BMF-Monatsbericht April 2026

Inhalt

Steuereinnahmen im März 2026

21.04.2026

Entwicklung des Steueraufkommens

Steueraufkommen insgesamt

Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) sind im März 2026 um rund 3 ½ Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen (s. a. Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen“). Der Vorjahresvergleich ist jedoch durch Sondereffekte bei der Einfuhrumsatzsteuer und den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag überzeichnet. Ohne diese Effekte hätte sich rechnerisch ein leichtes Minus ergeben. Aufgrund des Zeitverzugs zwischen Steuerentstehung und Kassenwirksamkeit sind in den Aufkommensdaten für den März noch keine wesentlichen Auswirkungen des Iran-Kriegs enthalten (siehe auch Fokusartikel unten).

Den größten Anteil zum Steueraufkommen tragen die Gemeinschaftsteuern bei. Die Einnahmen aus diesen Steuern stiegen im März 2026 – maßgeblich durch Sondereffekte – um fast 4 ½ Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat an. Sowohl bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag als auch bei den Steuern vom Umsatz waren jeweils kräftige Aufkommenszuwächse zu verzeichnen (siehe Anmerkungen zu den Einzelsteuern unten). Die Lohnsteuereinnahmen wiesen eine ähnliche Steigerungsrate wie im Vormonat auf. Rückläufig im Vorjahresvergleich waren dagegen die Aufkommen aus der Körperschaftsteuer, der veranlagten Einkommensteuer und der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge. Während dies bei Letzterer am hohen Aufkommensniveau im Vorjahresmonat lag, dürften die Rückgänge bei den beiden erstgenannten Steuerarten auch die schwache Konjunktur der Vorjahre widerspiegeln.

Die Bundessteuern wiesen im Berichtsmonat einen Aufkommensrückgang um rund 4 ½ Prozent auf. Aufwärtsgerichtet blieb dabei vor allem die Einnahmeentwicklung bei der Versicherungsteuer, während Energie-, Tabak- und Stromsteuer Rückgänge aufwiesen, die bei Letzterer maßgeblich auf die Entlastungen durch die Stromsteuersenkung im Produzierenden Gewerbe zurückgingen.

Die Einnahmen aus den Ländersteuern erhöhten sich im Berichtsmonat im Vorjahresvergleich um fast 10 ½ Prozent. Die Grunderwerbsteuer wies dabei ihr höchstes monatliches Aufkommen seit dem Jahr 2022 auf, was die moderate Erholung auf dem Immobilienmarkt widerspiegeln dürfte.

Verteilung auf die Gebietskörperschaften

Die Einnahmen des Bundes nach Bundesergänzungszuweisungen waren im März 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um rund 3 ½ Prozent rückläufig. Dem Anstieg der Einnahmen aus den gemeinschaftlichen Steuern wirkten dabei vor allem im Vorjahresvergleich deutlich gestiegene EU-Eigenmittelabführungen (vergleiche dazu den Artikel zur Steuerschätzung Oktober 2025 im Monatsbericht November 2025), die aus dem Steueraufkommen des Bundes geleistet werden, sowie geringere Einnahmen aus den Bundessteuern entgegen.

Darüber hinaus ging der Anteil des Bundes am Aufkommen der Steuern vom Umsatz gegenüber dem Vorjahresmonat zurück (s. a. Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im März 2026“). Grund hierfür ist die Erhöhung der Festbeträge, die gemäß § 1 Abs. 2 und 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes an den Steuern vom Umsatz an die Länder und Gemeinden übertragen werden. Die Erhöhung liegt u. a. am FAG-Änderungsgesetz 2025, mit dem die Umsatzsteuer-Festbeträge der Gemeinden in den Jahren 2025 bis 2029 zulasten des Bundes erhöht werden, um diese für kommunale Steuermindereinnahmen durch das steuerliche Investitionssofortprogramm zu kompensieren.

Die Steuereinnahmen der Länder nach Bundesergänzungszuweisungen stiegen um rund 5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat an, wobei sich hier neben dem Anstieg der Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern auch die gestiegenen Ländersteuereinnahmen auswirkten. Der Gemeindeanteil an den gemeinschaftlichen Steuern erhöhte sich gegenüber dem Vorjahresmonat vor allem aufgrund der höheren Umsatzsteuerfestbeträge.

Umsatzsteuerverteilung im März 2026
BundLänderGemeinden
USt-Anteil gemäß § 1 FAG52,8 Prozent45,2 Prozent2,0 Prozent
am Aufkommen (26.215 Mio. Euro)13.845 Mio. Euro11.847 Mio. Euro523 Mio. Euro
Hinzu (+)/ab (-): Festbeträge gemäß FAG-1.239 Mio. Euro+904 Mio. Euro+335 Mio. Euro
Anteil nach Festbeträgen:48,1 Prozent48,6 Prozent3,3 Prozent
12.607 Mio. Euro12.751 Mio. Euro858 Mio. Euro

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Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten

Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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Lohnsteuer

Das Aufkommen der Lohnsteuer stieg im März 2026 um rund 4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat und legte damit in ähnlicher Größenordnung zu wie im Vormonat. Die vom Arbeitsmarkt ausgehenden Signale, vor allem die im Vorjahresvergleich sinkende Beschäftigung, deuten allerdings auf eine eher gedämpfte weitere Aufkommensdynamik hin (s. a. Tabelle „Aktuelle Konjunkturindikatoren“). Hinzu kommen die konjunkturellen Risiken durch den Krieg im Nahen und Mittleren Osten. Die aus dem Lohnsteueraufkommen („brutto“) geleisteten Zahlungen an Kindergeld lagen im März 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um rund 1 Prozent höher, was auf die Erhöhung des Kindergelds zum Jahresbeginn 2026 zurückzuführen war.

Ertragsteuern

Bei der veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer wurde im März 2026 jeweils die erste Vorauszahlungsrate für das laufende Jahr fällig. Diese Vorauszahlungen lagen jeweils leicht höher als im vorherigen Jahr. Aus der Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für vergangene Jahre resultierten bei beiden Steuerarten aber deutlich geringere Nachzahlungen für vergangene Zeiträume als im Vorjahresmonat und deutlich höhere Erstattungen. Zudem lagen die nachträglichen Vorauszahlungen für vergangene Zeiträume jeweils niedriger als im März 2025. All dies dürfte die schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung in den vergangenen Jahren widerspiegeln. Im Ergebnis ging das Aufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer um rund 4 Prozent gegenüber dem Aufkommen im März 2025 zurück, das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer sogar um rund 12 Prozent. Aus dem Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer wurden im März 2026 rund 9 Mio. Euro an Forschungszulage ausgezahlt, aus dem Aufkommen der Körperschaftsteuer rund 119 Mio. Euro. Beides entspricht kräftigen Steigerungen gegenüber dem Vorjahresmonat, fällt jedoch bei beiden Steuerarten weiterhin quantitativ nicht beziehungsweise nur begrenzt ins Gewicht.

Das Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag war im Berichtsmonat im Vorjahresvergleich durch einen Sondereffekt stark erhöht und stieg um rund 55 Prozent. Die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge fielen dagegen im März 2026 um fast 14 Prozent niedriger aus als im Vorjahresmonat. Der Vorjahresmonat wies allerdings ein sehr hohes Aufkommensniveau auf. In der langjährigen Betrachtung liegen die Einnahmen aus dieser Steuerart auch im März 2026 weiterhin auf einem sehr hohen Niveau, was wohl maßgeblich auf gestiegene Zinsen und Anlagevolumina sowie gegebenenfalls volatile Veräußerungserträge zurückzuführen ist. Statistische Informationen hierzu liegen nicht vor.

Steuern vom Umsatz

Das Aufkommen aus den Steuern vom Umsatz erhöhte sich aufgrund einer kassentechnischen Buchungsverschiebung gegenüber dem Vorjahresmonat um rund 14 ½ Prozent. Es kam bei der Einfuhrumsatzsteuer zu Aufkommensverschiebungen aus dem Februar 2026 in den Berichtsmonat in Höhe von rund 3,2 Mrd. Euro (siehe dazu den Artikel aus dem vorherigen Monatsbericht). Ohne diese Buchungsverschiebung hätte sich das Aufkommen nur sehr leicht um rund ½ Prozent erhöht. Die Aufkommensverschiebungen spiegeln sich in einem Anstieg der Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer von fast 44 Prozent wider. Ohne diese hätte sich hier ein Rückgang von rund 5 Prozent ergeben. Das von den Finanzverwaltungen der Länder erhobene Umsatzsteueraufkommen, das gemeinsam mit der Einfuhrumsatzsteuer die Steuern vom Umsatz bildet und von der Verschiebung nicht betroffen war, stieg im März 2026 moderat um rund 2 ½ Prozent an. Mit Blick auf die Entwicklung der Bemessungsgrundlagen fiel die Entwicklung der Einzelhandelsumsätze im Vorjahresvergleich zuletzt schwächer aus. Die Warenimporte, zentraler Anhaltspunkt für die Einfuhrumsatzsteuer, verzeichneten dagegen einen positiven Rückprall zum Vormonat (s. a. jeweils Tabelle „Aktuelle Konjunkturindikatoren“). Für die weitere Entwicklung der Steuern vom Umsatz wird u. a. zentral sein, ob und inwiefern die Verbraucherinnen und Verbraucher auf die gestiegene geopolitische Unsicherheit mit Konsumzurückhaltung reagieren.

Aktuelle Konjunkturindikatoren

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Fokusartikel: Einfluss gestiegener Kraftstoffpreise auf das Steueraufkommen

Aussagen zu den Effekten der gestiegenen Kraftstoffpreise auf das Steueraufkommen lassen sich auf Basis der vorliegenden Aufkommensdaten nicht treffen. Das Energie- und das Umsatzsteueraufkommen im März resultieren aus Verbräuchen beziehungsweise Käufen überwiegend im Januar und somit vor den erheblichen Preisanstiegen.

Auch wenn im Juni das Ergebnis der kassenmäßigen Steuereinnahmen für den Mai vorliegen wird, das sich auf Verbräuche beziehungsweise Käufe überwiegend aus dem März beziehen wird, werden sich keine eindeutigen Aussagen treffen lassen. Bei beiden Steuerarten liegt in der Statistik der kassenmäßigen Steuereinnahmen keine Aufteilung der entsprechenden Einnahmen auf Gütergruppen beziehungsweise einzelne Energieerzeugnisse vor. Ein nur auf den Anstieg der Kraftstoffpreise zurückgehender Effekt lässt sich aus dem jeweiligen Gesamtaufkommen aufgrund der zahlreichen anderen Einflussfaktoren nicht isolieren. In der amtlichen Umsatzsteuerstatistik, die erst mit einem erheblichen Zeitverzug vorliegen wird, erfolgt ebenfalls keine Aufteilung des Aufkommens nach Gütern. Die amtliche Energiesteuerstatistik für das Jahr 2026, welche auch versteuerte Mengen von Kraftstoffen darstellt, wird voraussichtlich Mitte 2027 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.

Daher kann die Auswirkung von Preisänderungen bei Kraftstoffen auf das kassenmäßige Steueraufkommen nur anhand von modellmäßigen Abschätzungen eingeordnet werden. Dabei ist zu bedenken, dass es sich bei der Energiesteuer um eine reine Mengensteuer handelt, die unabhängig von den Preisen ist, die an Tankstellen aufgerufen werden. Bei der Umsatzsteuer schlagen Preiserhöhungen dagegen zu Buche. Eine Umsatzsteuerbelastung ergibt sich aber nur für den privaten Endverbrauch, da die überwiegende Mehrzahl der Unternehmen ihre gezahlte Umsatzsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzugs wiedererhält. Dies ist insbesondere bei Diesel relevant, wo ein beträchtlicher Teil der verbrauchten Mengen auf den Unternehmensverbrauch entfällt. Bei Benzin entfällt dagegen der ganz überwiegende Teil auf den Verbrauch der privaten Haushalte.

Eine illustrative Modellrechnung lässt sich auf Basis monatlicher Verbrauchsmengen von Benzin und Diesel aus der Vergangenheit durchführen. Darüber hinaus sind Annahmen zum Vorsteuerabzug nötig. Auf Basis bestehender Informationen des Statistischen Bundesamts lassen sich diese bei Benzin in Höhe von rund 5 Prozent und bei Diesel in Höhe von rund 60 Prozent verorten. Die durchschnittlichen Preisanstiege im Verlauf des Monats März bei Benzin von rund 23 Cent und bei Diesel von rund 40 Cent würden unter diesen Annahmen bereits bei einem moderaten Verbrauchsrückgang durch die höheren Preise (um -3 Prozent relativ zu vergangenen Verbräuchen) zu Mindereinnahmen beim Bund in der Summe aus Energiesteuer und Umsatzsteuer führen (s. a. Tabelle). Denn: Höheren Einnahmen bei der Umsatzsteuer, die anteilig Ländern und Gemeinden zukommen, stehen Mindereinnahmen bei der Energiesteuer gegenüber, die der Bund alleine trägt.

Modellrechnung zum Einfluss gestiegener Kraftstoffpreise auf das Steueraufkommen im März 2026
DieselBenzininsgesamtdavon Bund
Annahmen
[1] Monatlicher Verbrauch (in Tsd. Kubikmeter)31001950
[2] Durchschnittlicher Preisanstieg im März (in Euro pro Liter)0,40,23
[3] Preisniveau Anfang März (in Euro pro Liter)1,761,85
[4] Anteil privater Verbrauch (in Prozent)4095
[5] Änderung im Verbrauch durch Preissteigerung (in Prozent)-3-3
Abschätzung Steueraufkommen
Zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen (in Mio. Euro)
19 Prozent / (1 + 19 Prozent) * [4] * [1] * ( ([3]+[2]) * (1+[5]) - [3] )
66,449,6115,961,2
(6) Mindereinnahmen Energiesteuer (in Mio. Euro)
Diesel: 470,4/1000 * [1] * [5]; Benzin: 654,5/1000 * [1] * [5]
-43,7-38,3-82-82

Dies ist eine Betrachtung der unmittelbaren Folgen für das Aufkommen der beiden Steuerarten infolge der Preissteigerungen bei Kraftstoffen. Für eine Gesamtsicht ist noch zu bedenken, dass die Einnahmen aus der Umsatzsteuer durch Konsumzurückhaltung an anderer Stelle gemindert werden könnten. Zudem dürften sich die Rückwirkungen des Kriegs im Nahen und Mittleren Osten negativ auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland auswirken. So hat beispielsweise die Gemeinschaftsdiagnose Anfang April ihre Erwartung für das Wirtschaftswachstum deutlich nach unten revidiert. Weiterhin sind Entlastungen wie die temporäre Senkung der Energiesteuersätze zu berücksichtigen, welche die Bundesregierung jüngst auf den Weg gebracht hat.

Die Bundesregierung wird am 22. April 2026 mit der Frühjahrsprojektion eine aktualisierte Einschätzung zur zu erwartenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorlegen, die Basis der Steuerschätzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ Anfang Mai 2026 sein wird. Diese wird dann Erkenntnisse zur weiteren Einnahmeerwartung bringen.