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Die OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) wurde am 14. Dezember 1960 von zwanzig Staaten in Paris gegründet. Sie ist aus der OEEC (Organisation for European Economic Co-operation) hervorgegangen, um nach dem 2. Weltkrieg ein gemeinsames Konzept zum wirtschaftlichen Wiederaufbau und zur Zusammenarbeit zu erarbeiten und umzusetzen.
Die OECD ist heute ein bedeutendes Forum für einen intensiven Informations- und Meinungsaustausch unter den Mitgliedsländern und mit den OECD-Vertretern über aktuelle wirtschaftliche Herausforderungen und evidenzbasierte Lösungsansätze. Zu ihren wichtigsten Aufgabenbereichen gehören die Erstellung international vergleichbarer Statistiken und ökonomischer Analysen und die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in den Bereichen Entwicklungspolitik, Handel, Kapitalverkehr und Steuerwesen, Arbeitsmarkt, Umwelt, Bildung und Wissenschaft.
Die fachliche Arbeit findet in rund 200 Ausschüssen und Arbeitsgruppen statt. Die OECD hat derzeit 38 Mitgliedstaaten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist innerhalb der Bundesregierung für die OECD federführend (außer für den OECD-Haushalt – Bundesministerium der Finanzen (BMF)).
Weitere Informationen
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Die Öffentliche-Private Partnerschaft (ÖPP) ist eine Beschaffungsalternative zur herkömmlichen Eigenrealisierung. Die Öffentliche Hand kooperiert mit der privaten Wirtschaft bei dem Planen, Erstellen, Finanzieren, Betreiben und Verwerten von öffentlichen Leistungen. Die ausgewogene und sachgerechte Risikoverteilung ist dabei von zentraler Bedeutung. Jeder Partner soll die Risiken übernehmen, die er am besten beherrscht.
Eine ÖPP kommt in Betracht, wenn sie die öffentliche Leistung besser, insbesondere schneller und günstiger bereitstellen kann. Sie muss nach § 7 Bundeshaushaltsordnung und den Grundsätzen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der öffentlichen Verwaltung in jedem Einzelfall geprüft werden. Sämtliche Kosten des gesamten Lebenszyklus sind zu berechnen. Neben den Anfangsinvestitionen werden auch die Folgekosten für Betrieb, Instandhaltung und Finanzierung einbezogen. Inzwischen haben ÖPP bereits in sehr vielen Fällen bei Bund, Ländern und Kommunen zu erheblichen Effizienzvorteilen geführt.
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Eine Steuer mit dem Namen „Ökosteuer“ gibt es nicht. Der Begriff wird jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch für die Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der „Ökologischen Steuerreform“ verwendet.
Allgemeines
Am 1. April 1999 trat mit dem Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform die erste Stufe der Ökologischen Steuerreform in Kraft. Dadurch wurden die Mineralölsteuersätze auf Kraft- und Heizstoffe erhöht sowie die Stromsteuer eingeführt. Das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform sah in vier weiteren Stufen Erhöhungen der Mineralölsteuersätze auf Kraftstoffe sowie des Stromsteuersatzes jeweils zum 1. Januar 2000 bis 2003 vor. Mit dem am 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform wurde die fünfte Ökosteuerstufe modifiziert. Damit war das Projekt „Ökologische Steuerreform“ abgeschlossen. Seitdem ist es zu keiner weiteren Erhöhung der Steuersätze gekommen.
Ziel der Ökologischen Steuerreform war es, den Faktor Energie durch eine steuerliche Verteuerung von Kraft- und Heizstoffen und Strom zu belasten und dadurch Anreize zum Energiesparen zu setzen und den Faktor Arbeit durch eine Senkung und Stabilisierung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung mit dem erzielten Steuermehraufkommen zu entlasten und dadurch zu besseren Rahmenbedingungen für den Arbeitsmarkt beizutragen.
Die steuerlichen Veränderungen im Rahmen der Ökologischen Steuerreform tragen im Übrigen maßgeblich zur allgemeinen Konsolidierung des Bundeshaushaltes bei.