BMF-Monatsbericht September 2026

Inhalt

Steuereinnahmen im August 2026

22.09.2026

Entwicklung des Steueraufkommens

Steueraufkommen insgesamt

Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im August 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat moderat um knapp 2 Prozent höher (s. a. Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen“). Den größten Anteil zum Steueraufkommen tragen die Gemeinschaftsteuern bei. Die Einnahmen aus diesen Steuern erhöhten sich im Berichtsmonat im Vorjahresvergleich um rund 2 ½ Prozent. Aufkommensanstiege hatten dabei die Lohnsteuer, die Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge und die Steuern vom Umsatz zu verzeichnen. Dagegen lag das Ergebnis bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag sowie vor allem bei der veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer niedriger als im Vorjahresmonat (siehe Anmerkungen zu den Einzelsteuern unten). Aus der Mindeststeuer ist in diesem Jahr erstmalig Aufkommen angefallen.1

Die Einnahmen aus den Bundessteuern gingen im Berichtsmonat merklich um knapp 6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurück. Ein deutlicher Einnahmerückgang war dabei erwartungsgemäß bei der Energiesteuer zu verzeichnen (rund -13 ½ Prozent gegenüber August 2025). Im August-Aufkommen spiegelte sich – wegen des Zeitverzugs zwischen Steuerentstehung und -fälligkeit/Kassenbuchung – wie schon im Vormonat die temporäre Senkung der Energiesteuersätze auf Kraftstoffe wider (diesmal für den Monat Juni).2 Das Minus fiel allerdings geringer aus als im Vormonat, insbesondere bei der die Kraftstoffe umfassenden Kategorie „Energiesteuer Sonstige“. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass es vor Auslaufen der temporären Senkung zu Vorzieheffekten gekommen ist, was sich dann im kommenden Monat für sich genommen in einem niedrigeren Aufkommen widerspiegeln würde. Unter den weiteren aufkommensstarken Bundesteuern verzeichneten im Berichtsmonat auch der Solidaritätszuschlag, die Tabaksteuer und die Kfz-Steuer Aufkommensrückgänge. Dagegen erhöhten sich die Einnahmen aus der Stromsteuer und der Versicherungssteuer gegenüber August 2025.

Die Einnahmen aus den Ländersteuern waren im August 2026 im Vorjahresvergleich um rund 3 Prozent rückläufig. Bei der Erbschaftsteuer, die grundsätzlich eine recht hohe Einnahmevolatilität in der Monatsbetrachtung aufweist, ergab sich ein Rückgang gegenüber August 2025 um 8 Prozent. Das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer, der zweiten aufkommensstarken Ländersteuer, lag um rund 2 ½ Prozent niedriger.

Verteilung auf die Gebietskörperschaften

Die Einnahmen des Bundes nach Bundesergänzungszuweisungen sind im August 2026 um rund 1 ½ Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurückgegangen. Dem Anstieg des Aufkommens der Gemeinschaftsteuern standen dabei vor allem der Rückgang der Einnahmen aus den Bundessteuern, die zuungunsten des Bundes angepasste Umsatzsteuerverteilung sowie die Erhöhung der aus dem Steueraufkommen des Bundes geleisteten EU-Eigenmittelabführungen3 gegenüber. Der Anteil des Bundes am Aufkommen der Steuern vom Umsatz verringert sich dabei gegenüber dem Vorjahresmonat durch die Erhöhung der Festbeträge, die gemäß § 1 Abs. 2 und 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes an den Steuern vom Umsatz an die Länder und Gemeinden übertragen werden (s. a. Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im August 2026“). Die Erhöhung liegt u. a. am FAG-Änderungsgesetz 2025, mit dem die Umsatzsteuerfestbeträge der Gemeinden in den Jahren 2025 bis 2029 zulasten des Bundes erhöht werden, um diese für kommunale Steuermindereinnahmen durch das steuerliche Investitionssofortprogramm zu kompensieren. Die Regionalisierungsmittel lagen im Berichtsmonat leicht höher als im Vorjahresmonat, die Bundesergänzungszuweisungen niedriger.

Die Steuereinnahmen der Länder nach Bundesergänzungszuweisungen stiegen im August 2026 – trotz niedrigerer Einnahmen aus den Ländersteuern – im Vorjahresvergleich um rund 2 Prozent. Der Gemeindeanteil an den gemeinschaftlichen Steuern lag gegenüber dem Vorjahresmonat um knapp 7 Prozent höher, wozu auch die höheren Umsatzsteuerfestbeträge beitrugen.

Umsatzsteuerverteilung im August 2026
BundLänderGemeinden

USt-Anteil gemäß § 1 FAG

52,8 Prozent45,2 Prozent2,0 Prozent

am Aufkommen (28.690 Mio. Euro)

15.152 Mio. Euro12.965 Mio. Euro573 Mio. Euro

Hinzu (+)/ab (-): Festbeträge gemäß FAG

-1.239 Mio. Euro+904 Mio. Euro+335 Mio. Euro

Anteil nach Festbeträgen:

48,5 Prozent48,3 Prozent3,2 Prozent
13.914 Mio. Euro13.869 Mio. Euro907 Mio. Euro

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Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten

Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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Lohnsteuer

Das Aufkommen der Lohnsteuer erhöhte sich im August 2026 um rund 4 ½ Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat und damit etwas weniger stark als im Vormonat, aber spürbar kräftiger als im Mai und Juni. Eine gewisse unterjährige Volatilität ist bei den Veränderungsraten aber üblich, ohne dass sich daraus notwendigerweise Schlüsse für die weitere Entwicklung ziehen lassen. Für die weitere Entwicklung gehen vom Arbeitsmarkt eher Abwärtsrisiken aus. Die Beschäftigungsdynamik war zuletzt anhaltend schwach, Frühindikatoren zeichnen ein verhaltenes Bild (s. a. Tabelle „Aktuelle Konjunkturindikatoren“). Das Lohnsteuerbruttoaufkommen, vor Abzug der aus dem Aufkommen geleisteten Zahlungen an Kindergeld, erhöhte sich im August 2026 – wie im Vormonat – um rund 4 Prozent im Vorjahresvergleich. Die Kindergeldzahlungen stiegen vor dem Hintergrund der zum Jahresbeginn angepassten Sätze leicht an.

Ertragsteuern

Bei der veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer war die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für vergangene Jahre für das Aufkommen im August 2026 maßgeblich. In Monaten, in denen die Veranlagungstätigkeit das Aufkommen bestimmt, können sich u. a. in Abhängigkeit von Erklärungseingang und Bearbeitungsstand beträchtliche Aufkommensschwankungen sowohl unterjährig als auch im Vorjahresvergleich ergeben.

Bei der veranlagten Einkommensteuer ergab sich ein Aufkommen von rund -0,6 Mrd. Euro, da die Erstattungen für vergangene Zeiträume die Summe aus Nachzahlungen und (nachträglichen) Vorauszahlungen überstiegen. Im Vorjahresmonat hatte das Aufkommen noch rund +0,6 Mrd. Euro betragen. Im Einzelnen lagen die Erstattungen höher als im August 2025, Nachzahlungen und (nachträgliche) Vorauszahlungen jeweils niedriger. Auszahlungen an Forschungszulage aus dem Aufkommen erhöhten sich im Vorjahresvergleich deutlich um rund 74 Prozent, fielen auch im August 2026 mit rund 12 Mio. Euro quantitativ aber nicht ins Gewicht.

Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer lagen im Berichtsmonat bei -0,3 Mrd. Euro, nach +0,8 Mrd. Euro im August des Vorjahres. Auch hier überstiegen die Erstattungen die Summe aus Nachzahlungen und (nachträglichen) Vorauszahlungen. Maßgeblicher Grund war ein kräftiger Rückgang der Nachzahlungen im Vorjahresvergleich, was neben der schwachen Konjunktur der Vorjahre auch auf Einzeleffekte zurückzuführen sein könnte. Die Erstattungen lagen etwas höher als im August 2025, die (nachträglichen) Vorauszahlungen etwas niedriger. An Forschungszulage wurden aus dem Aufkommen der Körperschaftsteuer rund 155 Mio. Euro ausgezahlt, ein deutlicher Anstieg um rund 74 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Für die Mindeststeuer wird in diesem Jahr erstmals Aufkommen vereinnahmt. Es lag im Berichtsmonat bei rund 76 Mio. Euro.

Das Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag ist im August 2026 im Vorjahresvergleich um rund 5 Prozent zurückgegangen. Dies ist maßgeblich auf höhere Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zurückzuführen, was auch den Abbau von Bearbeitungsrückständen widerspiegeln dürften. Ohne Berücksichtigung der (jeweiligen) Erstattungen durch das BZSt lag das (Brutto-)Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag dagegen höher als im Vorjahresmonat. Auch durch die Lage von Ausschüttungsterminen größerer Kapitalgesellschaften können sich bei dieser Steuerart, die maßgeblich auf die Dividendenbesteuerung zurückgeht, Schwankungen im Vorjahresvergleich ergeben.

Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge lag im Berichtsmonat nach wie vor auf einem im historischen Vergleich sehr hohen Niveau. Das Vorjahresaufkommen wurde um rund 25 Prozent übertroffen. Die wieder gestiegenen Zinsen dürften sich (in Verbindung mit dem Anlagevolumen) merklich in der Aufkommensentwicklung bemerkbar machen. Eine verlässliche quantitative Aussage kann dazu allerdings nicht getroffen werden, da keine Aufteilung des Aufkommens auf die Zinserträge und die stark volatilen Veräußerungserlöse vorliegt, die auch zum Aufkommensanstieg beigetragen haben könnten.

Steuern vom Umsatz

Das Aufkommen aus den Steuern vom Umsatz stieg gegenüber August 2025 deutlich um fast 9 Prozent an. Damit setzt sich die spürbare unterjährig volatile Aufkommensentwicklung fort, zu der wohl auch Zahlungen im Rahmen des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS) beitragen. Für das Aufkommen aus dieser Steuerart sind im Endeffekt die im Inland getätigten steuerbelasteten Umsätze relevant. Die Einfuhrumsatzsteuer, deren Einnahmen sich im August gegenüber dem Vorjahresmonat merklich erhöhten, kann bei der Umsatzsteuer, deren Einnahmen im August ebenfalls anstiegen, in der Regel als Vorsteuer geltend gemacht werden. Die Einzelhandelsumsätze, ein wichtiger Indikator für die weitere kurzfristige Entwicklung, sind zuletzt sehr deutlich gefallen und lagen in nominaler Betrachtung nur noch ungefähr auf dem Niveau des Vorjahresmonats.

Aussagen zum Einfluss der gestiegenen Kraftstoffpreise auf das Aufkommen im August lassen sich aus den kassenmäßigen Zahlen nicht treffen, da das Aufkommen der Umsatzsteuer nur insgesamt erfasst wird. Eine Unterscheidung nach den zugrunde liegenden Umsätzen verschiedener Gütergruppen liegt nicht vor. Die Einzelhandelsumsätze der Tankstellen, die durch das Statistischen Bundesamtes veröffentlicht werden, zeigen seit Beginn der Anstiege der Kraftstoffpreise infolge des Iran-Kriegs grundsätzlich höhere nominale Umsätze gegenüber dem Vorjahr bei niedrigeren realen Umsätzen. Für die Monate Mai und Juni, in denen die Energiesteuersätze auf Kraftstoffe abgesenkt waren, war ein Wiederanstieg der mengenmäßigen Umsätze zu erkennen, ohne aber das Vorjahresniveau zu erreichen. Mit Auslaufen der temporären Senkung war im Juli ein kräftiger Einbruch der preisbereinigten Umsätze zu verzeichnen, der sich voraussichtlich im Energiesteueraufkommen im September in der Kasse bemerkbar machen wird (siehe oben). Zu beachten ist allerdings, dass im Umsatz der Tankstellen auch die Verkäufe in den Tankstellenshops enthalten sind.

Aktuelle Konjunkturindikatoren

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Fußnoten

1
Siehe dazu „Fragen und Antworten zur globalen Mindestbesteuerung“
2
Für eine grundsätzliche Einschätzung zu den Folgen der gestiegenen Kraftstoffpreise auf das Steueraufkommen wird auf den Monatsberichtsartikel zu den Steuereinnahmen im März 2026 aus der April-Ausgabe verwiesen.
3
Vergleiche dazu den Artikel zur Steuerschätzung Mai 2026 in der Ausgabe Juni 2026 des Monatsberichts