- Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Familien künftig nach der Geburt eines Kindes das Kindergeld antragslos erhalten sollen, ohne selbst gegenüber der Familienkasse tätig werden zu müssen.
- Werdenden Eltern, die demnächst ihr erstes Kind erwarten, wird empfohlen, frühzeitig dem Bundeszentralamt für Steuern ihre IBAN mitzuteilen – entweder über das Portal ELSTER oder über die App IBAN+ –, um die Auszahlung zu erleichtern.
- Das antragslose Kindergeld ist eine große Entlastung für Familien in der Zeit nach der Geburt, in der das Kind die Hauptrolle spielt. Sie ist ein wichtiger Baustein zum Bürokratieabbau und ein weiterer Schritt hin zu einem modernen Staat.
Vereinfachung der Auszahlung
Das Kindergeld ist eine der wichtigsten und bekanntesten Leistungen für Familien in Deutschland. Es wird monatlich in Höhe von aktuell 259 Euro pro Kind als Steuervergütung gezahlt. Ausgezahlt wird das Kindergeld von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Seit dem Jahr 2024 ist es Eltern bereits möglich, vorausgefüllte Anträge für das Kindergeld zu nutzen. Dazu erhalten sie nach der Geburt ihres Kindes ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Dieses Verfahren soll für Eltern nun noch deutlich vereinfacht werden.
Die Bundesregierung hat am 18. März 2026 den Gesetzentwurf des BMF zur antragslosen Auszahlung des Kindergelds beschlossen. Das parlamentarische Verfahren folgt. Das Gesetz soll im Jahr 2027 in Kraft treten; die Auszahlung ohne Antrag wird dann in zwei Stufen im Laufe des Jahres 2027 möglich sein.
Das neue Verfahren im Detail
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt für jedes in Deutschland neugeborene Kind eine Steuer-ID. Die Information über die Geburt erhält das BZSt von den Standesämtern über die Meldebehörden. Anschließend informiert es die Familienkasse über die Geburt. Für die automatische Auszahlung genügt künftig das Vorliegen einer IBAN. Wenn die Kontoverbindung bekannt ist, kann die Auszahlung starten.
Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen
Die Familienkasse prüft anhand der ihr vorliegenden Daten, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Auch beim antragslosen Kindergeld kommen die etablierten und ständig weiterentwickelten Mechanismen, um ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen zu verhindern, zur Anwendung.
Die Familienkasse bedient sich verschiedener Datenübermittlungen zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen. Somit wird das Once-Only-Prinzip umgesetzt: Daten müssen gegenüber der Verwaltung nur einmal angegeben werden. Das bringt erhebliche Erleichterungen für hunderttausende Eltern.
Vorgehensweise bei fehlenden Daten
Soweit die Voraussetzungen für eine antragslose Auszahlung des Kindergelds nicht vorliegen, erhalten die Eltern auch zukünftig ein Begrüßungsschreiben. Wenn der Familienkasse einzelne Daten (z. B. eine Bankverbindung) nicht bekannt sind, können diese Angaben auch weiterhin im vorausgefüllten Antrag ergänzt werden.
Wer erhält das antragslose Kindergeld?
Üblicherweise wenige Tage nach der Vergabe der Steuer-ID erhalten die Familien einen Brief von der Familienkasse: Entweder erhalten sie unmittelbar einen Kindergeldbescheid oder einen QR-Code, der zu einem vorausgefüllten Kindergeldantrag führt, bei dem sie die noch fehlenden Daten (z. B. eine IBAN) ergänzen können (sogenanntes Begrüßungsschreiben).
Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt. Häufig kommen beide Elternteile als Berechtigte in Betracht. Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Wenn das Kind in den gemeinsamen Haushalt beider Eltern aufgenommen wurde, haben diese bisher untereinander den vorrangig Berechtigten bestimmt und dies der Familienkasse im Antrag mitgeteilt. Da die Eltern künftig für die antragslose Kindergeldauszahlung überhaupt nicht mehr aktiv werden, ist es unvermeidlich, dass die Familienkasse für sie eine Auswahl trifft.
Die Berechtigtenauswahl durch die Familienkasse ist dabei lediglich als Vorschlag zu verstehen, damit möglichst viele Familien schnell nach der Geburt erreicht werden und von der Antragstellung entlastet werden. Sollte die Familie mit der Auswahl der Familienkasse nicht einverstanden sein, kann sie ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft von der Auswahl der Familienkasse abweichen.
Berechtigtenauswahl
Die Familienkasse wird einen Elternteil auswählen. Dies wird immer ein Elternteil sein, der gemeinsam mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Die Familienkasse orientiert sich daher primär an den Daten der Einwohnermeldeämter. Wenn ein Elternteil bereits Kindergeld für ein älteres Kind erhält, wird auch das Kindergeld für das neugeborene Kind an diesen Elternteil ausgezahlt. Wenn bei erstgeborenen Kindern beide Elternteile in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben, aber nur von einem Elternteil eine Bankverbindung bekannt ist, wird die Familienkasse diese Person auswählen. Wenn von beiden Elternteilen eine Bankverbindung bekannt ist, wird die Mutter ausgewählt.
Umsetzung in zwei Stufen
Die Auszahlung ohne Antrag wird in zwei Stufen im Laufe des Jahres 2027 möglich sein:
- In einer ersten Stufe soll das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bisher das Kindergeld erhält.
- In einer zweiten Stufe soll auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Die Voraussetzungen dafür sind, dass
- mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt,
- von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und
- mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.
Umsetzungstermine
- In einer ersten Stufe startet im Frühjahr 2027 die Auszahlung für Neugeborene in Familien, die bereits ein älteres Kind haben, für das sie Kindergeld erhalten, und ein weiteres Kind bekommen. Denn hier liegen der Familienkasse alle wesentlichen Daten bereits vor.
- In der zweiten Stufe gegen Ende des Jahres 2027 wird die automatische Auszahlung auf alle Neugeborenen ausgeweitet, also auch auf Erstgeborene.
Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens kann die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die erforderlichen Anpassungen am IT-Verfahren voraussichtlich bis März 2027 umsetzen. Dann können die Daten der Eltern, die der Familienkasse bereits von älteren Kindern bekannt sind, automatisiert wiederverwendet werden, wenn die Familie ein weiteres Kind bekommt. In diesen Fällen ist die frühzeitige automatische Kindergeldauszahlung möglich, ohne dass das Risiko einer Fehlzahlung eingegangen werden muss.
Da bei erstgeborenen Kindern nicht auf vorliegende Daten der Eltern zurückgegriffen werden kann und auch die Anspruchsprüfung der Eltern gewissenhaft erfolgen muss, genügen die der Familienkasse bekannten Daten (noch) nicht für eine antragslose Kindergeldfestsetzung. Um ungerechtfertigte Auszahlungen und damit verbundene Kindergeldrückforderungen von Beginn an zu vermeiden, sind für die Anspruchsprüfung die Etablierung beziehungsweise Erweiterung von Datenabrufen erforderlich, für die der Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen schaffen soll. Die Anpassungen an den Schnittstellen der zwischenbehördlichen IT-Verfahren werden voraussichtlich ab November 2027 abgeschlossen sein.
Fazit und Ausblick
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird nun zunächst im Deutschen Bundestag beraten. Anschließend muss der Bundesrat zustimmen.
Für Familien bedeutet das antragslose Kindergeld einen echten Servicegewinn. Leistungen werden proaktiv gewährt, Fehlerquellen durch unvollständige Anträge entfallen und Auszahlungen erfolgen zuverlässig. Gerade in einer sensiblen Phase rund um Geburt und Familiengründung entsteht so eine spürbare Entlastung für Familien und Vertrauen in eine moderne digitale Verwaltung.