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1715 Inhalte, sortiert nach
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Staatenbezogene Informationen Absprache zur Geltungsdauer der Konsultationsvereinbarung
Hierzu: BMF-Schreiben vom 16. März 2021
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Konjunkturprogramm "Alle werden zufrieden sein"
Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Gespräch mit dem Handelsblatt zum 130 Milliarden Euro Konjunkturpaket und wie wir mit den Folgen der Krise finanziell gut umgehen. Nach Einschätzung des Bundesfinanzministers wäre es ein Erfolg, wenn wir Anfang 2022 wirtschaftlich wieder auf dem Stand von vor der Krise stünden.
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Steuern "Ich glaube, dass man gegen eine Krise nicht ansparen kann."
"Ich glaube, dass man gegen eine Krise nicht ansparen kann."
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Steuern "Leistungsfähigkeit und Solidarität sind wichtig"
In einer Videobotschaft zum Steuerberaterkongress 2020 der Bundessteuerberaterkammer sagt Bundesfinanzminister Olaf Scholz: "Die Krise zeigt: Leistungsfähigkeit und Solidarität sind wichtig. Modelle, in denen jeder vor allem an sich selber denkt, funktionieren nicht."
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Konjunkturprogramm Olaf Scholz: „Ich will nicht bei den Ärmsten sparen“
Finanzminister Olaf Scholz spricht im Interview mit der Stuttgarter Zeitung über das Konjunkturprogramm und den Wandel in der Autobranche.
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Steuern „Ihre nächste Spendenquittung schicken wir Ihnen gerne per Mail!“
So oder so ähnlich könnte ein Schreiben der gemeinnützigen Organisationen an die Bürgerinnen und Bürger lauten, die im letzten Jahr gespendet haben. Hintergrund dieser Information ist ein BMF-Schreiben vom 6. Februar 2017 (Gz.: IV C 4 - S 2223/07/0012; DOK 2016/1033014), das es gemeinnützigen Organisationen freistellt, wie sie künftig Zuwendungsbestätigungen übermitteln wollen. Eine …
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Steuern „Wir bringen einige Entscheidungen auf den Weg, für die ich mich lange eingesetzt habe.“
Im Interview mit der Funke-Mediengruppe spricht Bundesfinanzminister Olaf Scholz über die Erleichterungen für die Steuerzahler durch das Jahressteuergesetz, das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, über die Eindämmung von missbräuchlicher Praxis zur Steuervermeidung durch sogenannte Share Deals und über Maßnahmen zum Klimaschutz.
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umsatzsteuer-anwendungserlass § 4 Nr. 21 des Umsatzsteuergesetzes
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird es bei den vorgenannten Umsätzen, die auf vor dem 31. März 2011 abgeschlossenen Verträgen beruhen, nicht beanstandet, wenn der Unternehmer die nach § 43 AufenthG erbrachten Leistungen abweichend von Abschnitt 4.21.2 Abs. 3a UStAE umsatzsteuerpflichtig behandelt.
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umsatzsteuer-anwendungserlass § 4 Nr. 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
Maßnahmen nach § 43 AufenthG fallen unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 Buchstabe a UStG, wenn sie von einem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Durchführung der Integrationskurse zugelassenen Kursträger erbracht werden.