BMF-Monatsbericht Mai 2026

Inhalt

Steuereinnahmen im April 2026

21.05.2026

Entwicklung des Steueraufkommens

Steueraufkommen insgesamt

Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) gingen im April 2026 um fast 5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurück (s. a. Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen“). Die Vorjahresbasis ist aber durch einen einmaligen Effekt bei den Ländersteuern überzeichnet (s. u.). Ohne den Einmaleffekt wäre das Aufkommen insgesamt leicht angestiegen.

Den größten Anteil zum Steueraufkommen tragen die Gemeinschaftsteuern bei. Die Einnahmen aus diesen Steuern sanken im April 2026 im Vorjahresvergleich geringfügig. Dabei verzeichneten die Lohnsteuer und die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag Aufkommenszuwächse. Bei den Steuern vom Umsatz, der veranlagten Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge lag das Aufkommen dagegen niedriger als im April 2025.

Die Einnahmen aus den Bundessteuern waren im Berichtsmonat um rund 2 Prozent rückläufig gegenüber dem Vorjahresmonat. Unter den gewichtigen Bundessteuern verzeichnete dabei die Versicherungsteuer weithin einen Aufkommenszuwachs, auch das Aufkommen aus der Kfz-Steuer legte zu. Dagegen lagen die Einnahmen bei Energie-, Tabak- und Stromsteuer niedriger als im Vorjahresmonat.

Die Einnahmen aus den Ländersteuern fielen im April 2026 sehr deutlich um 53 Prozent niedriger aus als im Vorjahresmonat. Das ging auf die Erbschaftsteuer zurück, bei der die Einnahmen im April 2025 durch einen einmaligen Effekt sehr stark erhöht waren. Bei der Grunderwerbsteuer, der zweiten aufkommensstarken Ländersteuer, war im April 2026 ein Plus von 8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zu verzeichnen.

Aufgrund des Zeitverzugs zwischen Steuerentstehung und Kassenwirksamkeit spiegeln die Aufkommensdaten für den April bei der Energie- und der Umsatzsteuer Verbräuche beziehungsweise Käufe überwiegend aus dem Februar wider und somit die Zeit vor den erheblichen Preisanstiegen bei Kraftstoffen im März infolge des Kriegs im Nahen Osten. Für eine Einschätzung zu den Folgen der gestiegenen Kraftstoffpreise auf das Steueraufkommen wird auf den Monatsberichtsartikel zu den Steuereinnahmen im März 2026 aus der Ausgabe April 2026 verwiesen.

Verteilung auf die Gebietskörperschaften

Die Einnahmen des Bundes nach Bundesergänzungszuweisungen sanken im April 2026 um rund 3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Neben den Einnahmerückgängen bei den Bundessteuern und den gemeinschaftlichen Steuern trug dazu eine veränderte Umsatzsteueraufteilung im Vorjahresvergleich bei. Der Anteil des Bundes am Aufkommen der Steuern vom Umsatz ging gegenüber dem Vorjahresmonat zurück (s. a. Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im April 2026“). Grund hierfür war die Erhöhung der Festbeträge, die gemäß § 1 Abs. 2 und 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes an den Steuern vom Umsatz an die Länder und Gemeinden übertragen werden. Die Erhöhung liegt u. a. am FAG-Änderungsgesetz 2025, mit dem die Umsatzsteuer-Festbeträge der Gemeinden in den Jahren 2025 bis 2029 zulasten des Bundes erhöht werden, um diese für kommunale Steuermindereinnahmen durch das steuerliche Investitionssofortprogramm zu kompensieren. Darüber hinaus stiegen auch die Eigenmittelabführungen der Europäischen Union, die aus dem Steueraufkommen des Bundes geleistet werden, gegenüber dem Vorjahresmonat (vergleiche dazu den Artikel zur Steuerschätzung Oktober 2025 im Monatsbericht November 2025). Regionalisierungsmittel und Bundesergänzungszuweisungen lagen im April 2026 in ähnlicher Größenordnung wie im Vorjahresmonat.

Die Steuereinnahmen der Länder nach Bundesergänzungszuweisungen lagen infolge des Einmaleffekts im Vorjahresmonat bei der Erbschaftsteuer (s. o.) um rund 9 Prozent niedriger. Die Einnahmen der Länder aus den gemeinschaftlichen Steuern stiegen moderat an. Der Gemeindeanteil an den gemeinschaftlichen Steuern erhöhte sich gegenüber dem Vorjahresmonat vor allem mit Blick auf die höheren Umsatzsteuerfestbeträge.

Umsatzsteuerverteilung im April 2026
BundLänderGemeinden
USt-Anteil gemäß § 1 FAG52,8 Prozent45,2 Prozent2,0 Prozent
am Aufkommen (22.099 Mio. Euro)11.671 Mio. Euro9.987 Mio. Euro441 Mio. Euro
Hinzu (+)/ab (-): Festbeträge gemäß FAG-1.239 Mio. Euro+904 Mio. Euro+335 Mio. Euro
Anteil nach Festbeträgen:47,2 Prozent49,3 Prozent3,5 Prozent
10.433 Mio. Euro10.890 Mio. Euro776 Mio. Euro

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Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten

Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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Lohnsteuer

Das Aufkommen der Lohnsteuer erhöhte sich im April 2026 um rund 4½ Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Für den weiteren Ausblick überwiegen kurzfristig allerdings eher Risiken. Die Arbeitsmarktindikatoren haben sich zuletzt weiter verschlechtert (s. a. Tabelle „Aktuelle Konjunkturindikatoren“). Insbesondere die rückläufige Beschäftigung ist dabei für die weitere Entwicklung der Einnahmen aus der Lohnsteuer relevant. Die aus dem Lohnsteueraufkommen („brutto“) geleisteten Zahlungen an Kindergeld lagen im April 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um rund ½ Prozent höher, was auf die Erhöhung des Kindergelds zum Jahresbeginn 2026 zurückzuführen war.

Ertragsteuern

Bei der veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer war die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für vergangene Zeiträume (die vorhergehenden Jahre) für das Aufkommen im April 2026 maßgeblich. In Monaten, in denen die Veranlagungstätigkeit das Aufkommen bestimmt, können sich u. a. in Abhängigkeit von Erklärungseingang und Bearbeitungsstand beträchtliche Aufkommensschwankungen sowohl unterjährig als auch im Vorjahresvergleich ergeben.

Das Aufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer lag im April 2026 bei -0,4 Mrd. Euro und damit etwas niedriger als im April 2025 (-0,3 Mrd. Euro). Die Erstattungen überstiegen im Berichtsmonat – wie im Vorjahresmonat – die Summe aus Nachzahlungen und nachträglichen Vorauszahlungen. Die Erstattungen für vergangene Zeiträume stiegen dabei gegenüber April 2025 an, ebenso wie die nachträglichen Vorauszahlungen, während die Nachzahlungen stagnierten. Aus dem Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer wurden im April 2026 knapp 10 Mio. Euro an Forschungszulage ausgezahlt. Dies entspricht einer merklichen Steigerung gegenüber dem Vorjahresmonat, fällt jedoch für das Aufkommen dieser Steuerart kaum ins Gewicht.

Das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer lag bei -3,0 Mio. Euro, nach rund +234 Mio. Euro im Vorjahresmonat. Hier fielen vor allem nachträgliche Vorauszahlungen geringer aus als im April 2025, während Nachzahlungen und Erstattungen auf einem ähnlichen Niveau lagen wie im Vorjahresmonat. An Forschungszulage wurden aus dem Aufkommen der Körperschaftsteuer rund 89 Mio. Euro ausgezahlt, deutlich mehr als bei der veranlagten Einkommensteuer. Gegenüber dem Vorjahresmonat lag das Auszahlungsvolumen damit spürbar um rund 36 Prozent höher.

Das Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag stieg im April 2026 im Vorjahresvergleich um rund 11½ Prozent. Unter anderem durch die Lage von Ausschüttungsterminen größerer Kapitalgesellschaften können sich bei dieser Steuerart, die maßgeblich auf die Dividendenbesteuerung zurückgeht, Schwankungen im Vorjahresvergleich ergeben. Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge lag im April 2026 um rund 22½ Prozent niedriger als im Vorjahresmonat, in dem allerdings ein sehr hohes Aufkommensniveau zu verzeichnen gewesen war. In der langjährigen Betrachtung liegen die Einnahmen aus dieser Steuerart auch im Berichtsmonat auf einem sehr hohen Niveau, was wohl maßgeblich auf Zinsniveau und Anlagevolumina sowie gegebenenfalls volatile Veräußerungserträge zurückzuführen ist. Statistische Informationen hierzu liegen nicht vor.

Steuern vom Umsatz

Das Aufkommen aus den Steuern vom Umsatz ging gegenüber April 2025 um rund 2 Prozent zurück. Eine gewisse Volatilität der monatlichen Einnahmen ist bei dieser Steuerart üblich, ohne dass daraus notwendigerweise Schlussfolgerungen für die weitere Entwicklung gezogen werden können. Für die Aufkommensentwicklung relevante gesamtwirtschaftlichen Indikatoren zeigten zuletzt ein gemischtes Bild. So haben sich die Einzelhandelsumsätze in nominaler Betrachtungsweise bestenfalls seitwärts bewegt, der Umsatz im Dienstleistungsbereich legte dagegen zu. Für die weitere Entwicklung wird u. a. zentral sein, welche Folgen des Konflikts im Nahen Osten sich für den Konsum ergeben. Zuletzt war eine deutliche Abschwächung des Konsumklimas zu verzeichnen.

Aktuelle Konjunkturindikatoren

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