BMF-Monatsbericht August 2026

Inhalt

Steuereinnahmen im Juli 2026

20.08.2026

Entwicklung des Steueraufkommens

Steueraufkommen insgesamt

Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) erhöhten sich im Juli 2026 leicht um knapp 1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat (s. a. Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen“). Den größten Anteil zum Steueraufkommen trugen die Gemeinschaftsteuern bei. Die Einnahmen aus diesen Steuern lagen im Juli 2026 im Vorjahresvergleich um rund 2½ Prozent höher. Aufkommensanstiege verzeichneten dabei die Lohnsteuer, die Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge, die Steuern vom Umsatz und die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag. Dagegen lag das Ergebnis bei der veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer niedriger als im Vorjahresmonat (siehe Anmerkungen zu den Einzelsteuern unten). Aus der Mindeststeuer fiel in diesem Jahr erstmalig Aufkommen an.1

Die Einnahmen aus den Bundessteuern gingen im Berichtsmonat spürbar um knapp 8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurück. Der größte Einnahmerückgang war dabei erwartungsgemäß bei der Energiesteuer zu verzeichnen (rund -26 Prozent gegenüber Juli 2025). Im Juli-Aufkommen schlug sich – wegen des Zeitverzugs zwischen Steuerentstehung und -fälligkeit/Kassenbuchung – die temporäre Senkung der Energiesteuersätze auf Kraftstoffe im Monat Mai nieder.2 Unter den weiteren aufkommensstarken Bundessteuern verzeichneten der Solidaritätszuschlag, die Tabaksteuer, die Versicherungsteuer und die Kfz-Steuer Aufkommensanstiege. Die Einnahmen aus der Stromsteuer gingen leicht gegenüber Juli 2025 zurück.

Die Einnahmen aus den Ländersteuern stagnierten im Vorjahresvergleich. Bei der Erbschaftsteuer, die grundsätzlich eine recht hohe Einnahmevolatilität in der Monatsbetrachtung aufweist, war ein Rückgang gegenüber Juli 2025 um 9 Prozent zu beobachten. Das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer, der zweiten aufkommensstarken Ländersteuer, erhöhte sich dagegen um rund 5½ Prozent. Die Einnahmen aus den Rennwett- und Lotteriesteuern stiegen ebenfalls im Vorjahresvergleich.

Verteilung auf die Gebietskörperschaften

Die Einnahmen des Bundes nach Bundesergänzungszuweisungen gingen im Juli 2026 um rund 3½ Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurück. Neben dem Rückgang der Einnahmen aus den Bundessteuern trugen dazu auch die zuungunsten des Bundes angepasste Umsatzsteuerverteilung sowie die Erhöhung der aus dem Steueraufkommen des Bundes geleisteten Eigenmittelabführungen der Europäischen Union (EU) bei. Der Anteil des Bundes am Aufkommen der Steuern vom Umsatz verringerte sich dabei gegenüber dem Vorjahresmonat durch die Erhöhung der Festbeträge, die gemäß § 1 Abs. 2 und 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes an den Steuern vom Umsatz an die Länder und Gemeinden übertragen werden (s. a. Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im Juli 2026“). Die Erhöhung liegt u. a. am FAG-Änderungsgesetz 2025, mit dem die Umsatzsteuerfestbeträge der Gemeinden in den Jahren 2025 bis 2029 zulasten des Bundes erhöht werden, um diese für kommunale Steuermindereinnahmen durch das steuerliche Investitionssofortprogramm zu kompensieren. Die EU-Eigenmittelabführungen, die aus dem Steueraufkommen des Bundes geleistet werden, erhöhten sich gegenüber dem Vorjahresmonat (vergleiche dazu den Artikel zur Steuerschätzung Mai 2026 in der Ausgabe Juni 2026 des Monatsberichts). Die Regionalisierungsmittel lagen im Berichtsmonat leicht höher als im Vorjahresmonat.

Die Steuereinnahmen der Länder nach Bundesergänzungszuweisungen stiegen im Juli 2026 im Vorjahresvergleich um rund 1½ Prozent. Der Gemeindeanteil an den gemeinschaftlichen Steuern lag gegenüber dem Vorjahresmonat um rund 6 Prozent höher, wozu auch die höheren Umsatzsteuerfestbeträge beitrugen.

Umsatzsteuerverteilung im Juli 2026
BundLänderGemeinden
USt-Anteil gemäß § 1 FAG52,8 Prozent45,2 Prozent2,0 Prozent
am Aufkommen (24.339 Mio. Euro)12.855 Mio. Euro10.999 Mio. Euro486 Mio. Euro
Hinzu (+)/ab (-): Festbeträge gemäß FAG-1.239 Mio. Euro+904 Mio. Euro+335 Mio. Euro
Anteil nach Festbeträgen:47,7 Prozent48,9 Prozent3,4 Prozent
11.616 Mio. Euro11.903 Mio. Euro820 Mio. Euro

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Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten

Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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Lohnsteuer

Das Aufkommen der Lohnsteuer war im Berichtsmonat knapp 5 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Die Steigerungsrate lag damit wieder höher als in den Vormonaten, was aber übliche unterjährige Volatilität widerspiegeln dürfte. Vom Arbeitsmarkt kommen aktuell keine stützenden Signale für die Aufkommensentwicklung. So hat das Statistische Bundesamt im Rahmen der Sommerrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auch die Zahlen zur Beschäftigung angepasst. Demnach entwickelte sich die Erwerbstätigkeit bereits seit dem vergangenen Jahr schwächer als bislang ausgewiesen und liegt aktuell spürbar unterhalb des Vorjahresniveaus (s. a. Tabelle „Aktuelle Konjunkturindikatoren“). Die Frühindikatoren für die weitere Entwicklung am Arbeitsmarkt bleiben verhalten. Das Lohnsteuerbruttoaufkommen, vor Abzug der aus dem Aufkommen geleisteten Zahlungen an Kindergeld, erhöhte sich im Juli 2026 um rund 4 Prozent. Die Kindergeldzahlungen stiegen vor dem Hintergrund der zum Jahresbeginn angepassten Sätze leicht an.

Ertragsteuern

Bei der veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer war die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für vergangene Jahre für das Aufkommen im Juli 2026 maßgeblich. In Monaten, in denen die Veranlagungstätigkeit das Aufkommen bestimmt, können sich u. a. in Abhängigkeit von Erklärungseingang und Bearbeitungsstand beträchtliche Aufkommensschwankungen sowohl unterjährig als auch im Vorjahresvergleich ergeben.

Das Aufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer lag bei rund 0,3 Mrd. Euro und damit deutlich niedriger als im Juli 2025 (1,1 Mrd. Euro). Dahinter stehen einerseits wesentlich geringere nachträgliche Vorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum t-2 (entspricht aktuell dem Jahr 2024) als im Vorjahresmonat. Die Vorauszahlungen für t-2 werden von den Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Abgabe ihrer Steuererklärungen für t-2 geleistet, um später Nachzahlungen aus der Festsetzung beziehungsweise Zinszahlungen zu vermeiden. Die Aufkommensspitzen bei den t-2-Vorauszahlungen lagen im Jahr 2025 in den Kassenmonaten Juni und Juli, in diesem Jahr nun im Mai und Juni (siehe dazu die Monatsberichtsartikel zur Entwicklung der Steuereinnahmen aus Juni 2026 und Juli 2026). Diese Veränderung im zeitlichen Profil resultiert aus der schrittweisen Verkürzung der Abgabefristen für die Steuererklärung im Rahmen der allmählichen Rückkehr zu den „normalen“ Fristenregeln nach der Corona-Zeit. Darüber hinaus lagen die Nachzahlungen für vergangene Zeiträume etwas unterhalb des Vorjahresergebnisses, während die Erstattungen leicht anstiegen. Dem Saldo aus Nachzahlungen und Erstattungen gegenüber stand ein Plus relativ zum Vorjahresmonat bei den übrigen Vorauszahlungen. Auszahlungen an Forschungszulage aus dem Aufkommen erhöhten sich im Vorjahresvergleich deutlich um rund 65 Prozent, fielen auch im Juli 2026 mit knapp 14 Mio. Euro quantitativ aber relativ wenig ins Gewicht.

Das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer betrug rund -0,7 Mrd. Euro, während es im Vorjahresmonat bei rund -0,4 Mrd. Euro gelegen hatte. In beiden Monaten überstiegen die Erstattungen für vergangene Zeiträume die Summe aus Nachzahlungen und (nachträglichen) Vorauszahlungen. Dabei lagen Erstattungen, Nachzahlungen und Vorauszahlungen im Niveau jeweils niedriger als im Juli des vorherigen Jahres. An Forschungszulage wurden aus dem Aufkommen der Körperschaftsteuer rund 175 Mio. Euro ausgezahlt, ein deutlicher Anstieg um rund 46 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Für die Mindeststeuer wird in diesem Jahr erstmals Aufkommen vereinnahmt. Es lag im Berichtsmonat bei rund 139 Mio. Euro.

Das Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag stieg im Juli 2026 im Vorjahresvergleich leicht um rund 1½ Prozent. Unter anderem durch die Lage von Ausschüttungsterminen größerer Kapitalgesellschaften können sich bei dieser Steuerart, die maßgeblich auf die Dividendenbesteuerung zurückgeht, Schwankungen im Vorjahresvergleich ergeben.

Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge lag im Berichtsmonat erheblich um rund 39 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Damit befinden sich die Einnahmen weiterhin auf einem in der langjährigen Betrachtung sehr hohen Niveau. Ein möglicher Erklärungsfaktor für diese Entwicklung ist das wieder gestiegene Zinsniveau. Neben dem Zinsniveau und Anlagevolumen hängt die Aufkommensentwicklung aber auch von den sehr volatilen Veräußerungserträgen ab. Statistische Informationen zur Aufteilung des Aufkommens liegen jedoch nicht vor.

Steuern vom Umsatz

Das Aufkommen aus den Steuern vom Umsatz stieg im Juli 2026 um rund 2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Für das Aufkommen aus dieser Steuerart sind im Endeffekt die im Inland getätigten steuerbelasteten Umsätze relevant. Die Einfuhrumsatzsteuer, deren Einnahmen sich im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat merklich erhöhten, kann bei der Umsatzsteuer, deren Einnahmen im Juli geringfügig rückläufig waren, in der Regel als Vorsteuer geltend gemacht werden. Aktuelle Indikatoren für die weitere Entwicklung des Aufkommens der Steuern vom Umsatz fallen nur verhalten positiv aus. Die Einzelhandelsumsätze entwickelten sich zuletzt eher schwach und lagen in nominaler Rechnung nur leicht über dem Vorjahresniveau. Die Konsumentenstimmung verharrte auf niedrigem Niveau.

Aussagen zum Einfluss der gestiegenen Kraftstoffpreise auf das Aufkommen im Juli lassen sich aus den kassenmäßigen Zahlen nicht treffen, da das Aufkommen der Umsatzsteuer nur insgesamt erfasst wird. Eine Unterscheidung nach den zugrunde liegenden Umsätzen verschiedener Gütergruppen liegt nicht vor. Mit Blick auf die Umsätze an Tankstellen berichtet das Statistische Bundesamt aktuell, dass diese im Juni 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat preisbereinigt niedriger lagen, in nominaler Betrachtung aber spürbar angestiegen sind. Dies dürfte sich im August in den Einnahmen widerspiegeln, da bei der Umsatzsteuer zwischen Entstehung und Kasseneingang grundsätzlich zwei Monate liegen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass in der zugrunde liegenden Statistik zum Umsatz der Tankstellen auch die Verkäufe in den Tankstellenshops enthalten sind.

Aktuelle Konjunkturindikatoren

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Fußnoten

1
Siehe dazu „Fragen und Antworten zur globalen Mindestbesteuerung
2
Für eine grundsätzliche Einschätzung zu den Folgen der gestiegenen Kraftstoffpreise auf das Steueraufkommen wird auf den Monatsberichtsartikel zu den Steuereinnahmen im März 2026 aus der April-Ausgabe verwiesen.