Navigation

zur Suche

Sie sind hier:

06.03.2018

Benutzerhinweise

Nutzungsbedingungen der Infomaterialien

Die Druckschriften und Medien werden vom Bundesministerium der Finanzen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Sie dürfen weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für Wahlen zum Europäischen Parlament. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel.

Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schriften dem Empfänger zugegangen sind, dürfen sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.

Die Broschüren und Medien des Bundesministeriums der Finanzen sind nicht für den gewerblichen Vertrieb bestimmt.

Zum Seitenanfang

Verlinkung auf Inhalte der Website des BMF

Das Verlinken von Internetseiten ist weit verbreitet. Grundsätzlich ist es nicht verboten, einzelne Textpassagen aus dem Internetangebot des BMF über Links mit anderen Internetseiten zu verbinden. Dies gilt auch für unsere Broschüren und andere Angebote / Veröffentlichungen auf unseren Internetseiten.

Zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Urheberrecht bitten wir bei Ihrem Vorhaben jedoch jeweils deutlich kenntlich zu machen, wenn Sie Teile des BMF-Internetangebotes mit Ihrem Internetauftritt „verlinken“ oder in anderer Art und Weise auf Ihrer Internetseite verwenden. Es muss eindeutig erkennbar sein, welche Teile Ihres Internetauftritts dem BMF zuzurechnen sind. Für nicht zulässig erachten wir das so genannte Framing (oder Inline-Linking), bei dem durch die Verwendung von Frames nicht deutlich wird, dass nach Aufrufen eines Links die Internet-Adresse wechselt.

Zum Seitenanfang

Anzeige von pdf-Dokumenten

Zur Ansicht auf Ihrem Rechner benötigen Sie ein PDF-Betrachterprogramm. Zum Download eines aktuellen PDF-Betrachters erhalten Sie auf der Seite http://pdfreaders.org/ einen Überblick.

Zum Seitenanfang

Barrierefreiheit

Bei der Gestaltung der Internetseiten wurden die Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz soweit wie möglich berücksichtigt.

Zum Seitenanfang

Browser-Kompatibilität und Bildschirmauflösung

Die Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen sind optimiert für alle gängigen Browser neuerer Generation. Bei älteren Browser-Versionen kann es zu grafischen Abweichungen in der Anzeige von Schriften und in der Aufteilung der Seitenbereiche kommen.

Zum Seitenanfang

Einsatz von Cookies

Zur Nutzung der Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen ist es erforderlich, dass Ihr Browser Sitzungscookies akzeptiert. Die Daten werden nur temporär gespeichert und nicht an andere Server weitergeleitet.

Ausführlichere Angaben zur Verwendung von Cookies entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung .

Zum Seitenanfang

Haftungsausschluss

Für Vollständigkeit, Fehler redaktioneller und technischer Art, Auslassungen usw. sowie die Richtigkeit der Eintragungen kann keine Haftung übernommen werden.

Insbesondere kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen übernommen werden, die über weiterführende Links erreicht werden.

Anbieter sind für die eigenen Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden.

Die Verweise durch Hyperlinks auf Inhalte fremder Internetseiten dienen lediglich der Information.

Die Verantwortlichkeit für diese fremden Inhalte liegt alleine bei dem Anbieter, der die Inhalte bereithält. Vor dem Einrichten des entsprechenden Verweises sind die Internetseiten der anderen Anbieter mit großer Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen überprüft worden. Es kann jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen übernommen werden, die über weiterführende Hyperlinks erreicht werden. Der Inhalt der anderen Internetseiten kann jederzeit ohne Wissen der Redaktion des Bundesministeriums der Finanzen geändert werden.

Für sämtliche Links auf diesen Seiten gilt: Wir betonen, dass wir keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der durch Link von unserer Homepage aus erreichbaren Seiten anderer Anbieter haben und uns deren Inhalt nicht zu eigen machen. Diese Erklärung gilt für alle Seiten dieser Homepage und die dort angebrachten Links.

Falls das Bundesministerium der Finanzen auf Seiten verweist, deren Inhalt Anlass zur Beanstandung gibt, bitten wir Sie um eine Mitteilung.

Die Internet-Redaktion des Bundesministeriums der Finanzen behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die bereitgestellten Informationen zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen.

Zum Seitenanfang

Häufig gestellte Fragen

Zum Seitenanfang

Probleme beim Download von zip-Archiven

Sollten Sie versucht haben, ein zip-Archiv (z.B. alle Einkommensteuererklärungsvordrucke für 2005) zu laden, müssen Sie dieses erst auf Ihrer Festplatte speichern und anschließend das gewünschte Dokument extrahieren bzw. öffnen.

Zum Seitenanfang

Informationen zu Gesetzen

Soweit Sie Interesse an Gesetzestexten haben, die mutmaßlich nicht unter der Federführung des Bundesministeriums der Finanzen erstellt wurden bzw. nicht Gegenstand der aktuellen BMF-Politik sind, empfehlen wir Ihnen folgenden Link:
http://www.gesetze-im-internet.de

Das Bundesministerium der Justiz stellt unter o.g. Link in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamt aktuelle Bundesrecht kostenfrei im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden.

Zum Seitenanfang

Probleme mit ausfüllbaren Formularen

Zur Ansicht auf Ihrem Rechner benötigen Sie ein PDF-Betrachterprogramm. Zum Download eines aktuellen PDF-Betrachters erhalten Sie auf der Seite http://pdfreaders.org/ einen Überblick.

Vordrucke für das allgemeine Besteuerungsverfahren, wie z.B.:

  • Steuererklärungen (Einkommen-, Umsatzsteuererklärungen)

  • Steueranmeldungen (Lohnsteuer-, Umsatzsteuervoranmeldungen)

  • Anträge und Bescheinigungen (Spendenbescheinigungen, Lohnsteuerermäßigung)

werden zwar durch das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestimmt, Druck und Versand der Vordrucke obliegen aufgrund der Verwaltungshoheit jedoch den Finanzverwaltungen der jeweiligen Länder.

Zum Seitenanfang

RSS-Feed

RSS-Feed ist ein plattformunabhängiges Dokumentformat, welches dazu dient, Nachrichten und neue Inhalte von Internetseiten zu empfangen, ohne die Internetseiten zu besuchen. RSS-Dateien können mit Hilfe eines RSS-Readers betrachtet werden, der mehrere Internetseiten gleichzeitig auf neue Nachrichten prüfen kann und diese unmittelbar anzeigt.

Wie abonniere ich den RSS-Feed des Bundesfinanzministeriums?

Kopieren Sie den Link der RSS-Datei, diese kopierte Adresse können Sie dann in Ihren RSS-Reader einfügen.

Weitere Informationen zu RSS und eine Auswahl von RSS-Readern finden Sie bei:
http://www.rss-verzeichnis.de

Zum Seitenanfang

Urheberrechtlicher Schutz

Die Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen sind urheberrechtlich geschützt.

Zur Verfügung gestellte Texte, Textteile, Tabellen, Infografiken oder Bildmaterialien dürfen ohne vorherige Zustimmung des Ministeriums nicht vervielfältigt, nicht verbreitet und nicht ausgestellt werden. Ausgenommen davon sind Inhalte, die den Urheberrechtsvermerk "Bundesministerium der Finanzen" tragen und zusätzlich mit dem Lizenzhinweis CC BY-ND-4.0 gekennzeichnet sind. Diese dürfen im Umfang des Lizenzmodells und ohne Rückfrage verwendet werden.

Eine Reihe weiterer frei verwendbare Inhalte finden Sie in unserem Datenportal.

Zum Seitenanfang

Briefmarken

Briefmarken sind Spiegel der Zeit, können kleine Wohltäter sein – und schmücken unsere Post. Das Bundesministerium der Finanzen gibt jedes Jahr rund 50 dieser kleinen Kunstwerke heraus.

Aus urheberrechtlichen Gründen ist bei der Wiedergabe der Marke insbesondere Folgendes zu beachten: 

  • Die Abbildungserlaubnis erstreckt sich auf einen Zeitraum zwischen 6 Wochen vor und 6 Wochen nach dem Tag der Erstveröffentlichung der Marke und nur für Fälle, in denen kommerzielle Interessen nicht im Vordergrund stehen. In weiteren Fällen oder bei Zweifeln wenden Sie sich bitte an: LB5@bmf.bund.de 
  • Es sind Urheberangaben erforderlich.
  • Zur Missbrauchsvermeidung muss das Postwertzeichen entweder verkleinert (< 90 %) oder vergrößert (> 125 %) abgebildet werden.