Zusätzliche Informationen zu: Fahrzeugart
PKW mit Hybridantrieb sowie mit alternativen Kraftstoffen oder bivalent angetriebene Fahrzeuge.
Es gibt keine besondere Behandlung. Die Besteuerung erfolgt wie bei Otto- oder Diesel-PKW.
Fahrzeuge mit Wankelantrieb
PKW mit Wankelantrieb und Erstzulassungsdatum vor dem 01.07.2009, sowie Krafträder und Leichtfahrzeuge mit Wankelantrieb unterliegen der gewichtsorientierten Besteuerung. Für sie muss die Fahrzeugart "Nutzfahrzeuge" ausgewählt werden. Für PKW mit Wankelantrieb und Erstzulassungsdatum ab dem 01.07.2009 erfolgt die Berechnung der Jahressteuer über die Fahrzeugart "PKW".
Nutzfahrzeuge
Als Nutzfahrzeuge gelten in diesem Steuerrechner LKW, Busse, Zugmaschinen und sogenannte Sonderfahrzeuge.
Elektrofahrzeuge
Zulassungspflichtige reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen sind bei erstmaliger Zulassung bis 31.12.2030 für maximal zehn Jahre von der Steuer befreit. Die Befreiung ist begrenzt bis längstens 31.12.2035. Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent (§ 9 Abs. 2 KraftStG).
Datum der erstmaligen Zulassung
Das Erstzulassungsdatum finden Sie im Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Zusätzliche Informationen zu: Fahrzeugarten
PKW mit Hybridantrieb sowie mit alternativen Kraftstoffen oder bivalent angetriebene Fahrzeuge.
Es gibt keine besondere Behandlung. Die Besteuerung erfolgt wie bei Otto- oder Diesel-PKW.
Fahrzeuge mit Wankelantrieb
PKW mit Wankelantrieb und Erstzulassungsdatum vor dem 01.07.2009, sowie Krafträder und Leichtfahrzeuge mit Wankelantrieb unterliegen der gewichtsorientierten Besteuerung. Für sie muss die Fahrzeugart "Nutzfahrzeuge" ausgewählt werden. Für PKW mit Wankelantrieb und Erstzulassungsdatum ab dem 01.07.2009 erfolgt die Berechnung der Jahressteuer über die Fahrzeugart "PKW".
Nutzfahrzeuge
Als Nutzfahrzeuge gelten in diesem Steuerrechner LKW, Busse, Zugmaschinen und sogenannte Sonderfahrzeuge.
Elektrofahrzeuge
Zulassungspflichtige reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen sind bei erstmaliger Zulassung bis 31.12.2030 für maximal zehn Jahre von der Steuer befreit. Die Befreiung ist begrenzt bis längstens 31.12.2035. Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent (§ 9 Abs. 2 KraftStG).
Datum der erstmaligen Zulassung
Das Erstzulassungsdatum finden Sie im Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Zusätzliche Informationen zu: Nutzfahrzeuge
Nutzfahrzeuge
Als Nutzfahrzeuge gelten in diesem Steuerrechner LKW, Busse, Zugmaschinen und sogenannte Sonderfahrzeuge.