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Als Reaktion auf die Finanzkrise der 1990er Jahre in Asien beschlossen die G7-Finanzminister 1999 die Gründung einer G20 auf Ebene der Finanzminister und Notenbankchefs aus den bedeutendsten Industrie- und Schwellenländern.
Die Gruppe der 20 (G20) ist heute das zentrale, informelle Forum für die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Zur G20 gehören 19 Länder sowie die Europäische Union (EU) und die Afrikanische Union (AU). Die Mitgliedsländer sind: Argentinien, Australien, Brasilien, China, Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Kanada, Mexiko, Russland, Saudi Arabien, Südafrika, Südkorea, Türkei und die USA.
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Die Gruppe der Sieben (G7) ist ein informelles Forum der sieben weltweit führenden Wirtschaftsnationen.
Der G7 gehören Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien, Japan, Kanada und die USA an. Außerdem ist die Europäische Union bei allen Treffen vertreten.
Auf ihren jährlichen Gipfeltreffen stimmen die Staats- und Regierungschefs/-innen dieser Länder gemeinsame Positionen zu globalen politischen Fragestellungen ab – insbesondere zu den Bereichen Weltwirtschaft, Außen- und Sicherheitspolitik, Entwicklung und Klima. Daneben treffen sich regelmäßig die G7-Finanzminister.
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Die Gewerbesteuer ist die Steuer auf die objektivierte Ertragskraft eines Gewerbebetriebs. Rechtliche Grundlagen für die Festsetzung und Erhebung der Steuer sind das Gewerbesteuergesetz (GewStG) sowie die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung.
Allgemeines
Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Die Steuer ergibt sich, indem auf den vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag der von der Gemeinde festgesetzte Hebesatz, der mindestens 200 Prozent (ab 2027 mindestens 280 Prozent) betragen muss, angewandt wird.
Geschichtliche Entwicklung
Die erste Deutsche Gewerbesteuer wurde im Jahr 1891 erlassen und durch das Gewerbesteuergesetz aus dem Jahr 1936 zur Grundlage für die heutige Gewerbesteuer.
Die Gewerbesteuer gehört zu den ertragreichsten Steuern Deutschlands und ist – bundesweit gesehen – die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Ihr Bruttoaufkommen betrug im Jahr 2025 rund 76,4 Mrd. Euro.
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Die Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes (Grundsätze) bilden die Grundlage für eine verantwortungsvolle Führung der Beteiligungen des Bundes an Unternehmen in privater Rechtsform (bundesfinanzministerium.de/grundsaetze). Sie sichern die einheitliche Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die einzelnen Bundesressorts und setzen Standards für die Bundesbeteiligungen.
Die Grundsätze bestehen aus zwei Teilen: Herzstück ist der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Bundes (Teil I), der sich an die Unternehmen selbst richtet. Die Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung (Teil II) vervollständigen die Grundsätze mit Vorgaben für die beteiligungsführenden Stellen zur sachgerechten Wahrnehmung der Interessen des Bundes.
Die Grundsätze werden regelmäßig überprüft und mit Blick auf aktuelle rechtliche und tatsächliche Entwicklungen fortgeschrieben, um den Unternehmen mit Bundesbeteiligungen sowie den beteiligungsführenden Stellen moderne und verantwortungsvolle Unternehmensstandards zur Verfügung zu stellen. Zuletzt wurden die Grundsätze im Dezember 2023 umfangreich überarbeitet und durch das Bundeskabinett verabschiedet. Auch Ende des Jahres 2024 wurden kleinere Anpassungen vorgenommen. Ziele dieser punktuellen Aktualisierungen sind u. a. die Hebung von Digitalisierungspotentialen und die Stärkung der Resilienz der Unternehmen sowie eine bürokratiearme Umsetzung der Standards (beispielsweise eine nach Größe gestuften Nachhaltigkeitsberichterstattung). Auch die Mustertexte (Anlagen der Grundsätze) wurden einer Rechtsprüfung unterzogen und entsprechend aktualisiert.
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Wie konventionelle Bundeswertpapiere (siehe Bundeswertpapiere) sind die Grünen Bundeswertpapiere ein Instrument zur Kreditaufnahme des Bundes. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass der Bund hier zusätzlich darlegt, welche grünen Ausgaben dem Emissionsvolumen gegenüberstehen. Der Bund legt dabei die Ist-Ausgaben des Haushalts des abgeschlossenen Vorjahres zugrunde, um nicht in die Entscheidungshoheit des Parlaments über den Bundeshaushalt einzugreifen. Nach den Emissionen eines Jahres wird offengelegt, welche Ausgaben den grünen Emissionserlösen zugeordnet werden (sogenannte Allokation). Zusätzlich informiert der Bund im Wirkungsbericht (Impact Reporting) ein bis drei Jahre nach Emission eines Grünen Bundeswertpapiers über den Beitrag der den Grünen Bundeswertpapieren zugeordneten Ausgaben zum Klima-, Umwelt- und Naturschutz.
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