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Die Eckwerte¹ zum Bundeshaushalt sind der Entwurf des Finanzministeriums über den Haushalt des folgenden Jahres und den Finanzplan der darauf folgenden drei Jahre. In den Eckwerten¹ werden der finanzielle Rahmen der einzelnen Einzelpläne (sozusagen die Budgets der Ministerien) abgesteckt und bedeutsame Einnahme- und Ausgabepositionen festgelegt. Dieses Verfahren dient der Setzung politischer Schwerpunkte unter Einhaltung der Schuldenregel nach Art. 109, 115 GG. Davon ausgenommen sind die in § 28 Abs. 3 BHO genannten Organe (Bundespräsident, Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht, Bundesrechnungshof) und der Unabhängige Kontrollrat. In der Regel beschließt das Bundeskabinett ungefähr Mitte März die Haushaltseckwerte¹. Der nächste Schritt im regierungsinternen Verfahren der Haushaltsaufstellung ist der Kabinettbeschluss über den Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans Mitte Juni/Anfang Juli.
Die Aufstellung des Haushalts ist der Beginn des sogenannten Haushaltskreislaufs, der den Ablauf des Haushaltsverfahrens bis zum Abschluss des parlamentarischen Entlastungsverfahrens umfasst. Ein Haushaltskreislauf erstreckt sich über ungefähr dreieinhalb Jahre. Dabei wechseln in den einzelnen Phasen die Entscheidungsträger: Die Exekutive (Regierung beziehungsweise Verwaltung) stellt den Regierungsentwurf zum Haushalt und den Finanzplan auf (wie im vorherigen Abschnitt beschrieben) und führt den vom Deutschen Bundestag (Legislative) beschlossenen Haushalt aus. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat beraten den von der Bundesregierung vorgelegten Haushaltsentwurf, anschließend verabschiedet der Bundestag das Haushaltsgesetz, mit dem der Bundeshaushalt festgestellt wird. Zum Ende des Haushaltskreislaufs beschließt der Bundestag aufgrund der vom Finanzministerium vorgelegten Haushalts- und Vermögensrechnung und der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes über die Entlastung der Regierung.
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¹ Für die Haushalte der Jahre 2024 und 2025 wurde auf ein Eckwerteverfahren verzichtet. Stattdessen erfolgten verbindliche Plafondsvorgaben.
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Als Ecofin-Rat (auch EcoFin oder ECOFIN) wird der Rat der Europäischen Union in der Zusammensetzung „Wirtschaft und Finanzen“ bezeichnet. Er tagt in der Regel einmal im Monat.
Allgemeines
Der Rat der Europäischen Union (nichtamtlich auch EU-Ministerrat) ist zusammen mit dem Europäischen Parlament gesetzgebendes Organ und Entscheidungsgremium der Europäischen Union (EU). Der Rat ist ein einheitliches Organ, das die Regierungen der Mitgliedstaaten der EU repräsentiert. Er dient der Abstimmung und Koordinierung der Regierungen beziehungsweise der Fachminister in den unterschiedlichen Politikbereichen. Insgesamt gibt es zehn Ratsformationen, in welchen jeweils die Vertreter der verschiedenen Ressorts gemeinsam mit Mitgliedern der Europäischen Kommission tagen.
Themen des Ecofin-Rats
Der Ecofin-Rat, zuständig für Wirtschaft und Finanzen, befasst sich vor allem mit folgenden Themen:
- Koordinierung und Überwachung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten
- Überwachung der Haushaltspolitiken und der öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten
- der Euro (rechtliche, praktische und internationale Aspekte)
- Finanzmärkte und Kapitalverkehr
- Steuerangelegenheiten
Der Ecofin-Rat (Budget) erstellt und verabschiedet jedes Jahr zusammen mit dem Europäischen Parlament den Haushaltsplan der Europäischen Union.
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Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen, die Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, erhalten dafür eine festgelegte Vergütung. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verkaufen den eingespeisten Strom an der Strombörse. Da die Preise, die an der Börse erzielt werden, unter den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen liegen, wird den ÜNB der Differenzbetrag erstattet. Dieser Differenzbetrag (abzüglich eines Zuschusses aus dem Bundeshaushalt) wird durch die EEG-Umlage auf die Stromverbraucher umgelegt. Grundsätzlich müssen alle Stromverbraucher die EEG-Umlage bezahlen. Sie ist Teil des Strompreises. Ab dem 1. Januar 2023 soll die EEG-Umlage vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Ab diesem Zeitpunkt wären dann alle Stromverbraucher vollständig von der Finanzierung der EEG-Umlage befreit.“
Alternativ kann der produzierte Strom direkt vermarktet werden. Über das Marktprämienmodell wird der Unterschied des an der Börse erzielten Preises und der Einspeisevergütung durch eine Marktprämie ausgeglichen. Um einen Wechsel möglichst vieler EEG-Anlagen in die Direktvermarktung anzureizen, wird zusätzlich eine Managementprämie gezahlt.
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Aus steuerlicher Sicht versteht man unter „Ehrenamt“ eine Tätigkeit, die meist nebenberuflich ausgeübt wird und die dem Gemeinwohl der Gesellschaft dient. Typischerweise wird das Ehrenamt in gemeinnützigen Organisationen wie zum Beispiel in Vereinen oder Stiftungen ausgeübt. Es ist auch möglich ein solches Ehrenamt bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Kommunen, städtische Einrichtungen, etc.) auszuüben.
Einnahmen aus einer solchen Beschäftigung können bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei sein.
Allgemeines
Ehrenamtliches Engagement ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Ohne den unermüdlichen Einsatz der vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer wären viele Bereiche unseres öffentlichen Lebens nicht denkbar. Für viele Menschen wäre die Bewältigung des Alltags ohne ehrenamtliche Engagierte wesentlich schwieriger.
Aus diesem Grund wird das ehrenamtliche Engagement durch die Bundesregierung gefördert. Eine wichtige Rolle spielt dabei die steuerliche Förderung.
Ehrenamtliche, die zum Beispiel in Vereinen oder Stiftungen tätig sind, können verschiedene Steuerfreibeträge in Anspruch nehmen.
Der sogenannte Übungsleiterfreibetrag richtet sich in erster Linie an Personen, die in Ausbildung, Erziehung und Pflege tätig sind. Einnahmen aus einer solchen Tätigkeit sind bis zu 2.400 Euro im Jahr steuerfrei.
Für alle anderen Tätigkeiten wurde mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 die sogenannte Ehrenamtspauschale eingeführt. Diese Pauschale wurde durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 auf 720 Euro angehoben.
In der Vergangenheit wurde die Arbeit der Ehrenamtlichen durch verschiedene Gesetzesinitiativen weiter gestärkt und voran gebracht. Dies geschah nicht nur durch die Erhöhung der Freibeträge sondern vor allem durch kontinuierliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Tätigkeit steuerbegünstigter Organisationen.
Im Jahr 2013 wurde das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes verkündet. Inhalt dieses Gesetzgebungsverfahrens war die Schaffung von Rechtssicherheit, der Abbau von Bürokratie und die Flexibilisierung der Finanzplanung steuerbegünstigter Organisationen.
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Der Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt derzeit 19 Prozent (für bestimmte Waren ermäßigt 7 Prozent). Die Einfuhrumsatzsteuer wird von der Zollverwaltung erhoben. Das Aufkommen steht dem Bund und den Ländern gemeinsam zu.
Die regelmäßig von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastete Ware wird bei der Einfuhr mit der Einfuhrumsatzsteuer belastet, um sie der gleichen Umsatzsteuerbelastung wie inländische Waren zu unterwerfen und somit Wettbewerbsgleichheit von Nicht-EU-Unternehmen und EU-Unternehmen herzustellen.
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Einkommensteuer wird auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG). Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Einkommensteuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen.
Geschichtliche Entwicklung
Ansätze zur Personalbesteuerung sind in den kirchlichen Personalzehnten (decimae personales) des Mittelalters sowie in den territorialen Kopfsteuern zu suchen, die sich aus fixierten Personalsteuern zu gestaffelten Standessteuern – wie im 17. Jahrhundert z. B. der preußische Kopfschoß – entwickelten. Die erste deutsche Einkommensteuer moderner Art wurde 1811 bis 1813 in Ostpreußen erhoben; sie war schon 1808 von Minister Freiherr vom Stein in Anlehnung an die englische income tax von 1799 als Kriegsabgabe empfohlen worden. Unter Hardenberg führte Preußen 1820 eine Klassensteuer ein, die bei der Steuerstaffelung nach äußeren Wohlstandsmerkmalen an die Gruppierung der Stände anknüpfte und zwischen der Einkommen- und der Kopfsteuer „die Mitte halten“ sollte; sie wurde 1851 für die höheren Einkommen von einer klassifizierten Einkommensteuer abgelöst und 1891 unter Finanzminister Miquel durch eine vorbildlich gewordene Einheits-Einkommensteuer mit Erklärungspflicht und Progression ersetzt. Diesem Vorbild folgten bis zum Ersten Weltkrieg alle deutschen Bundesstaaten, nachdem Hessen bereits 1869 und Sachsen 1874 zu einer allgemeinen Einkommensteuer übergegangen waren. Im Zuge der Erzbergerschen Finanzreform zu Beginn der Weimarer Republik trat 1920 an die Stelle von 27 Landeseinkommensteuern eine einheitliche Reichseinkommensteuer, die bei den Steuerreformen von 1925 und 1934 fortentwickelt wurde.
Nach 1945 von den Besatzungsmächten wieder den Ländern zugewiesen, wurde im Bonner Grundgesetz von 1949 festgelegt, dass die Erträge aus der Einkommensteuer grundsätzlich den Ländern zustehen, der Bund jedoch hieran partizipieren kann. Durch das Verfassungsänderungsgesetz von 1955 wurde die Einkommensteuer zur gemeinsamen Steuer von Bund und Ländern erklärt, deren Beteiligungsverhältnisse jeweils dem Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben zwischen Bund und Ländern anzupassen war. Seit der Finanzreform 1969 ist die Einkommensteuer eine Gemeinschaftsteuer im Rahmen eines großen Steuerverbundes, bei dem ein gesetzlich zu regelnder Anteil an die Gemeinden und die Hauptmasse je zur Hälfte an Bund und Länder fließen.
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Allgemeines
Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich gemäß § 32 a Einkommensteuergesetz (EStG) nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Der Einkommensteuertarif ist ein progressiver Steuertarif, das heißt, dass sich mit steigendem zu versteuernden Einkommen der anzuwendende Steuersatz erhöht. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei. Für über dem Grundfreibetrag liegende Teile des zu versteuernden Einkommens steigen die Steuersätze in zwei linearprogressiven Zonen. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 Prozent. Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 Prozent. Der Höchstsatz beträgt 45 Prozent.
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Allgemeines
Das Einkommensteuergesetz (EStG) führt in § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 7 die der Einkommensteuer unterliegenden Einkunftsarten abschließend auf.
Der Einkommensteuer unterliegen
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus Kapitalvermögen,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- sonstige Einkünfte im Sinne des § 22,
die der Steuerpflichtige während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt. Sonstige Einkünfte sind z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.
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Falls ein Kreditinstitut nicht in der Lage sein sollte, die Einlagen des Kunden zurückzuzahlen, gewährleistet die Einlagensicherung in einem gewissen Umfang Rückzahlungsansprüche der Kunden gegen das Kreditinstitut.
Gesetzliche Einlagensicherung
Mit der europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme aus dem Jahr 2014 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitliche Regelungen für Einlagensicherungssysteme. Die Richtlinie hat die Anforderungen an Einlagensicherungssysteme europaweit harmonisiert und macht detaillierte Vorgaben für das Verfahren bei einem Entschädigungsfall. Deutschland hat die Richtlinie mit dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) im Jahr 2015 umgesetzt.
In der gesetzlichen Einlagensicherung besteht für jeden Bankkunden im Entschädigungsfall ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung gegen das zuständige Einlagensicherungssystem. Der Entschädigungsanspruch ist grundsätzlich auf einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro begrenzt (§ 8 Abs. 1 EinSiG). Unter bestimmten Umständen kann sich dieser Betrag ausnahmsweise auf 500.000 Euro erhöhen.
Jede Bank muss einem Einlagensicherungssystem angehören, sonst wird sie nicht zum Geschäftsbetrieb zugelassen. Einlagensicherungssysteme im Sinne des EinSiG sind die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) für die privatrechtlichen sowie für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute und die als Einlagensicherungssystem anerkannten „institutsbezogenen Sicherungseinrichtungen“ des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) und des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR).
Freiwillige Einlagensicherung
Zusätzlich zu der gesetzlichen Einlagensicherung existieren in Deutschland die freiwilligen Einlagensicherungssysteme der privaten Banken (Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., BdB) und der öffentlichen Banken (Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB). Die freiwilligen Einlagensicherungseinrichtungen bieten eine Absicherung der Kundengelder über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus und werden in eigener Verantwortung betrieben.
Welcher Personenkreis ist abgesichert?
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt vorrangig private Einleger (u. a. Privatpersonen) und Unternehmen. Eine Auflistung der vom Schutz ausgeschlossenen Einlagen, zumeist von institutionellen Einlegern (beispielsweise die Einlagen von Kreditinstituten, Finanzdienstleistern, Versicherungen) findet sich in § 6 EinSiG.
Angaben über den geschützten Einlegerkreis der freiwilligen Einlagensicherungssysteme enthalten die jeweiligen Satzungen beziehungsweise Statute dieser Systeme, die Sie bei den Bankenverbänden anfordern oder den entsprechenden Internetseiten entnehmen können.
Weitere Schritte auf EU-Ebene
Im Rahmen der laufenden Überprüfung des Rahmens für das Krisenmanagement im Bankensektor und die Einlagensicherung (Crisis Management and Deposit Insurance, CMDI) auf EU-Ebene sollen auch Teile der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme aus 2014 geändert werden. Nach Vorstellung der Europäischen Kommission soll zur Finanzierung einer Bankenabwicklung leichter auf die finanziellen Mittel der nationalen Einlagensicherungssysteme zurückgegriffen werden können. Die Verhandlungen dazu dauern an.
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ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Es sind die individuellen Besteuerungsmerkmale eines Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs benötigt, dazu gehören unter anderem die Steuerklasse und ein eventuell gebildeter Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge, der steuerliche Freibetrag und das Kirchensteuerabzugsmerkmal.
Die ELStAM werden in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Steuerlich bedeutsame Änderungen werden nach ihrer Eintragung im Melderegister (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder austritt) automatisch an die Datenbank übermittelt und dem Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug bereitgestellt. Für Arbeitnehmer steht im ElsterOnline-Portal eine elektronische Auskunft über die eigenen ELStAM zur Verfügung.
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Mit ELSTER wird ein erhebliches Potenzial für die einfachere und bessere Handhabbarkeit des Besteuerungsverfahrens im Interesse aller Beteiligten eröffnet.
Mein ELSTER, das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, bietet u. a. allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen und Meldungen papierlos an das Finanzamt zu übermitteln. Das Angebot von Mein ELSTER wird kontinuierlich ausgebaut. Hierzu gehört auch die Erweiterung der Bereitstellung der der Finanzverwaltung vorliegenden elektronischen Daten im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt).
Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 13a, 14, 14a Einkommensteuergesetz – EStG), Gewerbebetrieb (§§ 15, 16, 17 EStG) oder selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) erzielen, sind grundsätzlich verpflichtet, die Einkommensteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Zudem besteht eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmer zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen und für Arbeitgeber zur elektronischen Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen und elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen.
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Es handelt sich um eine in der Europäischen Union harmonisierte Verbrauchsteuer. Das bedeutet, dass das zugrunde liegende deutsche Energiesteuergesetz auf gemeinsamen EU-Richtlinien basiert.
Die Höhe der Steuer ist je nach Energieerzeugnis und Verwendungszweck unterschiedlich. Im Regelfall wird die Energiesteuer beim Hersteller oder bei einem Weiterverkäufer erhoben und anschließend über den Warenpreis auf die Verbraucher umgelegt.
Zahlreiche Steuerbegünstigungen fördern außerdem den Einsatz umweltfreundlicher Verkehrsmittel und Energieträger. Diese Steuerbegünstigungen werden entweder in Form einer Steuerbefreiung oder einer vollständigen oder teilweisen nachträglichen Entlastung von der Energiesteuer gewährt.
Die Energiesteuer wird von der Zollverwaltung erhoben. Im Jahr 2023 lag das Steueraufkommen bei rund 36,7 Milliarden Euro. Dies zeigt die Bedeutung der Energiesteuer für die Wirtschaft und den Staatshaushalt.
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Mit der Änderung des Mauergrundstücksgesetzes wurde das Sondervermögen Mauerfonds zum 31. Januar 2024 aufgelöst und in den Bundeshaushalt integriert. Die bereits vorhandenen und die künftigen Erlöse der Verkäufe der Mauer- und Grenzstreifengrundstücke stehen jedoch weiterhin nach dem bisherigen Verteilerschlüssel den östlichen Bundesländern und Berlin zur Förderung von Projekten mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zwecken zu. Ebenso bleibt die Sperre der Mittel bis zur Aufhebung durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bestehen.
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Die Kohäsions- und Strukturpolitik ist einer der zentralen Politikbereiche der Europäischen Union und nimmt etwa ein Drittel der Haushaltsmittel der Förderperiode 2021-2027 in Anspruch. Bei der Unterstützung durch die Strukturfonds handelt es sich um eine Kofinanzierung der Europäischen Union. Es müssen stets nationale Finanzierungsanteile erbracht werden.
Allgemeines
Die EU Kohäsions- und Strukturpolitik soll den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (die Kohäsion) in der Gemeinschaft stärken und dabei insbesondere Wachstum und Beschäftigung in den weniger entwickelten Regionen fördern. Hierzu wurden die Struktur- und Kohäsionsfonds geschaffen, etwa der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) und der Kohäsionsfonds (KF).
Der Hauptanteil der Fördermittel entfällt mit rund 316 Mrd. Euro auf die zwei Strukturfonds. Der EFRE unterstützt seit 1975 die Schaffung von Infrastrukturen sowie produktive, beschäftigungswirksame Investitionen. Der ESF+ fördert etwa die berufliche Eingliederung von arbeitslosen Personen und benachteiligten Bevölkerungsgruppen durch die Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen.
Der Kohäsionsfonds ist für diejenigen Länder bestimmt, deren Pro-Kopf-BIP weniger als 90 Prozent des Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt. Aus dem Kohäsionsfonds werden Finanzierungsmittel für Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Umwelt und Verkehr gewährt, insgesamt rund 48 Mrd. Euro.
Gemeinsame Ziele der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds sind vor allem „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung", aber auch eine Stärkung der Zusammenarbeit auf grenzübergreifender, transnationaler und interregionaler Ebene („Europäische territoriale Zusammenarbeit“ – ETZ) in den verschiedensten Bereichen, wie etwa Gesundheit oder Transport.
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Unter der Erweiterung der Europäischen Union versteht man die Aufnahme eines oder mehrere Staaten (sogenannter Beitrittsländer) zur Europäischen Union.
Allgemeines
Die Europäische Union, die 1957 von sechs Staaten gegründet wurde, hat heute 27 Mitgliedstaaten. Bei der bislang beispiellosen fünften Erweiterung, die sich 2004 und 2007 in zwei aufeinander folgenden Schritten vollzog und bei der zwölf neue Mitgliedstaaten aufgenommen wurden, hat man auch die Umrisse der künftigen Erweiterungspolitik festgelegt. Diese betrifft die Beitrittsländer (Kandidaten und potenziellen Kandidaten): Die Länder des westlichen Balkans, die Türkei, Island sowie Georgien, Republik Moldau und die Ukraine (sogenannte Trio).
Den Rahmen für die Erweiterung bilden Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union und EU-Beitrittskriterien (sogenannte Kopenhagener Kriterien). Ziel des Erweiterungsprozesses ist es, die Kandidatenländer bis zum Zeitpunkt ihres Beitritts auf die Übernahme ihrer Pflichten als Mitgliedstaaten vorzubereiten, während der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess darauf ausgerichtet ist, die potenziellen Kandidatenländer schrittweise an die EU heranzuführen. Die Prozesse basieren auf strengen Bedingungen, wobei die Bedürfnisse und Leistungen jedes Landes im Rahmen der dafür geschaffenen bilateralen und finanziellen Instrumente berücksichtigt werden.
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Der Euro ist die Währung der Europäischen Währungsunion und zählt neben dem US-Dollar, dem Yen und dem Renminbi zu den Wichtigsten im Weltwährungssystem. Als gemeinsame offizielle Währung wurde das Euro-Bargeld am 1. Januar 2002 in 12 europäischen Staaten (Einführung im Rahmen der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion) in Umlauf gebracht. Die Ausgabe des Euro wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main, die für die Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet zuständig ist, genehmigt.
Allgemeines
Im Rahmen der Europäischen Einigung entschieden sich einige Staaten der Europäischen Gemeinschaft für die Einführung einer gemeinsamen Währung, dem Euro. Die Voraussetzungen für eine gemeinsame Geld- und Währungspolitik mussten geschaffen werden. Am 1. Juni 1998 wurden die EZB und das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) eingerichtet. Das ESZB, dessen vorrangiges Ziel die Gewährleistung der Preisstabilität ist, umfasst die EZB und die nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten, unabhängig davon, ob sie den Euro eingeführt haben oder nicht. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Geldpolitik von den nationalen Zentralbanken von elf EU-Mitgliedstaaten auf die EZB entstand am 1. Januar 1999 das Euro-Währungsgebiet.
Einführung des Euro
Der Euro wurde 1999 zunächst nur als Buchgeld eingeführt. Die Ausgabe als Bargeld an die Endverbraucher begann am 1. Januar 2002. Die ehemaligen Landeswährungen sind keine gültigen gesetzlichen Zahlungsmittel mehr. Die meisten Währungen können jedoch noch bei den jeweiligen nationalen Zentralbanken gegen Euro eingetauscht werden, in Deutschland bei den Filialen der Deutschen Bundesbank (ehemals Landeszentralbanken).
Euro-Währungssymbol
Das Euro-Zeichen (€) wurde 1997 von der Europäischen Kommission als Symbol für die europäische Gemeinschaftswährung eingeführt. Der Entwurf stammt vom ehemaligen Chefgrafiker der EG, Arthur Eisenmenger, aus dem Jahr 1974. Es könnte sowohl ein großes rundes E mit zwei waagerechten, parallel zueinander verlaufenden Strichen in der Mitte sein als auch ein großes C mit einem Gleichheitszeichen in der Mitte. Das Euro-Zeichen soll mit seiner optischen Anlehnung an den griechischen Buchstaben Epsilon an das antike Europa erinnern. Die Striche symbolisieren zum einen die Stabilität des Euro, zum anderen die des europäischen Wirtschaftsraumes.
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Die Eurogruppe ist ein informelles Gremium der Europäischen Union (EU), das Fragen bespricht und koordiniert, die im Zusammenhang mit dem Euro und der gemeinsamen europäischen Währungsunion stehen. Die Eurogruppe besteht aus den jeweiligen Ministern der Euro-Mitgliedstaaten, die für Finanzen zuständig sind (zumeist Finanzminister, manchmal auch Wirtschaftsminister). Zudem nehmen an den Sitzungen die zuständigen Kommissare sowie der Präsident der Europäischen Zentralbank teil. In der Regel tagt die Eurogruppe einmal im Monat, zumeist am Vortag der Sitzung des ECOFIN-Rats, in dem die entsprechenden Minister aller EU-Länder vertreten sind.
Den Vorsitz führt ein für zweieinhalb Jahre gewählter Eurogruppenpräsident.
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Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ist ein Element des im Jahr 2010 errichteten temporären Euro-Schutzschirms, mit dem auf die akute Staatsschuldenkrise reagiert wurde.
Allgemeines
Die EFSF ist eine privatrechtliche Kapitalgesellschaft nach luxemburgischem Recht. Sie konnte Notkredite an Länder der Eurozone ausgeben, wenn deren Probleme die gesamte Währungsunion in Gefahr bringen. Mitte 2013 löste der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) als dauerhafter Hilfsmechanismus den temporären Euro-Schutzschirm (EFSF und EFSM) ab.
Die EFSF vergab Kredite an Irland, Griechenland und Portugal. Unter Berücksichtigung von bereits erfolgten Tilgungen hat die EFSF Programmkredite in Höhe von 172,6 Mrd. Euro ausgereicht. Die drei Programme sind abgeschlossen, weitere EFSF-Programme wird es nicht geben. Damit wurde das ursprünglich vereinbarte maximale Darlehensvolumen der EFSF in Höhe von 440 Mrd. Euro deutlich unterschritten. Ausschließliche Aufgabe der EFSF ist es, die ausstehenden Kreditforderungen an die drei Programmländer am Markt zu refinanzieren (einschließlich der Zinsstundungen zugunsten von Griechenland). Einschließlich der notwendigen Übersicherung von bis zu 165 Prozent unterschreitet die maximale Haftung von Deutschland die im Stabilisierungsmechanismusgesetz festgeschriebene maximale deutsche Garantieübernahme zugunsten der EFSF in Höhe von 211 Mrd. Euro, welche noch auf dem ursprünglich vereinbarten EFSF-Ausleihvolumen beruhte, auf Dauer deutlich.
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Die Europäische Investitionsbank (EIB) wurde 1958 als Bank für langfristige Finanzierungen der Europäischen Union errichtet. Die EIB gewährt dem öffentlichen und privaten Sektor langfristige Darlehen zur Finanzierung von Investitionsprojekten, die im europäischen Interesse liegen.
Deutschland wird durch den Bundesminister der Finanzen im Rat der Gouverneure vertreten. Mitarbeiter des Bundesfinanzministeriums sowie des Bundeswirtschaftsministeriums sitzen zudem im Verwaltungsrat der EIB. In diesen Gremien werden u. a. die Leitlinien der Kreditpolitik festgelegt und Entscheidungen über Darlehen und Bürgschaften sowie die Aufnahme von Anleihen getroffen.
Das neunköpfige Direktorium ist das Exekutivorgan der EIB. Es besteht aus einer Präsidentin und acht Vizepräsidenten. Nadia Calviño ist seit 1. Januar 2024 Präsidentin der EIB. Unter der Aufsicht der Präsidentin und kontrolliert durch den Verwaltungsrat tätigt es die laufenden Geschäfte, bereitet die Entscheidungen des Verwaltungsrats vor und gewährleistet deren Umsetzung.
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Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion und bildet mit den nationalen Zentralbanken der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Sie wurde 1998 im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die EZB besitzt formal den Status eines EU-Organs. Gemäß Artikel 282 Absatz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist die EZB bei der Ausübung ihrer Befugnisse unabhängig.
Allgemeines
Im Rahmen der Europäischen Einigung entschieden sich einige Staaten der Europäischen Gemeinschaft für die Einführung einer gemeinsamen Währung, dem Euro. Zur Schaffung der Voraussetzungen für eine gemeinsame Geld- und Währungspolitik wurde am 1. Juni 1998 das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) gegründet. Es umfasst gemäß Artikel 282 Absatz 1 AEUV die EZB und die nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten. Das Eurosystem hingegen besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten, die den Euro bereits eingeführt haben. Diese Unterscheidung bleibt notwendig, solange es EU-Mitgliedstaaten gibt, deren Währung nicht der Euro ist.
Aufgaben und Ziele
Das ESZB wird von den Beschlussorganen der EZB geleitet. Aufgaben und Ziele sind in Artikel 127 AEUV geregelt. In der Satzung des ESZB und der EZB, die dem AEUV als Protokoll beigefügt ist, werden sie im Einzelnen erläutert. Vorrangiges Ziel ist die Gewährleistung der Preisniveaustabilität in der Eurozone. Soweit dies ohne die Beeinträchtigung dieses Zieles möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik der Europäischen Union, um zur Verwirklichung deren Ziele beizutragen.
Zu den grundlegenden Aufgaben gehören:
- Festlegung und Ausführung der Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet
- Durchführung von Devisengeschäften
- Halten und Verwalten der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten des Eurogebiets (Portfoliomanagement)
- Fördern des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme.
Zu den weiteren Aufgaben zählen:
- Genehmigung der Euro-Banknoten; die Ausgabe selbst erfolgt durch die nationalen Zentralbanken
- Erhebung von Statistiken in Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken
- Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: hier trägt das Eurosystem zur reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen bei
- Beratung der Gemeinschaft und nationaler Behörden, internationale und europäische Zusammenarbeit.
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Der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) ist ein Element des im Jahr 2010 errichteten temporären Euro-Schutzschirms, mit dem auf die akute Staatsschuldenkrise reagiert wurde.
Allgemeines
Der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) ist ein Gemeinschaftsinstrument der Europäischen Union (EU). Er wird aus dem EU-Haushalt finanziert und verfügt über ein Gesamtvolumen von 60 Mrd. Euro.
Der deutsche Beitrag bemisst sich am Anteil der Bundesrepublik am EU-Haushalt von rund 20 Prozent.
Der EFSM hat Teile der Hilfsprogramme für Irland und Portugal finanziert und die kurzfristige Brückenfinanzierung zugunsten Griechenlands übernommen. Gewährte Darlehen müssen verzinst zurückgezahlt werden.
Mitte 2013 löste der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) als dauerhafter Hilfsmechanismus den temporären Euro-Schutzschirm (EFSF und EFSM) ab.
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Der Europäische Rechnungshof ist in Luxemburg ansässig. Jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist durch ein Mitglied im Rechnungshof vertreten. Die Mitglieder werden für sechs Jahre vom Rat der Europäischen Union nach Anhörung des Europäischen Parlaments ernannt. Sie wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten für drei Jahre. Die Wiederernennung der Mitglieder beziehungsweise Wiederwahl des Präsidenten ist zulässig. Der Rechnungshof übt seine Tätigkeit in voller Unabhängigkeit aus.
Allgemeines
Der Europäische Rechnungshof, der 1975 eingerichtet wurde und seine Arbeit 1977 aufnahm, erhielt durch den Vertrag über die Europäische Union von 1992 den Status eines Organs der Europäischen Union. Seine Rolle wurde danach weiter durch die Verträge von Amsterdam (1997) und Nizza (1999) gestärkt.
Der Rechnungshof prüft alle Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union unter dem Gesichtspunkt der Recht- und Ordnungsmäßigkeit. Dies schließt die Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der von der Europäischen Union geschaffenen Einrichtungen mit ein. Der Rechnungshof erstellt einen Jahresbericht und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie über die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vor.
Der Jahresbericht des Rechnungshofes bildet die Grundlage für die Entscheidung des Europäischen Parlaments über die jährliche Entlastung der Kommission. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam kann der Rechnungshof das Europäische Parlament und den Rat auf Unregelmäßigkeiten hinweisen. Ferner wurden seine Kontrollbefugnisse auf die Gemeinschaftsmittel ausgeweitet, die von externen Organen und der Europäischen Investitionsbank verwaltet werden. Er darf jedoch keine Sanktionen verhängen.
Darüber hinaus kann der Rechnungshof jederzeit Bemerkungen zu besonderen Fragen vorlegen. Insbesondere in seinen Sonderberichten bewertet der Rechnungshof die Umsetzung sowie Wirksamkeit europäischer Rechtsvorschriften und spricht Empfehlungen aus.
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Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist der dauerhafte Euro-Rettungsschirm. Er ersetzte Mitte 2013 den aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) bestehenden temporären Euro-Schutzschirm.
Allgemeines
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) wurde durch völkerrechtlichen Vertrag als internationale Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg gegründet. Zweck des ESM ist es, Finanzmittel zu mobilisieren und diese in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Mitgliedstaaten der Eurozone unter strikten wirtschaftspolitischen Auflagen zur Verfügung zu stellen, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebietes insgesamt zu wahren. Bislang hat der ESM Spanien, Griechenland und Zypern Stabilitätshilfen gewährt. Diese Programme sind abgeschlossen. Um die gesundheitlichen Folgekosten der Corona-Pandemie besser zu bewältigen, konnten alle Mitgliedstaaten des ESM seit Mitte Mai 2020 vorsorgliche ESM-Kreditlinien beantragen, wobei der Deutsche Bundestag, wie bei allen anderen ESM-Stabilitätshilfen auch, zuvor seine Billigung hätte erteilen müssen. Einzige Auflage für diese „ESM-Pandemie-Hilfen“ war die Verwendung der gezogenen Kredite für die Bewältigung der gesundheitlichen Folgekosten der Pandemie in den einzelnen Staaten. Kein Mitgliedstaat hatte eine derartige Hilfe beantragt. Anträge konnten bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden.
Nach dem Abschluss der Ratifikation des ESM-Änderungsübereinkommens, welches den ESM als Krisenbewältigungsinstrument auf verschiedenen Ebenen fortentwickelt, um Gefahren für die Stabilität des Euro-Währungsgebietes effektiver abwenden zu können, soll der ESM als Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, „SRF“) fungieren. Auszahlungen unter der Letztsicherung sollen nur als letztes Mittel (ultima ratio) nach Ausschöpfung des einheitlichen Abwicklungsfonds möglich sein und nur wenn die mittelfristige Haushaltsneutralität gewährleistet ist. Auszahlungsentscheidungen bedürfen der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Mit der ESM-Reform wird ferner die Wirksamkeit der vorsorglichen Finanzhilfeinstrumente für ESM-Mitglieder mit gesunden wirtschaftlichen Eckdaten, die von einem negativen Schock beeinträchtigt werden können, gestärkt. Der ESM wird durch die Reform eine stärkere Rolle bei Verhandlungen und Analysen im Zusammenhang mit ESM-Stabilitätshilfen bekommen, in dem er z. B. zusammen mit der Europäischen Kommission Auflagen für Programmländer verhandelt und überwacht. Die ESM-Vertragsstaaten verpflichten sich im Zuge der Umsetzung der ESM-Reform zur Einführung von Umschuldungsklauseln mit einstufigem Aggregationsverfahren (single-limb Collective Action Clauses) in Staatsanleihen, um Hold-outs zu verhindern und Einigungen mit privaten Gläubigern zu erleichtern.
Der ESM verfügt über rund 708,5 Mrd. Euro Stammkapital. Diese Summe teilt sich auf in rund 81,1 Mrd. Euro eingezahltes und rund 627,5 Mrd. Euro abrufbares Kapital.
Die Finanzierungsanteile der einzelnen Mitgliedstaaten ergeben sich aus dem Anteil am Kapital der EZB, mit befristeten Übergangsvorschriften für einige neue Mitgliedstaaten. Der deutsche Finanzierungsanteil am ESM beträgt entsprechend dem EZB-Schlüssel rund 27 Prozent. Dies entspricht rund 21,7 Mrd. Euro eingezahltem und rund 167,8 Mrd. Euro abrufbarem Kapital.
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In dem seit 1979 in allgemeiner und direkter Wahl gewählten Europäischen Parlament haben die Vertreter der rund 450 Millionen Bürger der Europäischen Union Sitz und Stimme. Das Europäische Parlament hat 720 Mitglieder, die sich nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten verteilen.
Allgemeines
Das Europäische Parlament hat folgende Hauptaufgaben:
- Gesetzgebungsbefugnis:
in den meisten Bereichen teilt sich das Parlament die Gesetzgebungsbefugnis mit dem Rat, insbesondere im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens. - Haushaltsbefugnisse:
Das Parlament übt gemeinsam mit dem Rat die Haushaltsbefugnisse aus, indem es den jährlichen Haushaltsplan verabschiedet sowie dessen Ausführung genehmigt (Unterschrift der Parlamentspräsidentin) und überwacht. - Die politische Kontrolle der europäischen Organe, insbesondere der Kommission:
Das Parlament kann die Ernennung der Mitglieder der Kommission billigen oder ablehnen und die Kommission als Ganze durch einen Misstrauensantrag ihres Amtes entheben. Es kontrolliert die Tätigkeit der Union durch schriftliche oder mündliche Anfragen, die es an die Kommission und den Rat richtet. Außerdem kann das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzen, die befugt sind, nicht nur die Tätigkeit der EU-Organe, sondern auch das Vorgehen der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der gemeinschaftlichen Politiken zu untersuchen.
Mit dem 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam wurden die Befugnisse des Europäischen Parlaments vor allem durch eine erhebliche Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens gestärkt. Diese Stärkung der Rolle des Parlaments als Mitgesetzgeber wurde mit dem 2003 in Kraft getretenen Vertrag von Nizza fortgesetzt, der ihm im Übrigen das Recht verleiht, vor dem Europäischen Gerichtshof Klage zu erheben. Mit in Kraft treten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurden die Rechte des Europäischen Parlaments weiter gestärkt. Das Mitentscheidungsverfahren ist seither zum gängigen Gesetzgebungsverfahren geworden, das Rat und Parlament gleichberechtigt Gesetze beschließen lässt. Gesetze ohne Mitsprache des Parlaments sind damit die Ausnahme. Auch bei internationalen Handelsabkommen muss das Parlament zustimmen.
- Gesetzgebungsbefugnis:
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Das Europäische Semester führt die wirtschafts-, finanz- und beschäftigungspolitische Koordinierung auf EU-Ebene zusammen. Damit sollen insbesondere Konvergenz und Stabilität in der EU sowie solide öffentliche Finanzen gewährleistet, das Wirtschaftswachstum gefördert und übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte in der EU verhindert werden.
Das Europäische Semester folgt einem jährlichen Zyklus, der mit der Veröffentlichung des Herbstpakets der Europäischen Kommission Ende November beginnt und formal mit der Annahme der Länderspezifischen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten durch den Rat im Sommer endet. Die Länderspezifischen Empfehlungen enthalten Vorgaben im finanz-, wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Bereich, die insbesondere auch die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und die Ergebnisse des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten aufgreifen.
Auftakt des Europäischen Semesters bildet das Herbstpaket der Europäischen Kommission. Teil des Pakets ist u. a. die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum (früher: Jahreswachstumsbericht), der Warnmechanismusbericht des makroökonomischen Ungleichgewichteverfahrens sowie der Entwurf für Empfehlungen des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (Eurozonenempfehlungen). Im Warnmechanismusbericht identifiziert die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten, bei denen potentielle makroökonomische Ungleichgewichte vorliegen könnten. Diese werden dann einer vertieften Analyse unterzogen. In der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum werden die wichtigsten aktuellen finanz-, wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen in der EU allgemein benannt und vorrangige Maßnahmen zu deren Bewältigung empfohlen. In den Eurozonenempfehlungen werden Fragen für das Funktionieren des Euro-Währungsgebiets behandelt, mit dem Ziel das Euro-Währungsgebiet und die nationalen Dimensionen der wirtschaftspolitischen Steuerung besser zu integrieren.
Gestützt auf die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum formuliert der Europäische Rat (ER) im März horizontale Leitlinien, die den Mitgliedstaaten als Orientierung dienen sollen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die Leitlinien, die ebenfalls beim März-ER angenommenen Eurozonenempfehlungen sowie die bisherigen Länderspezifischen Empfehlungen bei der Ausarbeitung ihrer mittelfristigen Haushaltsstrategien zu berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten erstatten im Rahmen des jährlichen Fortschrittsberichts Rückmeldung u. a. über die Umsetzung der vorausgegangenen Länderspezifischen Empfehlungen. Der Fortschrittsbericht muss der Europäischen Kommission bis spätestens Ende April zur Bewertung übermittelt werden. Die Kommission legt darauf basierend den Länderbericht und die Entwürfe für neue Länderspezifische Empfehlungen für jeden Mitgliedstaat vor. Diese werden nach Befassung in den Gremien und Räten (insbesondere ECOFIN und EPSCO), im Juni vom Europäischen Rat gebilligt und abschließend vom ECOFIN-Rat im Juli angenommen. Temporär berichten die Mitgliedstaaten im Europäische Semester auch über die Fortschritte über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität.
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Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), das am 1. Juni 1998 geschaffen wurde, umfasst die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken aller Mitgliedstaaten der EU (Artikel 282 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV), unabhängig davon, ob sie den Euro eingeführt haben oder nicht. Die EZB und die Zentralbanken der Euro-Mitgliedstaaten bilden das Eurosystem.
Allgemeines
Ziel und Aufgaben des ESZB sind im AEUV festgelegt. In der Satzung des ESZB und der EZB, die dem AEUV als Protokoll beigefügt ist, werden sie im Einzelnen erläutert. Das vorrangige Ziel des ESZB ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten (Artikel 282 Absatz 2 AEUV). Soweit es ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik, um zur Verwirklichung deren Ziele beizutragen. Zu diesen Zielen zählen unter anderem ein hohes Beschäftigungsniveau, ein ausgewogenes Wachstum und eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft.
Aufgaben
Zu den Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken gehören,
- die Geldpolitik der Gemeinschaft festlegen und ausführen,
- Devisengeschäfte durchführen im Rahmen der Wechselkurspolitik,
- die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten halten und verwalten,
- zur Aufsicht über Kreditinstitute und zur Finanzmarktstabilität beitragen,
das reibungslose Funktionieren des Zahlungsverkehrs fördern.