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Staatenbezogene Informationen Absprache zur Geltungsdauer der Konsultationsvereinbarung
Hierzu: BMF-Schreiben vom 16. März 2021
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umsatzsteuer-anwendungserlass § 4 Nr. 21 des Umsatzsteuergesetzes
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird es bei den vorgenannten Umsätzen, die auf vor dem 31. März 2011 abgeschlossenen Verträgen beruhen, nicht beanstandet, wenn der Unternehmer die nach § 43 AufenthG erbrachten Leistungen abweichend von Abschnitt 4.21.2 Abs. 3a UStAE umsatzsteuerpflichtig behandelt.
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umsatzsteuer-anwendungserlass § 4 Nr. 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
Maßnahmen nach § 43 AufenthG fallen unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 Buchstabe a UStG, wenn sie von einem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Durchführung der Integrationskurse zugelassenen Kursträger erbracht werden.
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Steuern 12 Mrd. Euro mehr für Familien und Kinder – jedes Jahr
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz beschlossen. Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien wird das Kindergeld pro Kind ab 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Monat erhöht. Ebenso werden die steuerlichen Kinderfreibeträge erhöht. Insgesamt führen die Maßnahmen zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund 12 Mrd. Euro …
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umsatzsteuer-anwendungserlass Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Sonderfällen - Änderung von Abschnitt 18.6 und 24.2 UStAE
Durch das BMF-Schreiben werden insbesondere die Auswirkungen des BMF-Schreibens vom 27. Oktober 2010 zur Umsatzbesteuerung bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Umsätze ab 1. Januar 2011 auf die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen dieser Unternehmer berücksichtigt.
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steuerarten Abgabefrist für Steuererklärungen 2017 und Fristverlängerung
Hierzu: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2018 über Steuererklärungsfristen. §§ 109 und 149 der Abgabenordnung (AO) in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG) vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679) sind zwar am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Die neuen Regelungen sind allerdings erstmals anzuwenden für …
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steuerarten Abgeltungsteuer;
Steuerliche Behandlung der Restrukturierung von Anleihen bei Kombination von Teilverzicht, Nennwertreduktion und Teilrückzahlung nach § 20 EStGHierzu: BMF-Schreiben vom 10. Mai 2017 - IV C 1 - S 2252/15/10020 :007 -
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Steuern Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug
Anwendung der Regelungen des § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStG