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wirtschafts-und-finanzdaten Die Förderung des Umweltschutzes im Deutschen Abgabenrecht
Im Umweltbereich sind staatliche Eingriffe geboten wenn, privatwirtschaftliches Handeln spürbare externe Effekte auslöst, die über Marktprozesse nicht internalisiert werden.
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umsatzsteuer-umrechnungskurse Umsatzsteuer-Umrechnungskurse; Gesamtübersicht für das Jahr 2003
BMF-Schreiben vom 20. Januar 2004 - IV D 1 - S 7329 - 1/04 - Durch BMF-Schreiben vom 20. Januar 2004 - IV D 1 - S 7329 - 1/04 - wird die Gesamtübersicht 2003 über die monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse bekannt gegeben.
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beirat Stellungnahme: Die Umsetzung des Deutschen Stabilitätspakts
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat eine Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Nationalen Stabilitätspaktes vorgelegt. Es bedürfe klarer Verfahren, die im Ergebnis die Verschuldungsspielräume der einzelnen Gebietskörperschaften verbindlich festlegen. Die Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Paktes weisen in die richtige Richtung. …
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Staatenbezogene Informationen Deutsch-italienisches Doppelbesteuerungsabkommen; Anträge auf Erstattung oder Teilerstattung der italienischen Abzugsteuern auf Dividenden, Zinsen und …
BMF-Schreiben vom 30. April 2003 - IV B 6 - S 1301 Ita - 5/03 -
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umsatzsteuer-umrechnungskurse Umsatzsteuer-Umrechnungskurse; Gesamtübersicht für das Jahr 2002
BMF-Schreiben vom 23. Januar 2003 - IV D 1 - S 7329 - 6/03 - Hiermit übersende ich die Gesamtübersicht 2002 über die gemäß § 16 Abs. 6 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse. Diejenigen Währungen, für die keine Umrechnungskurse festgesetzt worden sind, sind jeweils nach dem Tageskurs umzurechnen. Dieses Schreiben wird im Bundesanzeiger und im Bundessteuerblatt Teil I …
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beirat Stellungnahme: Entwurf eines Steuervergünstigungsabbaugesetzes
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen vom November 2002 will die Bundesregierung das Steuerrecht modernisieren und vereinfachen. Die Gesetzesbegründung betont, dass die Besteuerung in der Vergangenheit den unterschiedlichsten Lenkungszwecken dienstbar gemacht wurde, wodurch ein unübersichtliches Dickicht von Steuervergünstigungen entstand.