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Internationales/Finanzmarkt "Wir brauchen eine globale Mindestbesteuerung"
Beim Global Solutions Summit am 18. März 2019 in Berlin warb Bundesfinanzminister Olaf Scholz für eine globale Mindestbesteuerung, damit Staaten ihre öffentlichen Güter finanzieren können. Darüber hinaus machte er sich stark für den Multilateralismus - nur über die internationale Zusammenarbeit lassen sich globale Probleme wie der Klimawandel und soziale Ungleichheiten lösen.
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Internationales/Finanzmarkt „Wir brauchen Investitionen in neue technische Entwicklungen.“
Bundesfinanzminister Olaf Scholz sprach im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über den effizienten Umgang mit den Mitteln des Bundeshaushalts, die richtigen Ausgabenschwerpunkte und über Spielräume der Schuldenbremse. „Als Bundesfinanzminister ist es meine Aufgabe, die begrenzten Mittel fair zu verteilen“, sagte Scholz.
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Steuern „Wir bringen einige Entscheidungen auf den Weg, für die ich mich lange eingesetzt habe.“
Im Interview mit der Funke-Mediengruppe spricht Bundesfinanzminister Olaf Scholz über die Erleichterungen für die Steuerzahler durch das Jahressteuergesetz, das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, über die Eindämmung von missbräuchlicher Praxis zur Steuervermeidung durch sogenannte Share Deals und über Maßnahmen zum Klimaschutz.
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Internationales/Finanzmarkt „Wir sind gegen eine Finanzkrise besser gewappnet“
Im Interview mit dem Tagesspiegel vom 21. Oktober 2018 spricht Staatssekretär Dr. Jörg Kukies, im BMF zuständig für die Bereiche Finanzmarktpolitik und Europapolitik, über gegenwärtige Risiken, Handelskonflikte, die Reformen der Eurozone und die Chancen des Brexit – aber auch über seine Tätigkeit bei Goldman Sachs und seinen Wechsel in die Politik.
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Internationale Finanzpolitik „Wir wollen der Finanzaufsicht mehr Rechte geben”
Im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 5. Juli 2020 sprach Bundesfinanzminister Olaf Scholz über die Geschehnisse bei Wirecard und die deutschen Kontrollbehörden.
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umsatzsteuer-anwendungserlass § 4 Nr. 21 des Umsatzsteuergesetzes
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird es bei den vorgenannten Umsätzen, die auf vor dem 31. März 2011 abgeschlossenen Verträgen beruhen, nicht beanstandet, wenn der Unternehmer die nach § 43 AufenthG erbrachten Leistungen abweichend von Abschnitt 4.21.2 Abs. 3a UStAE umsatzsteuerpflichtig behandelt.
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umsatzsteuer-anwendungserlass § 4 Nr. 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
Maßnahmen nach § 43 AufenthG fallen unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 Buchstabe a UStG, wenn sie von einem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Durchführung der Integrationskurse zugelassenen Kursträger erbracht werden.
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Steuern 12 Mrd. Euro mehr für Familien und Kinder – jedes Jahr
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz beschlossen. Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien wird das Kindergeld pro Kind ab 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Monat erhöht. Ebenso werden die steuerlichen Kinderfreibeträge erhöht. Insgesamt führen die Maßnahmen zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund 12 Mrd. Euro …