Entwicklung des Steueraufkommen
Steueraufkommen insgesamt
Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) stiegen im Mai 2026 um rund 8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat (s. a. Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen“). Den größten Anteil zum Steueraufkommen trugen die Gemeinschaftsteuern bei. Die Einnahmen aus diesen Steuern stiegen im Mai 2026 im Vorjahresvergleich kräftig um fast 10 Prozent, was neben der üblichen unterjährigen Volatilität auch auf Einmaleffekte zurückzuführen sein dürfte. Dabei hatten alle gemeinschaftlichen Steuerarten Aufkommenszuwächse zu verzeichnen (siehe Anmerkungen zu den Einzelsteuern unten).
Die Einnahmen aus den Bundessteuern stiegen im Berichtsmonat leicht um knapp 1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Der Anstieg ging maßgeblich auf die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag infolge des Anstiegs seiner Bemessungsgrundlagen zurück. Daneben erhöhte sich unter den gewichtigen Bundessteuern auch das Aufkommen aus der Versicherungsteuer sowie der Stromsteuer. Dagegen lagen die Einnahmen aus der Kfz-Steuer und der Tabaksteuer niedriger als im Mai 2025. Das Aufkommen aus der Energiesteuer ging leicht zurück, wobei das Aufkommen der Energiesteuer auf Sonstige, das überwiegend auf die Besteuerung von Kraftstoffen zurückgeht, um knapp 4 Prozent rückläufig war. Da die Bemessungsgrundlage der Energiesteuer an die verbrauchten Mengen anknüpft, indiziert dies somit einen Mengenrückgang. Das Aufkommen geht dabei auf Entnahmen aus dem Steuerlager im März 2026 zurück, also nach Beginn der starken Preisanstiege für Kraftstoffe.1 Die temporäre Senkung der Energiesteuersätze auf Kraftstoffe in den Monaten Mai und Juni 2026 wird sich wegen des Zeitverzugs zwischen Steuerentstehung und Kassenverbuchung erst ab Juli 2026 im Aufkommen zeigen.
Die Einnahmen aus den Ländersteuern stiegen gegenüber dem Vorjahresmonat um rund 5½ Prozent. Während die Erbschaftsteuer einen merklichen Aufkommenszuwachs verbuchte, war das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer niedriger als im Mai 2025.
Verteilung auf die Gebietskörperschaften
Die Einnahmen des Bundes nach Bundesergänzungszuweisungen erhöhten sich im Mai 2026 um rund 7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Dies ging maßgeblich auf den kräftigen Anstieg der Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern zurück. Dem wirkten Änderungen in der horizontalen Umsatzsteuerverteilung entgegen: Der Anteil des Bundes am Aufkommen der Steuern vom Umsatz ging gegenüber dem Vorjahresmonat zurück (s. a. Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im Mai 2026“). Grund hierfür ist die Erhöhung der Festbeträge, die gemäß § 1 Abs. 2 und Abs. 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes an den Steuern vom Umsatz an die Länder und Gemeinden übertragen werden. Die Erhöhung liegt u. a. am FAG-Änderungsgesetz 2025, mit dem die Umsatzsteuer-Festbeträge der Gemeinden in den Jahren 2025 bis 2029 zulasten des Bundes erhöht werden, um diese für kommunale Steuermindereinnahmen durch das steuerliche Investitionssofortprogramm zu kompensieren. Die EU-Eigenmittelabführungen, die aus dem Steueraufkommen des Bundes geleistet werden, stiegen gegenüber dem Vorjahresmonat (vergleiche dazu den Artikel zur Steuerschätzung Mai 2026 in dieser Ausgabe des Monatsberichts). Regionalisierungsmittel lagen im Berichtsmonat etwas höher als im Vorjahresmonat, Bundesergänzungszuweisungen etwas niedriger.
Die Steuereinnahmen der Länder nach Bundesergänzungszuweisungen lagen infolge des Anstiegs der Einnahmen aus Gemeinschaft- und Ländersteuer um 8 Prozent höher als im Mai 2025. Der Gemeindeanteil an den gemeinschaftlichen Steuern erhöhte sich gegenüber dem Vorjahresmonat um rund 10½ Prozent, wozu auch die höheren Umsatzsteuerfestbeträge beitrugen.
| Bund | Länder | Gemeinden | |
| USt-Anteil gemäß § 1 FAG | 52,8 Prozent | 45,2 Prozent | 2,0 Prozent |
|---|---|---|---|
| am Aufkommen (28.652 Mio. Euro) | 15.132 Mio. Euro | 12.948 Mio. Euro | 572 Mio. Euro |
| Hinzu (+)/ab (-): Festbeträge gemäß FAG | -1.239 Mio. Euro | +904 Mio. Euro | +335 Mio. Euro |
| Anteil nach Festbeträgen: | 47,2 Prozent | 49,3 Prozent | 3,5 Prozent |
| 13.894 Mio. Euro | 13.852 Mio. Euro | 907 Mio. Euro | |
| Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich. | |||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen | |||
Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten
Lohnsteuer
Das Aufkommen der Lohnsteuer erhöhte sich im Mai 2026 um 3½ Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Der Ausblick für die weitere Entwicklung bleibt angesichts der schwachen Entwicklung am Arbeitsmarkt mit Risiken behaftet. Die Erwerbstätigkeit stagnierte zuletzt annähernd und liegt spürbar unterhalb des Vorjahresniveaus (s. a. Tabelle „Aktuelle Konjunkturindikatoren“). Das Lohnsteuerbruttoaufkommen, vor Abzug der aus dem Aufkommen geleisteten Zahlungen an Kindergeld und Altersvorsorgezulage, erhöhte sich um rund 2½ Prozent. Die Kindergeldzahlungen stiegen vor dem Hintergrund der zum Jahresbeginn angepassten Sätze leicht, die Zahlungen an Altersvorsorgezulage waren um rund 6 Prozent niedriger als im Mai 2025.
Ertragsteuern
Bei der veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer war die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für vergangene Jahre für das Aufkommen im Mai 2026 maßgeblich. In Monaten, in denen die Veranlagungstätigkeit das Aufkommen bestimmt, können sich u. a. in Abhängigkeit von Erklärungseingang und Bearbeitungsstand beträchtliche Aufkommensschwankungen sowohl unterjährig als auch im Vorjahresvergleich ergeben.
Das Aufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer lag bei rund 0,3 Mrd. Euro und damit höher als im Mai 2025 (-0,4 Mrd. Euro). Während Nachzahlungen und Erstattungen für vergangene Zeiträume sehr nah beim Vorjahresergebnis waren, erhöhte sich das Aufkommen aus nachträglichen Vorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum t-2 (entspricht aktuell dem Jahr 2024) gegenüber dem Vorjahresmonat erheblich. Die Vorauszahlungen für t-2 werden von den Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Abgabe ihrer Steuererklärungen für t-2 geleistet, um später Nachzahlungen aus der Festsetzung beziehungsweise Zinszahlungen zu vermeiden. Die Aufkommensspitzen bei den t-2-Vorauszahlungen lagen im Jahr 2025 in den Kassenmonaten Juni und Juli. Im Jahr 2026 ist nun bereits im Mai eine Aufkommensspitze zu verzeichnen. Diese Veränderung im zeitlichen Profil resultiert aus der schrittweisen Verkürzung der Abgabefristen für die Steuererklärung im Rahmen der allmählichen Rückkehr zu den „normalen“ Fristenregeln nach der Corona-Zeit. In späteren Monaten sind dementsprechend aus diesem Sachverhalt Mindereinnahmen im Vorjahresvergleich zu erwarten, denen die Mehreinnahmen aus dem Berichtsmonat gegenüberstehen. Auszahlungen an Forschungszulage aus dem Aufkommen fielen auch im Mai 2026 mit rund 8 Mio. Euro quantitativ wenig ins Gewicht.
Das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer betrug knapp 0,5 Mrd. Euro, während es im Vorjahresmonat bei rund -0,7 Mrd. Euro lag. Der Anstieg ging auf höhere Nachzahlungen und höhere nachträgliche Vorauszahlungen zurück als im Mai 2025. Vor allem aber lagen die Erstattungen deutlich niedriger. Letzteres ist darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr eine ungewöhnlich hohe Summe an Erstattungsbeträgen zu verzeichnen gewesen war. Schlussfolgerungen für die weitere Entwicklung können aufgrund dieses Basiseffekts aus der Veränderungsrate im Berichtsmonat nicht gezogen werden. An Forschungszulage wurden aus dem Aufkommen der Körperschaftsteuer rund 138 Mio. Euro ausgezahlt, fast doppelt so viel wie im Vorjahresmonat.
Das Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag stieg im Mai 2026 im Vorjahresvergleich um rund 10½ Prozent. Unter anderem durch die Lage von Ausschüttungsterminen größerer Kapitalgesellschaften können sich bei dieser Steuerart, die maßgeblich auf die Dividendenbesteuerung zurückgeht, Schwankungen im Vorjahresvergleich ergeben. Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge lag im Berichtsmonat um rund 20 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Damit befinden sich die Einnahmen weiterhin auf einem in der langjährigen Betrachtung sehr hohen Niveau. Neben dem Zinsniveau und Anlagevolumen hängt die Aufkommensentwicklung auch von volatilen Veräußerungserträgen ab. Statistische Informationen zur Aufteilung des Aufkommens liegen nicht vor.
Steuern vom Umsatz
Das Aufkommen aus den Steuern vom Umsatz stieg gegenüber Mai 2025 deutlich um 7 Prozent. Bei dieser Steuerart ist Volatilität im Vorjahresvergleich üblich, in einzelnen Monaten gegebenenfalls noch verstärkt durch Zahlungen im Rahmen des One-Stop-Shop-Verfahrens.2 Auch die zwischen März und April 2026 schwankende Lage der Osterfeiertage kann Volatilität im Vorjahresvergleich bedingen (bei den Steuern vom Umsatz liegen zwischen Entstehung und Vereinnahmung der Steuer überwiegend zwei Monate). Die gesamtwirtschaftlichen Indikatoren deuten für die nächsten Monate auf eine eher moderate Aufkommensdynamik hin. So lagen beispielsweise die Umsätze im Einzelhandel zuletzt im März und April 2026 nur um etwas mehr als 1 Prozent höher als im jeweiligen Vorjahresmonat.
Aussagen zum Einfluss der gestiegenen Kraftstoffpreise auf das Aufkommen im Mai lassen sich aus den kassenmäßigen Zahlen nicht treffen, da das Aufkommen der Umsatzsteuer nur insgesamt erfasst wird. Eine Unterscheidung nach den zugrunde liegenden Umsätzen verschiedener Gütergruppen liegt nicht vor. Mit Blick auf die Umsätze an Tankstellen berichtet das Statistische Bundesamt, dass diese im März und April 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat preisbereinigt jeweils einen Rückgang zu verzeichnen gehabt hätten, in nominaler Betrachtung aber jeweils angestiegen seien. Dabei ist allerdings zu beachten, dass in der zugrunde liegenden Statistik zum Umsatz der Tankstellen auch die Verkäufe in den Tankstellenshops enthalten sind.
Fußnoten
- 1
- Für eine Einschätzung zu den Folgen der gestiegenen Kraftstoffpreise auf das Steueraufkommen wird auf den Monatsberichtsartikel zu den Steuereinnahmen im März 2026 aus der Ausgabe April 2026 verwiesen.
- 2
- Siehe dazu Monatsberichtsartikel zu den Steuereinnahmen im Juli 2023 in der Ausgabe August 2023