BMF-Monatsbericht August 2026

Inhalt

Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

20.08.2026

Veröffentlichung der Sektorspezifischen Risikoanalyse zur Risikobewertung von Rechtseinheiten

  • Im Rahmen der Aktualisierung der ersten Nationalen Risikoanalyse (NRA) zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung liegt das erste Produkt vor.
  • Es handelt sich um die sektorspezifische Analyse, die sich der „Risikobewertung von juristischen Personen des Privatrechts, Personengesellschaften und Rechtsgestaltungen“ widmet.
  • Der Fokus dieser Analyse liegt auf den Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unter missbräuchlicher Nutzung solcher Rechtseinheiten.
  • Die NRA dient dazu, bestehende und zukünftige Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung in Deutschland zu beleuchten und ihnen wirksam entgegenzuwirken.

Einleitung: Nationale Risikoanalyse und risikobasierter Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung

Die Nationale Risikoanalyse (NRA) ist ein Instrument zur Identifizierung und Bewertung der wesentlichen Risiken im Bereich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung1 in Deutschland und trägt zu einem risikobasierten Ansatz zur Bekämpfung von Finanzkriminalität bei. Sie wird veröffentlicht und richtet sich insbesondere an Unternehmen und Berufsgruppen, die nach dem Geldwäschegesetz zur Einhaltung bestimmter Sorgfalts- und Meldepflichten angehalten sind, wie etwa Banken und Angehörige der Notar- und Steuerberufe. Diese können die NRA bei der Erstellung ihrer eigenen Risikoanalyse nutzen. Die Analyse der relevanten Risiken in der NRA und ein daran ausgerichteter risikobasierter Ansatz sind Bestandteile der regelmäßigen Überprüfungen der Mitgliedstaaten durch den globalen Standardsetzer im Bereich der Geldwäschebekämpfung, die Financial Action Task Force (FATF), also auch bedeutsam für die nächste anstehende Deutschlandprüfung ab dem Jahr 2028. Daneben führt auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) regelmäßig eigene Risikoanalysen durch, um die Geldwäscheprävention effektiv durchzuführen.

Die Erkenntnisse des ersten NRA-Ergebnisberichts zu Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken dienten dazu, das Risikobewusstsein aller beteiligten Akteure zu schärfen und die erste nationale Strategie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu entwickeln. Zudem unterstützten die Erkenntnisse ein wirksames Risikomanagement der geldwäscherechtlich Verpflichteten.

Der NRA-Ergebnisbericht wurde im Jahr 2020 durch zwei separat veröffentlichte sektorspezifische Risikoanalysen ergänzt, die sich mit Terrorismusfinanzierung durch den Missbrauch von Non-Profit-Organisationen (NPOs) sowie Anfälligkeiten von Rechtseinheiten, also juristischen Personen und ähnlichen Rechtsgestaltungen, befassten. Die Prüfung Deutschlands durch die FATF im Jahr 2022 zeigte Verbesserungsbedarf beim Risikoverständnis für komplexe Geldwäsche, insbesondere im Bereich professioneller Berater und dem Missbrauch von Rechtseinheiten.

Das BMF arbeitet derzeit mit den beteiligten Stellen von Bund und Ländern an einem zweiten NRA-Ergebnisbericht. Er wird neben Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch das Thema Proliferationsfinanzierung abdecken.

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Sektorspezifische Risikoanalyse

Eine erste aktualisierte sektorspezifische Risikoanalyse wurde im Juli 2026 auf der BMF-Webseite veröffentlicht.2 Sie widmet sich dem Thema der „Risikobewertung von juristischen Personen des Privatrechts, Personengesellschaften und Rechtsgestaltungen sowie den Möglichkeiten der Verschleierung wirtschaftlich Berechtigter“ – international bekannt als „Legal Persons & Legal Arrangements“. Die Erstellung erfolgte unter gemeinsamer Federführung des BMF und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, unter aktiver Beteiligung von Stakeholdern aus der Praxis.

Die Analyse basiert auf einer umfassenden und praxisorientierten Herangehensweise, die den Empfehlungen der FATF folgt. Hervorzuheben sind zum einen die Einbeziehung des Erfahrungsschatzes einer großen Arbeitsgruppe unter wissenschaftlicher Begleitung (Expertinnen und Experten aus 67 geldwäscherelevanten Behörden und rechtsberatenden Berufen) und die evidenzbasierte Untermauerung der Ergebnisse durch quantitative Auswertungen (vor allem Verdachtsmeldungen der Financial Intelligence Unit und Registerdaten). Zum anderen helfen umfangreiche rechtliche Prüfungen, das Missbrauchspotenzial verschiedener Rechtseinheiten insbesondere für Geldwäschezwecke über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verstehen. Erkenntnisse bis einschließlich Juni 2026 sind darin eingeflossen.

Inhalte der Analyse

Gegenstand der Untersuchung sind juristische Personen des Privatrechts (z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften), Personengesellschaften (z. B. Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts) sowie Trusts und trustähnliche Rechtsgestaltungen – auch Legal Arrangements genannt – nach deutschem und ausländischem Recht.

Der Fokus der Analyse liegt auf den Risiken für Geldwäsche unter Nutzung solcher Rechtseinheiten. Terrorismusfinanzierungsrisiken werden insoweit adressiert, als sie sich aus der Wahl der Rechtsform ergeben. Risiken im Zusammenhang mit dem Sektor der NPOs werden in der Sektoralen Risikoanalyse zu Terrorismusfinanzierung durch den Missbrauch von NPOs in Deutschland vertieft analysiert, an der derzeit gearbeitet wird.

Die Untersuchung soll ein vertieftes Bewusstsein dafür wecken, wie Rechtseinheiten missbräuchlich eingesetzt werden können. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit rechtliche und strukturelle Eigenschaften genutzt werden, um gezielt wirtschaftlich Berechtigte zu verschleiern und Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu ermöglichen. Die Analyse stützt sich auf quantitative und qualitative Erkenntnisse aus Behörden und Wirtschaft, Auswertungen von Registerdaten, eine Marktrecherche sowie nationale und internationale Beobachtungen. Sie soll dazu beitragen, Risiken besser zu erkennen und die Verhinderung und Verfolgung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachhaltig zu stärken.

Ergebnisse zum Themenbereich Geldwäsche

Geldwäsche ist nach wie vor ein bedeutendes Problem auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Werden aus Straftaten herrührende Vermögensgegenstände in den legalen Wirtschaftskreislauf eingespeist, können sie nicht nur kriminelle Strukturen stärken und weitere Straftaten erleichtern, sondern auch das Wirtschaftssystem beeinträchtigen. Eine wirksame Geldwäschebekämpfung ist daher eine wichtige Komponente zum Schutz des Wirtschaftssystems, der inneren Sicherheit und des Rechtsstaats.

Insgesamt liegt das höchste Missbrauchsrisiko für Geldwäsche bei flexiblen und verbreiteten Kapitalgesellschaften wie der GmbH und vergleichbaren ausländischen Rechtsformen. Besonders relevant ist in Deutschland das Waschen von Erlösen aus Organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität, die über nationale oder grenzüberschreitende Strukturen unter gezielter Verschleierung der wirtschaftlich Berechtigten und unter Zuhilfenahme professioneller Dienstleistungen in den Wirtschaftsverkehr eingeschleust werden. Damit werden nicht nur die Integrität, Stabilität und das Ansehen der Finanzbranche, sondern auch der europäische Binnenmarkt sowie die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union gefährdet.

Es lassen sich unterschiedliche risikoerhöhende und risikomindernde Faktoren identifizieren. Es ist davon auszugehen, dass die GmbH bei Geldwäschefällen im Vergleich zu anderen Rechtsformen überdurchschnittlich repräsentiert ist. Sie können aber auch bei Personengesellschaften und Vereinen eine Rolle spielen. Diese Bewertung ist stets kontextabhängig: Alle betrachteten Rechtsformen erweisen sich als legitime und unverzichtbare Instrumente des Wirtschaftslebens und zeigen kein inhärentes Risiko auf, sondern können lediglich missbräuchlich verwendet werden.

Deutschland verfügt im internationalen Vergleich über einen insgesamt sehr robusten gesellschaftsrechtlichen und regulatorischen Rahmen. Die Kombination aus verlässlichen Registern, notarieller Mitwirkung, ausgeprägten Berichtspflichten und funktionierenden Kontrollmechanismen schafft ein hohes Maß an Transparenz. Dennoch gibt es Herausforderungen, insbesondere bei gezielter grenzüberschreitender Verschleierung der Eigentumsverhältnisse und bei fingierten Scheingeschäften.

Die Analyse unterstreicht die zentrale Bedeutung effektiver Ermittlungskooperation, eines hohen Risikobewusstseins bei Verpflichteten sowie international harmonisierter und konsequent durchgesetzter Transparenzstandards und Zusammenarbeit.

Ergebnisse zum Themenbereich Terrorismusfinanzierung

Für die Terrorismusfinanzierung ergibt sich ein abweichendes Bild. Im Vordergrund steht hier nicht die Verschleierung bereits vorhandener illegaler Vermögenswerte durch die Nutzung von Rechtseinheiten, sondern die Generierung, Sammlung und Weiterleitung von Mitteln, die sowohl legaler als auch illegaler Herkunft sein können. Terrorismusfinanzierung ist daher primär durch den Verwendungszweck geprägt. Vor diesem Hintergrund spielen praktische Erwägungen eine größere Rolle als komplexe Strukturierungsmöglichkeiten. Insgesamt ist das Risiko, dass Rechtseinheiten in Deutschland gezielt zur Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, über alle Rechtsformen hinweg als gering einzustufen.

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Nationaler Steuerungskreis zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Der Nationale Steuerungskreis zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat sich in seiner Sitzung am 25. Juni 2026 mit den Ergebnissen befasst, die Analyse verabschiedet und ihrer Veröffentlichung zugestimmt. Damit ist der regelmäßige Informationsaustausch zwischen allen wichtigen Behörden von Bund und Ländern sichergestellt und es sind die Risiken adressiert worden, um das deutsche Abwehrsystem gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch mehr zu schärfen.

Der Nationale Steuerungskreis zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
wurde im Jahr 2019 als ressortübergreifender Steuerungskreis unter Federführung des BMF ins Leben gerufen. Seitdem tagt der Steuerungskreis als hochrangiges Koordinierungsformat zweimal jährlich und stellt damit das zentrale Gremium zur strategischen Steuerung bezüglich der Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf höchster fachlicher Ebene dar. Vorsitz hat das BMF, Mitglieder sind Ministerien, Behörden und die Koordinierenden Stellen der Länder. Ziel ist es hierbei, einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen allen an der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beteiligten Stellen in Deutschland sicherzustellen.

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Ausblick

Die Ergebnisse dieser sektorspezifischen Risikoanalyse können von geldwäscherechtlich Verpflichteten bei der Erstellung ihrer eigenen Risikoanalysen genutzt werden. Gleichzeitig bilden sie – neben den eigenen Risikoanalysen der Bafin und anderer Akteure – einen wichtigen Beitrag für die Weiterentwicklung risikobasierter Präventions-, Aufsichts- und Regulierungsmaßnahmen.

Weitere Berichte der NRA werden sukzessive aktualisiert und veröffentlicht. Die Erkenntnisse daraus werden verwendet, um die nationale Strategie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu aktualisieren. Die Strategie skizziert angestoßene Maßnahmen und formuliert gleichzeitig konkrete, herausgehobene Einzelmaßnahmen, mit denen das System zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Deutschland weiter verbessert werden soll. Sowohl zu den NRA-Ergebnisberichten als auch zu der nationalen Strategie wird im Rahmen von Folgeartikeln weiter berichtet.

Fußnoten

1
Proliferationsfinanzierung ist die finanzielle Förderung für die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.
2
Sektorspezifische Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung