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Konjunkturprogramm Olaf Scholz: „Ich will nicht bei den Ärmsten sparen“
Finanzminister Olaf Scholz spricht im Interview mit der Stuttgarter Zeitung über das Konjunkturprogramm und den Wandel in der Autobranche.
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Corona Umsetzung des Konjunkturpakets - Mit Zuversicht und voller Kraft aus der Krise
Die Bundesregierung hat heute mit dem Entwurf des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wesentliche Entscheidungen des Konjunktur- und Zukunftspakets getroffen. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um Deutschland aus der Corona-Krise zu führen.
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Konjunkturprogramm "Alle werden zufrieden sein"
Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Gespräch mit dem Handelsblatt zum 130 Milliarden Euro Konjunkturpaket und wie wir mit den Folgen der Krise finanziell gut umgehen. Nach Einschätzung des Bundesfinanzministers wäre es ein Erfolg, wenn wir Anfang 2022 wirtschaftlich wieder auf dem Stand von vor der Krise stünden.
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Steuern Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Vorschriften
Seit dem Erlass der Vierten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2360) hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben. Die Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Vorschriften greift diesen Bedarf zusammenfassend auf. Das Kabinett hat die Verordnung am 22. April 2020 beschlossen. Die …
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Steuern Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes (Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung – FZulBV)
Durch die Gewährung einer steuerlichen Förderung sollen Anreize für Unternehmen geschaffen werden, zusätzlich in Forschung und Entwicklung zu investieren. Das Forschungszulagengesetz (FZulG) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es sieht ein zweistufiges Verfahren für die Gewährung der steuerlichen Forschungsförderung vor. Zum einen wird die Förderfähigkeit der Aufwendungen dem Grunde nach …
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Steuern Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
Steuergestaltungen werden immer ausgefeilter und machen sich häufig die höhere Mobilität von Kapital, Personen und immateriellen Werten zunutze. Bei grenzüberschreitenden Strukturen werden regelmäßig die Unterschiede der Steuerrechtsordnungen mehrerer Staaten ausgenutzt, um die steuerpflichtigen Gewinne in Staaten mit vorteilhafteren Steuersystemen zu verlagern oder die Gesamtsteuerbelastung der …
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Rede Steuerbetrug und Steuervermeidung konsequent bekämpfen
Bei der Jubiläumsveranstaltung des Bundesverbands der Steuerberater am 13. Dezember 2019 unterstrich Bundesfinanzminister Olaf Scholz die wichtige Rolle von Steuerberaterinnen und Steuerberatern bei der konsequenten Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuervermeidung. Eine wichtige Aufgabe sind insbesondere die Anzeigepflichten, damit sich niemand der fairen Finanzierung des Gemeinwesens entziehen …
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Solidaritätszuschlag Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer, dessen Aufkommen allein dem Bund zusteht. Der Solidaritätszuschlag wurde mit Wirkung vom Veranlagungszeitraum 1995 an eingeführt und dient, flankiert von anderen Maßnahmen eines Gesamtkonzepts, der Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms im Rahmen der Wiedervereinigung. Der „Soli“ hat den …
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Steuern Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung
Bisher konnten die Gemeinden bei der Grundsteuer zwei verschiedene Hebesätze festlegen, die einheitlich für die in der Gemeinde befindlichen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft einerseits und für die Grundstücke andererseits sein mussten. Durch eine Änderung des Grundsteuergesetzes wird für die Gemeinden die Möglichkeit geschaffen, einen besonderen Hebesatz für baureife Grundstücke festzulegen.
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Grundsteuer & Grunderwerbsteuer Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b)
Durch Ergänzung des Artikels 105 Absatz 2 GG wird die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes für die Grundsteuer festgeschrieben und die Abweichungsbefugnis der Länder durch Aufnahme der Grundsteuer in den Katalog in Artikel 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7 GG begründet.