Rückblick auf die Sitzungen der Eurogruppe und des ECOFIN-Rats am 16. und 17. Februar 2026 in Brüssel
Eurogruppe
Die Sitzung der Eurogruppe im regulären Format begann mit den Ratsempfehlungen zu den Eurozonenempfehlungen 2026, denen die Mitgliedstaaten in der Befassung zustimmten. Der den Ministerinnen und Ministern vorgelegte Entwurf beinhaltet zentrale politische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten des Euroraums. Aufgefordert werden die Mitgliedstaaten darin u. a. dazu, entschlossen die Erhöhung von Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems und der gesamten Wirtschaft anzugehen und gleichzeitig die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu wahren. Die Gewährleistung mittelfristig höherer Verteidigungsausgaben solle zudem über die Repriorisierung in den öffentlichen Haushalten erreicht werden.
Ein weiterer zentraler Punkt waren Fortschritte bei der Spar- und Investitionsunion durch die weitere Vertiefung und Integration der Kapitalmärkte. Ziel sei, Investitionen u. a. in Forschung und Innovation sowie europäische Scale-ups zu mobilisieren. Auch seien die Beseitigung von Binnenmarktbarrieren und die entschlossene Fortsetzung der Vereinfachung von Vorschriften und regulatorischen Anforderungen wichtige Handlungsfelder.
Der Präsident der Eurogruppe Kyriakos Pierrakakis machte anschließend deutlich, dass die Eurozonenempfehlungen 2026 in die künftigen politischen Diskussionen der Eurogruppe einfließen würden. Die formale Billigung des Entwurfs der Eurozonenempfehlungen durch die Ministerinnen und Minister erfolgte einen Tag später im Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN-Rat). Nach Indossierung durch den Europäischen Rat im März 2026 wird der Rat sie im Mai 2026 endgültig annehmen.
Danach gab es einen Austausch zur internationalen Rolle des Euros. Dabei stand die Frage nach der künftigen Rolle des Euros im internationalen Währungssystem angesichts der zunehmenden geopolitischen und ökonomischen Herausforderungen im Zentrum. Die Europäische Kommission führte in die Thematik ein und die Europäische Zentralbank (EZB) informierte anschließend über in ihrem Bereich liegende Möglichkeiten zur Stärkung der Rolle des Euros. Eine wichtige Rolle spiele dabei insbesondere die Wahrung der EZB als glaubhafte und vertrauenswürdige Institution und die Sicherstellung eines digital verwendbaren Euros.
Die Mitgliedstaaten waren sich einig, dass die internationale Rolle des Euros von Fortschritten bei der Spar- und Investitionsunion, der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der digitalen Finanzwirtschaft und von weiteren Vereinfachungen abhänge. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte in seinem Beitrag, dass insbesondere die Steigerung der Attraktivität des Euroraums für Investoren durch Fortschritte bei der Spar- und Investitionsunion, stabile Finanzen in allen Mitgliedstaaten, freien Handel und digitale Souveränität insbesondere auch im Zahlungsverkehr wichtig seien. Die Mitgliedstaaten waren sich einig, die internationale Rolle des Euros künftig als ein wichtiges Thema in der Eurogruppe weiterzuführen. Schwerpunkte sollen zunächst auf der Spar- und Investitionsunion und der digitalen Souveränität liegen.
Das Treffen der Eurogruppe im regulären Format endete unter dem Punkt „Verschiedenes“ mit der Ernennung des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe „Eurogruppe“, welche die Eurogruppe inhaltlich vorbereitet. Dabei wurde der amtierende Vorsitzende Tuomas Saarenheimo (Finnland) in seinem Amt bestätigt. Es ist seine vierte zweijährige Amtszeit, die zum 1. April 2026 beginnen wird.
Im inklusiven Format war der kanadische Finanzminister François-Philippe Champagne bei dem Tagesordnungspunkt zu den globalen Ungleichgewichten im Kontext geoökonomischer Risiken zu Gast. Neben dem kanadischen Finanzminister nahm auch die Vorsitzende der G7-Arbeitsgruppe zu globalen Ungleichgewichten Prof. Hélène Rey als Gastrednerin teil. Der Abbau der globalen Ungleichwichte ist ein Kernthema der französischen G7-Präsidentschaft. Die Mitgliedstaaten und Kanada stimmten zudem darin überein, ihre bereits sehr guten Wirtschaftsbeziehungen weiter vertiefen zu wollen.
Es bestand zudem Einigkeit, dass es bei exzessiven Ungleichgewichten nicht allein um Warenhandelsströme zwischen verschiedenen Staaten und Wirtschaftsräumen gehe, sondern um die gesamten finanziellen und wirtschaftlichen Verflechtungen. Auch bilde die Europäische Union (EU) nicht das Epizentrum der globalen Ungleichgewichte. Der Präsident der Eurogruppe Kyriakos Pierrakakis betonte im Anschluss, dass die Fortsetzung des Austauschs über die gemeinsamen Herausforderungen für wirtschaftlichen Wohlstand und Stabilität insbesondere im Kreis der G7 und G20 wichtig sei, um geoökonomische Risiken zu verringern.
Abschließend berichtete Bundesfinanzminister Lars Klingbeil über die Arbeiten der Initiative der Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande und Polen. Er stellte klar, dass es sich um ein informelles und temporäres Format handele, das Kompromisse und Lösungen für die aktuell dringenden Herausforderungen für die gesamte EU erleichtern und beschleunigen solle. Die EU werde weiterhin gemeinsam nach den rechtlich vorgegebenen Abläufen ihre Beschlüsse fassen. Themenschwerpunkte in der Gruppe der sechs Mitgliedstaaten seien die Stärkung der Souveränität, Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der EU.
Im Anschluss an die Sitzungen der Eurogruppe trafen sich die Ministerinnen und Minister noch zu einem informellen Abendessen. Thema war das globale Finanzsystem in einer Zeit der Asymmetrie, in das der US-amerikanische Ökonom Kenneth S. Rogoff als Gastredner einführte und sich mit den Mitgliedstaaten austauschte. Kenneth S. Rogoff stellte die Entwicklung von Währungen aus historischer und institutioneller Perspektive im Kontext erhöhter globaler und geopolitischer Unsicherheiten und signifikanter globaler Ungleichgewichte dar. Der kanadische Finanzminister nahm ebenfalls am Abendessen teil.
ECOFIN-Rat
Der öffentliche Teil der ECOFIN-Ratssitzung begann mit der Spar- und Investitionsunion und dem Maßnahmenpaket zur Stärkung der zusätzlichen Altersversorgung, das die Europäische Kommission Ende November 2025 vorgelegt hatte. Erstmalig im ECOFIN-Rat diskutiert wurden die Legislativvorschläge zur Änderung der Richtlinie zur Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (Institutions for Occupational Retirement Provision, IORP II) und zur Änderung der Verordnung zum Pan-European Personal Pension Product.
Die Europäische Kommission erklärte, dass der Fokus der Arbeiten ausschließlich auf den sogenannten ergänzenden Altersvorsorgeprodukten liege, also der betrieblichen und privaten Altersvorsorge, welche die gesetzlichen Rentensysteme in der Regel ergänzen. Laut der Europäischen Kommission nähmen aktuell lediglich rund 20 Prozent der EU-Bürgerinnen und -Bürger an einer betrieblichen Altersversorgung teil und nur etwa 18 Prozent besäßen ein privates Altersvorsorgeprodukt.
Die EZB begrüßte die Stärkung privater Altersversorgung angesichts des demografischen Wandels und betonte ebenfalls deren Beitrag zur Vertiefung der europäischen Kapitalmärkte und der langfristigen Finanzierung der Wirtschaft. In der anschließenden Diskussion begrüßten neben dem Bundesfinanzminister die Mehrheit der Mitgliedstaaten die Zielrichtung der Legislativvorschläge.
Der Bundesfinanzminister erklärte zudem, dass das vorgestellte Rentenpaket eine wichtige Säule der Spar- und Investitionsunion sei, und betonte in diesem Zusammenhang, dass bei dem Paket unnötige Verwaltungskosten vermieden und möglichst einfache und proportionale Regeln angestrebt werden sollten, die für Unternehmen und Aufsichtsbehörden leicht handzuhaben seien. Des Weiteren verwies er auf die jüngsten Reforminitiativen der Bundesregierung, die die gleichen Ziele verfolgen würden. Konkret nannte er die Ende 2025 verabschiedete Stärkung der betrieblichen Altersversorgung, durch welche die Verbreitung des Sozialpartnermodells mit reiner Beitragszusage befördert werde, und die Überarbeitung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, bei der künftig auf einfache und kosteneffiziente kapitalgedeckte Vorsorgeprodukte gesetzt werden werde. Ebenso nannte er die Frühstart-Rente als wichtige Unterstützung junger Menschen beim Aufbau ihrer privaten Altersvorsorge.
Mehrere Mitgliedstaaten warnten vor zusätzlichen Bürokratielasten durch die Überarbeitung der Regeln für die betriebliche Altersvorsorge, insbesondere für kleinere Einrichtungen, und forderten eine strikte Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Der Grundsatz der Mindestharmonisierung wurde von einigen Mitgliedstaaten nochmals explizit betont. Fast alle wortnehmenden Mitgliedstaaten äußerten zudem in Bezug auf die PEPP-Verordnung Vorbehalte gegen eine Verankerung steuerlicher Bestimmungen im Gesetzestext und betonten, dass Steuerpolitik ausschließlich in nationaler Zuständigkeit liege. Mehrere Mitgliedstaaten betonten die Notwendigkeit der Beibehaltung der klaren Trennung zwischen betrieblichen und privaten Pensionsprodukten.
Die zyprische Ratspräsidentschaft schlussfolgerte am Ende der Diskussion, dass der Ausbau und die Verbesserung der zusätzlichen Altersvorsorge dazu beitragen könnten, die Kapitalmärkte der EU zu vertiefen und das Wirtschaftswachstum zu steigern. Sie kündigte an, dass das Paket daher zügig zu verhandeln sei. Nationale Kompetenzen sollten beachtet werden.
Im Anschluss standen die aktuellen Legislativvorschläge im Finanzdienstleistungsbereich auf der Tagesordnung. Dabei unterrichteten die zyprische Ratspräsidentschaft und die Europäische Kommission wie üblich die Ministerinnen und Minister über den Stand der aktuellen Gesetzgebungsvorschläge im Finanzdienstleistungsbereich.
Der nicht-öffentliche Teil des Treffens begann mit zwei EU-Haushaltsthemen: Zuerst wurden die Ratsempfehlungen im Entlastungsverfahren der Kommission für den EU-Haushalt 2024 mit der notwendigen qualifizierten Mehrheit verabschiedet. Diese sehen vor, dem Europäischen Parlament gemäß Art. 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu empfehlen, der Europäischen Kommission die Entlastung zu erteilen. Grundlage für die Entlastungsempfehlung ist der Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs für das Jahr 2024, der im ECOFIN am 12. Dezember 2025 vorgestellt wurde.
Die zyprische Ratspräsidentschaft erklärte hierzu, dass der Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EU bestätige und in Bezug auf die Einnahmen ein uneingeschränktes Prüfungsurteil abgegeben habe. Allerdings sei aufgrund der Fehlerquote auf der Ausgabenseite das Prüfungsurteil für die traditionellen Haushaltsausgaben versagt und für die Ausgaben im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility, RRF) nur ein eingeschränktes Prüfungsurteil abgegeben worden. Positiv sei aber, dass die Fehlerquote gegenüber dem Vorjahr von 5,6 Prozent im Jahr 2023 auf 3,6 Prozent im Jahr 2024 zurückgegangen sei. Es gelte, die Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs zu berücksichtigen und die Fehlerquote weiter zu senken.
Einige Mitgliedstaaten erklärten wie schon im vergangenen Jahr, die Entlastungsempfehlungen nicht mittragen zu können, und verwiesen hierzu auf ihre gemeinsame Erklärung. Die Fehlerquote für das Jahr 2024 sei weiterhin zu hoch und befinde sich deutlich oberhalb der Wesentlichkeitsschwelle von 2 Prozent. Größere Anstrengungen seien notwendig, um deutliche Verbesserungen mit Blick auf Transparenz und Finanzmanagement erreichen zu können. Die Europäische Kommission bewertete den Rückgang der Fehlerquote als Erfolg und betonte, dass sich die Fehlerquote auf administrative Fehler und nicht auf Betrugsfälle beziehe.
Danach wurden die Schlussfolgerungen zu den Haushaltsleitlinien für das Jahr 2027 von den Ministerinnen und Ministern mit der erforderlichen Einstimmigkeit angenommen. Die Haushaltsleitlinien bilden ratsseitig den Auftakt für das Verfahren zur Aufstellung des kommenden EU-Haushalts. Mit ihnen formuliert der Rat seine Erwartungen an die Europäische Kommission bei der Aufstellung des EU-Haushalts und seine Prioritäten für die Haushaltsverhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Zahlen oder konkrete Mittelansätze sind nicht Gegenstand der Haushaltsleitlinien.
Eine inhaltliche Diskussion gab es zu den Haushaltsleitlinien erwartungsgemäß nicht. Die zyprische Ratspräsidentschaft stellte kurz den Inhalt der Leitlinien vor. Demnach sei das Haushaltsjahr 2027 als letztes Jahr unter dem laufenden mehrjährigen Finanzrahmen für die Verwirklichung der politischen Ziele der EU von entscheidender Bedeutung. Dies gelte insbesondere für die Unterstützung der Ukraine. Zudem seien die üblichen Forderungen des Rats in den Haushaltsleitlinien enthalten. Neben der Einhaltung der Haushaltsgrundsätze bedürfe es einer umsichtigen Haushaltsführung unter Wahrung ausreichender Spielräume für Unvorhergesehenes sowie der Bereitstellung hinreichender Zahlungsmittel für eine erfolgreiche Umsetzung der Programme.
Danach standen die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auf der Tagesordnung. Die Europäische Kommission gab erwartungsgemäß ein Update zur bisher erfolgten Unterstützung der Ukraine durch die EU und die Mitgliedstaaten. Dabei hob sie die Einigung von Rat und Europäischem Parlament beim Ukraine-Darlehen in Höhe von 90 Mrd. Euro hervor. Wichtig sei es, im April die erste Auszahlung zu ermöglichen. Das Darlehen decke allerdings nur zwei Drittel des ukrainischen Finanzierungsbedarfs für den Zeitraum 2026 bis 2027 ab. Daher müsse die weitere Finanzierung der Ukraine über die Beteiligung internationaler Partner sichergestellt werden. Der Großteil der Mitgliedstaaten sprach seine Unterstützung für das Ukraine-Darlehen und das 20. Sanktionspaket aus.
Im Anschluss informierte die Europäische Kommission über den aktuellen Umsetzungsstand der RRF. Mittlerweile seien 68 Prozent der Mittel ausgezahlt worden. Kürzlich hätten zudem Schweden, Irland und Deutschland einen Auszahlungsantrag eingereicht. Die Europäische Kommission erwarte erst im September eine große Menge an Auszahlungsanträgen und damit auch einen Schwerpunkt der Auszahlungen in Höhe von rund 112 Mrd. Euro im letzten Quartal 2026. Um die Durchführung zu vereinfachen, wurden die Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission zur frühzeitigen Zusammenarbeit mit ihr aufgefordert. Sie erinnerte daran, dass die Mitgliedstaaten angehalten seien, die Umsetzung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne (ARP) zügig anzugehen. Im Anschluss wurde zudem der Durchführungsbeschluss zur Änderung des nationalen ARP von Litauen angenommen.
Die Ministerinnen und Minister sprachen im Rahmen des Europäischen Semesters 2026 auch über den bereits in der Eurogruppe behandelten Entwurf der Ratsempfehlungen zu den Eurozonenempfehlungen 2026, die der Rat formal annahm. Der Vorsitzende des Wirtschafts- und Finanzausschusses und der Arbeitsgruppe „Eurogruppe“ teilte den Mitgliedstaaten einleitend mit, dass die Empfehlungen in den vorbereitenden Gremien eingehend beraten und gebilligt worden seien. Die Europäische Kommission habe nicht alle Änderungen der Mitgliedstaaten an den Empfehlungen akzeptiert. Der Rat habe daher seine abweichende Position in einer erklärenden Note erläutert. Darin werde auf das Eurogruppen-Statement zur Bankenunion von Juni 2022 und das darin vereinbarte konsensuale Vorgehen hinsichtlich weiterer Schritte zur Weiterentwicklung der Spar- und Investitionsunion verwiesen.
Beim letzten Tagesordnungspunkt ging es um die Umsetzung der wirtschaftspolitischen Steuerung im Zusammenhang mit der Verteidigungsfinanzierung. Österreich hatte zur Erhöhung seiner Verteidigungsausgaben als 17. Mitgliedstaat die Aktivierung der Nationalen Ausweichklausel im Stabilitäts- und Wachstumspakt beantragt. Die Europäische Kommission hatte anschließend eine Empfehlung für eine Ratsempfehlung vorgelegt, die in den vorbereitenden Gremien geeint wurde und im Rat von den Ministerinnen und Ministern angenommen wurde. Die Europäische Kommission führte zudem zum Thema Security Action for Europe aus. Hier solle die EU-Rüstungsindustrie insbesondere durch die gemeinsame Durchführung dringender Beschaffungsvorhaben gefördert werden. Dafür könne die EU ausnahmsweise und zeitlich begrenzt Darlehen von bis zu 150 Mrd. Euro aufnehmen und als Kredite weitergeben.