Die Kreditaufnahme des Bundes dient der Finanzierung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen des Bundes. Sondervermögen werden unterschieden in solche Sondervermögen, die über den Bundeshaushalt oder andere Einnahmen mitfinanziert werden, und Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung: Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), Investitions- und Tilgungsfonds (ITF), Sondervermögen Bundeswehr (SV BW) und das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK). Die gesetzlichen Vorgaben zur Kreditaufnahme für die Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung werden durch die Errichtungsgesetze der jeweiligen Sondervermögen geregelt.
Die nachfolgenden Erläuterungen zur Kreditaufnahme des Bundes und der Sondervermögen beziehen sich
- erst auf den gesamten Kreditbestand des Bundes,
- nachfolgend auf den Kreditbestand des Bundes ohne Darlehensfinanzierung und
- anschließend auf den Kreditbestand des Bundes zur Darlehensfinanzierung.1
Im Folgenden werden die Begriffe „Kreditbestand“ sowie „Bruttokreditaufnahme“ verwendet, Kreditbestand beschreibt dabei das Gesamtvolumen der zum Berichtszeitpunkt aufgenommenen Kredite zu Nennwerten. Die Bruttokreditaufnahme entspricht dagegen dem Volumen der innerhalb des abgelaufenen Monats oder innerhalb des Jahres aufgenommenen Kredite zur Finanzierung des kassenwirksamen Anteils der Nettokreditaufnahme sowie zur Refinanzierung fällig werdender Kredite. Die Darstellung der Bruttokreditaufnahme zeigt die kassenwirksamen Beträge zum Verkauf und die monatlichen beziehungsweise jährlichen Anteile der periodengerecht berücksichtigten Stückzinsen, Agien und Disagien.
Im Gegensatz zu den anderen Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung werden die Zinsen des SVIK vom Bundeshaushalt getragen. Ein Ausweis der dem SVIK zuzuordnenden Zinsen findet dementsprechend nur nachrichtlich statt.
Entwicklung des Kreditbestands des Bundes
Der Bund hatte am 31. Dezember 2025 einen Kreditbestand in Höhe von 1.793,9 Mrd. Euro. Der Kreditbestand erhöhte sich zum 28. Februar 2026 um 21,3 Mrd. Euro auf 1.815,1 Mrd. Euro. Diese Erhöhung resultierte aus einer Bruttokreditaufnahme im Volumen von 90,9 Mrd. Euro, denen Fälligkeiten im Volumen von 71,1 Mrd. Euro gegenüberstanden. Im Jahr 2026 wurden bis Ende Februar für Zinszahlungen aller auch in früheren Jahren aufgenommenen bestehenden Kredite saldiert 6,9 Mrd. Euro aufgewendet.
Im Februar 2026 wurden insgesamt 44,0 Mrd. Euro konventionelle Bundeswertpapiere emittiert. Diese verteilten sich auf 2,2 Mrd. Euro 30-jährige Bundesanleihen, 8,3 Mrd. Euro 15-/20-jährige Bundesanleihen, 5,5 Mrd. Euro 10-jährige Bundesanleihen, 4,0 Mrd. Euro 7-jährige Bundesanleihen, 5,0 Mrd. Euro Bundesobligationen, 6,0 Mrd. Euro Bundesschatzanweisungen und 13,0 Mrd. Euro Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes. Darüber hinaus wurden im Februar 2026 Grüne Bundeswertpapiere in Höhe von 1,4 Mrd. Euro begeben.
Die Eigenbestände des Bundes an Bundeswertpapieren verringerten sich im Februar 2026 um 3,7 Mrd. Euro auf 198,8 Mrd. Euro. Die Veränderung resultierte aus Sekundärmarktverkäufen in Höhe von 22,4 Mrd. Euro, denen Käufe in Höhe von 10,2 Mrd. Euro und die Erhöhung von Eigenbeständen um 8,9 Mrd. Euro gegenüberstanden. Ferner gab es Fälligkeiten im Eigenbestand in Höhe von 0,3 Mrd. Euro.
Zum Stichtag entfielen 96,5 Prozent des Kreditbestands auf den Bund ohne Darlehensfinanzierung, die restlichen 3,5 Prozent dienten der Darlehensfinanzierung.
Entwicklung des Kreditbestands des Bundes ohne Darlehensfinanzierung
Im Februar 2026 erfolgte eine Bruttokreditaufnahme für den Bund ohne Darlehensfinanzierung in Höhe von 48,5 Mrd. Euro. Außerdem wurden 45,2 Mrd. Euro fällige Kredite getilgt. Für Zinszahlungen der Kredite des Bundes ohne Darlehensfinanzierung wurden im Februar 2026 saldiert 3,0 Mrd. Euro aufgewendet.
Am 28. Februar 2026 betrug der Kreditbestand des Bundes ohne Darlehensfinanzierung insgesamt 1.750,7 Mrd. Euro. Folglich erhöhte sich dieser gegenüber dem 31. Januar 2026 um 4,2 Mrd. Euro. Der Kreditbestand des Bundeshaushalts lag bei 1.634,1 Mrd. Euro und erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 0,8 Mrd. Euro. Der Kreditbestand des SV BW erhöhte sich im Februar 2026 um 0,5 Mrd. Euro auf 44,2 Mrd. Euro und der Kreditbestand des SVIK erhöhte sich um 2,8 Mrd. Euro auf 32,1 Mrd. Euro. Die Kreditbestände für den FMS für Kredite für Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 StFG (22,5 Mrd. Euro), für den WSF für Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmen gemäß § 22 StFG (0,7 Mrd. Euro) und für den ITF (17,3 Mrd. Euro) veränderten sich gegenüber dem 31. Januar 2026 gar nicht oder nur sehr geringfügig.
Entwicklung des Kreditbestands des Bundes zur Darlehensfinanzierung
Im Februar 2026 erfolgte für den FMS zur Refinanzierung von Darlehen gemäß § 9 Abs. 5 StFG keine Bruttokreditaufnahme sowie keine Tilgung von Krediten. Auch für den WSF gab es im Februar 2026 zur Darlehensfinanzierung gemäß § 23 StFG weder eine Bruttokreditaufnahme noch Tilgungen. Der Kreditbestand belief sich damit per Ende Februar 2026 weiterhin auf 51,4 Mrd. Euro (FMS) beziehungsweise 13,0 Mrd. Euro (WSF). Am 28. Februar 2026 betrug der Gesamtbestand an Krediten zur Darlehensfinanzierung 64,4 Mrd. Euro.
Weitere Einzelheiten können folgenden Tabellen entnommen werden:
- Entwicklung des Kreditbestands des Bundes im Februar 2026,
- Entwicklung des Kreditbestands des Bundes ohne Darlehensfinanzierung im Februar 2026 und
- Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapieren im Februar 2026.
Im statistischen Anhang sind zusätzlich die beiden erstgenannten Tabellen mit Daten für den bisherigen Jahresverlauf, der nach Restlaufzeitklassen gruppierte Kreditbestand des Bundes sowie die nach Instrumentenart aufgegliederten Daten zum Kreditbestand des Bundes, zur Bruttokreditaufnahme des Bundes, zu den Tilgungen des Bundes und zu den Zinsen für die Kredite des Bundes enthalten.
Die Abbildung „Bruttokreditaufnahme und Kreditbestand des Bundes“ zeigt die Verteilung der Bruttokreditaufnahme und des Kreditbestands auf die Finanzierungsinstrumente. Den größten Anteil an der Bruttokreditaufnahme im laufenden Jahr stellten mit 27,2 Mrd. Euro beziehungsweise 30,0 Prozent die Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes dar, gefolgt von den 10-jährigen Bundesanleihen mit 18,5 Mrd. Euro beziehungsweise 20,3 Prozent.
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Mehr als 99 Prozent des Kreditbestands des Bundes sind in Form von Inhaberschuldverschreibungen verbrieft. Die konkreten Gläubiger sind dem Bund nicht bekannt.
Details zu den geplanten Emissionen und den Tilgungen von Bundeswertpapieren sind den Pressemitteilungen zum Emissionskalender zu entnehmen.2 Ferner werden auf der Internetpräsenz der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH nach jeder Auktion von Bundeswertpapieren die Auktionsergebnisse veröffentlicht.3
Entwicklung des Kreditbestands des Bundes ohne Darlehensfinanzierung im Februar 2026
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Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapiere im Februar 2026
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Fußnoten
- 1
Die Aufnahme von Krediten durch den Bund nach §§ 9 Abs. 5 und 23 Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) zur Weiterleitung in Form von Darlehen über FMS und WSF an Anstalten des öffentlichen Rechts (im Folgenden „Darlehensfinanzierung“) dient der Kostenersparnis durch die niedrigeren Refinanzierungskonditionen des Bundes.
- 2
Internetseite der Finanzagentur: Emissionskalender
- 3
Internetseite der Finanzagentur: Emissionsergebnisse