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Bei der Tabaksteuer handelt es sich grundsätzlich um eine seit dem 1. Januar 1993 in der Europäischen Union harmonisierte Verbrauchsteuer. Das bedeutet, dass das zugrunde liegende deutsche Tabaksteuergesetz zu weiten Teilen auf gemeinsamen EU-Richtlinien basiert. Bei den Zusatzsteuern für erhitzten Tabak und Wasserpfeifentabak sowie der Tabaksteuer für Substitute für Tabakwaren (Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten) handelt es sich um nationale Verbrauchsteuern, die von der EU-Harmonisierung nicht erfasst sind. Die Tabaksteuer wird von der Zollverwaltung erhoben, das Steueraufkommen steht dem Bund zu.
Im Steuergebiet (Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland) unterliegen Tabakwaren (Zigarren, Zigarillos, Zigaretten, Feinschnitt, Pfeifentabak), erhitzter Tabak, Wasserpfeifentabak und gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus anderen Stoffen als Tabak bestehen, sowie Substitute für Tabakwaren der Tabaksteuer.
Bei der Tabaksteuer wird neben der Menge auch der Wert der verbrauchsteuerpflichtigen Ware für die Bemessung der Steuer herangezogen. Lediglich bei Substituten für Tabakwaren wird für die Bemessung der Tabaksteuer nur die Menge herangezogen.
Zur Berechnung der Tabaksteuer werden nach dem Tabaksteuergesetz Angaben zu folgenden Bezugsgrößen benötigt:
- die Menge in Stück (u. a. bei Zigaretten, Zigarren und Zigarillos) oder in Kilogramm (u. a. bei Feinschnitt) oder in Millilitern (bei Substituten für Tabakwaren),
- der Wert, sogenannter Kleinverkaufspreis (der vom Hersteller oder Einführer festgelegte Einzelhandelspreis). Dies gilt nicht für Substitute für Tabakwaren.
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Das Konzept der Tragfähigkeit (englisch „sustainability“) bewertet die Fähigkeit des Staates, bestehende und zukünftige finanzielle Verpflichtungen, etwa Rentenzahlungen, dauerhaft erfüllen zu können.
Tragfähige öffentliche Finanzen sind eine Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit des Staates. Daher legt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) regelmäßig einen Tragfähigkeitsbericht vor. Dieser versucht die absehbaren Auswirkungen der demografischen Alterung und die Risiken für die langfristige Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Deutschland zu quantifizieren und sich im Zeitablauf ergebende Handlungsbedarfe offenzulegen. Der Tragfähigkeitsbericht spielt damit eine zentrale Rolle für die langfristige finanzpolitische Planung und Gestaltung einer vorausschauenden Haushaltspolitik.
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Schuldverschreibungen des U.S.-amerikanischen Schatzamtes mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr.
Begriffsbestimmung
Treasury Bills sind Instrumente zur Finanzierung der U.S.-Staatsverschuldung in kurzen Laufzeiten. In Deutschland werden vergleichbare Instrumente unter der Bezeichnung „Unverzinsliche Schatzanweisung“ begeben und auch als „U-Schatz“ oder „Bubill“ bezeichnet.
Allgemeines
Treasury Bills werden seit dem Jahr 1929 begeben. Derzeit beträgt das ausstehende Volumen dieser Papiere circa 5,8 Billionen US-Dollar (Stand: 30. Juni 2024). Treasury Bills werden derzeit wöchentlich in den Laufzeiten 4, 8, 13 und 26 Wochen sowie monatlich in der Laufzeit 52 Wochen begeben. Darüber hinaus werden regelmäßig (zurzeit wöchentlich) sogenannte Cash Management Bills mit unterschiedlichen Laufzeiten begeben, die flexibel für die Liquiditätssteuerung eingesetzt werden. Nähere Informationen finden sich unter www.ustreas.gov.
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Die Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums (Treuhandanstalt), die in der Endphase der Regierung Modrow am 1. März 1990 gegründet wurde, hatte durch das noch von der Volkskammer der DDR beschlossene und durch Art. 25 des Einigungsvertrages bestätigte Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) vom 17. Juni 1990 die Aufgabe, das ehemalige volkseigene Vermögen der früheren DDR zu privatisieren. Ziel war es, die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herzustellen und somit Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.
Die Treuhandanstalt war als öffentlich-rechtliche Anstalt organisiert und unterstand der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministers der Finanzen.
Die Privatisierungsaufgabe war im Wesentlichen Ende 1994 beendet. Auf der Grundlage des Gesetzes zur abschließenden Erfüllung der verbleibenden Aufgaben der Treuhandanstalt vom 9. August 1994 werden die Restaufgaben von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) erledigt.
Entsprechend der fortgeschrittenen Abarbeitung der verbliebenen Restaufgaben wurde mit dem Gesetz zur Abwicklung der BvS vom 28. Oktober 2003 eine weitere Umstrukturierung vollzogen. Seit dem 1. Januar 2004 befindet sich die BvS in Abwicklung. Abwicklerin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
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