- Die reformierten Fiskalregeln der Europäischen Union (EU) sehen vor, dass die Mitgliedstaaten für die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und die multilaterale haushaltspolitische Überwachung ihre Finanz- und Wirtschaftspolitik in Form von finanzpolitisch-strukturellen Plänen (FSP) sowie jährlichen Fortschrittsberichten (Annual Progress Report, APR) darlegen.
- Am 22. April 2026 hat die Bundesregierung den ersten vollwertigen APR beschlossen.
- Damit berichtet sie erstmalig über die Einhaltung des zulässigen Nettoausgabenpfads für Deutschland sowie über die Haushaltsentwicklung. Zudem legt sie die Fortschritte bei der Umsetzung des im Rahmen des FSP vorgelegten Reform- und Investitionspakets sowie bei der Umsetzung weiterer im FSP angekündigter Reformen und Investitionen dar. Diese adressieren die länderspezifischen Empfehlungen und die gemeinsamen EU-Prioritäten.
Wesentliche Inhalte des Fortschrittsberichts 2026
Der reformierte Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt sieht vor, dass die Mitgliedstaaten für die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und die multilaterale haushaltspolitische Überwachung ihre Finanz- und Wirtschaftspolitik in Form sogenannter mittelfristig-struktureller Pläne (FSP) sowie jährlicher Fortschrittsberichte (APR) darlegen. Am 22. April 2026 hat das Kabinett den diesjährigen Fortschrittsbericht 20261 beschlossen und am 30. April 2026 an die Kommission der Europäischen Union (EU) und den Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN-Rat) übermittelt.
Mit dem APR berichtet die Bundesregierung über die Fortschritte bei der Einhaltung des Ausgabenpfads, bei der Umsetzung des Reform- und Investitionspakets sowie bei der Umsetzung weiterer im FSP angekündigter Reformen und Investitionen, welche die länderspezifischen Empfehlungen (LSE) und die gemeinsamen EU-Prioritäten (digitale und grüne Transformation; Verteidigung; Energieversorgung) adressieren. Ferner enthält der APR Ausführungen zur Wirtschafts- und Finanzpolitik des vergangenen Jahres sowie zur Haushaltsentwicklung. Der APR berichtet rückblickend für den Zeitraum Juli 2025 bis März 2026.
Hintergrund: Finanzpolitisch-struktureller Plan
Mit dem finanzpolitisch-strukturellen Plan, kurz FSP2, hat die Bundesregierung im Rahmen des im Jahr 2024 reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts einen mehrjährigen Pfad für das maximal zulässige Wachstum der gesamtstaatlichen Netto-Primärausgaben für Deutschland festgelegt (im Folgenden „Nettoausgabenpfad“), der die Jahre 2025 bis 2029 umfasst. Der FSP ist ein integrierter Bericht zur Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Er stellt die finanz- und wirtschaftspolitische Strategie der Bundesregierung zur Einhaltung dieses Nettoausgabenpfads dar und unterlegt diese mit Investitionen und strukturellen Reformen insbesondere zur Adressierung der gemeinsamen Prioritäten der Europäischen Union (EU) und der länderspezifischen Empfehlungen der EU an Deutschland innerhalb des Europäischen Semesters. Im Gegenzug für eine Verlängerung der Anpassungsperiode des FSP auf sieben Jahre hat die Bundesregierung ein substanzielles Reform- und Investitionspaket im Rahmen des FSP vorgelegt.
Entwicklung der Nettoausgaben in den Jahren 2025 und 2026
Der im FSP dargelegte und vom ECOFIN-Rat gebilligte Pfad legt das maximale Wachstum der Nettoausgaben für die Jahre 2025 bis 2029 fest. An diesem Pfad wird das deutsche gesamtstaatliche Wachstum der Nettoausgaben gemessen. Im Zuge des Ratsbeschlusses zum FSP am 10. Oktober 2025 hat der Rat für Deutschland die nationale Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) für Verteidigungsausgaben aktiviert. Damit darf der Aufwuchs der Verteidigungsausgaben gegenüber dem Jahr 2021 bei der Beurteilung der Einhaltung der europäischen Fiskalregeln, das heißt sowohl beim Finanzierungssaldo als auch beim Nettoausgabenwachstum, berücksichtigt werden.
Nationale Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) für Verteidigungsausgaben
Als Reaktion auf Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine und die Bedrohung der europäischen Sicherheit hat die EU im Rahmen des Weißbuchs „Verteidigungsfähigkeit 2030“ ein ehrgeiziges Verteidigungspaket mit dem Ziel vorgelegt, die Ausgaben für eine europäische Verteidigungsfähigkeit substanziell zu erhöhen. Am 19. März 2025 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zur Verteidigung veröffentlicht. In dieser Mitteilung erklärt die Europäische Kommission, dass Mitgliedstaaten die Aktivierung der nationalen Ausweichklausel im Rahmen des SWP beantragen können. Mitgliedstaaten, die diese aktivieren, dürfen temporär von den fiskalischen Vorgaben in dem Ausmaß abweichen, in welchem sie ihre Verteidigungsausgaben gegenüber dem Referenzjahr 2021 erhöhen. Um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, wird die Abweichung vom empfohlenen Nettoausgabenpfad für jedes Aktivierungsjahr bis 2028 auf höchstens 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts an zusätzlichen Verteidigungsausgaben begrenzt. Der Zeitraum ist begrenzt, kann jedoch verlängert werden, sofern die außergewöhnlichen Umstände andauern.
Hintergrund Nettoausgabenpfad
Als fiskalischer Hauptindikator des reformierten SWP dient ein verbindlicher mehrjähriger Wachstumspfad der Netto-Primärausgaben, der im Einklang mit den fiskalischen Anforderungen des SWP steht. Netto-Primärausgaben (im Folgenden „Nettoausgaben“) sind Staatsausgaben ohne Zinsausgaben und bereinigt um Ausgaben für Programme der EU, die vollständig durch Einnahmen aus den Unionsfonds ausgeglichen werden, nationale Ausgaben für die Kofinanzierung von Programmen, die von der EU finanziert werden, konjunkturelle Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit und einmalige und sonstige befristete Maßnahmen sowie diskretionäre einnahmeseitige Maßnahmen.
Die finanzpolitische Verpflichtung im deutschen FSP sieht eine fiskalische Konsolidierung in Form einer Verbesserung des gesamtstaatlichen strukturellen Primärsaldos ab dem Jahr 2027 bis zum Ende des Planungshorizonts im Jahr 2029 vor.
Im Jahr 2025 betrug das Wachstum der Nettoausgaben gegenüber dem Vorjahr 3,9 Prozent. Damit wurde das im FSP festgelegte maximale Nettoausgabenwachstum von 4,4 Prozent für das Jahr 2025 unterschritten (s. a. Tabelle 1). Im laufenden Jahr wird ein Anstieg der Nettoausgaben in Höhe von 5¾ Prozent gegenüber dem Vorjahr projiziert, was zu einer Überschreitung der zulässigen Wachstumsrate der Nettoausgaben von 4,5 Prozent gemäß FSP führen würde. Einschlägig für die Beurteilung der Einhaltung des Nettoausgabenpfads ist aber das Kontrollkonto (s. u.). Auf diesem werden auch die abzugsfähigen Verteidigungsausgaben berücksichtigt.
Das gegenüber dem Jahr 2025 beschleunigte Wachstum der Nettoausgaben im Projektionsjahr resultiert vor allem aus gestiegenen gesamtstaatlichen Ausgaben im Bereich Verteidigung und Investitionen, die durch die finanzverfassungsrechtlichen Änderungen im Frühjahr 2025 (Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität, Bereichsausnahme Verteidigung) ermöglicht wurden.
| 2025 | 2026 | |
| in Prozent gegenüber dem Vorjahr | ||
| Durch den Rat festgelegter Nettoausgabenpfad | 4,4 | 4,5 |
|---|---|---|
| Wachstum der Nettoausgaben | 3,9 | 5¾ |
| in Prozent des BIP | ||
| Saldo des kumulierten Kontrollkontos¹ (positiv = Überschreitung beziehungsweise negativ = Unterschreitung des Nettoausgabenpfads) | -0,2 | ¼ |
| Saldo des kumulierten Kontrollkontos unter Berücksichtigung des Aufwuchses der Verteidigungsausgaben im Sinne der Nationalen Ausweichklausel (positiv = Überschreitung beziehungsweise negativ = Unterschreitung des Nettoausgabenpfads) | -0,6 | -¼ |
| Tabelle 1 | ||
| 1 Auf dem Kontrollkonto wird die kumulierte Abweichung der Nettoausgaben vom festgelegten Nettoausgabenpfad in Prozent des Bruttoinlandsprodukts dokumentiert. | ||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen | ||
Ausweis des Kontrollkontos in den Jahren 2025 und 2026
Das Kontrollkonto dokumentiert die kumulierten jährlichen Abweichungen der Nettoausgaben vom festgelegten Nettoausgabenpfad. Für das Jahr 2025 ergibt sich auf dem Kontrollkonto eine Unterschreitung des Nettoausgabenpfads von 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Dabei wird die Differenz zwischen dem tatsächlichen beziehungsweise projizierten Ausgabenwachstum und dem maximal zulässigen Ausgabenwachstum gemäß Nettoausgabenpfad berechnet und mit dem Ausgabenniveau des Vorjahres multipliziert sowie im Verhältnis zum BIP dargestellt. Unter Berücksichtigung der Nationalen Ausweichklausel beträgt diese Unterschreitung 0,6 Prozent des BIP. Für das Jahr 2026 beläuft sich der Saldo auf dem Kontrollkonto auf ¼ Prozent des BIP (Überschreitung des Nettoausgabenpfads), wobei eine kumulierte Überschreitung des Ausgabenpfads bis maximal 0,6 Prozent des BIP gemäß den europäischen Fiskalregeln zulässig ist. Unter Berücksichtigung der Nationalen Ausweichklausel beträgt der Saldo des Kontrollkontos -¼ Prozent des BIP (Unterschreitung des Nettoausgabenpfads). Die zulässige Obergrenze des Kontrollkontos wird somit im Jahr 2025 eingehalten und im Jahr 2026 gemäß Fiskalprojektion voraussichtlich eingehalten werden.
Umsetzungsstand der Reformen und Investitionen
Fortschritte bei Reformen und Investitionen, die einer Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegen
Die Bundesregierung hat mit der Europäischen Kommission eine Verlängerung der Anpassungsperiode der zugrunde liegenden Berechnungen des FSP von vier auf sieben Jahre vereinbart.3 Das dafür vorgelegte Reform- und Investitionspaket besteht aus insgesamt 15 ausgewählten Reformen und Investitionsprogrammen der Bundesregierung sowie zwei Zusagen aus dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan. Bis zum April 2026 hat die Bundesregierung zehn Maßnahmen umgesetzt:
- Umsetzung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität
- Ausweitung der Forschungszulage
- Wachstumsfonds II
- Vereinfachung und Beschleunigung der Beschaffung für die Bundeswehr
- Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Ältere
- Vereinfachung und Beschleunigung des Wohnungsneubaus
- Beschleunigung des Anlagen- und Infrastrukturausbaus im Geothermiebereich
- Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz
- Windenergie-auf-See-Gesetz
- Bund-Länder-Arbeitsgruppe für eine effiziente öffentliche Verwaltung
Die übrigen sieben Maßnahmen des Pakets befinden sich zeitplangemäß in der Umsetzung. Der APR berichtet über den Stand in Bezug auf den in der Empfehlung des Rats festgelegten Zeitplan. Die Maßnahmen umfassen:
- Umsetzung der Bürokratierückbauziele
- Vereinfachung der Fachkräfteeinwanderung
- Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete
- Tabaksteuer
- Subventionsbericht
- Spending Reviews
- Vereinfachung des Vergaberechts
Reformen und Investitionen als Antwort auf die länderspezifischen Empfehlungen und zur Adressierung der gemeinsamen EU-Prioritäten
Zusätzlich zu den Maßnahmen, die einer Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegen, hat die Bundesregierung im FSP insgesamt 36 weitere Reformen und Investitionsmaßnahmen benannt, die jeweils die LSE des EU-Rats sowie gemeinsame EU-Prioritäten adressieren. Das Reformprogramm umfasst die Bereiche i) Arbeitsmarkt und Humankapital, ii) Bürokratierückbau, Planungsbeschleunigung, moderne öffentliche Verwaltung, iii) Energie, iv) Sozialstaat sowie v) Investitions- und Standortbedingungen. Vor dem Hintergrund der Dringlichkeit einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wachstum und Innovation hat die Bundesregierung das Reformprogramm in den vergangenen Monaten deutlich vorangetrieben. Im Berichtszeitraum wurden bereits zwölf Maßnahmen umgesetzt:
- Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau
- Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Änderung des Telekommunikationsgesetzes
- Einführung eines digitalen Beurkundungsverfahrens bei Notarinnen und Notaren und anderen Urkundenstellen
- Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
- Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
- Maßnahmenpaket zur Absenkung der Strompreise
- Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speichergesetzes
- Aktivrente
- Investitionsbooster
- Senkung der Körperschaftsteuer und des Thesaurierungssteuersatzes
- Standortfördergesetz
Der Tabellenanhang des APR bietet einen Überblick über den Verfahrensstand sämtlicher weiterer Reform- und Investitionsmaßnahmen aus dem FSP.
Ausblick: Dreiklang aus Investitionen, Reformen und Konsolidierung konsequent weiterverfolgen und die EU-Fiskalregeln fest im Blick behalten
Der APR 2026 zeigt insgesamt, dass die Bundesregierung auf dem richtigen Weg ist, um mit einer wachstumsorientierten Investitionspolitik, kombiniert mit strukturellen Reformen und besseren Rahmenbedingungen für den Arbeitsmarkt, den Standort Deutschland zu stärken und den Wohlstand für alle zu mehren. Die Entwicklung des Nettoausgabenpfads zeigt auch, dass es weiterhin notwendig sein wird, eine schrittweise strukturelle Konsolidierung vorzunehmen. Auch für die nächsten Jahre richtet die Bundesregierung deshalb den Finanzplan für den Bundeshaushalt konsequent an einem Dreiklang aus Investitionen, Reformen und Konsolidierung aus und behält damit die EU-Fiskalregeln fest im Blick.
Fußnoten
- 1
- Siehe Deutscher Fortschrittsbericht 2026
- 2
- Siehe Deutscher mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan
- 3
- Gemäß der Verordnung (EU) 2024/1263 zum präventiven Arm des SWP können Mitgliedstaaten eine Verlängerung der vierjährigen Anpassungsperiode um bis zu drei Jahre beantragen. Die Bundesregierung hat eine Verlängerung des Anpassungszeitraums auf sieben Jahre beantragt. Die Genehmigung der Verlängerung setzt ein substanzielles Reform- und Investitionspaket voraus mit Maßnahmen, die strukturell relevant sind und einen makroökonomisch signifikanten Beitrag hinsichtlich des Wachstumspotenzials und der Tragfähigkeit leisten.