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BMF-Monatsbericht Juli 2026

Inhalt

Europäische Wirtschafts- und Finanzpolitik

21.07.2026

Rückblick auf die Sitzungen der Eurogruppe und des informellen ECOFIN-Rats am 11. und 12. Juni 2026

Eurogruppe

Die Sitzung begann im regulären Format mit einem Austausch zu den makroökonomischen und fiskalischen Entwicklungen im Euroraum. Die Europäische Kommission stellte zunächst ihre makroökonomische Einschätzung entlang ihrer Frühjahrsprognose vor. Demnach seien im Euroraum die Auswirkungen der Krise im Mittleren Osten deutlich spürbar. Die Energiemärkte stünden weiterhin unter Druck und die daraus erwachsenden Risiken für Wachstum und Inflation erforderten eine besondere Aufmerksamkeit.

Die Europäische Zentralbank stellte den Ministerinnen und Ministern ihre am selben Tag mit den jüngsten geldpolitischen Entscheidungen veröffentlichen Wirtschafts- und Inflationsprojektionen vor. Für das laufende und kommende Jahr erwartet sie ein Wirtschaftswachstum in Höhe von 0,8 Prozent beziehungsweise 1,2 Prozent und eine Inflationsrate von 3,0 Prozent beziehungsweise 2,3 Prozent. Darüber hinaus erläuterte sie den Ministerinnen und Ministern ihre geldpolitischen Entscheidungen vom 11. Juni 2026.

Außerdem gab es eine Bestandsaufnahme der Umsetzung des reformierten Fiskalregelwerks. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Einhaltung der Ausgabenpfade, die im Rahmen des Frühjahrspakets des Europäischen Semesters überprüft wurde. Zudem wurde die Ausweitung der Nationalen Ausweichklausel auf Energiemaßnahmen diskutiert. Hierzu gab es aus dem Kreis der Mitgliedstaaten sowohl Unterstützung als auch Kritik. Der Präsident der Eurogruppe Kyriakos Pierrakakis hob hervor, dass die finanzpolitische Koordinierung insbesondere in den aktuell turbulenten Zeiten einen wichtigen Beitrag für Stabilität, Glaubwürdigkeit und politische Kohärenz leiste.

Im Anschluss stand der Artikel-IV-Bericht des Internationalen Währungsfonds (IWF) zum Euroraum auf der Tagesordnung. Die geschäftsführende Direktorin des IWF Kristalina Georgieva war eingeladen und präsentierte die Einschätzungen des IWF zur aktuellen Wirtschafts- und Finanzlage im Euroraum. Der IWF erwarte, wie auch die europäischen Institutionen, ein gedämpftes Wachstum und eine erhöhte Inflation. Kristalina Georgieva lobte zudem die erfolgreichen Bemühungen der Europäischen Union (EU), die Energieversorgung Europas sicherer und resilienter zu machen. Die Situation sei heute deutlich besser als im Jahr 2022. Nun müsse die Integration der Energiemärkte weiter vorangetrieben werden.

Im daran anschließenden inklusiven Format meldete sich zunächst Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zu Wort und warb für einen zügigen Abschluss der Arbeiten zum Marktintegrations- und Aufsichtspaket im Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN-Rat). Er stellte in diesem Zusammenhang klar, dass die gemeinsame Positionierung der sechs Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen und die Niederlande) vom 28. Mai 2026 zu diesem Thema nicht den Einigungsprozess im Rat vorwegnehme oder ersetze. Vielmehr sei sie als Unterstützung für einen beschleunigten Abschluss im Rat zu verstehen.

Danach tauschten sich die Ministerinnen und Minister über die Wirtschafts- und Energiesicherheit in der EU aus. Grundlage der Diskussion bildete eine Präsentation der geschäftsführenden Direktorin des IWF Kristalina Georgieva. In der Eurogruppe bestand Einigkeit, dass Energiesicherheit die Basis einer starken europäischen Wirtschaft sei. Energiesicherheit sei als ein mit Wettbewerbsfähigkeit, dem ökologischen Wandel und der Industriepolitik zusammenhängendes Thema zu begreifen.

Die deutsche Sitzungsvertreterin betonte, dass das europäische Emissionshandelssystem 2 ohne weitere Verzögerung in Kraft treten müsse. Eine vorhersehbare CO2-Bepreisung sei wichtig für Investitionsentscheidungen. Außerdem seien zuverlässige Lieferketten von fundamentaler Bedeutung für die europäische Wettbewerbsfähigkeit. Die Branche der erneuerbaren Energien stehe vor einer schwierigeren Phase: Raffineriekapazitäten, Exportkontrollen und Lieferengpässe würden darüber entscheiden, ob ein Projekt realisierbar sei. Kritischen Mineralien komme eine bedeutende Rolle bei der Elektrifizierung zu und sie seien zentrale strategische Ressourcen.

Der Präsident der Eurogruppe erklärte abschließend, dass die EU eine Energiestrategie benötige, die gleichzeitig Kosten und Abhängigkeiten verringere. Deshalb könnten insbesondere die Stärkung der Energieverbundnetze, Investitionen in die Netze und eine bessere Nutzung heimischer Energiequellen sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die wirtschaftliche Sicherheit signifikant stärken.

Danach stand die europäische Technologiesouveränität auf der Tagesordnung. Mittelpunkt der Befassung war der Vortrag von Prof. David Eaves vom University College London zur Rolle von Cloud-Diensten und digitaler Infrastruktur für die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas und zu den Möglichkeiten, digitale Souveränität auch ohne den Aufbau umfassender EU-eigener (Cloud-)Infrastrukturen zu erlangen. In der Eurogruppe bestand Einigkeit, dass Technologie das Fundament von Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlicher Stärke sei.

Der Präsident der Eurogruppe erklärte abschließend, dass Europa zu wenig globale Marktführer hervorbringe, die in der Lage seien, die hohe Qualität europäischer Forschung und Innovation vollständig zu vermarkten und zu skalieren. Technologische Souveränität bedeute nicht Isolation, sondern beispielsweise eine industrielle Basis mit der Fähigkeit, eigene strategische Entscheidungen zu treffen.

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Tagung des ECOFIN-Rats

Zentrales Thema im öffentlichen Teil des ECOFIN-Rats war die Verordnung über die Ausweitung des Anwendungsbereichs des CO2-Grenzausgleichsmechanismus auf nachgelagerte Waren und über Maßnahmen zur Bekämpfung der Umgehung (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM). Dabei wurde der von der zyprischen Ratspräsidentschaft vorgelegte Kompromissvorschlag für eine allgemeine Ausrichtung mit qualifizierter Mehrheit angenommen.

Die deutsche Sitzungsvertreterin erklärte, dass der Vorschlag für die Bundesregierung ein zustimmungsfähiger Kompromiss sei. Die Trilogverhandlungen müssten nun angegangen werden. Dabei seien die Mitgliedstaaten eng einzubinden. Insbesondere für die Industrie sei es wichtig, die Erweiterung um nachgelagerte Güter und die Migration von Umgehungsrisiken zügig umzusetzen. Weitere Schritte müssten folgen. Von zentraler Bedeutung seien u. a. die anfängliche Anwendung globaler Standardwerte, eine unbürokratische Umsetzung, Vorgehen gegen Umgehung und Missbrauch, eine Lösung für Exporte und ein wirksamer Carbon-Leakage-Schutz. Die Bundesregierung reichte entlang dieser Punkte eine Protokollerklärung ein.

Wesentlicher Teil des Vorschlags der Europäischen Kommission ist eine kriterienbasierte Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf weiterverarbeitete Produkte entlang der Wertschöpfungskette der bisher vom CBAM erfassten Grundstoffe, wie z. B. Stahl, Zement oder Aluminium. Darüber hinaus beinhaltet der Vorschlag Maßnahmen zur Umgehungsvermeidung. Teil der allgemeinen Ausrichtung ist auch eine noch in der laufenden Ratssitzung von der zyprischen Ratspräsidentschaft vorgelegte zeitlich begrenzte Ausnahmeoption für Regionen in der äußersten Randlage bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände wie Naturkatastrophen.

Darüber hinaus setzten die Ministerinnen und Minister die Diskussion über das Marktintegrations- und Aufsichtspaket fort. Im Kreis der Mitgliedstaaten bestand weiterhin Einigkeit über die hohe Relevanz des Pakets für die Umsetzung der Spar- und Investitionsunion. Die Schwerpunkte der Diskussion waren die Ausgestaltung der Aufsicht durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Market Authority, ESMA) und der möglichen ESMA-Governance-Strukturen.

Die zyprische Ratspräsidentschaft bedankte sich zu Beginn bei den sechs Mitgliedstaaten Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Polen und den Niederlanden für ihre gemeinsame Positionierung vom 28. Mai 2026 zu den Kernelementen des Pakets und verwies auf dessen hohe Priorität. Auch von den anderen Mitgliedstaaten wurde die Positionierung der sechs Mitgliedstaaten als Unterstützung für die weitere Arbeit im Rat wahrgenommen.

Die Europäische Kommission erklärte, dass ein Aufsichtsmodell nötig sei, welches das Wissen nationaler Aufsichtsbehörden nutze, ohne dabei Doppelungen und unnötige Kosten zu erzeugen. Im Rat sei nun vornehmlich die Frage zu klären, welche Unternehmen als signifikant anzusehen seien und künftig auf europäischer Ebene beaufsichtigt werden sollten. Aus Sicht der Europäischen Kommission sei eine einheitliche Aufsicht über wichtige Marktteilnehmer notwendig, einschließlich der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen.

Kritisch bewerte die Europäische Kommission die Idee gemeinsamer Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams), wie sie in der Bankenaufsicht üblich sind und wo diese einen Ressourcenaufbau auf Ebene der nationalen Aufsichtsbehörden verursachten. Aus ihrer Sicht würde ein solcher Ansatz zu etwa 40 Prozent höheren Kosten führen. Zur Governance-Struktur erklärte sie, dass ein neuer Exekutivausschuss (Executive Board) für die Aufsichtsentscheidungen zuständig sein solle und der Rat der Aufseher (Board of Supervisors) für strategische und regulatorische Themen.

In der anschließenden Diskussion signalisierten die wortnehmenden Mitgliedstaaten eine breite Unterstützung für das Paket im Grundsatz. Allerdings herrschten noch unterschiedliche Vorstellungen über zentrale Punkte der künftigen Aufsicht vor, wie beispielsweise den Umfang einer einheitlichen ESMA-Aufsicht über Anbieter von Krypto-Dienstleistungen. Die deutsche Sitzungsvertreterin betonte, dass schnelle Fortschritte bei den Verhandlungen im Rat erforderlich seien, und unterstrich in diesem Zusammenhang den Mehrwert der Positionierung der sechs Mitgliedstaaten für die weiteren Verhandlungen. Darüber hinaus sprach sie sich mit Blick auf den Kreis der zu beaufsichtigenden Unternehmen für klare und konsistente Kriterien und eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer aus. In Bezug auf die Finanzierung einer europäischen Aufsicht forderte sie ausreichend Transparenz und eine starke Kostenkontrolle ein.

Im Anschluss standen die aktuellen Legislativvorschläge im Finanzdienstleistungsbereich auf der Tagesordnung. Dabei informierten die zyprische Ratspräsidentschaft und die Europäische Kommission wie üblich über den Stand der aktuellen Gesetzgebungsvorschläge im Finanzdienstleistungsbereich.

Der nicht-öffentliche Teil des Treffens begann mit den wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Die Europäische Kommission informierte über den aktuellen Stand zur Umsetzung des Ukraine-Kredits. Das Memorandum of Understanding zur Makrofinanzhilfe sei vom ukrainischen Parlament mittlerweile ratifiziert worden. Die vereinbarten Maßnahmen würden das IWF-Programm für die Ukraine ergänzen und Überschneidungen mit anderen Hilfsinstrumenten der EU vermeiden.

Der Finanzbedarf der Ukraine für das kommende Jahr sei laut Europäischer Kommission aufgrund der unübersichtlichen Lage schwer abzuschätzen, dürfte aber höher sein als ursprünglich angenommen. Die Sanktionen gegen Russland zeigten mittlerweile Wirkung. Zwar profitiere Russland aktuell von den gestiegenen Energiepreisen. Die strukturellen Schwächen der russischen Wirtschaft seien aber mittlerweile unübersehbar. Der Druck auf Russland müsse daher aufrechterhalten werden. Die Europäische Kommission sprach sich daher für eine zügige Annahme des 21. Sanktionspakets aus.

Die deutsche Sitzungsvertreterin begrüßte die Fortschritte bei der Unterstützung der Ukraine und speziell beim Ukraine-Kredit. Gleichzeitig machte sie deutlich, dass auch die vereinbarten Reformen in der Ukraine durchgeführt werden müssten. Darunter fielen auch die mit der EU vereinbarten Maßnahmen zur Stärkung der Einnahmenseite. Die deutsche Sitzungsvertreterin sprach sich auch für strenge Sanktionen gegen Russland und eine schnelle Annahme des 21. Sanktionspakets aus.

Danach befasste sich der Rat mit der Aufbau- und Resilienzfazilität. Die Durchführungsbeschlüsse des Rats zur Änderung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne von Belgien, Polen, Portugal, Spanien und der Slowakei wurden vom Rat angenommen. Die Europäische Kommission erklärte, dass weitere Auszahlungsanträge und Plananpassungen geprüft würden. Die Mitgliedstaaten seien angehalten, die notwendigen Nachweise umgehend einzureichen, um eine zügige Prüfung durch die Europäische Kommission zu ermöglichen.

Danach stand das Europäische Semester 2026 auf der Tagesordnung. Die Europäische Kommission stellte die Eckpfeiler des diesjährigen Frühjahrspakets vom 3. Juni 2026 kurz vor. Das Paket enthält u. a. länderspezifische Empfehlungen für alle 27 EU-Mitgliedstaaten, Verfahrensschritte im Rahmen von Defizitverfahren, eine koordinierte Erweiterung der Nationalen Ausweichklausel sowie Ergebnisse der vertieften Überprüfungen im Rahmen des makroökonomischen Ungleichgewichteverfahrens.

Die deutsche Sitzungsvertreterin begrüßte die erneute Aufnahme der Wettbewerbsfähigkeit als übergreifendes Ziel der länderspezifischen Empfehlungen, insbesondere mit Blick auf die unbeständigen und unsicheren Bedingungen in den Bereichen Handel und Sicherheit. Die Agenda der Bundesregierung decke sich mit dieser Schwerpunktsetzung. Sie beinhalte strukturelle Reformen, Infrastrukturmodernisierungen, die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und die Förderung von qualifizierter Beschäftigung. Die Bundesregierung habe ein Reform- und Investitionspaket beschlossen, um potenzielles Wachstum zu steigern und die Tragfähigkeit zu sichern.

Mit Blick auf die Erweiterung der Nationalen Ausweichklausel um energiepolitische Maßnahmen sagte die deutsche Sitzungsvertreterin, dass die aktuellen Entwicklungen auf den Energiemärkten die Mitgliedstaaten vor haushaltspolitische Herausforderungen stellen könnten. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang aber auch an die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit als das ursprüngliche Ziel der derzeitigen Anwendung der Nationalen Ausweichklausel. Dieses Ziel sollte durch die Flexibilisierung nicht unterlaufen werden. Auch die Glaubwürdigkeit des Fiskalrahmenwerks dürfe dadurch nicht gefährdet werden. Es sei daher wichtig, dass die Flexibilisierung begrenzt ausfalle, zielgerichtet und mit sinnvoller Konditionalität verbunden sei. Die fiskalische Tragfähigkeit müsse das leitende Grundprinzip bei der Umsetzung und Anwendung sein.

Einige Mitgliedstaaten äußerten Bedenken hinsichtlich der Erweiterung der Nationalen Ausweichklausel für energiepolitische Maßnahmen. Andere hingegen begrüßten den Vorschlag: Die Höhe sei begrenzt und eine höhere Flexibilität angesichts der Energiekrise wünschenswert.

Abschließend beschäftigten sich die Ministerinnen und Minister mit der Umsetzung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung. Hier nahm der Rat die Aktivierung der Nationalen Ausweichklausel für Spanien an. Darüber hinaus wurde der Ratsbeschluss zur Beendigung des Verfahrens wegen eines übermäßigen Defizits gegenüber Malta gemäß Art. 126 Abs. 12 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gefasst.