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organisation-automation Grundsätze für die Verwendung von Steuererklärungsvordrucken
Hierzu: BMF-Schreiben vom 11. März 2011
- IV A 5 - O 1000/07/10086-07 -
- IV A 3 - S 0321/07/10004 - (2011/0197503) - -
umsatzsteuer-anwendungserlass § 4 Nr. 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
Maßnahmen nach § 43 AufenthG fallen unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 Buchstabe a UStG, wenn sie von einem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Durchführung der Integrationskurse zugelassenen Kursträger erbracht werden.
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umsatzsteuer-anwendungserlass Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen
Bei Leistungen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs nach dem Versorgungsausgleichsgesetz handelt es sich um typische und somit steuerfreie Verwaltungsleistungen.
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umsatzsteuer-anwendungserlass Änderungen des Ortes der sonstigen Leistung (§ 3a UStG) durch das Jahressteuergesetz 2010 - Anpassung der Abschnitte 3a.1, 3a.2, 3a.4, 3a.6, 3a.8, 3a.12, …
Das BMF-Schreiben erläutert die Änderungen des Ortes der sonstigen Leistung nach § 3a UStG durch das Jahressteuergesetz 2010 mit Wirkung vom 1. Januar 2011.
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umsatzsteuer-anwendungserlass Umsatzsteuer; Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das Jahressteuergesetz 2010 - Anpassung des Abschnitts 13b.1 UStAE
Das BMF-Schreiben erläutert die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG durch das Jahressteuergesetz 2010 mit Wirkung vom 1. Januar 2011.
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umsatzsteuer-umrechnungskurse Umsatzsteuer-Umrechnungskurse; Gesamtübersicht für das Jahr 2010
Gesamtübersicht für das Jahr 2010 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
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umsatzsteuer-anwendungserlass Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2010
Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2010
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umsatzsteuer-anwendungserlass Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung; Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Durch das BMF-Schreiben wird die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuererklärung für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2010 enden, mit Wirkung vom 1. Januar 2011 durch das Jahressteuergesetz 2010 berücksichtigt.
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umsatzsteuer-anwendungserlass Umsatzsteuer; Übermittlung des Antrags auf Dauerfristverlängerung/der Anmeldung der Sondervorauszahlung auf elektronischem Weg - Änderung des Abschnitts 18.4 …
Durch das BMF-Schreiben wird die Pflicht zur elektronischen Übermittlung des Antrags auf Dauerfristverlängerung/der Anmeldung der Sondervorauszahlung mit Wirkung vom 1. Januar 2011 durch das Steuerbürokratieabbaugesetz berücksichtigt.