- Trotz massiver Turbulenzen, Unsicherheiten und globaler Krisen zeigt die Bundesregierung ihre Handlungsfähigkeit. Sie setzt mit den Eckwerten die Leitplanken für den Bundeshaushalt 2027.
- Mit den Eckwerten werden Ausgaben und Einnahmen in Höhe von rund 543,3 Mrd. Euro als Rahmen abgesteckt.
- Jetzt gilt es, das von der Koalition vereinbarte Maßnahmenpaket in entsprechenden Gesetzen etatreif umzusetzen.
Leitplanken in Zeiten mit außergewöhnlichen globalen Unwägbarkeiten
Die Bundesregierung hat am 29. April 2026 die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan bis zum Jahr 2030 beschlossen. Der Kabinettsbeschluss fällt in eine Zeit globaler Unsicherheiten, geprägt durch anhaltende Konflikte und wirtschaftliche Herausforderungen. Russland setzt seinen Angriffskrieg auf die Ukraine und seine erheblichen hybriden Bedrohungen in Europa unvermindert fort. Für eine sichere Zukunft hat darum für die Bundesregierung höchste Priorität, Europa innerhalb des Nordatlantikpakts zu stärken, damit die Menschen auch in Zukunft sicher in Deutschland leben. Die globalen Auswirkungen der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und Iran zeigen sich insbesondere an den internationalen Energiemärkten und werden für alle Bürgerinnen und Bürger an den Tankstellen sichtbar, wirken sich auf Lieferketten aus und schaden der wirtschaftlichen Entwicklung erheblich. Die transatlantische Partnerschaft hat ihre Selbstverständlichkeit verloren, die US-Zölle belasten die deutsche Exportwirtschaft.
Die globalen Krisen und Konflikte erschweren es ganz erheblich, die Wachstumsschwäche Deutschlands zu überwinden. Mit den Bundeshaushalten 2025 und 2026 sowie der Finanzplanung bis zum Jahr 2029 hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr in kürzester Zeit die Basis für mehr Wachstum und Gerechtigkeit gelegt. Mit dem Wachstumsbooster, Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise, Bürokratieabbau und weiteren Schritten wird die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt. Dabei spielt das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) eine besondere Rolle. Die erheblichen Investitionen sind ein Beitrag dazu, dass Deutschland stärker, aber auch gerechter wird. Es hat weiter oberste Priorität, für neue wirtschaftliche Stärke, Innovationskraft und Produktivität zu sorgen, Arbeitsplätze zu sichern und neue Jobs zu schaffen.
In ihrer Jahresprojektion aus dem Januar erwartete die Bundesregierung für dieses und nächstes Jahr eine konjunkturelle Erholung mit einem realen Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,0 Prozent für das Jahr 2026 und 1,3 Prozent für das Jahr 2027 bei weiterhin unterausgelasteten gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten (negative Produktionslücke). Es wurde prognostiziert, dass diese Erholung vor allem von einer stärkeren binnenwirtschaftlichen Dynamik getragen werden würde, während die außenwirtschaftlichen Belastungen schrittweise nachlassen würden.
Zwischenzeitlich sind die Risiken für die wirtschaftliche Erholung mit dem Konflikt im Nahen Osten und den daraus folgenden Preissteigerungen bei Öl und Gas jedoch deutlich gestiegen. Diese Entwicklung war bei der Jahresprojektion noch nicht absehbar. In ihrer am 22. April 2026 vorgelegten Frühjahrsprojektion geht die Bundesregierung nur noch von Zuwachsraten des preisbereinigten BIP von 0,5 Prozent im Jahr 2026 und 0,9 Prozent im Jahr 2027 aus. Den positiven Impulsen aus den wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen wirken vor allem die wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der starken Preisanstiege bei Rohöl und Erdgas sowie der hohen geopolitischen Unsicherheit entgegen. Die Prognoseunsicherheit bleibt mit Blick auf den Verlauf und die Folgen des Konflikts im Nahen Osten deutlich erhöht.
In diesen außergewöhnlichen globalen Unwägbarkeiten hat die Bundesregierung mit dem Beschluss der Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 und des Finanzplans bis zum Jahr 2030 ihre Handlungsfähigkeit gezeigt. Sie setzt mit den Eckwerten die Leitplanken für die Politik der nächsten Jahre und führt damit die Prioritäten Investitionen, Konsolidierung und Reformen zur Wachstumsstärkung fort.
Eckdaten des Gesamthaushalts und Konsolidierungsmaßnahmen
Der Eckwertebeschluss der Bundesregierung zum Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 und zum Finanzplan bis zum Jahr 2030 bildet die Grundlage für das weitere regierungsinterne Haushaltsaufstellungsverfahren.
Die Eckwerte des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 und des Finanzplans der Jahre 2026 bis 2030 sehen die in Tabelle 1 dargestellenten Eckdaten vor.
| in Mrd. Euro | |||||
| Soll 2026 | Eckwerte 2027 | Finanzplan (Eckwerte) | |||
| 2028 | 2029 | 2030 | |||
| Ausgaben | 524,5 | 543,3 | 586,9 | 588,9 | 625,1 |
|---|---|---|---|---|---|
| +6,0 | +3,6 | +8,0 | +0,3 | +6,2 |
| Einnahmen | 524,5 | 543,3 | 586,9 | 588,9 | 625,1 |
| davon Steuereinnahmen | 387,2 | 398,4 | 407,7 | 416,3 | 435,0 |
| Nettokreditaufnahme (NKA) | 98,0 | 110,8 | 134,9 | 137,1 | 152,7 |
| NKA ohne Bereichsausnahme | 40,4 | 30,6 | 13,9 | 8,8 | 5,4 |
| nachrichtlich: | |||||
| 58,4 | 51,3 | 47,6 | 46,7 | 48,5 |
| 10,5 | 3,6 | 0,7 | 0,4 | 0,3 |
| bereinigte Investitionsquote in Prozent | 10,5 | 10,4 | 10,1 | 10,1 | 10,1 |
| NKA zuzüglich SVIK und SV BW | 181,6 | 196,5 | 194,4 | 197,3 | 201,8 |
| davon SVIK | 58,1 | 58,2 | 59,5 | 60,2 | 49,1 |
| davon SV BW | 25,5 | 27,5 | - | - | - |
| Investitionen (ohne finanzielle Transaktionen) zuzüglich SVIK und KTF | 118,2 | 118,5 | 121,4 | 122,0 | 112,4 |
| darunter SVIK | 48,1 | 48,2 | 49,5 | 50,2 | 39,1 |
| darunter KTF | 22,3 | 22,6 | 25,0 | 25,5 | 25,2 |
| Tabelle 1 | |||||
| Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich. | |||||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen | |||||
Um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen und zur Stärkung der Resilienz, bedarf es auch einer klaren Priorisierung der Ausgaben des Bundes sowie einer strukturellen Konsolidierung des Bundeshaushalts. Die zentralen finanzpolitischen Prioritäten der Bundesregierung haben dabei weiterhin Bestand:
- Investitionen für neues und schnelles Wachstum, mehr Beschäftigung und die Modernisierung Deutschlands sowie in die Stärkung der äußeren und inneren Sicherheit und Resilienz;
- Konsolidierung des Haushalts mit einem strikten Finanzierungsvorbehalt und der Überprüfung aller staatlicher Ausgaben auf ihre Notwendigkeit;
- Strukturreformen für höhere Leistungsfähigkeit und für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen, auch durch schnellere Verfahren, mehr Gerechtigkeit und weniger Bürokratie.
Gerade angesichts der im noch geltenden Finanzplan bis zum Jahr 2029 enthaltenen haushaltspolitischen Handlungsbedarfe wird mit den Eckwerten das Element der Konsolidierung verstärkt in den Blick genommen. Im Ergebnis des vom BMF eingeleiteten Prozesses in der Kombination aus Aufgabenkritik und Ziel- und Wirkungsorientierung werden strukturelle Einsparungen im Bundeshaushalt von rund 4 Mrd. Euro pro Jahr erzielt. Die Einsparungen werden von den Ressorts entsprechend ihrem Anteil an den Gesamtausgaben erbracht. Sie sind verbindlicher Bestandteil des Beschlusses über die Eckwerte des jeweiligen Einzelplans.
Die Koalition hat weitere Maßnahmen vereinbart, mit denen der verbleibende haushaltspolitische Handlungsbedarf für das Haushaltsjahr 2027 bis zum Beschluss des Regierungsentwurfs aufgelöst werden kann. In den Finanzplanjahren 2028 bis 2030 tragen diese Maßnahmen zu einer substanziellen Reduktion des haushaltspolitischen Handlungsbedarfs bei.
Der haushalts- und finanzpolitische Handlungsdruck bleibt jedoch weiterhin hoch. Alle Ressorts stehen in der Verantwortung, auch über die o. a. Ressorteinsparungen hinaus zur weiteren strukturellen Konsolidierung des Bundeshaushalts beizutragen. Die Koalition strebt an, bis zur Verabschiedung des Regierungsentwurfs weitere Konsolidierungsmaßnahmen zu vereinbaren, die den Handlungsbedarf für die Finanzplanjahre 2028 bis 2030 weiter reduzieren. Daraus können sich entsprechende Auswirkungen für die Finanzplanung der Ressorts ergeben.
Investitionen stärken das Wirtschaftswachstum
Die Bundesregierung setzt weiterhin einen Schwerpunkt auf öffentliche Investitionen, um die Modernisierung der Infrastruktur voranzubringen und damit auch Wachstumsimpulse zu setzen. Für Verkehrsinvestitionen sind im Jahr 2027 insgesamt 33,6 Mrd. Euro vorgesehen. Davon werden 10,9 Mrd. Euro im Verkehrshaushalt und 1,7 Mrd. Euro an verteidigungsrelevanten Verkehrsinvestitionen auf die Investitionsquote des § 4 Abs. 3 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) angerechnet. Im Verkehrshaushalt steigen die Investitionen trotz Mautmindereinnahmen und der politisch vereinbarten Absenkung der Ausgabenplafonds der Ressorts um 1 Prozent gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Mrd. Euro im Bereich Straße an.
Im Kernhaushalt steigen die gesamten Investitionsausgaben gegenüber dem bisherigen Finanzplan um 2,7 Mrd. Euro auf 51,3 Mrd. Euro im Jahr 2027, um 0,7 Mrd. Euro auf 47,6 Mrd. Euro im Jahr 2028 und um 0,2 Mrd. Euro auf 46,7 Mrd. Euro im Jahr 2029. Im Jahr 2030 sehen die Eckwerte 48,5 Mrd. Euro Investitionen im Kernhaushalt vor.
Die Investitionsquote in der Abgrenzung von Art. 143h Grundgesetz (GG) beläuft sich auf 10,4 Prozent. Die vom GG geforderte angemessene Investitionsquote im Kernhaushalt und damit die Voraussetzung für die Zusätzlichkeit der Ausgaben des SVIK ist somit gegeben.
Die Ausgaben im SVIK ohne Zuschuss an den Klima- und Transformationsfonds (KTF) belaufen sich nach der bisherigen Planung auf rund 48,2 Mrd. Euro im Jahr 2027, rund 49,5 Mrd. Euro im Jahr 2028, rund 50,2 Mrd. Euro im Jahr 2029 und 39,1 Mrd. Euro im Jahr 2030. Über den Wirtschafts- und Finanzplan des SVIK führt das BMF in diesem Monat Gespräche mit den bewirtschaftenden Ressorts.
Für den KTF sind auf Basis der Eckwerte investive Ausgaben von rund 22,6 Mrd. Euro im Jahr 2027, rund 25,0 Mrd. Euro im Jahr 2028, rund 25,5 Mrd. Euro im Jahr 2029 sowie rund 25,2 Mrd. Euro im Jahr 2030 vorgesehen.
Bereinigt um finanzielle Transaktionen steigen die Investitionen im Kernhaushalt, SVIK und KTF insgesamt um rund 2,5 Mrd. Euro auf 118,5 Mrd. Euro im Jahr 2027, um 3,3 Mrd. Euro auf 121,4 Mrd. Euro im Jahr 2028 und um 2,8 Mrd. Euro auf 122 Mrd. Euro im Jahr 2029. Im Jahr 2030 sehen die Eckwerte insgesamt 112,4 Mrd. Euro an investiven Ausgaben im Kernhaushalt (bereinigt um finanzielle Transaktionen), SVIK und KTF vor.
Deutlicher Aufwuchs der Verteidigungsausgaben führt zu Anstieg der Nettokreditaufnahme
Höchste Priorität besitzt für die Bundesregierung das Ziel, Europa innerhalb der NATO zu stärken, damit die Menschen auch in Zukunft sicher in Deutschland leben. Um die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu stärken und hierfür notwendige Beschaffungsvorhaben realisieren zu können, sehen die Eckwerte in allen Jahren einen weiteren substanziellen Aufwuchs des Verteidigungshaushalts vor. Im Vergleich zur bisherigen Finanzplanung ist für den Plafond des Einzelplans 14 (Bundesministerium für Verteidigung) im Jahr 2027 ein Anstieg um rund 12,4 Mrd. Euro, im Jahr 2028 um rund 13,4 Mrd. Euro, im Jahr 2029 um rund 6,1 Mrd. Euro und im Jahr 2030 um rund 27,0 Mrd. Euro veranschlagt. Hinzu kommen die Ausgabemittel aus dem Sondervermögen Bundeswehr (SV BW). Mit dem SV BW wurden insgesamt Mittel in Höhe von 100 Mrd. Euro bereitgestellt, von denen rund 27,5 Mrd. Euro für das Jahr 2027 vorgesehen sind.
Sowohl der Anstieg der Nettokreditaufnahme als auch der Anstieg der Ausgaben gegenüber der Finanzplanung wird wesentlich durch höhere Verteidigungsausgaben verursacht.
Die zulässige Nettokreditaufnahme (NKA) nach der regulären Obergrenze der Schuldenregel wird in jedem Jahr des neuen Finanzplans vollständig ausgeschöpft. Hinzu kommen Einnahmen aus Krediten für die Ausgaben der Bereichsausnahme gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 4 GG, die 1 Prozent des BIP übersteigen. Diese belaufen sich im Jahr 2027 auf rund 80,3 Mrd. Euro und steigen auf rund 147,3 Mrd. Euro im Jahr 2030 an. Der Anstieg der Ausgaben der Bereichsausnahme bildet im Wesentlichen den Hochlauf der Verteidigungsausgaben ab.
| in Mrd. Euro | |||||
| Soll 2026 | Eckwerte 2027 | Finanzplan (Eckwerte) | |||
| 2028 | 2029 | 2030 | |||
| Ausgaben der Bereichsausnahme | 100,1 | 125,0 | 167,0 | 176,0 | 196,4 |
|---|---|---|---|---|---|
| 82,2 | 104,5 | 149,5 | 158,8 | 179,8 |
| 2,1 | 2,8 | 2,7 | 2,8 | 2,8 |
| 2,2 | 2,7 | 2,8 | 2,8 | 2,7 |
| 2,8 | 3,4 | 3,4 | 3,1 | 2,6 |
| 11,5 | 11,6 | 8,5 | 8,5 | 8,5 |
| Abzüglich 1 Prozent des nominalen BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres | 43,3 | 44,7 | 46,0 | 47,7 | 49,1 |
| Bei der Schuldenregel nicht zu berücksichtigende Kreditaufnahme nach Art. 115 Abs. 2 Satz 4 GG | 57,6 | 80,3 | 121,0 | 128,3 | 147,3 |
| Tabelle 2 | |||||
| Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich. | |||||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen | |||||
Konsolidierungsschritte
Mit dem Eckwertebeschluss verbleibt zunächst ein haushaltspolitischer Handlungsbedarf. Die fachlich zuständigen Ressorts sind aufgefordert, die in der Koalition vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Konsolidierung des Bundeshaushalts bis zum Beschluss des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 so weit umzusetzen, dass sie etatreif sind.
Hierzu zählen:
- ein tragfähiges und finanziell solides Konzept von Effizienzmaßnahmen, das den Bundeshaushalt in jedem Jahr strukturell entlastet: durch konsequente Modernisierung einschließlich der für eine erfolgreiche Umsetzung erforderlichen Anpassungen von Verwaltungsorganisation und -prozessen mit Blick auf Bürokratieabbau, Beschleunigung von IT-Verfahren, eine effiziente Verwaltung und einen modernen Staat,
- eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie perspektivisch der sozialen Pflegeversicherung mit der Zielsetzung der Hebung von Effizienzen zur Absenkung der jeweiligen Bundeszuschüsse,
- eine Weiterentwicklung der Deutschen Rentenversicherung mit entsprechender Absenkung der Bundeszuschüsse sowie die Streichung der ergänzenden Fortschreibung im SGB II
- eine Reform des Elterngelds sowie des Wohngelds, Letzteres unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Kommission zur Reform des Sozialstaats,
- die Einführung einer Plastik- sowie einer Zuckerabgabe,
- der Abbau von Finanzhilfen und Steuervergünstigungen,
- Anpassungen der Alkohol- und der Tabaksteuer sowie
- eine verstärkte Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität, u. a. von Cum-Ex-Fällen, und eine Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag eine Formulierungshilfe zur Änderung des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Tilgungsplans von Notlagenkrediten (BT-Drucksache 20/9676) vorschlagen. Sie wird ferner eine Änderung des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes zur Anpassung der Tilgungserfordernisse des SV BW einbringen.
Nächster Schritt: Regierungsentwurf
Mit den Eckwerten hat die Bundesregierung die Leitplanken für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan bis zum Jahr 2030 verbindlich gesetzt. Für den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 und den Finanzplan bis zum Jahr 2030 werden innerhalb dieser Leitplanken die Ansätze unter Berücksichtigung der parallel zu erstellenden gesetzlichen Anpassungen titelscharf veranschlagt. Es ist geplant, am 6. Juli 2026 den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 und den Finanzplan bis zum Jahr 2030 im Kabinett zu beschließen. Dabei ist es das Ziel der Bundesregierung, bis zur Verabschiedung des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2027 sicherzustellen, dass im Jahr 2027 auf eine Entnahme aus der Rücklage möglichst weitgehend verzichtet werden kann.
Der weitere Konsolidierungsbedarf erfordert einen strikten Finanzierungsvorbehalt, konkrete weitere Einsparungen sowie die Überprüfung aller staatlichen Aufgaben auf ihre Notwendigkeit, Effizienz und Wirkung.