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BMF-Monatsbericht Juli 2026

Inhalt

Kreditaufnahme des Bundes und seiner Sondervermögen

21.07.2026

Die Kreditaufnahme des Bundes dient der Finanzierung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen des Bundes. Sondervermögen werden unterschieden in solche Sondervermögen, die über den Bundeshaushalt oder andere Einnahmen mitfinanziert werden, und Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung: Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), Investitions- und Tilgungsfonds (ITF), Sondervermögen Bundeswehr (SV BW) und das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK). Die gesetzlichen Vorgaben zur Kreditaufnahme für die Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung werden durch die Errichtungsgesetze der jeweiligen Sondervermögen geregelt.

Die nachfolgenden Erläuterungen zur Kreditaufnahme des Bundes und der Sondervermögen beziehen sich

  • erst auf den gesamten Kreditbestand des Bundes,
  • nachfolgend auf den Kreditbestand des Bundes ohne Darlehensfinanzierung und
  • anschließend auf den Kreditbestand des Bundes zur Darlehensfinanzierung.1

Im Folgenden werden die Begriffe „Kreditbestand“ sowie „Bruttokreditaufnahme“ verwendet. Kreditbestand beschreibt dabei das Gesamtvolumen der zum Berichtszeitpunkt aufgenommenen Kredite zu Nennwerten. Die Bruttokreditaufnahme entspricht dagegen dem Volumen der innerhalb des abgelaufenen Monats oder innerhalb des Jahres aufgenommenen Kredite zur Finanzierung des kassenwirksamen Anteils der Nettokreditaufnahme sowie zur Refinanzierung fällig werdender Kredite. Die Darstellung der Bruttokreditaufnahme zeigt die kassenwirksamen Beträge zum Verkauf und die monatlichen beziehungsweise jährlichen Anteile der periodengerecht berücksichtigten Stückzinsen, Agien und Disagien.

Entwicklung des Kreditbestands des Bundes

Der Bund hatte am 31. Dezember 2025 einen Kreditbestand in Höhe von 1.793,9 Mrd. Euro. Der Kreditbestand erhöhte sich zum 30. Juni 2026 um 60,7 Mrd. Euro auf 1.854,6 Mrd. Euro. Diese Erhöhung resultierte aus einer Bruttokreditaufnahme im Volumen von 249,3 Mrd. Euro, denen Fälligkeiten im Volumen von 194,4 Mrd. Euro gegenüberstanden. Im Jahr 2026 wurden bis Ende Juni für Zinszahlungen aller auch in früheren Jahren aufgenommenen bestehenden Kredite saldiert 11,2 Mrd. Euro aufgewendet.

Im Juni 2026 wurden insgesamt 38,2 Mrd. Euro konventionelle Bundeswertpapiere emittiert. Diese verteilten sich auf 2,2 Mrd. Euro 30-jährige Bundesanleihen, 2,0 Mrd. Euro 15-/20-jährige Bundesanleihen, 5,0 Mrd. Euro 10-jährige Bundesanleihen, 5,0 Mrd. Euro Bundesobligationen, 10,0 Mrd. Euro Bundesschatzanweisungen und 13,9 Mrd. Euro Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes. Darüber hinaus wurden im Juni 2026 Grüne Bundeswertpapiere in Höhe von 1,7 Mrd. Euro begeben.

Die Eigenbestände des Bundes an Bundeswertpapieren verringerten sich im Juni 2026 um 3,5 Mrd. Euro auf 204,6 Mrd. Euro. Die Veränderung resultierte aus Sekundärmarktverkäufen in Höhe von 18,0 Mrd. Euro, denen Käufe in Höhe von 9,5 Mrd. Euro und die Erhöhung von Eigenbeständen um 7,6 Mrd. Euro gegenüberstanden. Ferner gab es Fälligkeiten im Eigenbestand in Höhe von 2,5 Mrd. Euro.

Zum Stichtag entfielen 96,9 Prozent des Kreditbestands auf den Bund ohne Darlehensfinanzierung, die restlichen 3,1 Prozent dienten der Darlehensfinanzierung.

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Entwicklung des Kreditbestands des Bundes ohne Darlehensfinanzierung

Im Juni 2026 erfolgte eine Bruttokreditaufnahme für den Bund ohne Darlehensfinanzierung in Höhe von 40,9 Mrd. Euro. Außerdem wurden 30,0 Mrd. Euro fällige Kredite getilgt. Für Zinszahlungen der Kredite des Bundes ohne Darlehensfinanzierung wurden im Juni 2026 saldiert 0,9 Mrd. Euro aufgewendet.

Am 30. Juni 2026 betrug der Kreditbestand des Bundes ohne Darlehensfinanzierung insgesamt 1.796,6 Mrd. Euro. Folglich erhöhte sich dieser gegenüber dem 31. Mai 2026 um 11,5 Mrd. Euro. Der Kreditbestand des Bundeshaushalts lag bei 1.655,7 Mrd. Euro und erhöhte sich gegenüber dem Vormonat um 4,7 Mrd. Euro. Der Kreditbestand des SV BW erhöhte sich im Juni 2026 um 2,0 Mrd. Euro auf 51,6 Mrd. Euro und der Kreditbestand des SVIK erhöhte sich im Juni 2026 um 4,6 Mrd. Euro auf 48,9 Mrd. Euro. Die Kreditbestände für den FMS für Kredite für Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 StFG (22,4 Mrd. Euro), für den WSF für Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmen gemäß § 22 StFG (0,7 Mrd. Euro) und für den ITF (17,4 Mrd. Euro) veränderten sich gegenüber dem 31. Mai 2026 nur sehr geringfügig.

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Entwicklung des Kreditbestands des Bundes zur Darlehensfinanzierung

Im Juni 2026 gab es für den FMS zur Refinanzierung von Darlehen gemäß § 9 Abs. 5 StFG weder eine Bruttokreditaufnahme noch Tilgungen von Krediten. Auch für den WSF gab es im Juni 2026 zur Darlehensfinanzierung gemäß § 23 StFG weder eine Bruttokreditaufnahme noch Tilgungen. Der Kreditbestand belief sich damit per Ende Juni 2026 – wie im Monat zuvor – auf 46,0 Mrd. Euro (FMS) beziehungsweise 12,0 Mrd. Euro (WSF). Am 30. Juni 2026 betrug der Gesamtbestand an Krediten zur Darlehensfinanzierung 58,0 Mrd. Euro.

Weitere Einzelheiten können folgenden Tabellen entnommen werden:

  • Entwicklung des Kreditbestands des Bundes im Juni 2026,
  • Entwicklung des Kreditbestands des Bundes ohne Darlehensfinanzierung im Juni 2026 und
  • Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapieren im Juni 2026.

Im statistischen Anhang sind zusätzlich die beiden erstgenannten Tabellen mit Daten für den bisherigen Jahresverlauf, der nach Restlaufzeitklassen gruppierte Kreditbestand des Bundes sowie die nach Instrumentenart aufgegliederten Daten zum Kreditbestand des Bundes, zur Bruttokreditaufnahme des Bundes, zu den Tilgungen des Bundes und zu den Zinsen für die Kredite des Bundes enthalten.

Die Abbildung „Bruttokreditaufnahme und Kreditbestand des Bundes“ zeigt die Verteilung der Bruttokreditaufnahme und des Kreditbestands auf die Finanzierungsinstrumente. Den größten Anteil an der Bruttokreditaufnahme im laufenden Jahr stellten mit 75,5 Mrd. Euro beziehungsweise 30,3 Prozent die Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes dar, gefolgt von den Bundesschatzanweisungen mit 46,0 Mrd. Euro beziehungsweise 18,5 Prozent.

Balkendiagramm: Bruttokreditaufnahme und Kreditbestand des Bundes (mehr in der Langbeschreibung) BildVergroessern
Quelle:Bundesministerium der Finanzen

Mehr als 99 Prozent des Kreditbestands des Bundes sind in Form von Inhaberschuldverschreibungen verbrieft. Die konkreten Gläubiger sind dem Bund nicht bekannt.

Details zu den geplanten Emissionen und den Tilgungen von Bundeswertpapieren sind den Pressemitteilungen zum Emissionskalender zu entnehmen.2 Ferner werden auf der Internetpräsenz der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH nach jeder Auktion von Bundeswertpapieren die Auktionsergebnisse veröffentlicht.3

Entwicklung des Kreditbestands des Bundes im Juni 2026

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Entwicklung des Kreditbestands des Bundes ohne Darlehensfinanzierung im Juni 2026

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Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapiere im Juni 2026

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Die Rentenmarktentwicklung im 2. Quartal 2026

Die internationalen Rentenmärkte standen auch im 2. Quartal 2026 unter dem Einfluss des Kriegs im Nahen Osten. Vor dem Hintergrund der faktischen Schließung der Straße von Hormus standen zunächst der Anstieg der Inflation, die negativen Folgen gestiegener Energiepreise für das Wirtschaftswachstum und die Erwartungen einer erneuten geldpolitischen Straffung durch die Zentralbanken im Fokus der Marktteilnehmer. Mit der Verständigung auf eine Absichtserklärung zwischen den USA und Iran kam es Mitte Juni 2026 zu einer Entspannung an den globalen Energiemärkten.

Insbesondere vor dem Hintergrund von Inflationsrisiken infolge der Energiepreiseanstiege hoben die Europäische Zentralbank (EZB) und die Bank of Japan ihre Leitzinsen im Juni 2026 um jeweils 25 Basispunkte an. Die US-Notenbank Fed sowie die Bank of England beließen ihre Leitzinsen im 2. Quartal 2026 auf unveränderten Niveaus. Die Renditen 10-jähriger Staatsanleihen zeigten ein uneinheitliches Bild. Während im Euroraum und im Vereinigten Königreich die Renditen zurückgingen, stiegen sie in den USA und Japan an.

Die Entwicklung der Renditen deutscher Bundeswertpapiere im 2. Quartal 2026 verlief der geopolitischen Fragilität folgend sehr volatil. Am Ende des Quartals lagen sie für die meisten Laufzeitbereiche unter denen zu Beginn des Quartals. Die Renditen für mittlere Laufzeiten gingen etwas stärker zurück als die Renditen für kurze und lange Laufzeiten.

Renditen von Bundeswertpapieren nach Laufzeiten
Tagesschlussrenditen in Prozent p. a.
31. März 202630. Juni 2026
  2 Jahre2,622,53
  5 Jahre2,732,60
10 Jahre3,002,86
30 Jahre3,453,42

Die Inflationsrate im Euroraum, gemessen am harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI), erhöhte sich von 2,6 Prozent im März 2026 auf 3,0 Prozent im April 2026 und 3,2 Prozent im Mai 2026 und fiel dann auf 2,8 Prozent im Juni 2026 nach vorläufigen Daten. Hintergrund waren vor allem die starken Anstiege der Energiepreise, die in der Spitze im April und Mai 2026 um je 10,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr zugelegt hatten. Durch die zumindest temporäre Verständigung zwischen den USA und Iran auf eine Absichtserklärung kam es ab Mitte Juni 2026 jedoch bereits zu einem spürbaren Rückgang der Energiepreise an den Future-Märkten. Die Kerninflation (ohne Energie, Lebensmittel, Alkohol und Tabak) schwankte ähnlich wie im Vorquartal zwischen 2,2 Prozent und 2,6 Prozent. Ein wesentlicher Grund ist die nach wie vor hartnäckig über 3 Prozent liegende Dienstleistungsinflation.

Die im Juni 2026 veröffentlichten Projektionen des Eurosystems sehen die HVPI-Inflation für das Jahr 2026 im Jahresdurchschnitt nun bei 3,0 Prozent. Für das Jahr 2027 wird ein Rückgang auf 2,3 Prozent erwartet, bevor die Rate im Jahr 2028 wieder auf den Zielwert von 2,0 Prozent fallen dürfte. Die Kernrate wird für das laufende und kommende Jahr mit 2,5 Prozent prognostiziert und soll sich erst im Jahr 2028 moderat auf 2,2 Prozent abschwächen.

Während der EZB-Rat in den Sitzungen im März und April 2026 bereits auf mögliche Abwärtsrisiken für das Wachstum und Aufwärtsrisiken für die Inflation infolge des Kriegs im Nahen Osten hinwies, entschied sich der EZB-Rat, angesichts der hohen Unsicherheit die Leitzinsen unverändert zu lassen und zunächst weitere Daten zur konjunkturellen Entwicklung und den Inflationsrisiken abzuwarten. Angesichts einer anhaltend hohen Inflationsrate und der Risiken für die mittelfristige Preisstabilität reagierte die EZB im Juni 2026 erwartungsgemäß mit einer geldpolitischen Straffung und hob die drei Leitzinssätze (Hauptrefinanzierungssatz, Einlage- sowie Spitzenrefinanzierungsfazilität) um je 25 Basispunkte an.

Zum Quartalsbeginn standen die Zinsmärkte unter dem Eindruck des immer wieder aufflammenden Kriegs im Nahen Osten. Dies spiegelte sich auch in den Erwartungen an den Geldmärkten wider, die für den Euroraum bis Ende 2026 zwei bis drei Zinsschritte (jeweils 25 Basispunkte) einpreisten. Die Unterzeichnung der Absichtserklärung zwischen den USA und Iran führte zu einer Neubewertung. Zum Quartalsende preisten die Zinsmärkte bis Jahresende nur noch einen weiteren Zinsschritt ein. Die vom Eurosystem zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapierbestände verringerten sich im 2. Quartal 2026 stetig und vorhersehbar, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht wieder anlegt.

Liniendiagramm: Entwicklung der Renditen 10-jähriger Staatsanleihen im 2. Quartal 2026 (mehr in der Langbeschreibung) BildVergroessern
Quelle:LSEG Datastream

Die Inflationsrate in den USA hat sich seit März 2026 spürbar und kontinuierlich nach oben entwickelt. Die Jahresänderungsrate des Verbraucherpreisindex stieg von 3,3 Prozent im März 2026 auf knapp 4,2 Prozent im Mai 2026 und erreichte damit den höchsten Stand seit drei Jahren. Haupttreiber dieser Beschleunigung waren deutlich gestiegene Energiekosten. Doch auch die Kernrate stieg – wenn auch im schwächeren Maße – von 2,6 Prozent im März 2026 auf 2,9 Prozent im Mai 2026 an. Insbesondere Kosten für Mieten und Wohnen, Transport- und medizinische Dienstleistungen verteuerten sich.

Der US-Arbeitsmarkt wies im 2. Quartal 2026 Zeichen einer zunehmenden Abkühlung auf. So kam es im gesamten Quartal zu einem kontinuierlichen Rückgang beim Stellenaufbau außerhalb der Landwirtschaft. Des Weiteren war die Erwerbsbeteiligungsquote rückläufig und fiel zum Quartalsende mit 61,5 Prozent auf den niedrigsten Stand seit Ende der Pandemie. Entsprechend verringerte sich die Arbeitslosenquote in den vergangenen Monaten leicht auf 4,2 Prozent (Juni).

Angesichts einer hartnäckig über dem Zwei-Prozent-Ziel liegenden Inflation und eines weiterhin verhaltenen US-Arbeitsmarkts behielt die Fed sowohl in ihrer April-Sitzung, die letzte unter dem Vorsitz von Jerome Powell, als auch in ihrer Juni-Sitzung, die erste unter dem Vorsitz von Kevin Warsh, den Leitzins in einer Spanne von 3,50 bis 3,75 Prozent bei. Wie in den Sitzungen zuvor bewertete die US-Notenbank die wirtschaftliche Dynamik als solide, hob insbesondere die Steigerung bei Investitionen und Produktivität hervor, verwies aber gleichzeitig auf den hohen Grad an Unsicherheit infolge des Kriegs im Nahen Osten. Auch weiterhin kauft die Fed Staatsanleihen mit Laufzeiten von bis zu drei Jahren am Markt auf, um dem verstärkten Aufwärtsdruck auf die Geldmarktrenditen entgegenzuwirken. Jedoch kam es bei der im Rahmen der Juni-Sitzung veröffentlichten individuellen Zinserwartungen der Mitglieder des Offenmarktausschusses, den sogenannten Dot Plots, zu einer spürbaren Anhebung der Zinserwartungen. Die teilnehmenden Fed-Mitglieder erwarten inzwischen mehrheitlich eine Zinserhöhung bis Ende 2026. Im März 2026 ging die Mehrheit der Mitglieder noch von einer Leitzinssenkung bis Ende des Jahres aus.

Die Rendite 10-jähriger US-Treasuries stieg im 2. Quartal 2026 per saldo um 14 Basispunkte auf 4,46 Prozent. Mit anhaltender Dauer des Kriegs im Nahen Osten rückten neben dem steigenden Inflationsdruck zunehmend die fiskalischen Belastungen des Kriegs in den Fokus der Marktteilnehmer. Dies führte zu einem deutlichen Anstieg der Renditen mittel- und langfristiger US-Staatsanleihen bis Mitte Mai 2026. Erneute Bemühungen um einen Waffenstillstand ließen die Renditen bis Quartalsende fallen. Im kürzeren Laufzeitsegment führten die Zinserwartungen – die in der 2. Jahreshälfte eine Zinserhöhung implizieren – zu einem Anstieg der 2-jährigen Renditen um 38 Basispunkte auf 4,17 Prozent. Insgesamt verzeichnete die US-Zinskurve im Bereich zwischen zwei und zehn Jahren im Berichtszeitraum eine Verflachung.

Renditen 10-jähriger Staatsanleihen im 2. Quartal 2026
Tagesschlussrenditen in Prozent p. a.
31. März 202630. Juni 2026
USA4,324,46
Vereinigtes Königreich4,914,75
Japan2,352,67
Deutschland3,002,86

Die Bank of England hielt den Leitzins unverändert bei 3,75 Prozent. Die Entscheidungen für eine Beibehaltung wurden in den geldpolitischen Sitzungen im April und Juni 2026 zwar mit deutlicher Mehrheit getroffen, jedoch nicht mehr einstimmig wie noch im März 2026. Das Abstimmungsergebnis spiegelt die steigende Sorge der Mitglieder vor Zweitrundeneffekten, aber auch vor einer zu starken Abkühlung des Arbeitsmarktes wider. Mit der Entspannung des Kriegs im Nahen Osten fiel die Rendite 10-jähriger britischer Staatsanleihen im 2. Quartal 2026 um 16 Basispunkte auf 4,75 Prozent.

Die Bank of Japan hob den Leitzins gegen Ende des 2. Quartal 2026 um 0,25 Prozent auf 1 Prozent an, obwohl sich die Inflation in den vergangenen Monaten auf einem moderaten Niveau von 1,3 Prozent bis 1,5 Prozent stabilisiert hatte. Sie versuchte mit diesem Schritt, den Zinsabstand und damit die Schwäche des Yen gegenüber anderen Währungen zu verringern und eine importierte Inflation, die sich bereits in den Erzeuger- und Großhandelspreisen zeigte, zu dämpfen. Eine weitere Entscheidung der Bank of Japan, den geplanten Abbau von Staatsanleihen bis April 2027 schrittweise auf 2 Bio. Yen zu reduzieren und dann auf diesem Niveau fortzuführen, stabilisierte zunächst die im 2. Quartal 2026 zuvor stark angestiegenen Renditen 10-jähriger japanischer Staatsanleihen gegen Ende des Quartals.

Fußnoten

1
Die Aufnahme von Krediten durch den Bund nach §§ 9 Abs. 5 und 23 Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) zur Weiterleitung in Form von Darlehen über FMS und WSF an Anstalten des öffentlichen Rechts (im Folgenden „Darlehensfinanzierung“) dient der Kostenersparnis durch die niedrigeren Refinanzierungskonditionen des Bundes.
2
Internetseite der Finanzagentur: Emissionskalender
3
Internetseite der Finanzagentur: Emissionsergebnisse