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Ausgabejahr2019 Sondermarken Mai 2019
Mai 2019 (Ausgabetag: 2. Mai 2019)
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Kompetenzen
Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) analysiert und bewertet regelmäßig die Risiken für die Finanzstabilität und prüft auf Basis seiner Einschätzung der Risikolage, ob oder in welcher Form makroprudenzieller Handlungsbedarf besteht. Die Struktur des AFS gewährleistet, dass die beteiligten Behörden untereinander kontinuierlich relevante Informationen austauschen und koordiniert …
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Strategie und Geschäftsordnung
Die Strategie legt dar, was der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) unter seinem Ziel der Finanzstabilität versteht, wie er es erreichen will und welche Handlungsoptionen er hat. Zudem wird dargelegt, nach welchen Maßgaben und Leitlinien der AFS die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben erfüllt.
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Internationales
Neben dem Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) auf nationaler Ebene gibt es zwei zentrale internationale Gremien, die die Finanzstabilität aus unterschiedlicher Perspektive überwachen.
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Kommunikation
Makroprudenzielle Aufsicht ist präventiv ausgerichtet. Sie wirkt in erheblichem Maße über die Erwartungen und das Verhalten vieler Akteure am Finanzmarkt. Für eine wirksame makroprudenzielle Aufsicht kommuniziert der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) daher regelmäßig und transparent.
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Dr. Benjamin Weigert
Benjamin Weigert ist seit August 2016 Leiter des Zentralbereichs Finanzstabilität bei der Deutschen Bundesbank und AFS-Mitglied. Zuvor arbeitete er bei Deloitte & Touche sowie als Generalsekretär beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Er studierte bis 2002 Volkswirtschaftslehre an der TU Dresden und wurde 2007 an der Universität Konstanz promoviert.
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Raimund Röseler
Raimund Röseler ist seit 2011 Exekutivdirektor Bankenaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und war zuvor Abteilungsleiter der Grundsatzabteilung in der Versicherungsaufsicht der BaFin. Röseler ist Mitglied im Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) und im Board of Supervisors der European Banking Authority (EBA).
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.