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BMF-Monatsbericht Juli 2026

Inhalt

Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich

21.07.2026
  • Mit 38,0 Prozent lag die Abgabenquote, d. h. das Verhältnis der Steuern und Sozialabgaben zum Bruttoinlandsprodukt, für Deutschland im Jahr 2024 im Mittelfeld der untersuchten Staaten. Den Steuern und Abgaben stehen in Deutschland umfangreiche öffentliche Leistungen und verlässliche, gut ausgebaute soziale Sicherungssysteme gegenüber.
  • Die tarifliche Besteuerung der Gewinne von Kapitalgesellschaften betrug in Deutschland im Jahr 2025 rund 30 Prozent und fiel damit im internationalen Vergleich hoch aus. Mit dem im vergangenen Jahr verabschiedeten Wachstumsbooster senkt die Bundesregierung die Unternehmensteuerbelastung bis zum Jahr 2032 schrittweise auf ein international wettbewerbsfähigeres Niveau von rund 25 Prozent und schafft Investitionsanreize.
  • Im Bereich der Einkommensteuer setzt die Bundesregierung auf eine anreizfreundliche und verteilungsgerechte Steuerpolitik, die insbesondere auch Familien zugutekommt. Zum 1. Januar 2027 soll eine Einkommensteuerreform zur Senkung der steuerlichen Belastung für kleine und mittlere Einkommen in Kraft treten.

Einleitung

Dieser Beitrag fasst die Inhalte aus der neu aufgelegten BMF-Broschüre „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich“ zusammen und bietet einen Überblick zu internationalen Steuerbelastungsvergleichen und steuerrechtlichen Regelungen.1 Die Ländervergleiche erstrecken sich auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und einige andere OECD-Mitgliedstaaten (Japan, Kanada, Norwegen, Schweiz, USA und Vereinigtes Königreich). Sie geben grundsätzlich den Rechtsstand zum Ende des Jahres 2025 wieder. Eine Ausnahme bilden die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichten und zum Stand der Veröffentlichung bis zum Vergleichsjahr 2024 verfügbaren Steuer- und Abgabenquoten. Maßnahmen, die im Jahr 2026 wirksam wurden oder sein werden, sind noch nicht in den Übersichten und Grafiken erfasst.

Zur Interpretation der Daten im internationalen Vergleich ist generell anzumerken, dass sich sinnvolle Schlussfolgerungen bei vielen Indikatoren erst aus dem Gesamtkontext ergeben. Dies gilt insbesondere für das Zusammenspiel nominaler Steuersätze und unterschiedlich ausgestalteter Bemessungsgrundlagen in den einzelnen Staaten. Außerdem sollte bei der Interpretation von Steuer- und Abgabenquoten und bei Vergleichen zur Besteuerung von Arbeit die Finanzierungsform sozialer Sicherungssysteme sowie die Qualität und Effizienz in der Bereitstellung staatlicher Leistungen berücksichtigt werden.

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Gesamtwirtschaftliche Steuer- und Abgabenquote

Die gesamtwirtschaftliche Steuerquote weist die in einer Volkswirtschaft gezahlten Steuern relativ zur Wirtschaftsleistung aus. Die Abgabenquote berücksichtigt neben Steuern auch Beiträge zur Sozialversicherung. Sie ist ein zentraler Indikator für den internationalen Vergleich, da die betrachteten Staaten ihre staatlichen Sozialversicherungssysteme in unterschiedlichem Ausmaß über eigenständige Sozialbeiträge finanzieren, die nicht in der Steuerquote enthalten sind, oder auf allgemeine Haushaltsmittel zurückgreifen.

Abbildung 1 zeigt die Steuer- und Abgabenquoten für das Jahr 2024 nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD aus der zugehörigen Publikation „OECD Revenue Statistics 2025“.2 Die Abgabenquote für Deutschland liegt mit 38,0 Prozent im Mittelfeld der betrachteten Staaten. In den skandinavischen Staaten sowie in Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und Österreich ist die Abgabenquote vergleichsweise hoch (> 40 Prozent). Dagegen weisen Irland, die Schweiz und die USA relativ niedrige Abgabenquoten auf (< 30 Prozent). Bei der Steuerquote liegt Deutschland mit 23,2 Prozent eher im unteren Mittelfeld der betrachteten Staaten. Die skandinavischen Staaten sowie Italien und Luxemburg weisen hier eine vergleichsweise hohe Steuerquote von über 30 Prozent auf; nur in Irland, Tschechien und den USA liegt die Steuerquote unter 20 Prozent.

Abbildung: Steuer- und Abgabenquoten 2024 (mehr in der Langbeschreibung) BildVergroessern
Abbildung 1 Quelle:Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics 1965 – 2024, Paris 2025

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Besteuerung des Gewinns von Kapitalgesellschaften

Den nominalen Unternehmensteuersätzen wird oft eine Signalfunktion etwa bei Investitionsentscheidungen von Unternehmen zugesprochen. Die tatsächliche oder auch effektive Steuerbelastung ergibt sich erst aus dem Zusammenspiel von Steuerbemessungsgrundlage und tariflichem Steuersatz. Für eine ganzheitliche Betrachtung sollte neben der Besteuerung von Gewinnen auf Ebene der Kapitalgesellschaft auch die Besteuerung beim Anteilseigner betrachtet werden. Die hier gewählten Indikatoren beschränken sich auf einen Vergleich der tariflichen (nominalen) Besteuerung von Kapitalgesellschaften.

Abbildung 2 vergleicht die Höhe von Unternehmensteuern auf Gewinne von Kapitalgesellschaften. Neben Körperschaftsteuern, die auf zentralstaatlicher Ebene erhoben werden, gibt es in mehreren Staaten nachgeordnete Gebietskörperschaften (Einzelstaaten, Provinzen, Regionen, Gemeinden), die zusätzlich eigene Körperschaftsteuern oder ihnen ähnliche Steuern erheben, wie z. B. in Deutschland und Luxemburg die Gewerbesteuer. Dort, wo die Steuersätze über die Gebietskörperschaften variieren, werden Durchschnitte zugrunde gelegt. Zu beachten ist, dass in manchen Staaten die von lokalen Gebietskörperschaften erhobenen Steuern von der Steuerbemessungsgrundlage der übergeordneten Gebietskörperschaften abzugsfähig sind (z. B. in Japan und den USA). Die Gesamtsteuerbelastung auf Unternehmensebene ergibt sich demzufolge aus einer abgestuften Rechnung und nicht aus einer einfachen Addition der nominalen Steuersätze der einzelnen Steuern.

Unternehmensteuern auf Gewinne von Kapitalgesellschaften, d. h. inklusive Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag, sind mit 30,13 Prozent in Deutschland im internationalen Vergleich hoch. Nur Japan (30,42 Prozent) und Malta (35 Prozent, allerdings werden oftmals Sondersätze beziehungsweise -regelungen angewendet) haben eine höhere tarifliche Unternehmensteuerbelastung. Die Mehrheit der betrachteten Staaten besteuert Gewinne von Kapitalgesellschaften mit einem nominalen Steuersatz von unter 25 Prozent. Größere Industrienationen wie Frankreich, Kanada, die USA oder das Vereinigte Königreich erheben nominale Unternehmensteuersätze zwischen 25 und 27 Prozent.

Abbildung: Unternehmensbesteuerung 2025 im internationalen Vergleich (mehr in der Langbeschreibung) BildVergroessern
Abbildung 2 Quelle:Datengrundlage aufbereitet durch das Bundeszentralamt für Steuern im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen

Gewinne von Kapitalgesellschaften werden nicht nur auf Ebene des Unternehmens, sondern auch bei der Ausschüttung an den Anteilseigner (z. B. in Form von Dividenden) besteuert. Um Doppelbelastungen ausgeschütteter Gesellschaftsgewinne durch die Körperschaftsteuer der Kapitalgesellschaft und die Einkommensteuer des Anteilseigners zu verhindern oder abzumildern, haben fast alle Staaten entsprechende Systeme zur Entlastung der Dividenden beim Anteilseigner. Von den europäischen Staaten sehen Irland und die Schweiz keine Entlastung ausgeschütteter Gewinne auf der Ebene des Anteilseigners vor (klassische Systeme ohne Tarifermäßigung). Diese Staaten haben aber als Ausgleich nach wie vor vergleichsweise niedrige allgemeine Körperschaftsteuertarife. Drei EU-Staaten besteuern die Gewinne nur bei der Gesellschaft, sodass Dividenden beim Anteilseigner steuerfrei bleiben (Estland, Lettland und Zypern3). Zum gleichen wirtschaftlichen Ergebnis kommt auch Malta, indem die Körperschaftsteuer auf ausgeschüttete Gewinne dem Einkommensteuersatz auf Dividenden entspricht und voll auf die Einkommensteuer angerechnet wird (sogenanntes Vollanrechnungsverfahren).

Abbildung 3 stellt die maximale Steuerbelastung von Dividenden, die von einer Kapitalgesellschaft an eine natürliche, unbeschränkt steuerpflichtige Person ausgeschüttet werden, dar, welche die Anteile im Privatvermögen hält. Bei der Berechnung der Gesamtsteuerlast wird zuerst der geltende Unternehmensteuersatz („Unternehmensebene“) auf einen angenommenen Gewinn der Kapitalgesellschaft von 50 Mio. angewendet. Der Gewinn nach Steuern bildet die Bemessungsgrundlage, auf die der geltende Steuersatz für Dividenden (Sondersteuersatz oder Spitzensteuersatz) bei dem Anteilseigner angewendet wird. Die steuerliche Belastung auf Anteilseignerebene wird in Relation zum Gewinn der Kapitalgesellschaft vor Steuern gezeigt. Zuschläge bei den Unternehmens-und Einkommensteuern wurden berücksichtigt; Freibeträge blieben unberücksichtigt.

In Deutschland liegt die Gesamtsteuerlast auf Gewinne nach Ausschüttung bei 48,56 Prozent, wobei der angenommene Gewinn einer Kapitalgesellschaft mit 30,13 Prozent auf Unternehmensebene besteuert wird. Auf den Gewinn nach Steuern fällt der geltende Steuersatz für Dividenden bei der Ausschüttung an den Anteilseigner an (Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent), woraus sich eine Steuerlast von 18,43 Prozent auf Anteilseignerebene ergibt. Auch hier liegt Deutschland hinter Kanada, Dänemark, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz im oberen Bereich bei der Gesamtsteuerbelastung.

Abbildung: Maximale Besteuerung (nominal) auf Unternehmens- und Anteilseignerebene bei Vollausschüttung 2025 (mehr in der Langbeschreibung) BildVergroessern
Abbildung 3 Quelle:Datengrundlage aufbereitet durch das Bundeszentralamt für Steuern im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen

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Abgabenbelastung bei Arbeitseinkommen

Die OECD veröffentlicht jährlich eine international vergleichende Untersuchung zur effektiven Steuer- und Abgabenbelastung von Arbeitseinkommen in den OECD-Ländern („Taxing Wages“). Darin werden Arbeitnehmerhaushalte in verschiedenen Familienverhältnissen und Einkommensgruppen betrachtet. Zentraler Indikator für die Besteuerung von Arbeit ist der Steuer- und Abgabenkeil („Tax Wedge“). Dieser zeigt die Steuer- und Abgabenlast abzüglich erhaltener Familienleistungen relativ zu den Kosten beim Arbeitgeber (Bruttolohn plus arbeitgeberseitige Sozialabgaben) und bietet somit einen Indikator für die Beurteilung der Arbeitskosten als einen wichtigen Standortfaktor im internationalen Vergleich.

Der Steuer- und Abgabenkeil („Tax Wedge“)

misst das Verhältnis arbeitgeber- und arbeitnehmerseitiger Steuern und Abgaben auf Erwerbsarbeit abzüglich erhaltener Familienleistungen relativ zu den Gesamtarbeitskosten.

Abbildung: Der Steuer- und Abgabenkeil oder „tax wedge“

Die OECD beschreibt den Steuer- und Abgabenkeil als einen Indikator, der international vergleicht, inwieweit die Steuer- und Abgabenlast auf Arbeitseinkommen Beschäftigungsanreize verringert.

Abbildung 4 zeigt den Steuer- und Abgabenkeil für 28 OECD-Mitgliedstaaten für den alleinstehenden Durchschnittsverdienenden ohne Kinder. Hier liegt Deutschland im Jahr 2025 mit einem Steuer- und Abgabenkeil von 49,3 Prozent nur hinter Belgien mit 52,5 Prozent. Mehr als zwei Drittel der Steuer- und Abgabenbelastung auf Arbeit entfallen in Deutschland auf Sozialabgaben, die sowohl von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch vom Arbeitgeber getragen werden. Dabei liegen die steuerliche Belastung und die arbeitgeberseitige Sozialabgabenbelastung in Deutschland im Durchschnitt der betrachteten OECD-Staaten, wohingegen die arbeitnehmerseitige Sozialabgabenbelastung deutlich über dem Durchschnitt der hier abgebildeten OECD-Staaten liegt.

Abbildung: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung und Einkommen-/Lohnsteuer (mehr in der Langbeschreibung) BildVergroessern
Abbildung 4 Quelle:OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2024-2025, Paris 2026

Ein weiterer Indikator ist der durchschnittliche Steuer- und Abgabensatz, der erhobene Steuern und Abgaben auf den Arbeitslohn unter Einberechnung von Familienleistungen relativ zum Bruttoarbeitslohn (ohne arbeitgeberseitige Sozialabgaben) darstellt. Dieser Indikator spielt ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Analyse von Arbeitsanreizen, da er die Belastung des Faktors Arbeit aus Arbeitnehmersicht widerspiegelt (d. h. wie viel Netto- vom Bruttolohn bleibt). In Deutschland führt der ledige Durchschnittsverdienende ohne Kinder 38,7 Prozent seines Bruttolohns als Steuern und Arbeitnehmersozialbeiträge ab.

In vielen Ländern sorgen Maßnahmen im Rahmen der Familienbesteuerung für eine Förderung von Familien. Diese Förderung ist auch deutlich erkennbar in Deutschland, insbesondere beim Blick auf die Einkommen-/Lohnsteuerbelastung unterschiedlicher Haushaltskonstellationen. Hier ergibt sich beispielsweise bei einem Alleinverdienerhaushalt mit Durchschnittseinkommen und zwei Kindern nach Anrechnung von Kindergeld rechnerisch ein durchschnittlicher Steuer- und Abgabensatz von 21,3 Prozent (siehe Abbildung 5). Arbeitet die Partnerin oder der Partner auch und verdient 67 Prozent des Durchschnittslohns, so liegt der Durchschnittssteuersatz für den Haushalt in dieser Familienkonstellation bei 30,5 Prozent.

Abbildung: Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 2025 (mehr in der Langbeschreibung) BildVergroessern
Abbildung 5 Quelle:OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2024-2025, Paris 2026

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Fazit

Deutschland verfügt über ein Steuer- und Abgabensystem, das ein hohes Niveau an öffentlichen Leistungen finanziert. Bürgerinnen und Bürger profitieren vor allem von gut ausgebauten sozialen Sicherungssystemen, einem breiten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und einem größtenteils öffentlich finanzierten Bildungssystem. Gleichzeitig steht die deutsche Wirtschaft vor strukturellen, demografischen und geopolitischen Herausforderungen. Die Übersichten zeigen, dass insbesondere die nominale Unternehmensteuerlast und die Belastung des Faktors Arbeit durch Steuern und Abgaben in Deutschland im internationalen Vergleich hoch ausfallen.

Zur Stärkung der Wirtschaft hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits eine Reihe an Maßnahmen umgesetzt, u. a. das steuerliche Investitionssofortprogramm (Wachstumsbooster), das schnell wirksame Impulse für mehr Wachstum schafft und langfristig dazu beiträgt, Beschäftigung und Wohlstand in Deutschland zu sichern. Eine wachstumsfreundliche und sozial gerechte Steuer- und Abgabenpolitik setzt außerdem auf steuerliche Entlastungen der arbeitenden Mitte, Fördermaßnahmen für Familien und eine Begrenzung der Sozialabgabenbelastung. Eine Einkommensteuerreform zur Senkung der steuerlichen Belastung für kleine und mittlere Einkommen soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Außerdem ist die Stabilisierung der Beitragssätze bei den Sozialversicherungen ein zentrales politisches Ziel der Bundesregierung, um Arbeitsanreize zu stärken.

Die Kombination aus schnell wirksamen Investitionsanreizen und Maßnahmen zur Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Deutschland und somit die wirtschaftliche Dynamik in der kurzen und langen Frist.

Fußnoten

1
Die ausführliche BMF-Publikation „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025“ kann hier abgerufen werden.
2
Die ausführliche Publikation „OECD Revenue Statistics 2025“ kann auf der Seite der OECD heruntergeladen werden.
3
In Zypern unterliegen Dividenden nicht der Einkommensteuer, dafür aber der sogenannten Verteidigungsabgabe in Höhe von 17 Prozent. Daraus ergibt sich die Belastung auf Anteilseignerebene von 14,88 Prozent, die in der Abbildung 3 zu sehen ist.