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Abteilungen

Von Steuern und europäischer Finanzpolitik bis hin zur Strategie und Kommunikation des Ministeriums: ein Überblick über die Abteilungen.

Leitungsabteilung

Buchstabe L in dunkelblauem Kreis

Die Leitungsabteilung des Ministeriums arbeitet unmittelbar der Leitung des Hauses zu, d. h. dem Minister sowie den Parlamentarischen und den beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretären. Sie treibt die Strategie und Planung politischer Entscheidungsprozesse voran, steuert die Parlament- und Kabinettangelegenheiten und bereitet die Termine und Reden des Ministers vor. Die Abteilung kümmert sich um Presse- und Bürgerangelegenheiten, organisiert die Veranstaltungen des BMF, ist zuständig für Postwertzeichen und steuert die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums über ein vielfältiges Internet- und Publikationsangebot.

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Zentralabteilung

Buchstabe Z in dunkelblauem Kreis

In der Zentralabteilung werden Schlüsselaufgaben wie Organisation, Personal, Aus- und Fortbildung sowie der Haushalt des Ministeriums wahrgenommen, weite Bereiche der Bundesfinanzverwaltung beaufsichtigt und spezifische Grundsatz- und Rechtsbereiche betreut. Auch die Bundesfinanzakademie gehört organisatorisch zur Zentralabteilung. Den personell umfangreichsten Teil nehmen klassische Servicebereiche wie Sprachendienst und Innerer Dienst ein.

Die Abteilung Z steuert zudem den IT-Einsatz im Ministerium und in der Bundesfinanzverwaltung. Ihr obliegt die IT-Fachaufsicht über den zentralen IT-Dienstleister des Bundes, das ITZBund. Zunehmend an Bedeutung gewinnen Strategieentwicklung, Portfoliosteuerung und das IT-Innovationsmanagement (u. a. Einsatz künstlicher Intelligenz – KI) für die Informationstechnik der gesamten Bundesfinanzverwaltung.

Weitere wesentliche Aufgaben der Abteilung sind die Koordinierung strategischer Großprojekte (z. B. Betriebskonsolidierung des Bundes) sowie die Zusammenarbeit mit anderen Bundesministerien und die Erarbeitung von Strategien.

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Finanzpolitische und volkswirtschaftliche Grundsatzfragen

Römische Zahl 1 in dunkelblauem Kreis

Die Abteilung I analysiert nationale und internationale wirtschaftliche Entwicklungen und berät die politische Leitung des Hauses in finanz- und wirtschaftspolitischen Fragestellungen. In Zusammenarbeit mit Sachverständigen nationaler und internationaler wissenschaftlicher Institute, Organisationen, Beratungsgremien und Verbände werden Konzepte und Strategien für ordnungspolitisch fundierte Antworten auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen erarbeitet.

Mehr zum Thema Steuerschätzung, Monatsbericht

Bundeshaushalt

Römische Zahl 2 in dunkelblauem Kreis

Die Abteilung II ist innerhalb der Bundesregierung federführend bei der Aufstellung des Haushalts und des Finanzplans des Bundes. Während des Jahres beobachtet sie den Haushaltsvollzug, um gegebenenfalls steuernd einzugreifen, zum Beispiel mit einer Haushaltssperre oder einem Nachtragshaushalt. Nach Abschluss des Haushaltsjahres wird die Haushalts- und Vermögensrechnung vorgelegt.

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Zoll, Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern und bestimmte Verkehrsteuern

Römische Zahl 3 in dunkelblauem Kreis

Die Abteilung III übt die Fachaufsicht über die Zollverwaltung aus. Diese erhebt Zölle, die Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern und Verkehrsteuern, wie z. B. die Kraftfahrzeugsteuer oder die Versicherungsteuer. Sie überwacht den grenzüberschreitenden Warenverkehr und geht gegen organisierte Kriminalität sowie gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. Daneben befasst sich die Abteilung auch mit nationalen und internationalen Fragen der Umsatzsteuer.

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Steuerabteilung – direkte Steuern

Römische Zahl 4 in dunkelblauem Kreis

Die Abteilung IV befasst sich mit nationalen und internationalen Fragen der Steuerpolitik und ist zuständig für die nationale Steuergesetzgebung. Sie verhandelt weltweit Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, vertritt die Bundesregierung in multinationalen Gremien bei internationalen Initiativen und Vorschlägen z. B. zu Regeln für einen fairen Steuerwettbewerb sowie koordiniert die verfassungsrechtlich gebotene Abstimmung aller steuerlichen Fragen mit den obersten Finanzbehörden der Länder.

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Föderale Finanzbeziehungen, Staatsrecht und Rechtsangelegenheiten

Römische Zahl 5 in dunkelblauem Kreis

Die Abteilung V ist für die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen verantwortlich. Staats- und Verfassungsrecht sowie allgemeine Rechtsangelegenheiten, Vergaberecht und Informationsfreiheitsrecht sind weitere Tätigkeitsfelder der Abteilung. Neben der finanziellen Wiedergutmachung an die Opfer des Nationalsozialismus befasst sie sich auch mit Zukunftsaufgaben der Wiedergutmachung. Sie ist ebenfalls zuständig für offene Vermögensfragen und die Beseitigung von Kriegsfolgen.

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Finanzmarktpolitik

Römische Zahl 7 in dunkelblauem Kreis

Die Abteilung VII entwickelt für die Bundesregierung die zentralen Positionen zu Fragen deutscher, europäischer und internationaler Finanzmarktregulierung (einschließlich des Verbraucherschutzes) und erstellt insbesondere die Entwürfe zur Finanzmarktgesetzgebung; sie liefert so die Basis für eine angemessene Überwachung u. a. des Banken-, des Versicherungs- und des Wertpapiersektors und damit für die Stabilität der Finanzmärkte insgesamt.

Eine wesentliche Aufgabe ist die Überwachung digitaler Finanztechnologien, die Bekämpfung illegaler Finanzflüsse und die Mitwirkung an der Gestaltung von Finanzsanktionen. Gleichzeitig kümmert sich die Abteilung um die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung und deren Aufgaben sowie um die Finanzagentur und damit um das Schuldenwesen des Bundes.

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Privatisierungen, Beteiligungen und Bundesimmobilien

Römische Zahl 8 in dunkelblauem Kreis

Die Abteilung VIII ist verantwortlich für die Grundsätze der Privatisierungs- und Beteiligungspolitik des Bundes, etwa bei der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Post AG. Ferner obliegt der Abteilung die Rechtsaufsicht über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und sie begleitet die verbliebenen Aufgaben der Nachfolgeorganisation der Treuhandanstalt, die zur Privatisierung des ehemaligen volkseigenen DDR-Vermögens gegründet wurde.

Mehr zu den Themen Privatisierungs- und Beteiligungspolitik und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Europapolitik; Internationale Finanzpolitik

Buchstabe E in dunkelblauem Kreis

Die Abteilung E entwickelt für die Bundesregierung die deutschen Positionen zu Haushalts- und Finanzfragen der EU. Darüber hinaus ist sie unter anderem für die Abstimmung der europäischen Wirtschafts- und Währungspolitik zuständig und für die Finanzkontrolle der EU verantwortlich.

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