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Credit Default Swaps (CDS) sind Finanzinstrumente die Ähnlichkeiten zu einer (Kredit)-Versicherung aufweisen. Dabei schließen der Käufer (Sicherungsnehmer) und der Verkäufer (Sicherungsgeber) einen Vertrag, in dem sich der Sicherungsgeber verpflichtet, bei Eintritt eines im Vertrag genau bestimmten Kreditereignisses (z. B. Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsverzug in Bezug auf eine (Staats-)Anleihe oder einen Kreditvertrag) eine Ausgleichszahlung zu erbringen. Der Sicherungsgeber erhält für die Übernahme des Kreditrisikos eine einmalige oder eine jährliche Prämie.
Die Ausgleichszahlung wird bei Eintritt des Kreditereignisses fällig und wird je nach zugrunde liegender Vereinbarung durch:
- Ausgleichzahlung in Höhe des Nominalwertes gegen physische Lieferung der Anleihe
- Zahlung eines Differenzausgleichs zum Restwert des Anleihe
- Zahlung eines fest vereinbarten Betrages
erbracht.
Gefahren von CDS und Regulierung
CDS können ein sinnvolles Mittel sein, um Kreditrisiken zu reduzieren. Sie können jedoch auch der Spekulation dienen. Werden derartige Finanzinstrumente in Bezug auf Staatsanleihen eingegangen, ohne dass ein abzusicherndes Risiko aus einer solchen Anleihe besteht (sogenannte ungedeckte CDS), dann kann dies die Stabilität des Finanzsystems insgesamt gefährden und zu erheblichen Nachteilen für den Finanzmarkt führen.
Die Bundesregierung hat daher im Juli 2010 durch das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivatgeschäfte (BGBl. 2010, 945) ungedeckte CDS verboten, um den mit diesen verbundenen Risiken für die Stabilität und Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte im Kern entgegenzuwirken.
Seit November 2012 sind an die Stelle der nationalen Regelungen die inhaltlich entsprechenden Verbotsregelungen der EU-Verordnung Nr. 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von CDS (EU-LeerverkaufsVO) getreten.