeitnahe, umfassende und effiziente Verwendung der Investitionsmittel aus dem SVIK zu gewährleisten, erarbeitet das BMF unter Einbindung der bewirtschaftenden Ressorts derzeit einen Monitoring-Mechanismus, durch den Fortschritte und Wirkungen der aus dem SVIK finanzierten Investitionsmittel über verschiedene Wirkungsebenen und entlang des Investitionszyklus aufbereitet und dargestellt werden. Dadurch können frühzeitig Investitionshemmnisse und -hürden identifiziert werden.

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Umsetzung im Rahmen der Emissionsplanung

Zur Finanzierung des Bruttokreditbedarfs greift das BMF in Zusammenarbeit mit der für das Schuldenwesen des Bundes zuständigen Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH im Wesentlichen auf die Begebung marktgängiger Bundeswertpapiere am Geld- und Kapitalmarkt zurück. Mit den zusätzlichen Investitionen in Verteidigung, Infrastruktur und Klimaneutralität steigt das Emissionsvolumen im Jahr 2026 auf rund 512 Mrd. Euro1; hinzu kommen Mittelaufnahmen über drei syndizierte Begebungen konventioneller Bundeswertpapiere. Im Jahr 2025 belief sich das Emissionsvolumen noch auf rund 425 Mrd. Euro. Die Ausweitung der Kreditaufnahme erfolgt insbesondere durch eine Hochskalierung des bewährten und erfolgreichen Kapitalmarktauftritts des Bundes. Die Abbildung verdeutlicht den skalierten Anstieg der Begebungsvolumen in einzelnen Laufzeitsegmenten.

Abbildung: ährliches Begebungsvolumen nach Wertpapiersegment und Emissionsverfahren (mehr in der Langbeschreibung) BildVergroessern
1 2026 als Planwert, Nennung entweder des Auktionsvolumen (innen) oder des Gesamtvolumens (oberhalb). Quelle:Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH

Eine relativ gleichmäßige, anteilige Erhöhung der Emissionsvolumen in den einzelnen Laufzeitsegmenten ist vor dem Hintergrund der Langfristigkeit der zusätzlichen Kreditfinanzierung von Verteidigungs- und Infrastrukturausgaben geboten und sinnvoll. Für die Emissionsplanung werden neben den Finanzierungskosten der einzelnen Laufzeitsegmente auch die erwartete Aufnahmebereitschaft durch Investoren berücksichtigt. Hinsichtlich der Emissionsplanung 2026 sind insbesondere folgende Aspekte hervorzuheben:

  • Kontrolliertes Kosten-Risiko-Bewusstsein bei der Wahl der Laufzeiten:
    • Bei Unverzinslichen Schatzanweisungen erfolgt die größte Ausweitung des Emissionsvolumens. Sie ermöglichen eine flexible Ausweitung des Finanzierungsvolumens und haben aktuell die geringsten Finanzierungskosten aller Bundeswertpapiere. Gleichzeitig erhöhen die kurzen Laufzeiten dieser Instrumente aber den Refinanzierungsbedarf im nächsten Jahr und verursachen dadurch ein höheres Refinanzierungsrisiko, als dies bei einer stärkeren Nutzung längerfristiger Finanzierungsinstrumente der Fall wäre. Bei einem Zinsanstieg können die zukünftigen Finanzierungskosten dann die Kosten einer längeren Finanzierung zu aktuellen Konditionen übersteigen. Die gewählte Ausweitung bei den Unverzinslichen Schatzanweisungen findet eine Balance zwischen diesen Kosten- und Risikoaspekten.
    • Im Segment der 30-jährigen Bundesanleihen entspricht das für das Jahr 2026 geplante Emissionsvolumen über Auktionen und Syndikate der Größenordnung des Vorjahrs. 30-jährige Bundesanleihen bieten dem Emittenten zwar die höchste Sicherheit über den Verlauf zukünftiger Kosten. Aufgrund der im Vergleich zu anderen Segmenten höheren Finanzierungskosten und des bereits historisch hohen Emissionsvolumens wurde im Jahr 2026 auf einen Ausbau der Emissionsaktivitäten in diesem Segment verzichtet.
    • Auf die weiteren Laufzeitsegmente teilt sich die Erhöhung des Begebungsvolumens, wie die obige Abbildung zeigt, breit und gleichmäßig auf.
  • Neue Benchmark-Laufzeit: Im Segment 15/20 Jahre ist die Neuemission der ersten 20‑jährigen Bundesanleihe mit Fälligkeit 15. Mai 2047 im Januar 2026 erfolgt. Dank einer breiten Nachfrage wurde ein Volumen von 6,5 Mrd. Euro begeben. Der Bund etabliert hierdurch eine weitere Benchmark-Laufzeit. Der 20-jährige Laufzeitpunkt ergänzt die Begebungsaktivitäten in der 15-jährigen Laufzeit und ermöglicht eine bessere Nutzung der Nachfragen durch Investoren und Investorinnen in diesem Bereich der Zinskurve.
  • Ausbau des Grünen Segments: Im Segment Grüner Bundeswertpapiere wird mit einem Begebungsvolumen in einer Spanne von 16 bis 19 Mrd. Euro geplant; dies beinhaltet ein Syndikat. Durch eine in dem genannten Volumen enthaltene syndizierte Neuemission der 15-jährigen Grünen Bundesanleihe mit Fälligkeit 15. Mai 2041 wird die Kurve Grüner Bundeswertpapiere weiter ausgebaut. Seit diesem Jahr erfolgt die Begebung Grüner Bundeswertpapiere unter einem aktualisierten Rahmenwerk („Green Bond Framework“). Das Rahmenwerk definiert die grünen Ausgaben, die sich den Emissionserlösen dieser Wertpapiere zuordnen lassen.

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Steigende Bundesschuld und Zinsausgaben

Aufgrund seiner hervorragenden Bonität und der international hohen Nachfrage nach Bundeswertpapieren verfügt der Bund über die niedrigsten Finanzierungskonditionen im Euroraum. Im Umfeld allgemein steigender Zinsen haben sich dabei aber auch die Zinskosten für den Bund in den vergangenen Jahren nach und nach erhöht. Im Niedrigzinsumfeld wurden Bundeswertpapiere bei teils negativen Renditen begeben, seitdem sind die Renditen deutlich gestiegen. Diese Bundeswertpapiere laufen nun aus und müssen sukzessive zu höheren Zinssätzen refinanziert werden. Für das aktuelle Jahr 2026 sind im Bundeshaushalt Zinsausgaben in Höhe von rund 30 Mrd. Euro veranschlagt.

Die Kreditfinanzierung zusätzlicher Investitionen und Verteidigungsausgaben wird die Bundesschuld weiter erhöhen und so auch zu zusätzlichen Zinsausgaben führen. In der mittelfristigen Finanzplanung aus dem Jahr 2025 sind für das Jahr 2029 Zinsausgaben von rund 66 Mrd. Euro vorgesehen.

Ein Anwachsen der Bundesschuld belastet naturgemäß zunächst die Verschuldungskennzahlen. Per 30. September 2025 belief sich die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote Deutschlands gemäß dem Statistischen Amt der Europäischen Union Eurostat auf 63 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Diese Quote dürfte in den kommenden Jahren ansteigen. Um diesem Trend entgegenzuwirken, ist es wichtig, dass die Bundesregierung den fiskalischen Impuls durch zusätzliche öffentliche Investitionen um komplementäre wirtschaftspolitische Impulse insbesondere zum Anreiz privater Investitionen ergänzt hat, die das Wirtschaftswachstum ebenfalls positiv beeinflussen. Die mit dem Finanzierungspaket ermöglichten Investitionen stärken die mittelfristigen Wachstumsperspektiven und können so zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beitragen. Höheres Wirtschaftswachstum dämpft den Anstieg der Schuldenstandsquote beziehungsweise kann auf mittlere Sicht sogar zu einem Sinken dieser führen.

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Fazit

Die im März 2025 geschaffenen finanzpolitischen Rahmenbedingungen erhöhen den fiskalpolitischen Handlungsspielraum Deutschlands signifikant. Die zusätzliche Kreditfinanzierung verursacht auch Herausforderungen für das Schuldenmanagement des Bundes. Diesen Herausforderungen lässt sich auf Basis einer breiten Auswahl an Finanzierungsinstrumenten in geeigneter Weise begegnen. Insgesamt wird das Begebungsvolumen aller Bundeswertpapiere merklich erhöht. Auf Basis der Portfoliostrategie für das Jahr 2026 werden die etablierten Laufzeitsegmente skaliert und mit einer 20-jährigen konventionellen Bundesanleihe und einer 15-jährigen Grünen Bundesanleihe um zwei neue Instrumente erweitert. Wie in jedem Jahr wird angestrebt, die Finanzierung der Bundesschuld möglichst kostengünstig und risikoarm zu gestalten. Mit dem erweiterten fiskalpolitischen Spielraum einen spürbaren Anstieg des Wirtschaftswachstums zu bewirken, ist ein wesentliches Ziel und eine hohe Priorität der Bundesregierung.

Fußnoten

1
Neben der Refinanzierung von Fälligkeiten ergibt sich der Bedarf im Wesentlichen aus rund 98,0 Mrd. Euro Nettokreditaufnahme für den Bundeshaushalt (inklusive Bereichsausnahme), 25,5 Mrd. Euro für das Sondervermögen Bundeswehr und 58,1 Mrd. Euro für das SVIK.