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BMF-Monatsbericht Juli 2026

Inhalt

Einrichtung einer europäischen Zollagentur in Lille

21.07.2026
  • Mit der European Union Customs Agency (EUCA) mit Sitz in Lille in Frankreich entsteht ab Herbst 2026 eine neue Agentur der Europäischen Union (EU). Ihre Aufgaben betreffen das EU-Risikomanagement, den Betrieb der neuen EU-Zolldatenplattform (EU Customs Data Hub) und die Zusammenarbeit der nationalen Zollbehörden.
  • Die EUCA soll zudem die einheitliche Anwendung des EU-Zollrechts stärken und die Mitgliedstaaten durch gemeinsame Standards und Empfehlungen unterstützen.
  • Die EUCA ist eines der Kernelemente der Reform der EU-Zollunion. Diese Reform zielt insgesamt auf eine Modernisierung des europäischen Zollrechts ab und reagiert damit auf stark wachsende Warenströme vor allem im Online-Handel, komplexe Lieferketten sowie neue wirtschafts- und sicherheitspolitische Herausforderungen.

Einleitung

Bereits im Jahr 2019 betonte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, dass es an der Zeit sei, „die Zollunion auf das nächste Level“ zu heben, um Bürgerinnen und Bürger sowie den Binnenmarkt besser zu schützen. Damit wurde eine Weiterentwicklung der EU-Zollunion politisch angestoßen.

Die Europäische Kommission hat im Mai 2023 Vorschläge zur Reform der EU-Zollunion veröffentlicht mit dem Ziel, die fiskalischen Interessen der Europäischen Union (EU), den EU-Binnenmarkt sowie die Bürgerinnen und Bürger der EU besser zu schützen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu sichern. Der Vorschlag beinhaltet tiefgreifende Änderungen sowohl im EU-Zollrecht als auch im Hinblick auf die Steuerung der EU-Zollunion. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission handelt es sich um die ehrgeizigste und umfassendste Reform seit Beginn der EU-Zollunion im Jahr 1968.

Kernelemente der Reform sind die Einrichtung der European Union Customs Agency (EUCA), die Entwicklung der EU-Zolldatenplattform (EU Customs Data Hub, EUCDH), sowie neue Regeln für den E-Commerce und weitere Vereinfachungen für vertrauenswürdige Unternehmen. Hauptziel ist es, Zolldaten europäisch zu bündeln, um Verfahren effizienter zu machen, mit Waren verbundene Risiken noch besser zu erkennen und das Zusammenwirken der nationalen Zollbehörden im Sinne eines „act as one“ zu fördern.

Die EUCA wird als dezentrale Agentur der EU eingerichtet und künftig eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der EU-Zollunion übernehmen. Trotz organisatorischer Eigenständigkeit als dezentrale Agentur bleiben die EU-Mitgliedstaaten eng in die Steuerung der EUCA eingebunden, etwa über den Verwaltungsrat, in dem neben der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament auch alle Mitgliedstaaten vertreten sein werden. Mit einer geplanten Personalstärke von knapp 300 Beschäftigten wird die EUCA im Vergleich zu anderen dezentralen EU-Agenturen voraussichtlich eine Agentur mittlerer Größe darstellen. Sie bleibt deutlich kleiner als große operative Agenturen wie die Europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache Frontex oder die Europäische Arzneimittelagentur.

Die Einbindung der Mitgliedstaaten ist für den Erfolg der EUCA von besonderer Bedeutung, da die Umsetzung des EU-Zollrechts weiterhin in nationaler Hand bleibt und die EU-Agentur vor allem koordinierende, unterstützende und analytische Aufgaben wahrnehmen wird. Demzufolge werden EUCA-Beschäftige z. B. nicht selbst bei der Warenabfertigung oder den Zollkontrollen tätig sein.

Im Frühjahr 2026 wurde im Rahmen der Verhandlungen ein politischer Abschluss der Reform erzielt und Lille in Frankreich als Sitz der neuen EUCA festgelegt.

Dezentrale Agenturen der Europäischen Union (EU)

sind Einrichtungen der EU mit eigener Rechtspersönlichkeit, organisatorisch eigenständig und von den EU-Mitgliedstaaten geführt. Sie unterstützen die EU und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung unionsrechtlicher Politik in spezifischen Fachbereichen und fungieren als Bindeglied zwischen der europäischen und der nationalen Ebene. Ihre Standorte sollen regional ausgewogen über die EU verteilt sein, um dem Wunsch nach Standortdiversifizierung gerecht zu werden.

In Deutschland haben drei dezentrale EU-Agenturen ihren Sitz: die EU-Agentur für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency, Köln), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authorithy, Frankfurt am Main) und die EU-Agentur zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Anti-Money Laundering Authority, Frankfurt am Main).

Derzeit gibt es rund 40 EU-Agenturen mit insgesamt über 50.000 Beschäftigten in verschiedenen Politikbereichen, darunter Gesundheit, Grenzschutz, Umwelt und Sicherheit.

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Aufgaben der EUCA

Von der Gründung der EUCA und der Entwicklung zentraler IT-Lösungen erwarten sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Europäische Kommission, dass Aufgaben in der EU-Zollunion besser, schneller und mit höherer Qualität erledigt werden. Durch die zentrale Datenhaltung im EUCDH wird der EUCA ein unterstützendes Risikomanagement auf EU-Ebene ermöglicht. Der EUCDH soll zunächst in der Verantwortung der Europäischen Kommission entwickelt und betrieben werden. Die EUCA soll diese Aufgabe später übernehmen. Eine einheitlichere Anwendung des Unionszollrechts und ein verbessertes EU‑Risikomanagement sollen zu einem verbesserten Schutz des EU-Binnenmarkts beitragen. Risikomanagement beruht auf Datenerfassung und -analyse und zielt darauf, mit Waren verbundene Risiken (z. B. Fälschungen) zu erkennen und zu bewerten, um Waren effizient zu kontrollieren und Verstöße gezielt aufzudecken. Die Tätigkeit der EUCA soll das in den Mitgliedstaaten bestehende Risikomanagement ergänzen. Davon sollen auch die Wirtschaftsbeteiligten profitieren, indem sie z. B. vor unlauterer Konkurrenz durch Dumping-Produkte oder nicht binnenmarktkonforme Produkte aus Drittstaaten geschützt werden.

Logo der EUCA in Lille
Logo der EUCA in Lille Quelle:französisches Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und industrielle und digitale Souveränität, economie.gouv.fr/euca-in-lille
Ferner soll die EUCA zur ordnungsgemäßen Anwendung von außenwirtschaftsrechtlichen Sanktionen beziehungsweise Embargos beitragen sowie Verfahren und Protokolle ausarbeiten, welche die Mitgliedstaaten in zollbezogenen Krisenfällen anwenden sollen. Die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zollbehörden soll gefördert werden, ebenso der Austausch mit Zollbehörden außerhalb der EU und mit anderen wichtigen Partnerbehörden.

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EUCA in Lille

Lille in Frankreich hat am 25. März 2026 das Auswahlverfahren um den Sitz der EUCA gewonnen. Ausschlaggebend waren die von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat gemeinsam festgelegten Auswahlkriterien.

Kernkriterien zur Auswahl eines Standorts für den Sitz einer dezentralen EU-Agentur

  • Sicherstellung der sofortigen Einrichtung: Der Standort sollte gewährleisten, dass die EU-Agentur direkt nach Inkrafttreten ihres Gründungsakts eingerichtet werden kann.
  • Erreichbarkeit: Der Standort sollte gut erreichbar sein, um die Effizienz der EU-Agentur und die Interaktion mit Interessengruppen zu fördern.
  • Bildungseinrichtungen: Es sollten angemessene Bildungseinrichtungen für die Kinder der Beschäftigten vorhanden sein.
  • Zugang zum Arbeitsmarkt und soziale Sicherheit: Der Standort sollte einen geeigneten Zugang zum Arbeitsmarkt, zur Sozialversicherung und zur medizinischen Versorgung für Kinder und Ehepartnerinnen und Ehepartner der Beschäftigten bieten.
  • Das Kriterium der „geografischen Ausgewogenheit“ spielt ebenfalls eine Rolle bei der Sitzvergabe. Gemeint ist damit das Ziel, die dezentralen EU-Agenturen möglichst gleichmäßig auf die Mitgliedstaaten zu verteilen.

Lille liegt in unmittelbarer Nähe zu Brüssel und bildet einen wichtigen Knotenpunkt im europäischen Warenverkehr mit direkten Zugverbindungen zu bedeutenden Metropolen sowie zu großen Seehäfen wie Rotterdam, Antwerpen und Le Havre.

Zudem verfügt Lille über ein starkes wirtschaftliches und akademisches Umfeld sowie über eine gut ausgebaute Infrastruktur. Die Metropolregion Lille ist einer der wichtigsten IT-Standorte Nordfrankreichs. Die Universitäten in Lille zählen insgesamt rund 130.000 Studierende. Die Region Hauts-de-France weist eine ausgeprägte Zoll- und Handelstradition auf und spielt insbesondere im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich eine wichtige Rolle.

Darstellung des zukünftigen Gebäudes der EUCA in Lille BildVergroessern
Zukünftiges Gebäude der EUCA Quelle:französisches Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und industrielle und digitale Souveränität

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Einrichtung der EUCA

Die Umsetzung der EU-Zollreform erfolgt schrittweise über mehrere Jahre. Nach Inkrafttreten der Reform, voraussichtlich im Herbst 2026, beginnt der institutionelle Aufbau der EUCA sowie die allmähliche Einführung zentraler Reformelemente. Die EUCA soll im Laufe der folgenden Jahre ihre volle Funktionsfähigkeit erreichen. Der Aufbau der operativen Strukturen soll dabei stufenweise erfolgen. In der Übergangsphase übernimmt die Europäische Kommission eine zentrale Rolle: Sie verantwortet die organisatorische Einrichtung, die vorübergehende Leitung und den anfänglichen Betrieb der EUCA. Zunächst wird der Verwaltungsrat eingerichtet, der den Exekutivdirektor beziehungsweise die Exekutivdirektorin wählt. Gleichzeitig werden die personellen Kapazitäten sowie die erforderlichen administrativen und operativen Strukturen aufgebaut. So soll die Agentur schrittweise eigenständig ihre Aufgaben wahrnehmen. Ziel dieses gestuften Vorgehens ist es, einen reibungslosen Übergang von der Aufbauphase in den regulären Betrieb sicherzustellen und zugleich frühzeitig zentrale Elemente der Zollreform umzusetzen.

Abbildung: Zeitstrahl Einrichtung der EUCA (mehr in der Langbeschreibung) BildVergroessern
Abbildung 1 Quelle:Bundesministerium der Finanzen

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Struktur und Aufbau der EUCA

Die Governance-Struktur der EUCA orientiert sich am bewährten Modell dezentraler EU-Agenturen und verbindet die Einbindung der Mitgliedstaaten mit einer eigenständigen operativen Steuerung. Zentrales Entscheidungsorgan ist der Verwaltungsrat, in dem alle Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament vertreten sind. Die Vertreterin beziehungsweise der Vertreter des Europäischen Parlaments hat kein Stimmrecht. Der Verwaltungsrat legt die strategische Ausrichtung der EU-Agentur fest, beschließt wesentliche Planungs- und Haushaltsdokumente und überwacht die Erfüllung des Mandats der EU-Agentur. Zugleich gewährleistet der Verwaltungsrat die enge Mitwirkung der Mitgliedstaaten an der Entwicklung der europäischen Zollkoordinierung. Der Verwaltungsrat schafft einen institutionellen Rahmen dafür, dass nationale Perspektiven und Erfahrungen in den Entscheidungen der EUCA gebündelt werden.

Die laufende Verwaltung und operative Leitung der EUCA obliegen der Exekutivdirektorin beziehungsweise dem Exekutivdirektor, die beziehungsweise der als unabhängige Leitungsperson die EU-Agentur nach außen vertritt und für die Umsetzung der strategischen Vorgaben des Verwaltungsrats verantwortlich ist. Hierzu zählen insbesondere die organisatorische Entwicklung der Agentur, die Personalführung sowie die Durchführung des Arbeitsprogramms und des Haushalts.

Unterstützt wird diese Struktur durch einen kleineren Exekutivausschuss, der aus einer begrenzten Anzahl von Verwaltungsratsmitgliedern besteht und die Arbeit des Verwaltungsrats vorbereitet. Der Exekutivausschuss soll spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung eingerichtet werden und insbesondere dazu beitragen, die Handlungsfähigkeit der EUCA sicherzustellen. Er dient außerdem der engen Begleitung administrativer und strategischer Fragen sowie der Sicherstellung schneller Entscheidungen in Krisensituationen. Durch diese mehrstufige Governance-Struktur soll eine ausgewogene Verbindung aus politischer Steuerung durch die Mitgliedstaaten, administrativer Effizienz und operativer Unabhängigkeit der Agentur gewährleistet werden.

Abbildung: Struktur der EUCA (mehr in der Langbeschreibung) BildVergroessern
Abbildung 2 Quelle:Bundesministerium der Finanzen