Katharina Wrohlich ist Professorin für Öffentliche Finanzen, Gender- und Familienökonomie an der Universität Potsdam und Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Ihre Forschungsschwerpunkte sind die Evaluation von Familien-, Steuer- und Sozialpolitik sowie Analysen von Gender Pay Gaps am Arbeitsmarkt.
Katharina Wrohlich ist seit 2002 am DIW Berlin tätig. Unter anderem war sie von 2012 bis 2016 stellvertretende Leiterin der Abteilung Staat. 2019 hat sie die Leitung der Forschungsgruppe Gender Economics übernommen. Sie promovierte 2007 an der Freien Universität Berlin. Zuvor studierte sie Volkswirtschaftslehre an der Universität Wien und an der Georgetown University in Washington, D. C. und war als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Münster am Institut für Finanzwissenschaft tätig.
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Frau Prof. Dr. Wrohlich, Sie sind Professorin für Öffentliche Finanzen, Gender- und Familienökonomie. Erklären Sie uns den Zusammenhang zwischen Familie, Geschlecht und Volkswirtschaft?
Ein sehr wichtiges Thema in der Volkswirtschaftslehre ist Ungleichheit – und die hat verschiedene Dimensionen, eine davon ist das Geschlecht. In der Forschungsgruppe Gender Economics, die ich hier im DIW Berlin leite, fokussieren wir uns auf geschlechtsspezifische Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland. Da geht es um den sogenannten Gender Pay Gap, also geschlechtsspezifische Unterschiede in der Bezahlung, Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung und in der Repräsentation in Führungspositionen. Hier wird auch der Zusammenhang mit der Familienökonomie klar: Mit der Phase der Familiengründung steigen die geschlechtsspezifischen Unterschiede am Arbeitsmarkt auf einmal stark an. Vor der Familiengründung ist der unbereinigte Gender Pay Gap beispielsweise relativ gering. Schließlich sind junge Frauen, die aus dem Bildungssystem in den Arbeitsmarkt eintreten, sehr gut ausgebildet – teilweise haben sie bessere Abschlüsse als ihre männlichen Kollegen.
Mit Beginn der Familiengründung unterbrechen Frauen dann aber nicht nur häufiger als Männer ihre Erwerbstätigkeit, sondern kehren danach auch zu großen Anteilen mit Teilzeitmodellen in den Arbeitsmarkt zurück und bleiben anschließend häufig sehr lange in Teilzeitbeschäftigung. Die Forschung hat inzwischen vielfach belegt: In Teilzeit macht man grundsätzlich deutlich seltener Karriere, auch wenn es der gleiche Beruf ist. Teilzeitbeschäftigten werden andere Aufgaben übertragen, Beförderungen werden seltener, die Frauen nehmen weniger an Weiterbildungen teil. Diese Phase der Teilzeit schafft natürlich oft auch eine langfristige Pfadabhängigkeit – durch den geringeren oder gänzlich fehlenden Karrierefortschritt ist die Rückkehr in Vollzeit nach vielen Jahren unattraktiver. Und es spielt sich in der Teilzeitphase eine bestimmte familieninterne Aufgabenteilung ein. Zudem arbeiten Frauen häufig in Bereichen, in denen die Arbeitsbedingungen schwierig sind – etwa im Gesundheitsbereich, oder in Bildung und Erziehung. Das ist für viele in Vollzeit zu belastend. Die hohen Teilzeitquoten von Frauen führen einerseits dazu, dass am Arbeitsmarkt das Arbeitskräftepotenzial nicht voll ausgeschöpft wird, und andererseits, dass Frauen ihre finanzielle Unabhängigkeit einbüßen. Das lässt sich beispielsweise daran ablesen, dass sie später deutlich häufiger von Altersarmut betroffen sind. Gleichzeitig möchte ich betonen: Auch für Frauen, die keine Kinder haben und nicht in diesem typischen familiären Kontext leben, finden wir in der Forschung immer noch geschlechtsspezifische Unterschiede im Vergleich zu ihren Kollegen. Die Familiengründung mit der damit einhergehenden klassischen Arbeitsteilung macht aber schon einen großen Teil aus.
Auch das Steuer- und Transfersystem hat einen Einfluss auf diese Dynamiken, womit wir bei den Öffentlichen Finanzen wären. Steuern, Sozialversicherung und Transferleistungen bestimmen stark die finanziellen Rahmenbedingungen, unter denen Paare die Entscheidung treffen, wie (bezahlte) Erwerbsarbeit einerseits und (unbezahlte) Sorgearbeit andererseits aufgeteilt wird. Die Bestimmungen dazu sind im Steuerrecht geschlechtsneutral formuliert, treffen aber in der Realität auf eine Gesellschaft, in der die Rollen zu Erwerbs- und Sorgearbeit je nach Geschlecht ungleich verteilt sind.
Steuerrecht ist also nicht geschlechtsneutral?
Unser Steuer- und Transfersystem wurzelt im Kern in einer Zeit, in der die Ehefrau wirtschaftlich abhängig von ihrem Ehemann war. Das sogenannte Ehegattensplitting gibt es beispielsweise seit den 1950er Jahren in Deutschland. Es passte zum Leitbild der Hausfrauenehe, das erst mit der großen Familienrechtsreform im Jahr 1977 zugunsten des partnerschaftlichen Prinzips aufgegeben wurde. Die Besteuerung von Ehepaaren wurde im Zuge dieser Reform jedoch nicht angepasst. In Kombination mit der beitragsfreien Mitversicherung für Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung und der steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus Minijobs setzt das Ehegattensplitting finanzielle Anreize für das „Zuverdienermodell“. Dabei handelt es sich um eine Arbeitsteilung, bei der typischerweise der Mann in Vollzeit mit deutlich höherem Einkommen arbeitet und die Frau sich der unbezahlten Sorgearbeit widmet, etwa für kleine Kinder oder auch pflegebedürftige Familienangehörige. Berufstätig ist sie dann oft nur in Teilzeit oder in geringfügiger Form.
Natürlich liegen all diesen Aspekten auch bestimmte gesellschaftliche Normen zugrunde. So wird von Müttern mit Kindern bis zu einem Alter von etwa zwölf Jahren in Deutschland in der Regel erwartet, sich der Kinderbetreuung zu widmen und der Erwerbsarbeit dafür nur in Teilzeit nachzugehen. Eine Änderung im Steuer- und Transfersystem, etwa durch eine Reform des Ehegattensplittings, könnte gesellschaftliche Normen vermutlich zu einem gewissen Grad verändern. Durch eine Reform hin zu einer stärkeren Individualisierung der Besteuerung würde in vielen Fällen das individuelle Netto-Einkommen des Ehemanns sinken und das der Ehefrau steigen. Das könnte Dynamiken zwischen den Geschlechtern verändern.
Wie misst man denn in der Wissenschaft die Wechselwirkung von Besteuerung und Erwerbsentscheidungen von Männern und Frauen?
Methodisch gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen gibt es die Ex-Post-Evaluation von Reformen: Man betrachtet eine Reform im Nachhinein und analysiert, wie und ob sie das Verhalten der Menschen verändert hat. Dafür gibt es schöne Beispiele aus Schweden, wo in den 1970er-Jahren von einem System der gemeinsamen Veranlagung von Eheleuten auf ein eher individualisiertes Steuersystem gewechselt wurde. Die Evaluationen dieser Reform zeigen, dass die Erwerbsbeteiligung der Frauen nach dem Wechsel gestiegen ist.
Zweitens können Simulationsmodelle verwendet werden. Dabei werden auf Basis repräsentativer Mikrodaten, die Informationen zu den tatsächlichen Bruttostundenlöhnen und Arbeitszeiten von Personen enthalten, eine Nutzenfunktion geschätzt und Parameter für Einkommen und Freizeit identifiziert. Dann verändert man per Simulation die Nettoeinkommen der Individuen bei verschiedenen Erwerbsumfängen (z. B. bei geringfügiger Beschäftigung, Teilzeit- und Vollzeiterwerbstätigkeit) und berechnet dann auf Basis der geschätzten Parameter, wie sich die Arbeitsangebotsentscheidung aufgrund der Einkommensänderung verändert. Studien dieser Art zeigen ebenfalls, dass Reformen hin zu einer eher individuell ausgerichteten Besteuerung positive Arbeitsangebotseffekte haben.
Drittens gibt es die Methode des sogenannten Umfrageexperiments oder Vignettenstudie. Man führt eine Befragung durch, bei der man den Befragten Vignetten, also knappe Beschreibungen einer hypothetischen Situation, vorlegt, und sie dann fragt, wie sie auf die beschriebene Situation reagieren würden.
Diese Methode habe ich beispielsweise für eine Studie angewendet, die ich jüngst für die Bertelsmann Stiftung durchgeführt habe. Dort ging es darum, herauszufinden, was Frauen im Alter von 45 bis 66 Jahren – also generell nach der Lebensphase, in der sie kleine Kinder zu betreuen haben – mit Blick auf Arbeitszeitmodelle bewegt. Die Befragten wurden gebeten, sich in die Situation einer 47-jährigen Frau hineinzuversetzen, deren Ehemann in Vollzeit arbeitet. In verschiedenen Treatments, die je nach Steuersystem, Aufteilung der Sorgearbeit und der Kinderzahl variierten, wurden sie dann gebeten, anzugeben, welches Arbeitszeitmodell sie wählen würden.
Die Ergebnisse zeigen: Bei der Variante, in der die Individualbesteuerung vorausgesetzt wurde, wählten die Befragten deutlich häufiger eine höhere Arbeitszeit. Besonders interessant an den Ergebnissen dieser Vignettenstudie ist, dass die Größenordnung der geschätzten Arbeitsangebotseffekte der aus den oben genannten Simulationsstudien extrem ähnlich ist, obwohl es sich bei der Vignettenstudie um eine ganz andere methodische Vorgehensweise handelt.
Gehen wir etwas detaillierter auf das Ehegattensplitting ein. Wie stehen Sie als Ökonomin zu diesem Modell?
Die Splittingregelung bewirkt zunächst einmal, dass sich ein Paar insgesamt, also was das gemeinsame Einkommen betrifft, durch Heirat finanziell nicht schlechter stellen kann, in vielen Fällen sogar besser. Auf der Haushaltsebene betrachtet, ist die Splittingregelung also zumeist vorteilhaft. Auf individueller Ebene wirkt sich das bisherige Splittingmodell wie folgt aus: Durch die gemeinsame Besteuerung haben beide Ehepartner den gleichen Grenzsteuersatz. Für den Partner mit dem höheren Einkommen, also den Erstverdiener oder die Erstverdienerin, ergibt sich dadurch ein geringerer Grenzsteuersatz, als wenn er oder sie individuell besteuert werden würde. Der Partner mit dem geringeren Einkommen, also der Zweitverdiener oder die Zweitverdienerin, hat aber einen höheren Grenzsteuersatz als im Fall einer Individualbesteuerung. Das verschlechtert die finanziellen Anreize für die zweitverdienende Person, ihre Arbeitszeit auszuweiten. Wenn dann noch die besondere steuerliche Behandlung der Einkünfte aus Minijobs und die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung dazukommen, so ergibt sich an der Minijobgrenze ein starker Sprung in der Grenzbelastung, sodass die Ausweitung der Arbeitszeit über die Minijobgrenze hinaus finanziell unattraktiv ist.
Warum subventioniert der Staat diese ungleiche Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit? Diese Frage stellt sich umso deutlicher, wenn man berücksichtigt, dass das Ehegattensplitting für alle Ehepaare gilt – nicht nur für Paare mit betreuungsbedürftigen Kindern. Gleichzeitig passt das Modell nicht mehr zu den Realitäten des demografischen Wandels, der zu Fachkräftemangel und unbesetzten Stellen auf dem Arbeitsmarkt führt. Das erklärt auch die immer wieder vorgebrachte Kritik an diesen Teilen des deutschen Steuer- und Transfersystems, die nicht nur in Deutschland, sondern auch im internationalen Kontext immer wieder angesprochen wird, beispielsweise vom Internationalen Währungsfonds, der Europäischen Kommission oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Das Ehegattensplitting ist übrigens nicht die einzige Möglichkeit, Ehepaare gesetzeskonform zu besteuern. Es ist eine zulässige Art, Eheleute zu besteuern, aber es gibt noch viele andere Möglichkeiten. Ein Realsplitting mit Übertragungsbetrag in Höhe des Grundfreibetrags wäre beispielsweise ein solches Modell, bei dem private Unterhaltspflichten bis zu einer gewissen Grenze nach wie vor steuerlich berücksichtigt würden, aber die finanziellen Anreize zur Ausweitung der Erwerbstätigkeit für Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener gegenüber dem jetzigen Ehegattensplitting verbessert würden. Würde man gleichzeitig auch die Minijobs reformieren, wären die Arbeitsangebotseffekte sogar noch höher.